@RionWenn es einen gepackt hat, dann denkt man über den Mordfall Hinterkaifeck schon lange nach, auch nachts. Wer von uns hier kennt das nicht?
Was nun das Bedecken der Leichen angeht, so kann man hier an einen anderen Grund denken. Der ganze Fall wurde vor einigen Jahren durch Konrad Müller auch mit HK Klaus Wiest besprochen, der für operative Fallanalyse am Münchner Polizeipräsidium zuständig ist, was so viel heißt, dass er als "Profiler" tätig ist. Er meint, dass das Abdecken der Leichen erfolgt ist, weil der Täter ein persönliches Motiv hatte. Es muss im Vorfeld der Tat Spannungen zwischen Täter und Opfer gegeben haben. Sie müssen sich gekannt haben. Es muss eine Beziehung zwischen beiden bestanden haben, wobei nicht abzuschätzen sei, wie stark diese Beziehung gewesen sein muss. Ansonsten hätte der Täter die Opfer nicht bedeckt. Aber er konnte es nicht ertragen sie zu sehen.
Auch ich weiß aus einer Gerichtsverhandlung, in der es um ein Tötungsdelikt ging, dass der Täter seinem Opfer das Gesicht abdecken musste, weil er den Anblick des Toten nicht ertragen konnte.
Ich kann auch noch etwas dazu ergänzen.
Vergewaltiger verhalten sich oft ähnlich. Sie vergewaltigen ihr Opfer häufig auf die Art und Weise, dass sie ihm während des Vorgangs nicht ins Gesicht sehen müssen.
Man sollte meinen, dass jemand, der tötet oder vergewaltigt dazu stehen muss, es ertragen muss, weil er ohnehin Grenzen überschritten hat, aber dem ist wohl nicht so.
Auch hier ist die Frage, die Dich beschäftigt, dass das Anwesen nicht abgefackelt wurde oder ob es überhaupt abgebrannt werden sollte, schon diskutiert worden, bislang aber ohne Ergebnis.
Sicher liegst Du damit richtig, dass es nicht sofort nach der Tat abgefackelt werden konnte, weil ein zeitlicher Abstand zur Tat geschaffen werden sollte und der Täter im Hinblick auf ein Alibi Spielraum haben wollte.