Karl-Josef Wirtz - Vermisst seit Januar 2019
24.08.2024 um 12:01brigittsche schrieb:Außerdem weiß man ja z. B. nicht, ob nicht vielleicht das Unkraut rund um das Auto mal vom Hausmeister mit einer ordentlichen Ladung RoundUp beseitigt wurde, zwischenzeitlich.Das wäre aber verboten:
Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist nur auf Flächen erlaubt, die land- oder forstwirtschaftlich sowie gärtnerisch genutzt werden. Weil die Mittel zur Unkrautbekämpfung häufig auf Flächen eingesetzt werden, von denen kein Oberflächenwasser versickern kann und dann über die Kanalisation entwässert werden, ist es hier verboten.Quelle: https://www.landwirtschaftskammer.de/presse/archiv/2007/aa-2007-30-04.htm
Das gilt auch in anderen Bundesländern so.
Es handelt sich anscheinend auch um einen öffentlichen Parkplatz, so dass dies wohl nicht anzunehmen ist.
brigittsche schrieb:Wenn es wenige Wochen oder nur Tage vor seiner "Wiederentdeckung" bewegt worden wäreDann müsste der "verwilderte" Parkplatz aber auch wieder oder noch frei sein, wenn man zwischendurch damit fährt und den Wagen da wieder hin stellt.
Ich denke, dass die Batterie auch recht schnell platt ist, wenn der Wagen länger nicht bewegt wird. Ja, könnte man überleiten, aber auch nicht grad unauffällig. Auf die Balkone in Sichtweite wurde schon hingewiesen.