Der Yogtze-Fall
09.11.2015 um 17:26Ilvareth schrieb:Fahrlässige Tötung wäre längst verjährt und damit kein Grund mehr gegeben, die Akten aufzubewahren.man weiß ja nicht was passiert ist! die behörden müssen immer vom schlimmsten ausgehen.
Ilvareth schrieb:Fahrlässige Tötung wäre längst verjährt und damit kein Grund mehr gegeben, die Akten aufzubewahren.man weiß ja nicht was passiert ist! die behörden müssen immer vom schlimmsten ausgehen.
bb37 schrieb:wenn es dich stört, dass gewisse Dinge während einer Diskussion hier bei Allmystery wiederholt werden, dann liegt es meist daran, dass es sich um Antworten handelt, die ich mit viel Freude und Genugtuung dem anderen auch gerne ein zehntes Mal wiederhole und vermittle. Dann kannst Du ja weiterlesen, oder aber den bislang störungsfreien Thread einfach wechseln. Außerdem war es eine Feststellung, die ich so nicht offen im Raum stehen lassen wollte, auch wenn ich sie tausend Mal wiederhole.
Wer sagt denn, dass er nackt auf der Strasse lag? Das ist nicht eindeutig zuzuordnen
Wie oft denn noch?
Juristisch gesehen handelt es nur um eine Tötung durch Unterlassung, nicht Mord. Letzterer unterscheidet sich durch den Vorsatz, der aber in diesem Fall nicht bewiesen ist.Auch Du wiederholst Dinge, über die z.B. livingelvis, ein paar andere und meine Wenigkeit bereits vor zwei Jahren ausgiebig diskutiert haben. Was möchtest Du jetzt hören?
osttimor schrieb:man weiß ja nicht was passiert ist! die behörden müssen immer vom schlimmsten ausgehen.Ende der Ermittlungen war ja Folgendes: "Die Ermittlungen ergaben, dass die tödlichen Verletzungen des Opfers nicht durch den Unfall verursacht worden waren, sondern Stoll an einem anderen Ort von einem Fahrzeug überfahren, daraufhin auf den Beifahrersitz seines VW Golfs gesetzt und dann zum Fundort gefahren wurde."
maxxb74 schrieb:aber einen so richtigen Anhaltspunkt für ein vorsätzliches Tötungsdelikt hat man letztendlich wohl in der Tat bis heute nicht ermitteln können....?Immerhin hat damals die Mordkomission ermittelt, sprich man kann hoffen, dass der Fall noch "offen" ist. In einem Artikel las ich mal, dass bis heute noch 1 oder 2 Mal im Jahr "Spinner" anriefen weil ihnen spektakuläre neue Ideen zu der Bedeutung des Wortes YOGTZE einfielen... Ob heutzutage noch ein Zeitzeuge lebt, sich bei der Polizei meldet um sein Mit- oder Täterwissen zu teilen - halte ich für unwahrscheinlich. Vielleicht führt eine DNA irgendwann ans Ziel.
maxxb74 schrieb:In der heutigen Zeit hätte man auf jeden Fall sowohl DNA (Lenkrad, Zündschlossbereich..) als auch Fremdfasern vom Fahrersitz vom Pkw des Stoll sichern können....Die Frage ist ja: Wurde irgendetwas aufgehoben?
bb37 schrieb:Juristisch gesehen handelt es nur um eine Tötung durch Unterlassung, nicht Mord.Unterlassen ist ein Nicht-Handeln. Irgendwer hat Stoll überfahren. Aus Versehen, dann fahrlässige Tötung (Fahrlässig, also durch außer Acht lassen der erforderlichen Sorgfalt, den Tod eines anderen Menschen verursacht) wenn überhaupt, je nach Unfallhergang.
MissMietzie schrieb:Die Ermittler haben den Fall wohl als "Unfall" zu den Akten gelegt.Dann wäre auch keine Mordkommission eingesetzt worden, sondern der ganze Vorfall wie ein
maxxb74 schrieb:Unfall mit Fahrerfluchtbehandelt worden und auch als solcher in der Verkehrsunfallsachbearbeitung behandelt worden. Und müsste dann im übrigen auch als tödlicher Verkehrsunfall in der Unfallstatistik des entsprechenden Jahres auftauchen. Da werde ich mich vielleicht bei Gelegenheit mal dranmachen.
MissMietzie schrieb:Für Mord fehlt wohl bei dem Wissensstand das Motiv.Auch wenn das die landläufige Meinung ist, aber ein Motiv muss nicht vorliegen, um eine Tötungshandlung als Mord zu qualifizieren. Auch die Art der Handlung (grausam, heimtückisch, mit gemeingefährlichen Mitteln....) macht eine Tötungshandlung zum Mord.
MissMietzie schrieb:Ob heutzutage noch ein Zeitzeuge lebt, sich bei der Polizei meldet um sein Mit- oder Täterwissen zu teilenist der Oberknaller....ich hoffe, dass das nur schief formuliert war und "lebt" gedanklich durch ein "bereit ist" ersetzt werden kann und nicht, dass die Uhr bei allen, die sich an '84 noch erinnern können, schon abgelaufen ist....
Und der hierHallo erstmal du unsympathische Person. Was ist daran "falsch"? Es ist eine Tatsache, dass Menschen nicht unsterblich sind oder etwa nicht?
MissMietzie schrieb:
Ob heutzutage noch ein Zeitzeuge lebt, sich bei der Polizei meldet um sein Mit- oder Täterwissen zu teilen
ist der Oberknaller....ich hoffe, dass das nur schief formuliert war und "lebt" gedanklich durch ein "bereit ist" ersetzt werden kann und nicht, dass die Uhr bei allen, die sich an '84 noch erinnern können, schon abgelaufen ist....
MissMietzie schrieb:Auch hierzu tut es mir sehr leid, dass ich deinen Beitrag nicht teilen kann. "Die Ermittlungen ergaben, dass die tödlichen Verletzungen des Opfers nicht durch den Unfall verursacht worden waren, sondern Stoll an einem anderen Ort von einem Fahrzeug überfahren, daraufhin auf den Beifahrersitz seines VW Golfs gesetzt und dann zum Fundort gefahren wurde." ist die Aussage eines besagten Ermittlers der damaligen (!) Mordkommession.
Die Ermittler haben den Fall wohl als "Unfall" zu den Akten gelegt.
Dann wäre auch keine Mordkommission eingesetzt worden, sondern der ganze Vorfall wie ein
MissMietzie schrieb:Die Ermittler haben den Fall wohl als "Unfall" zu den Akten gelegt.auf das Überfahren bezogen hast, da du dir sonst in deiner Argumentation selbst widersprochen hättest.
Ilvareth schrieb am 10.11.2015:Aber eine Tötung durch ein Nicht-Handeln ist mal ganz weit weg, denn todesursächlich waren die Verletzungen, und die sind durch ewige auch immer geartetes Handeln und nicht durch Unterlassen entstanden.Gehen wir einfach mal von einem tatsächlichen Unfall aus, so wäre selbst hier ein Unterlassungsdelikt gültig. Nämlich die unterlassene Hilfeleistung.
histokrat schrieb:Ich finde es schon etwas respeklos dem Opfer gegenüber, ihm ständig eine psychische Erkrankung zu unterstellen und damit die Grausamkeit dieses Verbrechens herunterzuspielen.Lesen.
histokrat schrieb:Warum fragt denn niemand danach, inwieweit die Täter bzw. deren Leithammel psychisch gesund waren?
histokrat schrieb:Ich finde es schon etwas respeklos dem Opfer gegenüber, ihm ständig eine psychische Erkrankung zu unterstellenFakt ist: Stoll fühlte sich in der Zeit vor seinem Tod verfolgt. Und das offensichtlich schon massiv.