@canalesBezüglich des Inzests, bzw. einer möglichen Fortführung nach der Inhaftierung ist mit einer größeren Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass dieser fortgeführt wurde. [...] Immer vorausgesetzt das Urteil von 1915 basierte auf der Wahrheit (nicht der Juristischen).
Dem kann ich unter dieser Prämisse prinzipiell zustimmen. Aber mal völlig unabhängig von meinem Zweifeln an der Richtigkeit des Urteils von 1915: Der mglw. fortgeführte Inzest ist kein Nachweis für die Vaterschaft des AGr.
Fakt ist:
- Die Affäre von VGa mit LS begann definitiv bevor sie schwanger wurde und endete nach dem ihre Schwangerschaft bekannt geworden war. Dh eine Affäre, um eine bereits bestehende Schwangerschaft zu kaschieren, ist völlig auszuschließen.
- Die Eheanbahnung zwischen VGa und KGa begann definitiv bevor sie schwanger wurde. Auch hier ist eine Eheschließung zur Kaschierung einer Inzestschwangerschaft völlig auszuschließen.
- Zwischen diesen beiden Zeiträumen wurde VGa nicht schwanger - zumindest ist da nichts bekannt. Das legt nahe, dass - selbst wenn man da Inzest begangen hätte - Schwangerschaften offensichtlioch erfolgreich vermieden wurden, entweder weil VGa/AGr wirklich wussten, wie man verhütet, oder weil AGr keine Kinder mehr bekommen konnte.
Fazit: Die Wahrscheinlichkeit, dass LS der Vater von JGr ist, ist angesichts der Tatsache, dass er als einziger nachweislich im Empfängniszeitraum mit VGa verkehrt hatte, nunmal am größten.
@KailahKailah schrieb:DAS wäre dann wohl "wissenschaftlich". Alles andere, was in allen Foren betrieben wird ist "Wahrscheinlichkeits-orakeln nach Gutsherren-Art" und damit eben nichts Neues im Fall HK -vom Spaß-und Hobbyeffekt mal abgesehen.
Das ist natürlich unzutreffend. Zutreffend ist nur, dass einige Forenteilnehmer sich nicht unbedingt an dieser Methodik orientieren, wenn sie Behauptungen aufstellen oder völlig unbewiesenen Thesen den gleichen Gehalt zuordnen, wie solchen, für die eine bechtliche Anzahl solider Fakten und Argumente spricht. Im Übrigen empfehle ich, dass Sie sich doch einmal damit beschäftigen, was wissenschaftliches (ohne Anführungszeichen) Arbeiten bedeutet. Zur Frage der Bewertung von Wahrscheinlichkeiten - insbesondere wenn es um die Feststellung von historischen Ereignissen angeht - empfehle ich die Konsultation von einschlägiger Methodenliteratur der Geschichtswissenschaften. Das gleiche gilt für die kriminologische und juristische Erfassung dieser Ereignisse.
Der Gentest wäre natürlich eine hervorragende Methode endgültige Gewissheit zu bringen. Aber man kann auch ohne diesen viel erreichen.
@Heike75Heike75 schrieb:Wie nennt man es, wenn ein Kriminaler darum bittet, bei einer Person das Alibi abzufragen und es zu prüfen?
Eine Routineüberprüfung. Im Prinzip war das eine Rasterfahndung. Reingruber hat das bei allen Vorbestraften aus der Gegend machen lassen.
Heike75 schrieb:Du implizierts, dass Du zwar nicht davon ausgehst, dass Reingruber einen dringenden Tatverdacht hatte, weil er keinen Haftbefehl erlassen hat... dann ruderst Du wieder ein Stück weit zurück, weil das Nicht-ausstellen eines Haftbefehls damit zusammen hängen könnte, dass es bereits einen Haftbefehl gab.
Ich rudere überhaupt nicht zurück. Reingruber wollte dessen Alibi überprüft haben. Konkretere Hinweise auf eine Tatbegehung hatte er wohl nicht, sonst wären diese Bestandteil des Fahndungsersuchens geworden.
Das Ganze ist aber Pillipalle, weil ihm Jemand einen Haftbefehl ausstellen gemusste hätte. Und diesen hätte er mit den Indzien, die nicht mal welche sind (mutm. versprenge Oberschlesiert - weil fremder Dialekt und Haftbefehl aus Oppeln) nicht bekommen... Deshalb:
Wozu brauchte Reingruber einen Haftbefehl gegen Gump? Er hat doch keinen beantragt.
Heike75 schrieb:Bei versprengte Schlesier, von denen es hunderte gab, kommt Reingruber auf Gump, weil der immerhin in Karlskron lebte und es einen Haftbefehl aus Schlesien gab? Wie viele Soldaten von Schrobenhausen, Waidhofen, Pfaffenhofen oder Ingolstadt waren in Schlesien? Warum fielen Reingruber dann nicht mehr Leute ein, die in Schlesien gekämpft haben? Wegen dem Haftbefehl aus Oppeln?
Genau wegen des Haftbefehls aus Oppeln. Da wird jemand mit Bezug zu Oberschlesien und aus der näheren Umgebung von HK wegen Raubmord an Bauern schon gesucht, der auch noch die ganze Zeit sich der Strafverfolgung entzieht. Offensichtlicher geht es doch nicht mehr. Wo ist denn da der gravierende Unterschied zu den vorbestraften Straftätern, nach denen Reingruber auch und schon vorher fahnden ließ mit der gleichen Maßgabe, nämlich deren Alibis zu überprüfen? Das ignorierst Du jetzt schon mindestens zum dritten Male.
Heike75 schrieb:Dafür gibt es Anhaltspunkte, denn die Behauptung stammt nicht von mir. Kuckst Du hier:
Peter Leuschner, Der Mordfall Hinterkaifeck, Seite 67:
Gibt denn Leuschner dazu eine belastbare nachprüfbare Quelle an, wie zB Ermittlungsakten?
Ganz am Rande: Reingruber scheint nach dieser Darstellung von Leuschner aber auch nichts mit dem Mordfall Gareis zu tun gehabt zu haben. Da steht nur was von seinen Kollegen. Eine Linie Gareis = Fememord - HK = Fememord -> Gump ist verdächtig, kann ich dem jedenfalls beim besten Willen nicht entnehmen.
Leuschner, 97ziger Auflage, Seite 259:
Am Tag nach der Geburt des Kindes soll der alte Gruber zu einem Nachbarn gesagt haben: "Heut' hab' ich eine schwere Nacht hinter mir. Die Junge kam nieder." Und dann hat er angeblich dazugesetzt: "Wär' mir schon jeder andere lieber gewesen als dieser Körblzäuner."
Ohne konkrete Quelle ist das völlig wertlos. In den mir bekannten im Internet veröffentlichten Akten gibt es nur die Aussage von Schrittenlocher und die von Schwaiger. Ein Körbelzäuner wird da nicht erwähnt.
Heike75 schrieb:Bitte noch die Aussage von Anton Gump zu "dem Kind" in der U-Haft berücksichtigen...
Ausgesagt hat das nicht Gump, sondern ein Mitgefangener hat behauptet, Gump habe das ausgesagt, wobei ich da jetzt auf die schnelle auch nicht finde, wo das protokolliert worden sein soll mit dem Kind. Die Aussagen von Miutgefangenen sind nicht gerade die belastbarsten, primär deshalb, weil sich Gefangene davon häufig Vergünstigungen versprechen, wenn sie andere belasten.
Heike75 schrieb:Aber immerhin greifbarer, als die Gedankenbrücke von den mutmasslich versprengten Schlesier um die 40, die fremden Dialekt gesprochen haben zu Adolf Gump.
Im Gegenteil. Überhaupt nicht greifbar, wohingegen der Bezug zu Oberschlesien und zur Gegend um HK unter Berücksichtigung der allgemeinen Fahndung nach einschlägig vorbestraften Straftätern und des entsprechenden einschlägigen Haftbefehls aus Oppeln hier wirklich eindeutig greifbar sind.
Ist die von Vaterschaft von LS erwiesen?
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit. LS ist der einzige, der selbst zugegeben hat, eine sexuelle Affäre im Empfängniszeitraum mit VGa geführt zu haben, wobei VGa vor Beginn der Affäre noch nicht schwanger war (die Affäre begann deutlich vor jedem theoretisch denkbaren Empfängniszeitraum), die Affäre aber erst nach Bekanntwerden der Schwangerschaft beendet wurde. Hinweise auf eine andere Beziehung gab es für diesen Zeitraum nicht (abgesehen von den von LS in die Welt gesetzten Gerüchten hinsichtlich des Inzests), im Gegenteil.
Was den Inzest angeht, ist - selbst wenn es gestimmt hätte, was ich mittlerweile stark bezweifle - unwahrscheinlich, dass daraus ausgerechnet zu diesem Zeitpunkt ein Kind enstanden wäre, wenn es die übrigen Jahre nicht der Fall gewesen ist.
Wenn die Kreszenz Rieger nicht wäre...
Unzutreffend. KR war im Empfängniszeitraum für JGr nicht auf HK beschäftigt. Ihre - auch wieder mit Skepsis zu begegnenden - Aussage bezieht sich auf einen viel späteren Zeitraum, wenn sie denn überhaupt wahr ist. (Entsprechende Zweifel hatten ja auch schon andere Juristen als ich angemeldet.)