margaretha schrieb:Die Altbauern konnten den Hof oder irgendwelche Teile davon nicht hinterlassen da ihnen der Hof nicht gehörte
das ist absolut richtig,
in dem Übertragungsvertrag haben sich die Altbauern praktisch ein heutiges Nisbrauchrecht eingeräumt und entsprechende Naturalien dazu,also so und soviel Schwein,Rindfleisch ,Holz usw und bestimmt welchen Teil des Hauses von ihnen genutzt werden kann.
Mit der Gütervereinbarung wäre der bewegliche Teil des erwirtschafteten,also Geld usw, geteilt wurden.
Jetzt verwirrt zusätzlich die Frage nach der im Ubertragungsvertrag Übergabe von Teilen eines Grundstücks zb 340 1/9 Wiesteil, Wiese zu 0,014 ha aus der Auflistung.Das könnte bedeuten das die HK ler nur 1 Teil von neun Teilen als Besitz dieser Flur hatten.Es kommt zb häufiger vor das sich mehrere Landwirte einen Feldweg zb zu ihren Äckern kauften weil sie auch das Wegerecht dazu brauchten.--vielleicht war das ähnlich,heute heisst das eben Teileigentum.Bei der oben genannten Wiese wird es wohl 9 Eigentümer gegeben haben.
Zusätzlich wurde auch der Ausgleich der Assams geregelt-damit dürfte laut Übertragungsvertrag feststehen wem HK gehörte-------
@frauZimt das erwirtschaftete auf dem Hof ,also Geld,Anleihen usw wären praktisch der Gütergemeinschaft zuzurechnen und gleichmäßig aufzuteilen gewesen,zumindest unter den Erwachsenen.Auf mehr hatten die Altbauern keinen Anspruch.
@pensionär unter der Beachtung der Gesetzgebung damals kann sich auch ein Jurist irren wenn er von einer falschen Voraussetzung oder einem falschen Standpunkt ausgeht.Im Falle Karl Gabriel sen. wird ja nur das verhandelt was beantragt wurde,das ist im übrigen immer so ,woraufhin das Gericht zum bekannten gemeinsamen Untergang kam.Das Gericht hat es sich also einfach gemacht und Josef nicht beachtet.Von daher ist nicht klar wie weit das gemeinsame untergehen reicht.
spielen wir das mal durch-
Es gab ja noch den Josef Gruber ,den Sohn der Viktoria von dem der alte Gruber der Vormund war.Logischerweise wäre er als letzter Überlebender der Gabriels zu nennen gewesen.Der alte Karl Gabriel hätte wohl besser dran getan den Josef beerben zu wollen.Josef wäre der Alleinerbe von Viktoria und Cilli gewesen da er tatsächlich der letzte Überlebende war,bis zu seinem Tod
Es ist auch nicht irgendwie ersichtlich weshalb Josef den Namen Gruber trug
http://lexetius.com/leges/BGB/Inhalt;jsessionid=lxpwl7uw895fyzr9bzd4tdrv?0#4§1776 wäre der der den Vormund bestimmt