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Helmut Strigl, seit 2018 verschwunden

730 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Lehrer ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Helmut Strigl, seit 2018 verschwunden

06.07.2024 um 14:32
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Naja, das wird aber doch sicher schon beim Tod der Eltern erfolgt sein. Er wird seine Schwester ausbezahlt haben oder diese hat andere Vermögenswerte bekommen. Wenn da zum Zeitpunkt seines Verschwindens noch ein gemeinsamer Besitz aus der Erbschaft der Eltern bestanden hätte, wäre doch vermutlich sein Verschwinden früher aufgefallen.
Nach dem Geld wird ja auch, mW, nicht mehr gesucht, ich antworte nur auf die hier gestellten Fragen bzw. Antworten oder Theorien.
Er hatte keine Kinder, zu der Schwester + Nichte und Couisine hatte er keinen Kontakt.
Muss nicht heißen, dass er ihnen nicht gern was vererbt hätte. Manchmal tun sich Menschen im reden schwer, aber das muss nicht bedeuten, dass sie einander nicht schätzen oder vergangene (bessere) Zeiten vergessen haben.

HS kümmerte sich ja auch nicht mehr um das Grab weshalb die Nachbarin die Cousine kontaktierte.
Eventuell war das aber eins der Dinge um die er sich bis zu seinem Verschwinden gekümmert hatte.
Ein Grab zu pflegen ist deutlich leichter, als so ein großes Haus - insbesondere für einen Suchtkranken mit Messi-Problematiken


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Helmut Strigl, seit 2018 verschwunden

06.07.2024 um 14:44
Zitat von Foxie123Foxie123 schrieb:Muss nicht heißen, dass er ihnen nicht gern was vererbt hätte. Manchmal tun sich Menschen im reden schwer, aber das muss nicht bedeuten, dass sie einander nicht schätzen oder vergangene (bessere) Zeiten vergessen haben.
Ich hatte den Eindruck, da geht jetzt gerade etwas durcheinander:

- Es gab ja offensichtlich ein Erbe seiner Eltern (mindestens mal das Haus, in dem HS gewohnt hat). Als die Eltern gestorben sind, haben HS und seine Schwester geerbt. Das wird aber vermutlich alles bereits damals unter den Geschwistern aufgeteilt worden sein bzw. HS hat seiner Schwester ihren Anteil (etwa an dem Haus) ausbezahlt. Damit gab es keinen gemeinsamen Besitz zwischen den Geschwistern mehr.

- Das Erbe von HS (sollte dieser tot sein) besteht daher nur aus seinem eigenen Besitz. Davon wird die Schwester dann ihrerseits etwas erben wenn es kein Testament gibt. Er kann aber z. B. auch per Testament irgendjemanden anderen, und sei es der Tierschutzverein oder eben der Fahrer, bedacht haben. Aber davon ist zumindest in der Berichterstattung nichts bekannt.

- Ob jetzt jemand, der auf das Erbe scharf war, von der Schwester wusste, ist nur insofern interessant, als derjenige, wenn er nicht mit HS verwandt war, ja auf jeden Fall dafür sorgen muss, dass HS ein Testament macht. Denn dass es irgendwelche Verwandte, und seien sie noch so entfernt, gibt, die im Zweifelsfalle ohne Testament eher erben als ein Fremder (z. B. ein angestellter Fahrer) dürfte demjenigen auch klar gewesen sein.

Und selbst wenn es keine Verwandten gäbe, kann der Fahrer (nur als Beispiel!) ja nicht hingehen und sagen: "Ja, also, es gibt ja keine Verwandten - dann möchte ich jetzt das Vermögen haben!" weil dann eben der Staat erbt.

Also, lange Rede, kurzer Sinn: Sollte HS wegen seines Besitzes umgebracht worden sein, würde man den potentiellen Täter relativ leicht finden können, weil er in irgendeiner Form der Erbe sein muss. Einfach mal umbringen und denken: "Ha, wenn der tot ist, bekomme ich alles!" ohne Testament und ohne verwandt zu sein, funktioniert nicht.


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06.07.2024 um 14:50
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Also, lange Rede, kurzer Sinn: Sollte HS wegen seines Besitzes umgebracht worden sein, würde man den potentiellen Täter relativ leicht finden können, weil er in irgendeiner Form der Erbe sein muss. Einfach mal umbringen und denken: "Ha, wenn der tot ist, bekomme ich alles!" ohne Testament und ohne verwandt zu sein, funktioniert nicht.
Jaein. HS kann auch wegen seinem Besitz, soweit man ihn an sich nehmen konnte, umgebracht worden sein.
Wie man an das Geld auf dem Konto kommt, wusste der Fahrer ja dann.
Ob es Bargeld gab oder Wertsachen aus dem Haus, die verkauft wurden, wissen wir nicht.

Das Haus kann er nicht so einfach verkaufen aber die Wohnung vermieten.
In dem kleinen Dorf fällt der Bauernhof auf, das wäre aufgefallen aber in der großen Stadt wäre das keinem aufgefallen, wenn er die Wohnung untervermietet hätte.

Also alles an sich reißen konnte der Täter nicht, aber durchaus sehr gut profetieren.
Auch ein 6 stelliger Betrag in 3 Jahren, das ist schon eine Menge Geld und das ist ja nur das was in den Ermittlungen nachgewiesen werden konnte. Also beispielsweise der Verkauf (bar) von Dingen aus dem Haus, ist da nicht unbedingt enthalten - wenn man es ihm nicht nachweisen konnte


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Helmut Strigl, seit 2018 verschwunden

06.07.2024 um 15:10
Zitat von Foxie123Foxie123 schrieb:Jaein. HS kann auch wegen seinem Besitz, soweit man ihn an sich nehmen konnte, umgebracht worden sein.
Ja, natürlich, das habe ich vergessen zu erwähnen. Allerdings kommt es auf die Perspektive an: Für den einen mag das Geld auf dem Konto vielleicht schon ein mögliches Mordmotiv sein, während für den anderen diese erst mit den Immobilien usw. "interessant" wurde.


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06.07.2024 um 15:37
Ich habe schon gesucht, komme aber nicht weiter.
Weiß denn wer, wann der Fahrer aus der JVA entlassen wird?


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06.07.2024 um 15:44
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Ich halte es von daher für möglich, dass Herr S. in seinem Haus an den Folgen seines Lebensstils einsam verstorben, und von einem Einbrecher aufgefunden und anderswohin verbracht worden ist.
Das mit dem Versterben halte ich auch für möglich. Das Auffinden durch einen Einbrecher nicht aber durch den Fahrer, der ja offiziell Zugang zu dem Haus hatte.

Der sah vielleicht darin seine große Chance, sich an dem Verstorbenen bereichern zu können. Der Fahrer kannte die Lebensumstände des HS. Wusste, dass er ein einsamer Mann ohne Freunde und Bekannte war. Ihn würde ( vorerst ) niemand vermissen.

Dass er den Leichnam versteckt haben könnte, halte ich für möglich. Das Anschlagen der Hunde im Keller deuten darauf hin, dass dort ein Toter gelegen haben muss.


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06.07.2024 um 16:04
Zitat von emzemz schrieb:Ich habe schon gesucht, komme aber nicht weiter.
Weiß denn wer, wann der Fahrer aus der JVA entlassen wird?
Der ist erst im letzten Jahr verurteilt worden, "sitzt" also noch eine Weile. Hervorhebung von mir. Drei Jahre und neun Monate, lautete das Urteil. Den Schadensersatz wird er vermutlich nie leisten.
Im Visier der Ermittler ist nach wie vor der ehemalige Fahrer und Begleiter Helmut Strigls: ein 42-jähriger Osteuropäer. Nachdem Strigl seinen Führerschein verloren hatte, fuhr der Rumäne ihn in die Stadt oder erledigte Besorgungen. Relativ schnell hatte die Polizei den Mann im Verdacht, dass er sich am Vermögen des Lehrers nach dessen Verschwinden bereichert haben könnte. Dieser Verdacht hat sich bestätigt: Der 42-Jährige ist im Juni 2023 vor dem Landgericht Ingolstadt wegen gewerbsmäßigen Betruges zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten und zu Schadensersatz verurteilt worden.
Quelle: https://www.augsburger-allgemeine.de/neuburg/trugenhofen-vermisster-lehrer-helmut-strigl-warum-sein-chaffeur-verurteilt-wurde-id67433036.html


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06.07.2024 um 16:11
Wobei immer noch die Frage offen bleibt, ob er zuvor in U-Haft war und wenn ja, seit wann.


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Helmut Strigl, seit 2018 verschwunden

06.07.2024 um 16:13
Zitat von KlarmannKlarmann schrieb:Dass er den Leichnam versteckt haben könnte, halte ich für möglich. Das Anschlagen der Hunde im Keller deuten darauf hin, dass dort ein Toter gelegen haben muss.
Wie wäre es, der Rumäne gesteht die Verbringung der Leiche in den Wald, welche Strafe hat er zu befürchten?

Wie war das im Fall Peggy Knobloch, dort wurde Manuel S. wegen genau gleicher Tat nicht verurteilt, weil die Tat schon verjährt war.


Wie denkt ihr darüber? Bis Frühjahr 2027 sitzt er ja erst einmal ein! (U-Haft nicht berücksichtigt!)


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06.07.2024 um 16:15
Zitat von HolzaugeSHKHolzaugeSHK schrieb:Wie wäre es, der Rumäne gesteht die Verbringung der Leiche in den Wald, welche Strafe hat er zu befürchten?
Das wäre glaube ich nur eine Ordnungswidrigkeit.


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Helmut Strigl, seit 2018 verschwunden

06.07.2024 um 16:22
Zitat von 1cast1cast schrieb:Das wäre glaube ich nur eine Ordnungswidrigkeit.
Dann sollte ihm das evtl. mal ein Rechtsanwalt erklären! Er hat keine Strafe zu befürchten!

Vielleicht liest der Rumäne oder Mitwisser hier mit - schreibt uns doch einfach wo man ihn finden kann!


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06.07.2024 um 16:53
Zitat von HolzaugeSHKHolzaugeSHK schrieb:Dann sollte ihm das evtl. mal ein Rechtsanwalt erklären! Er hat keine Strafe zu befürchten!
Wenn der Fahrer wirklich die Leiche verschwinden gelassen hat ist das eindeutig eine Straftat. Anders sieht es aus wenn er noch was mit dem verschwinden was zu tun hätte.


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06.07.2024 um 17:11
Zitat von DerDoctor11DerDoctor11 schrieb:Wenn der Fahrer wirklich die Leiche verschwinden gelassen hat ist das eindeutig eine Straftat.
In Frage käme § 168 StGB Störung der Totenruhe:
§ 168 Störung der Totenruhe
(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__168.html

Bei einer Strafandrohung von drei Jahren auch aus Sicht des Gesetzgebers wahrlich keine Bagatelle.

Gering aber im Vergleich zu einem Tötungsdelikt. Im Rahmen einer Gesamtfreiheitsstrafe mit den bereits verurteilten Taten wäre das (zusätzliche) Strafmaß aber mutmaßlich überschaubar gewesen.


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Helmut Strigl, seit 2018 verschwunden

06.07.2024 um 17:44
Zitat von emzemz schrieb:Wobei immer noch die Frage offen bleibt, ob er zuvor in U-Haft war und wenn ja, seit wann.
@emz
Ja, seit Mai 2022.
Im Zuge dieser Ermittlungen wurde ein Tatverdächtiger ermittelt, der sich, wie die Neuburger Rundschau bereits berichtete, sei Mai 2022 in Untersuchungshaft befindet.
Quelle:
https://www.augsburger-allgemeine.de/neuburg/neuburg-trugenhofen-helmut-strigl-ist-ueber-drei-jahre-vermisst-warum-wurde-der-fall-so-spaet-oeffentlich-id64595556.html


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Helmut Strigl, seit 2018 verschwunden

06.07.2024 um 18:40
In dem Bericht heißt es weiter, dass die Vorstellung des Falls eigentlich schon für die XY-Sendung am 09. November 2022 vorgesehen war.
Immerhin auch schon ein ganzes Jahr nach der Vermisstenmeldung. Dann dauerte es nochmal 1,5 Jahre bis der Fall letztendlich in 2024 ausgestrahlt wurde. Das sind insgesamt 2,5 Jahre seit Vermisstenmeldung. Zzgl. nochmal 3,5 Jahre von der letzten Sichtung im Juni 2018 bis zur Vermisstenmeldung.

Der Fall würde so spät öffentlich, da
keine Gefahr für Leib und Leben ersichtlich
war.

Quelle:
Wie Polizeihauptkommissar Michael Graf von der Pressestelle des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord in Ingolstadt mitteilt, gelten erwachsenen Personen für die Polizei dann als vermisst, wenn diese ihren gewohnten Lebenskreis verlassen haben, ihr Aufenthalt unbekannt ist und - was in diesem Fall zu diesem Zeitpunkt entscheidend war - für sie eine Gefahr für Leib und Leben angenommen werden kann. Also zum Beispiel als Opfer einer Straftat, bei einem Unglücksfall, bei Hilflosigkeit oder Selbsttötungsabsichten. "Im Fall Strigl war eine Gefahr für Leib und Leben zu Beginn der Ermittlungen nicht ersichtlich", heißt es weiter.
Quelle:
https://www.augsburger-allgemeine.de/neuburg/neuburg-trugenhofen-helmut-strigl-ist-ueber-drei-jahre-vermisst-warum-wurde-der-fall-so-spaet-oeffentlich-id64595556.html

Stellt sich mir die Frage, was denn dann vermutet wurde, wo sich Herr Strigl seit dem Juni 2018 anscheinend aufhält?
Und warum spätestens seit Vermisstenmeldung Ende 2021 niemand von einer Gefahr für Leib und Leben ausging, indem er Opfer einer Straftat oder eines Unglücksfalls geworden sein könnte bzw. hilflos oder suizidgefährdet sein könnte? Immerhin war Herr Strigl da schon 3,5 Jahre von der Bildfläche verschwunden.


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Helmut Strigl, seit 2018 verschwunden

06.07.2024 um 19:14
Zitat von ShilohShiloh schrieb:Stellt sich mir die Frage, was denn dann vermutet wurde, wo sich Herr Strigl seit dem Juni 2018 anscheinend aufhält?
Ich glaube nicht, dass man vermutet hat, HS hält sich an diesem oder jenem Ort auf - sondern gewissermaßen andersherum: Man war sich nicht sicher, dass es sich um ein Verbrechen handelt, auch wenn man nicht wusste, was mit ihm passiert ist.

Und dass die Sache letztlich in Gang kam, könnte vielleicht damit zusammenhängen, dass man die Geschichte mit dem unterschlagenen Geld entdeckt und daraus einen Verdacht gegen die Fahrer entwickelt hat. Es ist ja schon grundsätzlich etwas anderes, ob jemand einfach nur die Füße still hält und seinen Chef nicht vermisst meldet um in der kostenlosen Wohnung bleiben zu können oder ob man sich aktiv an dessen Eigentum durch eine definitiv illegale Aktion vergreift.

Die Ausstrahlung bei XY könnte dann wiederum verschoben worden sein, weil man zwischenzeitlich damit rechnete, den Fahrer auch so, d. h. ohne die Sendung, überführen zu können. Oder weil man hoffte, noch konkrete Verdachtsmomente gegen ihn ermitteln zu können um ihn dann in der Sendung eindeutig als Tatverdächtig benennen zu können. Oder ihn auch als Verdächtigen ausschließen zu können. Das sind ja schon sehr wichtige Dinge, die dazu führen können, dass ein solcher Filmbeitrag und die Fallvorstellung ganz anders aufgezogen werden müssen. Und daher war die Sache dann vielleicht doch noch zu unklar, um sie bei XY zu bringen.


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06.07.2024 um 19:26
Zitat von DerDoctor11DerDoctor11 schrieb:Wenn der Fahrer wirklich die Leiche verschwinden gelassen hat ist das eindeutig eine Straftat.
Nach welchem Gesetz?
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, ...
Hier gibt es aber keinen Berechtigten, in dessen Gewahrsam er sich findet, wie das in der Situation wäre, wenn er in einem Bestattungsinstitut untergebracht wäre.
Zitat von ShilohShiloh schrieb:Ja, seit Mai 2022.
Im Zuge dieser Ermittlungen wurde ein Tatverdächtiger ermittelt, der sich, wie die Neuburger Rundschau bereits berichtete, seit Mai 2022 in Untersuchungshaft befindet.
Danke, ich hab's einfach nicht gefunden :D
Damit wäre die Strafe spätestens im Februar 2026 verbüßt. Wobei da die Strafvollstreckungskammer auch einen vorzeitigeren Termin festlegen kann.


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Helmut Strigl, seit 2018 verschwunden

06.07.2024 um 19:43
Zitat von ShilohShiloh schrieb:Stellt sich mir die Frage, was denn dann vermutet wurde, wo sich Herr Strigl seit dem Juni 2018 anscheinend aufhält?
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Ich glaube nicht, dass man vermutet hat, HS hält sich an diesem oder jenem Ort auf - sondern gewissermaßen andersherum: Man war sich nicht sicher, dass es sich um ein Verbrechen handelt, auch wenn man nicht wusste, was mit ihm passiert ist.
Was ich eben genau mit meiner etwas provokativen Frage verdeutlichen wollte.

Daher für mich nicht nachvollziehbar, warum angeblich Ende 2021 einfach "keine Gefahr für Leib und Leben ersichtlich" war.

Bei einer angenommenen Gefahr für Leib und Leben muss es sich nach Begriffsdefinition eben nicht nur um ein Verbrechen (Opfer einer Straftat) handeln, sondern es kann sich genauso auch um einen Unglücksfall, um Hilflosigkeit der Person oder um eine Suizidgefährdung handeln.

Wie konnte man das Ende 2021 eigentlich ausschließen, wenn Herr Strigl zu dem Zeitpunkt unbekannten Aufenthalts war?


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06.07.2024 um 19:56
Zitat von emzemz schrieb:Hier gibt es aber keinen Berechtigten, in dessen Gewahrsam er sich findet, wie das in der Situation wäre, wenn er in einem Bestattungsinstitut untergebracht wäre.
Schutzgegenstand des § 168 Störung der Totenruhe sind die über den Tod hinaus bestehenden Persönlichkeitsrechte des Verstorbenen, insbesondere der Schutz vor entwürdigender Darstellung des Leichnams.

Berechtigte sind mMn die Angehörigen, oder in Ermangelung solcher die Öffentliche Hand, die für eine würdevolle Bestattung des Leichnams zu sorgen haben.

Unter den Tatbestand des Paragraphen können u.U. schon schwarze Messen auf Friedhöfen, das Posing mit den Schädeln gefallener Sowjetsoldaten durch Bw.-Angehörige in Afghanistan und (umstritten) die Körperwelt-Ausstellung fallen.

Tatbestandlich ist also mMn kein Entwenden einer Leiche beim Bestatter o.ä. erforderlich.


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06.07.2024 um 20:07
Zitat von emzemz schrieb:Nach welchem Gesetz?
Störung der Todesruhe z.b wenn man eine leiche findet hat man es zu melden..


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