@allZum Thema O r t s f ü h r e r hatte ich ein längeres Telefongespräch mit einer Gemeinde, die sowohl in der Vergangenheit Ortsführer eingesetzt hat, als auch heute noch einsetzt. Ich versuche mal stichwortartig das Ergebnis zusammenzufassen:
1.Ortsführer ist ein Ehrenamt
2.Ortsführer erledigen im Auftrag der Gemeinde „Hilfstätigkeiten“, für die es sinnvoller ist, wenn sie von dem betreffenden Gemeindeteil, also vor Ort, erledigt werden. (Bekannmachungen des Gemeinderates, Verteilung von Formularen, 1. Anlaufstelle bei „Streitigkeiten“,..........).
3.Es wird nur eine Aufwandsentschädigung bezahlt, die sich nach der Höhe der Einwohnerzahl des zu betreuenden Gemeindeteiles richtet.
4.Ortsführer werden von der Ortsversammlung, also von den Mitgliedern des betreffenden Gemeindeteiles gewählt. Es gibt keine Formvorschriften.
5.Die Wahl der Ortsführer ist n i c h t in einer Gemeindeordnung geregelt. Es gibt keine Satzung oder genaue Aufgabenbeschreibung eines Ortsführers.
6.Je nach Bedarf oder bei Unstimmigkeiten über Bewerber, nimmt der Bürgermeister an der Ortsversammlung teil.
Es wurde mir auch mitgeteilt, dass es in der Vergangenheit häufig üblich war, dass, wenn der Vater Ortssprecher war, dieses Amt dann vom Sohn übernommen wurde
Ich würde sagen, dass dies Alles auch sinngemäss auf die „Schlittenbauer-Ära“ übertragbar ist.