HolzaugeSHK schrieb:Auf jeden Fall gibt es jetzt einen bestellten Vermögensverwalter.
Interessant wäre in dem Fall auch, wie es weitergehen könnte, bezüglich der Pension:
Ich stelle mir das als juristischer Laie jetzt einmal so vor: Die Pension wird im Moment weitergezahlt, da ja nicht klar ist, ob HS noch lebt, bzw. nicht nachgewiesen ist, dass er tot ist. Er wurde ja auch offenbar noch nicht für tot erklärt.
Also geht jeden Monat die Pension aufs Konto, ebenso weitere Einnahmen wie z. B. Miete für die bisher vom Chauffeur bewohnte Wohnung (ich gehe einfach mal davon aus, dass der Vermögensverwalter sie vermietet hat). Davon werden dann natürlich auch alle Kosten wie z. B. Grundsteuer, Versicherung usw. für die Immobilien bezahlt, aber das dürfte sich deutlich unterhalb der Einnahmen bewegen.
Das Guthaben wächst nun also Monat für Monat, und der Verwalter wird darauf achten, dass nichts davon verschwindet. Denn wenn HS morgen plötzlich wieder vor der Tür stehen würde, müsste ihm sein Vermögen ja wieder überlassen werden.
Wenn er nun aber nicht mehr auftaucht und tot irgendwo gefunden wird, und man könnte feststellen, dass er dann und dann gestorben ist - müssten dann seine Erben die Pension vom Todeszeitpunkt bis zur Auffindung der Leiche wieder zurückzahlen?
Und, anders: Wenn er nie mehr auftaucht und irgendwann für tot erklärt wird, wie sieht es dann aus? Da in einem solchen Fall ja kein genaues Todesdatum feststellbar sein wird, wie würde es dann gehandhabt werden? Müssten die Erben dann auch etwas zurückzahlen, und ab wann?
Ich frage das als juristischer Laie, da hier im Forum ja auch einige Juristen unterwegs sind, kann es vielleicht jemand genauer beantworten.
Denn es würde ja einen Unterschied machen, ob das Erbe, je später der Tot festgestellt wird, umso üppiger ausfallen würde. Dann hätten mögliche Erben ja ein Interesse daran, dass der Tot von HS möglichst spät festgestellt wird.