MelodyLee schrieb:Denkst du Spuren von bekannten oder unbekannten Personen in der Wohnung beweisen hier irgendwas?
Person X war in der Wohnung. Person X soll dann also gesucht werden. Als was denn? Als Freund, als Zeuge, als potentieller Täter?
Und von wem willst du jetzt Abgleiche erstellen und vorallem mit welchem Recht?
Wo denkst du leben wir?
Du kapierst es nicht und wirst auch noch persönlich, Klasse Stil... nicht.
Es geht den EB vornehmlich um Zeugen!
Da gehört auch dieser Mann rein, wenn es ihn gab.
Also erstmal neutral.
Es wollte ja damals keiner mit den EB reden aus ihrem Umfeld, das soll sich jetzt ändern, sonst wäre der Fall nicht zu AZ XY.
Auf die Idee, dass sich jemand bestimmtes (der Mann in ihrer Wohnung) nicht gemeldet haben könnte, weil er das mit dem Telefonieren mitbekam durch die Medien und nicht verdächtigt werden wollte (weil er vielleicht andere kleinere Delikte auf dem Kerbholz hatte), kommst du nicht?
Der könnte sich jetzt endlich melden, oder wer, der das ebenfalls wusste, dass er bei AW war.
MelodyLee schrieb:Der Grund war aber sicher nicht, dir oder anderen eine Vorlage zu geben den "Telefonierer" in einer möglichst wild konstruierten Geschichte als möglichen Täter zu präsentieren.
Daran ist nix "wild", es folgt (meiner) Logik (und damit bin ich auch ganz sicher nicht allein.)
Aber das ist NUR eine Möglichkeit. Für mich.
Die 2. wäre Fremdtäter. Imho.
Hatte ich auch schon geschrieben.