Mordfall Hinterkaifeck
25.04.2017 um 13:08Vernehmung, Lorenz Schlittenbauer, 1931
Die viel zuhoch bewertete, sogenannte Zeugenvernehmung von 1931, einmal ganz sachlich, formal und ohne besondere Beachtung der einzelnen Aussagen:
„München, den 30. März 1931
Betreff: Sechsfacher Mord in Hinterkaifeck
Bei der Polizeidirektion München findet sich um 10 Uhr auf Vorladung ein, der verh. Landwirt
Lorenz Schlittenbauer
Geb. 16.8.1874 in Gröbern, Gde. Wangen und dort wohnhaft, und macht auf Befragen folgende Angaben:“
I. Teil:
Schlittenbauer schildert als Zeuge ausführlich seinen gesamten Lebenslauf; eigentlich ist ein derart detaillierter Lebenslauf von einem Tatverdächtigen zu erwarten!
II. Teil:
Die Einlassungen Schlittenbauers, über seine persönlichen Verhältnisse zu den Hinterkaifeckern vor und nach den Morden, gleicht mehr einer Rechtsprechung/Gottesurteil, als einer Zeugenaussage.
Dieser Teil der sogenannten Vernehmung könnte m.E. eine Zusammenfassung von Schlittenbauers Antworten auf Riedmayrs Fragen gewesen sein. Riedmayer kannte aus früheren Akten die Einstellung Schlittenbauers zu den Hinterkaifeckern, nicht nur vor deren Hinscheiden, sondern auch seine, gelinde gesagt, abwertenden Äußerungen nach deren Tod. Vielleicht wollte sich Riedmayr bei dieser Gelegenheit noch einmal vergewissern, ob sich an seiner Einstellung etwas geändert hatte. Nachfragen auf besondere Auffälligkeiten in den Erklärungen Schlittenbauers kamen Riedmayer nicht in den Sinn; warum auch, war ja nur eine Informationssitzung.
III. Teil
Hier wird es schon konkreter. Es wurde nämlich der Punkt erreicht, auf den Riedmayer in einem Schreiben an StA Kestel hinwies. Ab hier wurde dann der Schreiber beauftragt sowohl die Fragen, als auch die Antworten zu protokollieren. Das ändert aber nichts daran, ja lässt sogar verstärkt erkennen, dass sich Riedmayer ein dilettantischer Polizeibeamter in Sachen Vernehmung war; ein Spiegelbild der gesamten Ermittlungen im Fall Hinterkaifeck.
Der Gipfel von der Inkompetenz Riedmayrs war dann der Satz in seinem Schluss Statement:
„Anschließend an die Einvernahme wurde Schlittenbauer noch auf die an einzelnen Punkten zu Tage getretene Unklarheit seiner Aussagen hingewiesen“...............
………..“Anhaltspunkte für ein weiteres Vorgehen sind nicht mehr vorhanden.“
Ja, alles geklärt, keine weiteren Fragen.
Die viel zuhoch bewertete, sogenannte Zeugenvernehmung von 1931, einmal ganz sachlich, formal und ohne besondere Beachtung der einzelnen Aussagen:
„München, den 30. März 1931
Betreff: Sechsfacher Mord in Hinterkaifeck
Bei der Polizeidirektion München findet sich um 10 Uhr auf Vorladung ein, der verh. Landwirt
Lorenz Schlittenbauer
Geb. 16.8.1874 in Gröbern, Gde. Wangen und dort wohnhaft, und macht auf Befragen folgende Angaben:“
I. Teil:
Schlittenbauer schildert als Zeuge ausführlich seinen gesamten Lebenslauf; eigentlich ist ein derart detaillierter Lebenslauf von einem Tatverdächtigen zu erwarten!
II. Teil:
Die Einlassungen Schlittenbauers, über seine persönlichen Verhältnisse zu den Hinterkaifeckern vor und nach den Morden, gleicht mehr einer Rechtsprechung/Gottesurteil, als einer Zeugenaussage.
Dieser Teil der sogenannten Vernehmung könnte m.E. eine Zusammenfassung von Schlittenbauers Antworten auf Riedmayrs Fragen gewesen sein. Riedmayer kannte aus früheren Akten die Einstellung Schlittenbauers zu den Hinterkaifeckern, nicht nur vor deren Hinscheiden, sondern auch seine, gelinde gesagt, abwertenden Äußerungen nach deren Tod. Vielleicht wollte sich Riedmayr bei dieser Gelegenheit noch einmal vergewissern, ob sich an seiner Einstellung etwas geändert hatte. Nachfragen auf besondere Auffälligkeiten in den Erklärungen Schlittenbauers kamen Riedmayer nicht in den Sinn; warum auch, war ja nur eine Informationssitzung.
III. Teil
Hier wird es schon konkreter. Es wurde nämlich der Punkt erreicht, auf den Riedmayer in einem Schreiben an StA Kestel hinwies. Ab hier wurde dann der Schreiber beauftragt sowohl die Fragen, als auch die Antworten zu protokollieren. Das ändert aber nichts daran, ja lässt sogar verstärkt erkennen, dass sich Riedmayer ein dilettantischer Polizeibeamter in Sachen Vernehmung war; ein Spiegelbild der gesamten Ermittlungen im Fall Hinterkaifeck.
Der Gipfel von der Inkompetenz Riedmayrs war dann der Satz in seinem Schluss Statement:
„Anschließend an die Einvernahme wurde Schlittenbauer noch auf die an einzelnen Punkten zu Tage getretene Unklarheit seiner Aussagen hingewiesen“...............
………..“Anhaltspunkte für ein weiteres Vorgehen sind nicht mehr vorhanden.“
Ja, alles geklärt, keine weiteren Fragen.