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Mordfall Hinterkaifeck

51.943 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Bauernhof, Hinterkaifeck ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Hinterkaifeck

Mordfall Hinterkaifeck

08.06.2017 um 22:11
Zitat von DerGreifDerGreif schrieb: Da hat man dann auch keine Probleme mit dem Hund, der dann beim späteren geglückten Einbruch wahrscheinlich in der Mordnacht "mundtot" gemacht wurde und vermutlich die Nachschau der HKler im Stadl auslöste. Das wäre so mein aktuelles Raubmordszenario.
Das in sich absolut schlüssig klingt. Der Hund schlägt an, einer nach dem anderen schaut, wahrscheinlich lässt sogar noch das erste Opfer den Hund los der dann eine drüber bekommt (die Verletzung ist vom OAR dokumentiert).

Lorenz Schlittenbauer äußerte sich auch einmal gegenüber Journalisten, da sagte er ja indirekt das der Hund s. A. n. die Verletzung ebenfalls mit dem "Hackebeil" erhielt:
Alle mit einem Hackbeil erschlagen. Es war ein furchtbarer Anblick, den ich nie vergessen werde. Außer dem fast verhungerten Vieh war nur noch der kleine Hund am Leben, aber auch der war mit dem Beil verletzt.
http://www.hinterkaifeck.net/wiki/index.php?title=Zeitungsartikel:_1932-07-09_Neue_Augsburger_Zeitung


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08.06.2017 um 23:01
Zitat von margarethamargaretha schrieb:...2 Steigleitern, 2 Heuleitern....
auch im Pielmayer-Bericht enthalten
In der Inventarliste sind 2/3 Steigleitern und zwei Heuleitern aufgeführt. Beide haben mit einer Anlegeleiter, wie sie normalerweise verwendet wird, umz.B. an ein höher gelegenes Fenster zu gelangen, nichts gemein. Die Länge der Anlegeleiter von 4m ist notwendig um ein Fenster im oberen Stockwerk des Anwesens in Hinterkaifeck erreichen zu können..
Die Heuleitern sind nicht dazu geeignet sich von unten nach oben zu bewegen. Sie werden auf den Heuwagen aufgesetzt, (je Wagen, links und rechts 1 Heuleiter), was dann als Leiterwagen zum Heu einfahren bezeichnet wird. Die Heuleitern erfüllen dem Zweck, dass bei der Heimfahrt das lose Heu nicht verloren geht.
Nach dem Krieg verwendete man Leiterwagerl um alle möglichen Habseligkeiten/Güter von Hand zu transportieren.

Eine Steigleiter bezeichnet eine fest installierte aus Holz oder Metall bestehende Anordnung, um ein bestimmtes höheren Stockwerk zu erreichen. Also für den Zweck der hier angesprochen wurde, ebenfalls ungeeignet.
Der Schwaiger hat eine solche Anordnung in der Tenne angedeutet, er hat sie mit Steigbaum bezeichnet. Man hätte also mit dem Steigbaum von der Tenne aus auf dem Heu/Strohboden gelangen können, wie auch umgekehrt.


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08.06.2017 um 23:06
@DerGreif
@jaska

Bzgl. Flachdach, hilft das evtl weiter? Ein „Flachdach“ im eigentl. Sinne kann ja nicht gemeint sein, wohl eher ein Pult- oder Schleppdach mit geringer Neigung.


Lautenbacher xlerOriginal anzeigen (0,2 MB)


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09.06.2017 um 00:26
@margaretha
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Bzgl. Flachdach, hilft das evtl weiter? Ein „Flachdach“ im eigentl. Sinne kann ja nicht gemeint sein, wohl eher ein Pult- oder Schleppdach mit geringer Neigung.
Genau so meinte ich das! Sehr schöner Fund, Danke Dir!

LG
G.


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09.06.2017 um 07:27
@margaretha
Genau wie auf Deinem Foto. Ein etwas flacherer Dachabschnitt, auf dem sich ein Täter bei Bedarf sogar ein Stück sicher fortbewegen kann.


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Mordfall Hinterkaifeck

09.06.2017 um 08:40
Bau und feuerpolizeiliche Verordnungen in Bayern, um 1920.

Allgemeine Richtpunkte in feuerpolizeilicher Hinsicht.
Der Motorraum (Kraftmaschinen) ist mit Wänden aus unverbrennbaren Material zu umgeben. sowie mit unverbrennbaren Bodenbelag und verputzter Decke zu versehen.
Dieser Raum darf zu keinem anderen Zwecke benützt werden; seine Türe ist nach außen aufgehend einzurichten.

Benzinlagerraum: Der Hauptbenzinbehälter (Fass) ist in einem gesonderten Raum aufzustellen, der allseitig mit massiven, beiderseits sorgfältig verputzten Mauern umgeben und mit Boden und Decke aus unverbrennbaren Materiale versehen ist. Dieser Raum darf gleichfalls zu keinem anderen benützt werden und darf mit keinem anderen Raume durch eine Öffnung irgendwelcher Art in Verbindung stehen.
Die Türe dieses Raumes muss unmittelbar in das Freie führen, aus feuerbeständigen Materiale bestehen, mindestens 6 cm breite Steinfälze überdecken, nach außen aufgehen und zur Verhinderung des Zutritts unberufener versperrbar sein.

Allgemeines:
Bei Nichtbeachtung der vorstehenden Vorschriften und dadurch hervorgerufenen Unglücksfällen oder Brandschäden kann der Besitzer durch die Berufsgenossenschaft bestraft oder von der Feuerversicherungseiner Entschädigung verlustig erklärt, auch kann er nach den Gesetzen bestraft und für weitere Schäden Haftbar gemacht werden.


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Mordfall Hinterkaifeck

09.06.2017 um 09:07
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Bzgl. Flachdach, hilft das evtl weiter? Ein „Flachdach“ im eigentl. Sinne kann ja nicht gemeint sein, wohl eher ein Pult- oder Schleppdach mit geringer Neigung.
Bei dem am rechten Bild sichtbaren Anbau handelt es sich wahrscheinlich um eine Wohn.-oder Stallerweiterung, keinesfalls um ein Motorenhaus.


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09.06.2017 um 09:50
Es ging auch nur um das Beispiel des Dachs, @totto.

Aber apropos: Schauen wir doch mal auf die neuen Skizzen von Schwaiger und J. Schlittenbauer: Im Original alle HIER:

1951 Skizze SchlittenbauerJohannOriginal anzeigen (0,3 MB)

Skizze HK Schwaiger Grundriss 1952Original anzeigen (0,7 MB)

Skizze HK Schwaiger Nordansicht 1952Original anzeigen (0,7 MB)



Da wird irgendwie dann doch ersichtlich, daß die „Motorenhütte“ zu Unrecht uns das Bild eines Plumpsklo ähnlichen Gebildes vermittelt und „Motorenhaus“ eigentlich eher gerecht wäre.
Im Juni 1890 baute Gruber im Norden an den Stadel (und nur an diesen) eine Wagenremise. Diese Wagenremise ist im Kataster bis zuletzt erhalten und der westliche Teil ( Hälfte oder 2/3?)  wurden zum Motorenhaus.

Freundl::
Das Motorenhaus war im Stadel eingebaut. Es war gemauert und hatte zwei Eingangstüren.
Nehme ich mir die neue Schwaiger'sche Nordansicht und vergleiche die mit der zeitnahen von Lautenbacher, dann sehe ich das da wohl eine Übereinstimmung herrscht: (Ich habe die verschiedenen sichtbaren Dächer die sich aus der Baugeschichte heraus ergeben halt angeschmiert)

schwaiger daecherOriginal anzeigen (0,4 MB)

Zitat von tottototto schrieb:In der Inventarliste sind 2/3 Steigleitern und zwei Heuleitern aufgeführt.
2 und keine 2/3, falls das Zwei Drittel heißt bin ich echt neugierig wie das  gemeint ist. Mehr als den Ausschnitt vom Original einzustellen um "zwei" ablesen zu lassen kann ich doch nicht tun.
Hartl ist seit 2.2.22 bei dem Bauern Johann Walter in Koppenbach bedienstet. Derselbe erklärte mir, daß er glaublich im Jahre 19 bei Gabriel in Hinterkaifeck als Dienstbube in Stellung war. Wegen schlechter Behandlung sei er davongelaufen, habe aber nicht sich zu seinen Eltern nach Waidhofen begeben, sondern sei an der vorderen Frontseite des Hauses an einer Stange bis zum offenen Fenster im 1. Stock hinaufgeklettert und habe dann auf dem Stroh übernachtet und sei dann am nächsten Tage unter Mitnahme eines viertel Schinkens und etwas Brot davon. Richtig sei es, daß er damals gegen den Wald zugelaufen wäre. Kleidungsstücke hätte er nicht entwendet.
Ah da schau, im I. Stock übernachtet und gegessen, und der Hund war entweder noch nicht auf dem Hof oder wusste noch nix von der Kündigung.


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Mordfall Hinterkaifeck

09.06.2017 um 10:20
@totto
Interessant.

Ein Öffnungsverbot zum Gebäudeinneren besteht wohl ausdrücklich nur für einen sog. Benzinlagerraum und nicht auch explizit für den Aufstellraum des Motors, das sog. Motorhäuschen.

Obwohl doch eine Abgasverseuchung des Hauptgebäudes bei stundenlang laufendem Motor  selbst bei offener Tür des Motorenhäuschens schon bei nur einem Schlitz für den Transmissionsriemen nicht vernachlässigbar sein dürfte.

Manche im Forum haben nach meiner Erinnerung eine Öffnung für den Riemen auf dem Tatortfoto oben in der Höhe gesehen, ich schau  mir das Bild mittlerweile zur Schonung der Nerven nicht mehr so genau an. (Oben deshalb weil Abgase unten kriechen und nicht so in die Höhe gehen ?)

Wieder andere haben die Auffassung vertreten, die große hölzerne Nordwand, die man auf dem Tatortphoto sieht, könnte eine bewegliche Öffnung zum  Maschinenhäuschen gewesen sein. (starke Diskussionsstränge insbesondere um zweite Hälfte 2010 - einfach mal im thread nach "Transmissionsriemen" suchen).  

[Anyway, @totto geize doch nicht mit Quellenangabe. Dann ließe sich ggf. auch einordnen ob  hier gegen bauliche Vorschriften verstoßen wurde und ob vor 1920 etwas anderes galt.]

Kriminalistisch darf man natürlich bei den Einbruchsspuren am Motorenhäuschen -so sie vorhanden waren- auch nicht die Möglichkeit völlig außer acht lassen, daß es sich um fingierte -oder Trugspuren gehandelt haben könnte mit dem Aussagegehalt:
Hier waren völlig ahnungslose Ortsfremde von weit außerhalb am Werk, die dachten man könne in einem für jeden Einheimischen ersichtlich als Motorenhäuschen dienenden Gebäudeteil Beute machen, Schutz vor Wetterunbilden finden oder in lohnendere Gebäudeteile eindringen.


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Mordfall Hinterkaifeck

09.06.2017 um 10:49
Zitat von pensionärpensionär schrieb:Ein Öffnungsverbot zum Gebäudeinneren besteht wohl ausdrücklich nur für einen sog. Benzinlagerraum und nicht auch explizit für den Aufstellraum des Motors, das sog. Motorhäuschen.
Wo liest du das heraus?
Es ist ja beschrieben, dass Türen generell nur nach außen führen dürfen. Die Keilriemenscharte musste mit einer Blende versehen sein.
Zitat von pensionärpensionär schrieb:[Anyway, @totto geize doch nicht mit Quellenangabe. Dann ließe sich ggf. auch einordnen ob hier gegen bauliche Vorschriften verstoßen wurde und ob vor 1920 etwas anderes galt.]
Die Quellenangebe habe ich ja bereits gegeben: "Bau und feuerpolizeiliche Verordnungen in Bayern, um 1920."
Der Hinweis "um 1920" stammt von mir. Die Verordnungen wurden genau wie heutzutage immer wieder verändert bzw. ergänzt. Obige Angaben beiehen sich auf die Tatzeit in Hinterkaifeck und darüber hinaus. Genauere Angaben kann ich darüber nicht machen.

Die umfangreichen, immer wieder ergänzten Verordnungen liegen in ausführlichen Umfang in der bayr. Staatsbilbliothek in München vor.


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09.06.2017 um 11:10
@totto
Welche konkrete Fassung dieser Verordnung hast Du denn zitiert? Wann wurde sie eingeführt und welche Übergangsfristen waren definiert?
Und was genau magst du dem geneigten Leser mitteilen, welche Schlüsse ziehst Du aus den Verordnungen in Bezug zu Hinterkaifeck?


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09.06.2017 um 11:13
@totto
Danke, dann weiß man wo man suchen muß.

Den Unterschied in den Vorschriften leite ich aus der unterschiedlichen textlichen Behandlung von Motorhaus und Benzinlagerraum ab.

Benzinlagerraum
"Dieser Raum darf gleichfalls zu keinem anderen [Zweck] benützt werden und darf mit keinem anderen Raume durch eine Öffnung irgendwelcher Art in Verbindung stehen."

Dieses Öffnungsverbot "irgendwelcher Art" steht nur in der Passage zum Benzinlagerraum. Dort ist vorgeschrieben, daß "seine Türe" nach außen aufgehen muß, was zumindest kein Schlitzverbot für einen Transmissionsriemen darstellt. Ich gehe noch weiter und möchte annehmen, daß das Tatbestandsmerkmal "seine Türe" nicht zwingend impliziert, daß sich daraus im Umkehrschluß schlüssig ergibt, daß überhaupt nur eine Türe da sein darf.


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09.06.2017 um 11:17
Da stehts doch:
Zitat von tottototto schrieb:Der Motorraum (Kraftmaschinen) ist mit Wänden aus unverbrennbaren Material zu umgeben. sowie mit unverbrennbaren Bodenbelag und verputzter Decke zu versehen.
Dieser Raum darf zu keinem anderen Zwecke benützt werden; seine Türe ist nach außen aufgehend einzurichten.



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09.06.2017 um 11:19
Zitat von jaskajaska schrieb:Welche konkrete Fassung dieser Verordnung hast Du denn zitiert? Wann wurde sie eingeführt und welche Übergangsfristen waren definiert?
Und was genau magst du dem geneigten Leser mitteilen, welche Schlüsse ziehst Du aus den Verordnungen in Bezug zu Hinterkaifeck?
Wenn du es so genau wissen willst:

"Bayr. Staatsbibliothek München"...
für dieses Material ist allerdings die Mitgliedschaft nötig.


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09.06.2017 um 11:25
@totto
Sag mal, Du hast doch diese Verordnung hier angeschleppt, da solltest Du ja durchaus sagen können, ab wann sie galt und ob es Übergangsfristen gab? Das sind doch die mindesten Angaben, um die Quelle überhaupt einschätzen und evtl. prüfen zu können.

Kein Mensch wird sich wegen deinen vagen Angaben nach München in die Staatsbibliothek aufmachen, zumal Du ja noch nicht mal sagen kannst, was Du damit ausdrücken magst.
Zitat von tottototto schrieb:"Bayr. Staatsbibliothek München"...
für dieses Material ist allerdings die Mitgliedschaft nötig.
Jeder kann in der dortigen Bibliothek sich einen Benutzerausweis ausstellen lassen und die dort vorhandenen Druckexemplare und Filme anschauen.


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Mordfall Hinterkaifeck

09.06.2017 um 11:30
Zitat von jaskajaska schrieb:Jeder kann in der dortigen Bibliothek sich einen Benutzerausweis ausstellen lassen und die dort vorhandenen Druckexemplare und Filme anschauen.
....es gibtdort aber auch einen frei zugänglichen Bereich.

wie gesagt, wems genauer interessiert, kann sich in der Bibliothek darüber hinaus schlau machen.

PS. Ich komme mir schon langsam als Lügner vor!


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09.06.2017 um 11:34
@pensionär

Die stationären Riementransmissionen wurden unter der Decke installiert, damit man nicht ständig drübersteigen musste bzw. in die Riemen kam.

Dass die Türen von Motor- bzw. Benzinlagerräumen nach außen aufgehen müssen, hat den Hintergrund, dass man sie auch aufkriegen soll, wenn im Raum jemand umgekippt ist, weil Abgase oder Benzindämpfe ihn ausgeknockt haben.

MfG

Dew


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Mordfall Hinterkaifeck

09.06.2017 um 11:40
@totto
Nicht doch, Du bist einfach nicht in der Lage eine vollständige Quellenangabe zu liefern.

Gesetze haben ein Veröffentlichungsdatum und ein Datum, ab wann sie in Kraft treten.
Selbst wenn 1920 eine Verordnung herausgekommen und gleich aktiv geworden wäre (ach nein, Du schriebst ja "um 1920), dann gäbe es eine Übergangsfrist, die den Menschen die Gelegenheit einräumt, während dieser Frist gemäß der Verordnung um- und aufzubauen.
Diese Angaben sind unerlässlich, um mit dem Zitat was anfangen zu können.

Was genau Du mit dem Zitat dieser Vorschrift sagen magst hast Du auch noch nicht erläutert.


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09.06.2017 um 12:25
@Dew
Danke Dir, das überzeugt mich.
(Besonders bei fahrlässig ungeschützten Transmissionsriemen beispielsweise an Kreissägen war beim Holzsägen sogar für umstehende Helfer die Unfallgefahr sehr hoch und die Folgen waren unvorstellbar grausam.]

Transmissionsriemen einmal hoch- und dann wieder runterzuleiten war -wenn ich mich  an meine Märklinbaukastenzeiten erinnere- auch wohl schon eine ziemlich aufwendige Sache.


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Mordfall Hinterkaifeck

09.06.2017 um 12:30
@pensionär
@totto
@jaska
@Dew

Es gibt dazu auch logischerweise Vorschriften in der BayBO, hier mal § 47 in der Fassung von 1910 zitiert nach dieser Webseite:
§ 47. Gebäude von größerer Brandgefahr


I. Gebäude, welche zur Herstellung, Bearbeitung oder Lagerung größerer Quantitäten leicht entzündlichen oder schwer zu löschenden Materials bestimmt sind, müssen mit massiven Mauern umgeben und, wenn sie mit anderen Gebäuden zusammenhängend gebaut werden sollen, von diesen durch Backsteinbrandmauern getrennt werden.

II. Es kann aber auch eine allseitig freie Lage bis zu 9 m Entfernung von anderen Gebäuden, die Einwölbung, unverbrennliches Stiegenwerk, dann ein Verschluß der Brandmaueröffnungen nach § 16 Ziff. 4, ein feuerfester Boden und, wenn solche Gebäude mehr als 400 qm Grundfläche haben, deren Abscheidung durch Backsteinbrandmauern in Einzelräume, wie sie dem Betrieb des Geschäfts und der Konstruktion des Baues angemessen sind, gefordert werden.

III. Die durch Brandmauern getrennten Räume dürfen verbunden werden:
a) mittels eines unter Ausschluß aller Holzteile aus Eisen oder Stein und Glas konstruierten Balkones, welcher durch in die Langmauer eingefügte Türen von der in § 16 Ziff. 4 Abs. IV. näher beschriebenen Beschaffenheit zugänglich ist;
b) durch einen an die Brandmauer anstoßenden Einbau, der den mittelbaren Zugang in den abgetrennten Gebäudeteil ermöglicht; dieser Einbau ist aus mindestens 0,25 m starkem Backsteinmauerwerk herzustellen und in allen Stockwerken zu wölben; derselbe darf weder eine Stiege noch Holzteile enthalten und auch nicht zur Lagerung irgend welcher Stoffe dienen.
Die Türen des Einbaues müssen die in § 16 Ziff. 4 Abs. IV. vorgeschriebene Beschaffenheit erhalten und im rechten Winkel zur Türe in der Brandmauer stehen; etwaige Fenster sind in der Langmauer anzubringen und deren Stöcke und Rahmen aus unverbrennlichem Materiale herzustellen.
Öffnungen zur unmittelbaren Verbindung der zu trennenden Räume sind in der Brandmauer nur insoweit gestattet, als sie zur Führung von Transmissionswellen unumgänglich nötig sind. Solche Öffnungen müssen an beiden Seiten durch Büchsen geschlossen werden, deren Flanschen in die Brandmauer eingeschraubt sind. Zwischen den Büchsen und der Peripherie der Transmissionswelle ist ein Spielraum von höchstens 15 mm zulässig.

IV. Vorstehende Bestimmungen finden keine Anwendung auf Stallungen, Scheunen und Schupfen.
Wie man Abs. 3 letzter Satz gut entnehmen kann, waren Öffnungen für Transmissionsriemen durchaus zulässig, allerdings dürften diese wenn nach Vorschrift gebaut kaum Raum für ein Durchkriechen lassen. Bemerkenswert ist aber wiederum, dass gem. Abs. 4 diese Vorschriften nicht für Stallungen, Scheunen und Schupfen galten. Da stellt sich dann die Frage, ob sich das ausschließlich auf freistehende Gebäude dieser Art bezog (wozu ich tendiere), oder ob das auch für Anbauten an Wohngebäuden galt. Generell müsste man das mal noch genauer überprüfen, wobei ich aber auch bezweifle, ob uns das viel weiterbringt. Es besteht ja immer die Möglichkeit, dass nicht nach Vorschrift gebaut wurde.

Im Übrigen vermute ich, dass "Bau- u Feuerpolizeiliche Verordnungen in Bayern: Sammlung von Vorschriften für den Feuerbeschauer. Zusammengestellt vom Bayerischen Landes-Feuerwehr-Ausschuss, 1920" tottos Quelle ist. Leider ist der Text nicht online verfügbar.


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