@BadesalzVielen Dank für die Recherchen im Archiv und dafür, dass Du die Ergebnisse hier eingestellt hast!
Verhältnis Gendarmerie/ Münchner Polizeidirektion
Ich gehe nach dem Schreiben des Schrobenhausener Gendarmen Hans A. aus dem Jahre 1949 an die StA Augsburg ebenfalls davon aus, dass "die Schwingungen" zwischen der örtlichen Polizei und der Polizei aus München nicht gestimmt haben können, insbesondere muss es so gewesen sein, dass Reingruber bei den Gendarmen keinen besonders kompetenten Eindruck hinterlassen hat.
Nach mehr als 30 Jahren hat Hans A. die Einzelheiten nicht mehr vollständig im Gedächtnis. Die Gerichtskommission wird sich bei ihm nur kurz vorgestellt haben, so dass ihm der Name des Gerichtsassistenten Schäfer wohl entfallen war.OAR Wiessner wird ihm von Person bekannt gewesen sein.
Dass er sich nicht an den Fund des Münzgeldes erinnert, ist vielleicht damit zu erklären, dass dieses erst am 5.4.1922 vom 2. Staatsanwalt Hensolt gefunden wurde, weil es im Schrank wohl eher versteckt lag und dass dieser es zu Protokoll gegeben hat, während A. schon wieder andere Aufgaben wahrnehmen musste . Da trotzdem alle von Raubmord geredet haben, blieb ihm das im Kopf haften und gleichzeitig der Rückschluss, dass dann etwas Wesentliches entwendet worden sein muss.
Aber in Erinnerung geblieben ist ihm natürlich das, was ihn damals besonders beschäftigt bzw. geärgert hat. Seine Verärgerung resultiert daraus, dass der Mordfall HK nicht aufgeklärt wurde, weil die Münchner Polizei sich vorschnell auf Joseph Bärtl aus Geisenfeld als Täter festgelegt hat, und das nur weil dieser aus der Heilanstalt Günzburg geflohen war und aus Geisenfeld stammte und man ihm ein Verbrechen dieser Größenordnung zutraute.
Ob Reingruber schon am 5.4.1922 den Namen Joseph Bärtl erwähnt haben mag, wissen wir natürlich nicht. Im Gedächtnis haften geblieben ist aber die vorschnelle Festlegung auf Bärtl für die Reingruber in Kreisen der örtlichen Polizei verantwortlich gemacht worden ist.
Da dieses nicht in Ordnung war, wurde auch seine sonstige Ermittlungsarbeit hinsichtlich des Tatzeitpunktes in Frage gestellt.
Den Tatzeitpunkt hat aber schon OAR Wiessner in seinem Protokoll vom 5.4.1922 aufgrund der vorhandenen Indizien (Ankunft der Magd, Rucksack nicht ausgepackt, Kind samstags nicht in der Schule,etc) ausgemacht.
Das Ermittlungsverfahren gegen Josef Bärtl trägt das Zeichen A 167/22, wie man dem Haftbefehl entnehmen kann. Es verrät uns, dass das Ermittlungsverfahren sehr schnell nach der Tat eingeleitet wurde.
Das Verfahren gegen L.S. trägt übrigens das Zeichen A 169/22.
Verletzungen der kleinen Cäzilia
Besonders aufschlussreich ist für mich die Aussage des Georg Kerner. Wir können danach wohl endgültig davon ausgehen, dass die Kleine nicht die Haare des Täters in der Hand hielt, sondern ihre eigenen und dass sie nach der Tat noch längere Zeit gelebt haben muss, sonst wären ja die blutigen Fingerstriche am Hals nicht möglich. Eine grauenhafte Vorstellung!