Allgoria schrieb:Meine Frage an die Männer, die damals beim Bund waren: ist es möglich, dass man sich heimlich in der Kaserne einschließen lässt? Oder wurde man beim Verlassen gezählt oder musste man gar unterschreiben? Wenn das ginge, hätte der Täter ja nur auf den richtigen Zeitpunkt warten müssen und hätte die schreckliche Tat begangen.
Bei mir war das so, dass man ohne weiteres das ganze Wochenende, oder auch nur ein paar Stunden, oder nur über Nacht, quasi jederzeit in der Kaserne sein durfte am Wochenende und auch nach Feierabend.
Man hatte ja seine Stube.
Allerdings wäre es in dem hier diskutieren Fall ja so gewesen, dass man sich beim diensthabenden GvD,. also bei Norbert Stolz jeweils melden musste, also beim Betreten des Gebäudes und beim Verlassen auch, da die Tür ja verschlossen war.
Im übrigen war das eine der Kernaufgaben der Wache, berechtigten Zutritt zu gewähren, die Tür auch spät abends zum Beispiel zu öffnen, damit der Kamerad in seine Stube gehen kann und natürlich keine unberechtigten herein zu lassen.
Allerdings wäre zum Beispiel ein Besuch eines anderen Soldaten aus einem anderen Gebäude bei zum Beispiel dem Arrestler zulässig gewesen aus meiner Erinnerung.
Unterschreiben für das Betreten musste ich nie.
Die stärkste Kontrolle war ja die an der Einfahrt der Kaserne, egal ob mit Auto, oder zu Fuß. Dort musstest du dich mit deinem Dienstausweis ausweisen, so dass keine Fremden die Kaserne betreten konnten.
Das meinte im übrigen auch Rudi Cerne gestern bei der Anmoderation des Falles, wonach ein ungeklärter Mord auf einem "hermetisch angeriegelten" Gelände wie einer Kaserne äußerst suspekt ist.
Ohne Dienstausweis kein Betreten des Geländes.
Das in den Zäunen zwei Löcher waren ist natürlich ebenfalls kurios da die Zaunanlagen regelmäßig abgelaufen wurden von den Wachen.
Offensichtlich hat man in dieser Kaserne einiges nicht ganz so ernst genommen wie das normalerweise der Fall wäre.
Siehe auch die offenstehende Kellertüre die mehrfach gemeldet wurde.