Mordfall Hinterkaifeck
22.10.2018 um 12:36@jerrylee
2. Die bayerischen Volksgerichte betrafen ausschließlich Strafrecht, nicht das Zivilrecht, wie man auch an dem zitierten Urteil des regulären LG Neuburg erkennen kann. Darüber hinaus bezogen die sich auch nur auf die Aburteilung schwerer Straftaten, waren daher auch nicht für Inzest zuständig. Infolgedessen sind sie ohne Relevanz für das vorgetragene Motiv.
jerrylee schrieb:Drei Berliner Landgerichte haben die Zusatzforderungen verneint andere haben sie bejaht und in Bayern herrschte mit den Volksgerichten eine andere Justizform als im übrigen Reich.1. Ob in Berlin (was nicht in Bayern liegt) irgendwelche Gerichte Zusatzforderungen verneinen ist völlig irrelevant, wenn in Bayern das für den konkreten Streitfall zuständige Gericht genau diese Zusatzforderungen gewährt und eine höchstrichterliche Entscheidung hierzu noch nicht getroffen war. In der rechtswissenschaftlichen Literatur wurde damals die Gewährung von Zusatzleistungen auch von einem großen Teil bejaht.
2. Die bayerischen Volksgerichte betrafen ausschließlich Strafrecht, nicht das Zivilrecht, wie man auch an dem zitierten Urteil des regulären LG Neuburg erkennen kann. Darüber hinaus bezogen die sich auch nur auf die Aburteilung schwerer Straftaten, waren daher auch nicht für Inzest zuständig. Infolgedessen sind sie ohne Relevanz für das vorgetragene Motiv.