@AngRa und
@troadputzerDer Gedanke, daß die Lage des Andreas Gruber im "Leichenstapel" falsch rekonstruiert wurde, begleitet mich an sich schon seit dem Herbst letzten Jahres, als wir hier die Angaben im Gerichtsprotokoll zur räumlichen Situation im Stadel diskutiert haben. Die Diskussion ist dann leider - wie manch andere auch - etwas versandet.
Die Angaben der Himmelsrichtungen im Gerichtsprotokoll sind überwiegend falsch.
Nach meinem Empfinden wurde der Plan falsch "eingenordet" - und zwar mit einer erheblicher Abweichung von etwa 100 Grad.
Das große Problem: Unter die "falschen Angaben", die aber alle auf dem gleichen Fehler beruhen dürften, mischt sich auch eine nachvollziehbar korrekte Angabe.
Ich kann mir das "hilfsweise" nur so erklären, daß der Schreiber des Protokolls die Himmelsrichtungen falsch eingeschätzt hat, aber dann eine richtige Angabe von Dritten unreflektiert ebenfalls übernommen hat.
Dreh- und Angelpunkt im Gerichtsprotokoll ist für mich das Heuseil. Dazu gibt es - auch neben Heinrich Ney - Aussagen, die es für mich eindeutig am westlichen Stadeltor plazieren.
Laut Gerichtsprotokoll hätte sich das Seil am "nördlichen Stadeltor" befunden, was ich für ausgeschlossen halte.
Nach dem Gerichtsprotokoll wurde die Kreuzhaue "am Südende des Futterbarrens" gefunden.
Da gar kein "Südende" des Futterbarrens existiert hat, sondern nur ein westlich und ein östlich gelegenes Ende, setzte ich hier den gleichen Fehler wie beim Heuseil an, und lokalisiere die Kreuzhaue demzufolge am östlichen Ende des Futterbarrens.
(Man muß dazu prinzipiell noch anmerken, daß das Gebäude nicht genau zu den Himmelsrichtungen ausgerichtet war, daß also die Angaben Gerichtsprotokoll/reale Situation nicht nur um 90 Grad nicht richtig sind, sondern zu über 100 Grad. Aber das ist für das Verständnis der Sache ein Nebenthema.)
Zur Lage des Andreas Gruber ist im Gerichtsprotokoll folgendes zu lesen: "Ursprünglich sei die Leiche des alten Gruber quer üb. den Leichen der Cäzilie Gruber und der Viktoria Gabriel gelegen und zwar auf dem Bauch mit dem Kopf nach Westen(...)"
Dieses "falsche Westen", auf das "falsche Norden" bezogen, hieße für mich, Gruber habe mit dem Kopf nach Süden gelegen.
Und das wird interessanterweise auch an anderer Stelle so ausgesagt.
Jakob Sigl, 10.01.1952: "Über diesen beiden Leichen lag, quer mit dem Kopf nach Süden, Andreas Gruber."
Für mich gibt es also Anhaltspunkte, daß Gruber praktisch genau 180 Grad anders lag, als es auf dem "Stapelbild" rekonstruiert wurde.
Wo die kreisförmige Blutspur im Vordergrund zu sehen ist, hätte sich der Kopf des Gruber befunden.
Er wäre im Ablauf der Tat über die zwei schon liegenden Frauen gestürzt und wie diese vom Täter wohl kaum mehr bewegt worden.
Der Haken an der Sache: Gruber wäre dann später von den Auffindern - oder aber erst etwa von einem Polizeibeamten, Arzt oder Leichenbeschauer - erheblich bewegt worden. Auf dem Bild mit den "getrennten Opfern" liegt er ja völlig anders, als in der von mir als ursprünglich angesehenen Situation.
Gruber wäre nicht nur "umgeklappt" worden, wie es die beiden Polizeifotos annehmen lassen, sondern er wäre um 240 Grad (Zirka-Angabe) gedreht und abgelegt worden.
Wenn aber Gruber so dagelegen hätte, wie ich es vermute, dann ergeben einige Aussagen mehr Sinn. Schlittenbauer, der lt. Sigl und Pöll schon fast bei der Stalltür war, wandte sich nach eigener Aussage "schnell um u. griff nach dem Fusse, zog ihn zurück u. erkannte dabei, dass dies der Andreas Gruber sei."
Pöll sagte aus, daß Schl. "etwas" zurückging.
Schl. hätte also nicht von der Stalltür aus wieder den "Heuberg" im Viertelkreis umrundet, sondern - wenn meine Vermutung stimmt - nur zwei Schritte zurück gemacht und wäre bei den Füßen des Gruber gewesen.
Sigl wäre entsprechend vor diesen Füßen gestanden, Pöll m.E. vor den Füßen von V.G., also seitlich versetzt zu Sigl, aber, auf die Stalltür bezogen, neben Sigl.
Man könnte also bei veränderter Gruber-Lage auch die Aussagen der Auffinder besser unter einen gemeinsamen Nenner bringen, als dies bisher gelungen ist.
Neben "Haken 1" (Grubers Lage müßte später erheblich verändert worden sein) gibt es aber auch noch "Haken 2": Im Protokoll der Gerichtskommission gibt es auch eine richtige Angabe (Lage der kleinen Cilli an der westlichen Stallwand) und eine beim besten Willen nicht erklärbare/"umdeutbare" Angabe (Lage der Magd am "südlichen Fenster" ihrer Kammer).
So. Wie schaut´s aus?