Nochmals zu den Ermittlungen
Zumindest Ende Mai 1922 muss StA Renner in der Ermittlungsakte A 169/22 einige bedeutsame Zeugenaussagen vorliegen gehabt haben, sowie als Beiakten auch die Strafprozessakten aus den Jahren 1915 und 1920.
Hieraus hätte er entnehmen können, dass zwischen VG und ihrem Vater eine jahrzehntelange Inzestbeziehung bestand (Verurteilung 1915, Anzeige 1919, Aussage Kreszenz Rieger, Michael Pöll und Jakob Sigl)
Somit kommt in erster Linie Andreas Gruber als Vater des Josef in Betracht, so wie es L.S. 1919 auch unter Eid angegeben hat.
Wenn nun L.S. diese Einstellung zur Vaterschaft des Kindes nach der Ermordung des Kindes ändert, hätte Renner klar erkennen müssen dass dieses nur aus einem Grund geschehen ist, nämlich um den Verdacht von sich abzulenken.
Damit wäre der Hauptentlastungstatbestand doch schon mal vom Tisch.
Denn dann muss auch das auffällige und ich meine auch verdächtige Verhalten am Tatort ( aufgeregtes Gerede, Spuren verwischen, Leute umherführen, Brotzeit machen usw) einen anderen Grund haben als Trauer um das eigene tote Kind.
Ein Alibi für den Tatzeitpunkt konnte L.S,. auch nicht vorweisen, obwohl er nicht alleine gelebt hat. Hätte es ein Alibi gegeben, dann hätte Renner es in seinen Schreiben an seinen Vorgesetzten erwähnt, dass auch bei L.S. der Alibibeweis geführt werden konnte. Dieses hat er wohlweislich nicht getan. Er hat die Ermittlungen ohne Angabe von Gründen eingestellt, nämlich nur unter Verwendung von allgemeinen Formeln.( Erhebungen haben nicht geringsten Verdacht ergeben etc..)
In einem Ermittlungsverfahren steht in erster Linie die Vernehmung des Beschuldigten im Mittelpunkt, zusätzlich natürlich auch Zeugenvernehmungen.
Diese ganzen Punkte wären mE Grund genug gewesen L.S. als Beschuldigten persönlich zu vernehmen und zwar durch Verhaftung und Vorführung ins Büro des Staatsanwaltes, damit der Ernst der Lage unterstrichen wird. Andere Verdächtige sind aufgrund weit weniger Indizien verhaftet worden.
Jedenfalls waren die übermüdeten Polizisten der Münchner Polizeidirektion mit der Vernehmung überfordert, auf den Vorwurf im Ulrich-Bericht, dass einer sogar Rauchfleisch von L.S. angenommen hat, will ich gar nicht näher eingehen.
Vier Wochen nach der Tat, mit den noch frischen Erinnerungen an die Tat, wäre eine konsequente Vernehmung möglicherweise erfolgreich gewesen, wenn der StA zielstrebig vorgegangen wäre und dem Beschuldigten die Tat auf den Kopf zugesagt hätte.
Es gibt natürlich mehrere Gründe, warum dieses alles unterblieben ist. Ein Grund könnte auch sein, dass Renner desinteressiert und/oder überarbeitet war, weil es zeitgleich mehrere Raubüberfälle im Landkreis Schrobenhausen gegeben hat, ein anderer Grund könnte natürlich in der Einflussnahme eines Politikers liegen, der seinen Wahlkreis im Gebiet Schrobenhausen hatte.
@romai, vielleicht findest Du ja irgendwelche verwandtschaftlichen Beziehungen heraus. Ich finde es toll, dass Du es versuchst!