Ahmose schrieb:Das sehe ich auch so. Die Geschädigte bzw. das Opfer macht ihre Aussage und diese ist selbstverständlich von Relevanz.
Genau so ist es. Sie hätte aber keine Relevanz nach deiner anfänglichen Aussage:
Ahmose schrieb am 20.05.2024:Weil das nun mal wissenschaftlich betrachtet Unsinn ist. Man kann niemanden lediglich an seinen Augen erkennen. Das geht einfach nicht.
Die Behauptung war falsch. Es geht. Man kann jemandes Augenpartie wiedererkennen, weil es dabei auf die Kombination der Merkmale Farbe, Form und Zusammenstellung ankommt, die durchaus individuell ist. Dabei sind noch andere Faktoren entscheidend wie Zeit, Nähe und Intensität der Betrachtung und das Erinnerungsvermögen sowie eventuell weitere Erkennungsmerkmale wie die Stimme, Größe und Körperhaltung. Es besteht allerdings eine größere Irrtumsmöglichkeit, als wenn man das gesamte Gesicht gesehen hätte. Daher muss der Wahrheitswert des subjektiven Erkennens geprüft werden, er kann aber nicht pauschal abgestritten werden. Aus diesem Grund wurde Anklage auf der Basis der Wiedererkennung durch die Zeugin erhoben und daher war die Aussage der Zeugin im Prozess auch so lang - weil ein Wiederkennen möglich, aber schwierig ist.
Ahmose schrieb:Deine Aussage klingt aber auch ziemlich befremdlich. Vielleicht verstehe ich dich da auch falsch, aber das klingt ja so, als wenn es deiner Meinung nach eine Vorverurteilung gäbe und das auch noch richtig sei. Vielleicht hast du das auch nur missverständlich formuliert. Aber Gerichte bilden sich am Ende des Prozesses ein Urteil und nicht mittendrin
Ja, dann hast du mich falsch verstanden. Wenn ich es für dich missverständlich geschrieben habe, dann ergänze ich an dieser Stelle, dass es mir darum ging, die Opferaussage nicht per se und im Vorfeld für unbrauchbar zu halten und sich im nächsten Atemzug über Anklage und Staatsanwaltschaft zu echauffieren, weil das ziemlich nah an Verschwörungsdenken ist:
Justreading schrieb am 20.05.2024:Ich persönlich glaube jedoch das C.B. in diesem Prozess vorgeführt werden soll und hier für dinge angeklagt wird auf die sein Profil passt, die er jedoch nicht begangen hat.
Die Entrüstung wegen der Anklage und die durchscheinende Hoffnung, dass CB freigesprochen wird, damit der Staatsanwalt scheitert, kann ich hier echt nicht nachvollziehen.
Das Gericht klärt gerade u. a. auf, ob Hazel Behan den Angeklagten wiedererkannt hat und ob insgesamt ausreichende Beweise und Indizien gegen CB in ihrem und den anderen Fällen vorliegen.
Natürlich hat Brückner ein Recht auf Verteidigung. Aber keine Sorge, der Mann weiß sich und seine Anliegen in den Strafverfahren hartnäckig und kreativ zu verteidigen, sofern er sich nicht ins Ausland absetzt. Da wird nicht vorschnell aufgegeben, sondern alles rausgeholt, wie der Überblick über die beschrittenen Rechtswege und ein Blick in die einzelnen Urteile eindrucksvoll demonstrieren:
Original anzeigen (0,4 MB)https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG%20Braunschweig&Datum=18.11.2020&Aktenzeichen=50%20StVK%20418/20Ich habe nochmal die Anklagen rausgesucht, um die es aktuell geht.
Konkret werden dem Angeschuldigten mit der Anklage drei Taten der jeweils schweren Vergewaltigung und zwei Taten des sexuellen Missbrauchs von Kindern vorgeworfen und zwar im Einzelnen:
https://staatsanwaltschaft-braunschweig.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/anklageerhebung-wegen-mehrerer-sexualstraftaten-gegen-den-verdachtigen-im-fall-madeleine-maddie-mccann-216151.htmlEs gibt also insgesamt vier sehr ähnliche Vergewaltigungsfälle in Portugal, die ihm zur Last gelegt werden. Zwei davon wurden von Zeugen auf Video gesehen, bei einem hat das Opfer (Hazel B.) ihn nachträglich erkannt, für eine wurde er verurteilt, weil ein Haar von ihm am Tatort gefunden wurde.
Darüber hinaus gibt es mehrere Kindesmissbrauchsfälle, früher und aktuell angeklagt. Für diese sind auch seine diesbezüglichen Neigungen, u.a. belegt durch die oben erwähnten Funde auf seinem Gelände von Interesse.