@AngRa:
Nochmal zum mitschreiben:
Sie hat die Ehe- und Erbverträge unterschrieben, nach denen sie
nicht Alleinerbin werden konnte und soll dann nicht
gewusst haben, dass es nicht o. k. ist, wenn sie auf einmal doch Alleinerbin ist?
Wie konnte ihr denn das nur entgehen?
War die mit dem Klammerbeutel gepudert?
Das solltest Du vielleicht nochmal erklären.
Es sieht doch vielmehr so aus, dass der falsche Erbschein überhaupt erst entstehen konnte, weil die Ehe- und Erbverträge nicht zur Kenntnis desjenigen gelangt waren, der den Erbschein ausstellte.
Warum wohl nicht?
AngRa schrieb:Du hast es offensichtlich nicht verstanden.
Ich verstehe sehr wohl, was Du hier auszudrücken versuchst. Vergiss´ es.
Das Parkett ist zu glatt für Dich.
MfG
Dew