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Helmut Strigl, seit 2018 verschwunden

85 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Lehrer ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Helmut Strigl, seit 2018 verschwunden

gestern um 17:36
Zitat von escaladeescalade schrieb:Warum wurde eigentlich sein BMW 318i, Baujahr 2011 bereits verschrottet. Und von wem?
Weiß hierzu jemand näheres?
Laut der Webseite Berliner Kurier wurde der Wagen von einem Schrotthändler zerlegt:
Der Wagen, ein blauer BWM, wurde laut Berichten an einen Schrotthändler verkauft und zerlegt.
Quelle: https://www.berliner-kurier.de/panorama/krasser-fall-bei-aktenzeichen-xy-was-geschah-mit-helmut-strigl-li.2231254

(Ich bin schon seit Jahren stiller Mitleser und habe mich angemeldet, da mich der Fall sehr betroffen macht. Ich hoffe, ich habe bei meinem ersten Post alles richtig gemacht)

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Helmut Strigl, seit 2018 verschwunden

gestern um 20:57
Meine Theorie:
Helmut Strigl starb eines natürlichen Todes, vielleicht beginn er auch Suizid.
Der Fahrer entdeckte das, nutzte die Gelegenheit und entsorgte mit seinem Helfer den Toten.
Anschließend riss er die Kontodaten des Verstorbenen an sich, fälschte Unterschriften und lebte fortan vom Geld des Verstorbenen.


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Helmut Strigl, seit 2018 verschwunden

gestern um 21:07
Bei Haus und Hof und Eigentumswohnungen laufen ja auch allerhand Nebenkosten auf. Herr Strigl kann sich nicht mehr kümmern, k.A. ob der Rumäne den Auftrag hatte da sich zu kümmern? Auf jeden Fall gibt es jetzt einen bestellten Vermögensverwalter.

Die Belohnung liegt bei 3.000 Euro!
Übrigens ist es nicht die Familie, die nun in der Fernsehsendung „Aktenzeichen XY... ungelöst“ eine Geldprämie für entscheidende Hinweise ausgelobt hat. Es ist der derzeit bestellte Vermögensverwalter Helmut Strigls, der die weiterhin bezahlte Pension und bestehende Verpflichtungen des ehemaligen Lehrers organisiert. Offensichtlich möchte auch er, nach den nun bald sechs Jahren seit Verschwinden Strigls, die Sache abschließen.
Quelle:
https://www.augsburger-allgemeine.de/neuburg/neue-hinweise-bei-aktenzeichen-xy-wo-ist-helmut-strigl-102844656


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Helmut Strigl, seit 2018 verschwunden

gestern um 21:22
Zitat von HolzaugeSHKHolzaugeSHK schrieb:Auf jeden Fall gibt es jetzt einen bestellten Vermögensverwalter.
Interessant wäre in dem Fall auch, wie es weitergehen könnte, bezüglich der Pension:

Ich stelle mir das als juristischer Laie jetzt einmal so vor: Die Pension wird im Moment weitergezahlt, da ja nicht klar ist, ob HS noch lebt, bzw. nicht nachgewiesen ist, dass er tot ist. Er wurde ja auch offenbar noch nicht für tot erklärt.

Also geht jeden Monat die Pension aufs Konto, ebenso weitere Einnahmen wie z. B. Miete für die bisher vom Chauffeur bewohnte Wohnung (ich gehe einfach mal davon aus, dass der Vermögensverwalter sie vermietet hat). Davon werden dann natürlich auch alle Kosten wie z. B. Grundsteuer, Versicherung usw. für die Immobilien bezahlt, aber das dürfte sich deutlich unterhalb der Einnahmen bewegen.

Das Guthaben wächst nun also Monat für Monat, und der Verwalter wird darauf achten, dass nichts davon verschwindet. Denn wenn HS morgen plötzlich wieder vor der Tür stehen würde, müsste ihm sein Vermögen ja wieder überlassen werden.

Wenn er nun aber nicht mehr auftaucht und tot irgendwo gefunden wird, und man könnte feststellen, dass er dann und dann gestorben ist - müssten dann seine Erben die Pension vom Todeszeitpunkt bis zur Auffindung der Leiche wieder zurückzahlen?

Und, anders: Wenn er nie mehr auftaucht und irgendwann für tot erklärt wird, wie sieht es dann aus? Da in einem solchen Fall ja kein genaues Todesdatum feststellbar sein wird, wie würde es dann gehandhabt werden? Müssten die Erben dann auch etwas zurückzahlen, und ab wann?

Ich frage das als juristischer Laie, da hier im Forum ja auch einige Juristen unterwegs sind, kann es vielleicht jemand genauer beantworten.

Denn es würde ja einen Unterschied machen, ob das Erbe, je später der Tot festgestellt wird, umso üppiger ausfallen würde. Dann hätten mögliche Erben ja ein Interesse daran, dass der Tot von HS möglichst spät festgestellt wird.


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Helmut Strigl, seit 2018 verschwunden

gestern um 21:55
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Wenn er nun aber nicht mehr auftaucht und tot irgendwo gefunden wird, und man könnte feststellen, dass er dann und dann gestorben ist - müssten dann seine Erben die Pension vom Todeszeitpunkt bis zur Auffindung der Leiche wieder zurückzahlen?
Bin auch kein Jurist. Die Fragestellung finde ich aber super interessant. Folgendes Urteil konnte ich dazu finden. Zwar keine Pension, aber Rente. Womöglich gibt es da noch Unterschiede.
Gilt eine Rentnerin als verschollen, dürfen die Rentenkassen nicht ihre Zahlungen einstellen. Die Erben oder Kontobevollmächtigten müssen allerdings überzahlte Leistungen erstatten, wenn die Rentnerin später rückwirkend für Tod erklärt wird, wie das Sozialgericht (SG) Karlsruhe in einem am Samstag, 9. Mai 2015, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: S 16 R 1372/14).
Quelle: https://www.juraforum.de/news/rente-muss-auch-an-vermisste-ausgezahlt-werden_163689

Bzgl. Rente findet man noch dies:
Besteht bereits für den Vermissten eine laufende Rentenzahlung oder durch Angehörige der Anspruch auf eine Rente wegen Todes, muss das der Rentenversicherungsträger prüfen. Er hat auch zu entscheiden, ob er eine bereits laufende Rentenzahlung einstellt. Das Verschollenheitsgesetz vom 15.01.1951 verlangt den Nachweis einer Sterbeurkunde oder eine Todeserklärung als Nachweis für den Tod des Versicherten.
Quelle: https://rentenbescheid24.de/renten-abc/die-hinterbliebenenrente/renten-wegen-todes-bei-verschollenheit/

Alles ohne Gewähr, da es ja Unterschiede bzgl. Rente / Pension gibt.

Daher würde mich eine Profieinschätzung auch sehr interessieren.


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