kaleko schrieb:HS sagt ja zu dem Fahrer auch in dem Bewerbungsgespräch: "ich zahle gut" ==> er hat 7 Jahre lang einen Chauffeur bezahlt um auf Arbeit zu kommen, vielleicht hat er da schon eine Wohnung zu Geld gemacht um das stemmen zu können.
Das glaube ich nicht. So ein Lehrer verdient nicht schlecht, und auch die Pension ist nicht so gering. Er war alleinstehend, und wofür, außer von mir aus für Alkohol, hat er denn Geld ausgegeben? Für die Hausrenovierung wohl kaum, Miete musste er keine zahlen und da er keinerlei soziale Kontakte hatte, wird es auch keine regelmäßigen Kneipenbesuche o. Ä. gegeben haben.
Mal abgesehen davon, dass der Fahrer ja ab einem gewissen Zeitpunkt (zumindest laut XY) als Bezahlung kostenlos in der besagten Wohnung wohnen durfte.
Eigentlich müsste das finanzierbar gewesen sein, auch ohne eine Wohnung zu verkaufen.
Die Frage ist halt, ob der Fahrer ab einem gewissen Zeitpunkt eine allzu üppige Bezahlung erhielt, indem er das Opfer "bequatscht" hat.
Ich glaube aber nicht, dass HS naiv war und der Fahrer im z. B. einreden konnte, dass ein Stundelohn von 100 Euro angemessen wäre. Andererseits wissen wir auch wieder so gut wie nichts über die persönliche Beziehung zwischen den beiden. Möglich wäre natürlich, dass der Fahrer irgendwann die einzige Bezugsperson war und daher HS manipulieren konnte.
kaleko schrieb:Allerdings habe ich ja schon am Anfang geschrieben, ich kannte den Fall und hatte mich über die "Bevorzugung" vor anderen Fällen gewundert. Aber wenn es jetzt auch darum geht, dass die Pensionszahlungen erst eingestellt werden können, wenn eine Entscheidung vorliegt, ist mir das jetzt schon klarer.
Das wird aber keine Rolle spielen bei den Ermittlungen. Es gibt mittlerweile ja einen Vermögensverwalter, der natürlich über die Sache genau informiert ist und daher weiß, dass die Pensionszahlungen ggf. wieder zurückgezahlt werden müssen. Also wird er entsprechend planen und z. B. die Mieteinnahmen aus der Eigentumswohnung (es ist davon auszugehen, dass die Wohnung, in der der Fahrer lebte, nun zum ortsüblichen Preis vermietet ist) für die Grundsteuer des Hauses usw. verwenden.
Und sollte HS wirklich tot gefunden werden bzw. für tot erklärt werden, muss das Geld dann eben zurückgezahlt werden. Da muss die Staatskasse keine Angst haben, dass die Pension von irgendwelchen Verwandten verjubelt wird. Ggf. könnte man sogar auf einen etwaigen Verkaufserlös für das Haus und die noch vorhandene Eigentumswohnung zurückgreifen, wenn HS wirklich für tot erklärt oder gefunden wird.