TatsachenTreue schrieb:Sofern wie anzunehmen Kontext (mutmaßlicher) Sexualstraftäter, könnte das auch zu einer Beeinflussung geführt haben
Ja, eine mögliche Beeinflussung muss das Gericht prüfen. Wird es aber, da es durch höchstrichterliche Rechtsprechung Vorgaben für die Begründung gibt, warum dem Zeugen in so einem Fall geglaubt wird. Und dass mein Anschauungsbeispiel von der vorliegenden Situation abweicht, ist auch klar. Ich wollte lediglich die grundsätzliche Wiedererkennbarkeit nur der Augenpartie ohne Alleinstellungsmerkmale wie Tätowierung auf der Nase oder Irisfleck zeigen.
Justreading schrieb:Es gibt ganz ursprünglich um die Aussage von irgendwem hier im Sinne von "Nee H.B. und ihre Aussage darf nicht angezweifelt werden weil a) Opfer und b) hat sie ihn erkannt
Das ist nicht so ganz richtig. Die Ausgangslage war eine andere. Provokativ wurde von einigen hier dein Beitrag empfunden, und zwar der hier:
Justreading schrieb am 19.05.2024:Nur weil jemand am anderen Ende der Welt plötzlich behauptet das sie vor mehr als 10 Jahren von einer Person geschädigt wurde, welche sie nun zufällig anhand der Augenfarbe auf einem Foto wiedererkannt haben möchte, heißt das noch lange nicht das sich daraus auch eine Anklage entwickelt.
Diese Bemerkung klang halt verächtlich und auch etwas opferfeindlich. Später hast du deine Ansichten deutlicher gemacht. Du glaubst tatsächlich, Brückner sei unschuldig und an sämtlichen Anklagen sei nichts dran, das wisse man auch, und er solle nur vorgeführt und hingehalten werden. Entsprechend emotional schreibst du auch pro Angeklagten, pro Verteidigung und gegen die Anklagebehörde und Opfer. Das ist ja eine abseitige Meinung, die Äußerungen sind manchmal schwer erträglich und rufen wohl bei vielen inneren Widerspruch hervor.
Würde man seine Zweifel weniger aggressiv und kategorisch ausdrücken, könnte man die Leser viel besser mitnehmen. So ganz klar ist die Sachlage natürlich nicht, die Verteidigung sät zusätzliche Zweifel und vielleicht wird sie damit Erfolg haben. Aber für mich wäre es kein Grund zur Freude, wenn CB nicht überführt werden kann. Man müsste das akzeptieren, aber ich könnte da nicht in Jubel ausbrechen, denn einen klaren Unschuldsbeweis wird es kaum geben und die Taten würden ohne Geständnis des Täters nie geahndet werden.
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Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens im anderen Vergewaltigungsfall (für den Brückner verurteilt wurde) wurde übrigens mit Beschluss vom 26. April 2024 als unzulässig verworfen, war das schon bekannt?
https://www.harzkurier.de/niedersachsen/article406266199/christian-b-goettinger-richter-lehnen-wiederaufnahme-ab.html