Mordfall Hinterkaifeck
24.05.2017 um 18:52Kurt_Eisner schrieb:Der Erbschein ist nur ein Nebenschauplatz in meinem Post.In Deinem Post vielleicht, trotzdem war die Thematik 1922 vorhanden und bot evtl. Konfliktpotential!
Kurt_Eisner schrieb:Bitte nicht vom Kern abkommen!Nur weil Bitte gesagt hast. Aber ich befürchte das Dir da die Antwort nicht gefällt, deshalb jetzt auch nur kurz!
Bezüglich des Würgens und der Übertötung, habe ich den Fall aus St. Englmar oder der Einöde Staudenau von 1884 die der ebenfalls der angenommenen These vom nur „nur dem Opfer persönlich bekannte Täter wütgen und übertöten“ entgegen steht.
Einöde Staudenau/Englmar Bezirksamt Bogen 1884:
Georg Meilinger, beendete die gesetzl. Schulpflicht ohne Abschluß und als Analphabet. Mit 18 gab er das Taglöhnerdasein auf und beschloß als Herumtreiber ein Faulenzerdasein zu führen.
Seine „Reise“ führte ihn in die Nähe der Einöde Staudenau wo er beobachtete wie die Witwe Theres Reiser an die Hühner ausstreute. Spontan beschloß er die ältere Frau auszurauben und folgte ihr ins Haus. Th. Reiser sah den Fremden kommen und unterhielt sich noch mit ihm. (Sie frug ihn wie lange er schon unterwegs sei, ob er Hunger u. Durst habe). Letzters bejahte er und sie bat ihn herein zu einer kleinen Speise. Nachdem er sein Brot gegegessen und die Milch getrunken hatte,packte er plötzlich seine Wohltäterin, riß sie zu Boden kniete sich auf sie und drosselte sie mit bloßen Händen bis sie sich nicht mehr rührte. Dann nahm er einen hölzernen Schemel und schlug damit unerbittlich auf die alte Frau ein und zertrümmerte ihr dadurch den Schädel. Im Anschluß daran suchte er die Beute und fand in einem Zugbeutel ganze 7 ,30 M.
Beim Verlassen der Einöde begegnete er einem Hausierer, aufgrund dessen Aussage er auch ermittelt, verhaftet und verurteilt werden konnte.
Am 10.12.1884 wurde Georg Meilinger vom Landgericht Straubing zum Tode verurteilt. Sein Gnadengesuch wurde am 14.02.1885 abgelehnt!
Ausdrücklich möchte ich noch darauf hinweisen, daß dies natürlich nicht zur Entlastung vom L. S. beitragen soll, sondern vielmehr das auch Mörder vom Schema F abkommen können.