@arschimedes arschimedes schrieb: Weil der uneheliche Vater mit dem Kind nicht verwandt war!
Schon wieder sind wir Zwei einer Meinung, denn das war Josefchen wohl wirklich nicht.
Dann hätte es wohl zu dem Gruber Clan kommen müssen, mit dem war es wohl von beiden Seiten her verwandt ;-))))))
Spass bei Seite... LS hätte definitiv "Anrechte" geltend machen können, wie das ausgegangen wäre, wissen wir nicht, dass wusste aber LS (falls er der Täter war) zum dem Zeitpunkt auch nicht.
Geschadet hätte ihm sein Leben wie gesagt nicht, eher genützt...
@Oberleutnant,
denkst Du (ich Duze Dich, auch wenn Du mich Siezt, Ok) wirklich, dass LS´s Problem das Geld gewesen wäre oder doch eher die dreiste, kaltschneuzige Art seiner Mutter.
@seegras,
wie es heute in Gröbern ist, weiss ich nicht... nach Deiner Beschreibung ist es wie in Kaiserslautern ;-)
Hast Du Dir mal Gedanken gemacht, wer wohl die Anzeige 1915 gemacht hat? Mich würde Deine Meinung dazu interessieren...
@DerGreif mir sind die Gesetze bekannt und spätestens seit HK auch die der damaligen Zeit.
Nur darf ich Dich dran erinneren, dass denen das ziemlich am H**** vorbei ging, denn mit unseren Gesetzen können wir spätestens seit der Erbschaft einpacken...
Du sagst (ich wackel ja noch), dass den Starringers das ganze Erbe zugestanden hätte, weil unsere Nachforschungen (wir waren ja fleissig) nichts anderes ergeben haben... nun hat das weder das Gericht, noch die Erben beeindruckt, denn die haben eben Dieses trotzdem bekommen.
So, einfache Frage, ja oder nein: Hatte LS eine Chance Josefchen zu bekommen?