@kellerIm Wortlaut sagt Schwaiger am 17.12.1951 aus:
" Auf dem Boden der Schlafkammer der verwitweten Gabriel konnte man Blutspuen wahrnehmen, aus denen ich den Schluss gezogen habe, dass der Täter nur einige Schritte in das Zimmer gemacht hat."
Leider sagt Schwaiger nicht, welcher Art die Blutspuren waren, ob es sich um Blutstropfen oder um andersartige Spuren gehandelt hat. Ist egal, um Schuhabdrücke wird es sich nicht gehandelt haben.
Die Gerichtskommission unter Oberamtsrichter Wießner hat zu den Blutspuren keine genauen Angaben gemacht, eigentlich gar keine. Das sagt mir, das OAR Wießner seine Ausbildung nicht bei der Staatsanwaltschaft absolviert hat, er war ja zeitweise auch Grundbuchrichter, das nützt uns heute aber auch nichts mehr.
Ich reite jetzt auf den Schuhspuren so herum, weil mir ein Fall bekannt ist, dass ein Täter allein aufgrund der Tatsache überführt wurde, dass er einen Schuhabdruck hinterlassen hat und zwar mit einem Känguruh, weil er Kangaroo Boots getragen hat.
Ich denke , dass es blutige Fußspuren nicht gegeben hat, sonst hätte man das im Bericht der Gerichtskommission wohl doch erwähnt. Der Täter hat Spuren schon umfangreich beseitigt.