@traces Bei allem Respekt, aber deine Meinung hierzu erscheint mir doch arg lebensfremd. Du implizierst, dass der Lebenswirklichkeit eine Logik innewohnt, die mit de Realität allerdings wenig bis nichts zu tun hat. Wie Menschen in Ausnahmesituationen reagieren, ist auf Grund des beteiligten überbordenden Affekts zumeist irrational, indifferent und daher oft sprichwörtlich "un-berechenbar".
Nachfolgende nehme ich mal als gegeben hin, dass die beteiligten Personen vor dem Überrollen nichts mit GS zu tun hatten, also völllig ahnungslos in diese Situation gerieten. Ich schicke das vorweg, da dieser Umstand ja keineswegs gesichert ist ! Immerhin wird wegen Mordes ermittelt usw.
Ich hatte in einem meiner früheren Beiträge schoneinmal die Situation dieser beteiligten Personen geschildert. Natürlich können Entscheidungen -in der Nachbetrachtung- irrational erscheinen, zum Zeitpunkt der Situation jedoch -für die beteiligten Personen- vollkommen logisch. Das stelle ich auch nicht in Abrede. Der Punkt ist, dass wir hier mutmaßlich keine "einsame Entscheidung" nur einer Person vorliegen haben, sondern die von vier Entscheidern. Wobei sich natürlich unserer Kenntnis entzieht, wieviel Entscheidungskompetenz letztenendes auf die einzelnen Personen entfallen ist oder überhaupt entfallen konnte. Es war eine Ausnahmesituation. Völlig richtig. Nichts desto trotz muß man sich die zur Verfügung stehenden Optionen klar machen. Natürlich ist es ein Schock, wenn man einen nackten Menschen überfährt/überrollt. Doch als Beteiligter habe ich nun damit umzugehen. Ich kann also -verkürzt formuliert- folgendes auf die Schnelle tun:
1. Ich kann den Unfallort sichern, dem Verletzten beistehen und versuchen ein anderes Fahrzeug ggf. Passanten auf mich aufmerksam zu machen und um Organisation von Hilfe (Polizei/Rettungsdienst) bitten.
2. Ich kann die Unfallstelle sichern, einen Teil der Mitbeteiligten am Unfallort zurücklassen und selbst Hilfe organisieren.
3. Ich kann den Unfallort ohne Absicherung und ohne das Opfer verlassen. Begehe damit eine Unfallflucht und nehme billigend in kauf, dass jenes Opfer seinen Verletzungen erliegt, ggf, wiederholt überrollt/überfahren wird.
4. Ich kann den Unfallort ohne Absicherung und ohne Opfer verlassen, jedoch das Opfer zuvor aus der unmittelbaren Gefahrensituation entfernen und auf der damit begangenen Unfallflucht anonym Hilfe organisieren.
5. Ich kann das schwer verletzte ggf. blutende Opfer bergen und mit mit einem Fahrzeug in ein Krankenhaus bzw. einen anderen sicheren Ort bringen, ggf. zusätzlich Hilfe organisieren.
Es gibt auch Mischsoptionen dazwischen, die ich jetzt mal außen vor lasse. Also was ist eher naheliegend ?
Wenn ich nichts zu verbergen habe, reagiere ich optimal und naheliegend, wenn ich mich für Möglichkeit 1. und/oder 2. entscheide.
Wenn ich etwas zu verbergen habe (z.B. Verstoß gegen § 316 stgb) bietet sich umständehalber Möglichkeit 3. oder 4. an. Ich möchte an dieser Stelle anmerken, dass diese Möglichkeiten leider (!) viel zu häufig Anwendung finden und von einem Großteil der Fahrer gewählt werden, die in eine solche Situation kommen bzw. in Panik handeln.
Die letzte Möglichkeit 5. ist aus mehreren Gründen nicht gerade naheliegend. Zunächst müßte ich ein mir fremdes Fahrzeug führen, über dessen Zustand ich nichts weiß, mit einer nackten und verletzten/blutenden ggf. stöhnenden/schreienden Person, die von außen betrachtet auffällt und mich noch mehr als ohnehin schon in Panik versetzt. Im Falle von § 316 bin ich zusätzlich wahrscheinlich nicht besonders fahrtüchtig und riskiere umständehalber einen zusätzlichen Unfall.
Dann ist die Annahme, ein Unfallopfer dieser Art völlig ungesehen und annonym in seinem Fahrzeug an einer Notaufnahme abgegeben zu können, ziemlich weit hergeholt. Schließlich habe ich auch mal die Umstände in Betracht gezogen, welche damit verbunden sind. Möglichkeit 5. ist von allen Optionen mit Abstand zu den Anderen äußerst kompliziert, gefährlich, zeitaufwendig und schwierig. 3. und 4. minimieren mein persönliches Risiko für einen Kontakt mit der Polizei, weiteren "Unannehmlichkeiten" usw. erheblich !!
Jetzt ist wirklich nicht aus der Luft gegriffen, dass einem die Möglichkeiten 3. und 4. NICHT surch den Kopf gehen. Noch eher, als die 5. Möglichkeit.
traces schrieb:Der Umstand "zur falschen Zeit am falschen Ort" ist die Logik, der das Leben i.d.R. folgt. Laut deines Wirklichkeitsbegriffes (einem kausalen) dürfte es nicht zu den Zufällen des Lebens kommen.
Welcher Logik das Leben i.d.R. folgt, halte ich für einen philosophischen Ansatz, der hier nicht im Rahmen des vorliegenden Falles zu klären sein wird und auch OT ist.
Es kann selbstverständlich auf einem Zufall beruhen, dass die beteiligten Personen in diese Situation gerieten. Doch das ist nach wie vor ungeklärt ! Ich habe im laufe der Diskussion in diesem Thread bemerkt, dass den mutmaßlich beteiligten Personen oft ein zumindest "bemüht edles" Motiv unterstellt wird. Ich halte das persönlich für fraglich. Sollte es tatsächlich so sein, wie hier in diesem Abschnitt spekulativ angenommen, so ist Alkohol- und/oder Drogenkonsum am Steuer ein völlig inakzeptables Verhalten. Das wird auch nicht dadurch beschönigt, dass man den Personen unterstellt, sie hätten dem Opfer helfen wollen, anstatt es seinem Schicksal zu überlassen und zu flüchten. Spätestens nach dem BAB-Unfall ließ man es doch allein zurück und flüchtete bereits zum zweiten (!) Mal....
Das Ermitlungen in einem Mordfall geführt werden, wird schon im XY-Beitrag deutlich gesagt. Der ist ja hier verlinkt. Auch die -sehr wenigen- Presseveröffentlichungen schreiben von einem ungelösten Mordfall.