Mordfall Hinterkaifeck
30.10.2015 um 22:25@pensionär
Der Rechtsanwalt hatte m. W. lediglich die Akten den Nachlaß betreffend beim AG Schrobenhausen angefordert.
Ich hatte jetzt vorhin nur erste Beschwerde beim AG Schrobenhausen nur überflogen, da wieder irgendwas dazwischenkam und ich mir morgen eine OCR Software downloaden wollte um mir das Abtippen des Schreibens ersparen wollte...
Ich ergänze noch um zwei Punkte aus der ersten Beschwerde:
-"Ein mehrfacher Raubmord ist nicht ein Ereignis, vielmehr liegen darin mehrere Ereignisse, wenn sie auch zeitlich nicht erheblich auseinanderliegen. Eine gemeinsame Gefahr im Sinne des §20 setzt aber voraus, dass das Ereignis, ob welches die Gefahr herbei geführt hat, ein und dasselbe sei. Diese Vorraussetzung trifft nicht zu wenn mehrere Personen, sei es auch ohne erheblichen zeitlichen Unterschied, nacheinander ermordet wurden."
>sinngemäß schreibt er noch das eben auch die im Erbschein der Viktoria genannten Erben ebensowenig beweisen können wer da vor wem zuerst verstarb.
Davon das der Pathologe festgestellt hat das die Kleine erst wesentlich später starb wussten die anscheinend nichts. Ich müsste mir die weiteren Einsprüche nochmals durchlesen. Aber heute nicht mehr. ;)
Der Rechtsanwalt hatte m. W. lediglich die Akten den Nachlaß betreffend beim AG Schrobenhausen angefordert.
Ich hatte jetzt vorhin nur erste Beschwerde beim AG Schrobenhausen nur überflogen, da wieder irgendwas dazwischenkam und ich mir morgen eine OCR Software downloaden wollte um mir das Abtippen des Schreibens ersparen wollte...
Ich ergänze noch um zwei Punkte aus der ersten Beschwerde:
-"Ein mehrfacher Raubmord ist nicht ein Ereignis, vielmehr liegen darin mehrere Ereignisse, wenn sie auch zeitlich nicht erheblich auseinanderliegen. Eine gemeinsame Gefahr im Sinne des §20 setzt aber voraus, dass das Ereignis, ob welches die Gefahr herbei geführt hat, ein und dasselbe sei. Diese Vorraussetzung trifft nicht zu wenn mehrere Personen, sei es auch ohne erheblichen zeitlichen Unterschied, nacheinander ermordet wurden."
>sinngemäß schreibt er noch das eben auch die im Erbschein der Viktoria genannten Erben ebensowenig beweisen können wer da vor wem zuerst verstarb.
Davon das der Pathologe festgestellt hat das die Kleine erst wesentlich später starb wussten die anscheinend nichts. Ich müsste mir die weiteren Einsprüche nochmals durchlesen. Aber heute nicht mehr. ;)