Hi
@canalesNa, dann vermute ich mal, dass Konrad Müller nicht zum privaten Freundeskreis des Herrn Distl gehört.
Er ermittelt selber seit sehr vielen Jahren und hat auch persönlichen Kontakt zu Leuschner. Wenn diese Theorie über den privaten Freundeskreis von Herrn Distl bekannt wäre und für Leuschner diese Waffenlagertheorie schlüssig wäre und es sich nicht nur um ein Gedankenspiel handeln würde, dann hätte er sicherlich mit Konrad Müller schon ausgiebig darüber diskutiert.
Wie es so ausschaut, misst auch Leuschner der Theorie keine große Bedeutung zu.
Nun noch zu Gump und der Fahndung nach ihm. Das hatten wir hier auf allmy auch schon diskutiert.
Ich fasse das nochmals zusammen,
@Badesalz hatte das seinerzeit mal alles ermittelt in den Untiefen dieses Threads:
Beim Landgericht Oppeln war gegen Gump und drei weitere Verdächtige ein Strafverfahren anhängig, in dem ihm vorgeworfen wurde im November 1921 nach den Aufständen in Oberschlesien neun Bauern ermordet und beraubt zu haben.
Gump hat sich diesem Strafverfahren durch Flucht entzogen, so dass davon auszugehen ist, dass im Frühjahr 1922 ein Fahndungsersuchen aufgrund dieses Strafverfahrens bei der für seinen Heimatbezirk zuständigen Staatsanwaltschaft beim Landgericht Neuburg vorgelegen hat.
Da Gump in Karlskron geboren ist und damit in der Nähe von Waidhofen und Hinterkaifeck aufgewachsen ist, ist anzunehmen, dass KOI Reingruber aus diesem Grund darum gebeten hat im Rahmen einer Festnahme auch Gumps Alibi für den 30.31.und 1.4.1922 zu überprüfen.
Mit Schreiben vom 9.4.1922 ersucht er die Gendarmeriestationen in Karlskron und Schrobenhausen nach Gump „eifrig“ zu fahnden, da nicht auszuschließen sei, dass er auch am Raubmord in Hinterkaifeck beteiligt war und das Ergebnis der Erhebungen direkt an die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Neuburg zu senden.
Der Formulierung „es sei nicht auszuschließen“, dass Gump am Raubmord in Hinterkaifeck beteiligt gewesen ist, lässt sich entnehmen, dass Reingruber bezüglich dieser Tat ansonsten keine weiteren Verdachtsmomente vorlagen.
Es ist davon auszugehen, dass Anton Gump in den Jahren nach der Tat auch bezüglich des Mordfalls Hinterkaifeck vernommen wurde, denn er ist nicht für lange Zeit untergetaucht.
Am 12.8.1926 wurde Anton Gump in Emersacker festgenommen und am 13.8. in das Amtsgerichtsgefängnis Wertingen eingeliefert. Von dort wurde er umgehend in das Amtsgerichtsgefängnis Donauwörth überführt, wo er bis zu seinem Prozess vor dem Landgericht in Regensburg einsaß.
In einem erhaltenen Schreiben der Gendarmeriestation Emersacker wird darauf hingewiesen, dass Gump 1924 – 1926 in vier bayerischen Polizeiblättern zur Verhaftung ausgeschrieben war. Am 21.10.1926 kam es dann zu einem Prozess gegen Gump und seine Lebensgefährtin Magdalene Stampfl.
Gump wurde vom Vorwurf des Umherziehens freigesprochen , wegen intellektueller Urkundenfälschung und Betrugs wurde er zu vier Monaten und drei Tagen Haft verurteilt. Seine Lebensgefährtin wurde wegen dieser Delikte zu 4 Monaten und 15 Tagen Haft verurteilt.
Die Verurteilung zu dieser geringen Freiheitsstrafe wäre nicht so bedeutsam, wenn dadurch nicht belegt wäre, dass Adolf Gump relativ zeitnah nach dem Mordfall Hinterkaifeck verhaftet wurde. Es ist zwar durch Akten nicht mehr belegbar, da diese beim Bombenangriff 1944 zerstört worden sein dürften, aber es spricht alles dafür, dass Gump im Rahmen seiner Festnahme oder sogar schon vorher auch zum Mordfall Hinterkaifeck eingehend vernommen wurde. Es spricht weiterhin alles dafür, dass er jeglichen Tatverdacht durch ein Alibi für den Tatzeitpunkt ausräumen konnte.
In diesem Zusammenhang bekommt auch die Aussage des Heinrich Ney vom 20.3.1953 Bedeutung, denn dieser hat damals bekundet, es seien Ermittlungen gegen Gump gepflogen worden. Gump sei richterlich vernommen worden, er habe zusammen mit Staatsanwalt Renner an der Vernehmung teilgenommen und dieser habe ihm gegenüber nach der Vernehmung geäußert: „Dies war auch wieder nichts.“