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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

2.045 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Christian B, Claudia Ruf, Inga Gehricke ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

07.09.2023 um 19:49
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:aber möglicherweise wird man ein Monster frei lassen müssen.. wegen fehlender Zuständigkeit..
Na irgend ein Gericht wird doch zuständig sein , oder nicht ?


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

07.09.2023 um 19:52
Zitat von nur_die_faktennur_die_fakten schrieb:Die "Faelle" sind und waren nie "angeklagt".
Ja, StA wollte, Gericht sagt nö, nicht hier. Meinte ich ja.
Zitat von nur_die_faktennur_die_fakten schrieb:Dass in diesen Faellen aber noch Anklage erhoben wird, sollte eigentlich vorauszusetzen sein.
Es könnten Verjährungsfristen ablaufen. Das ist es doch was manche hier befürchten.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

07.09.2023 um 20:14
Zitat von causa_y_efectocausa_y_efecto schrieb:Ja, StA wollte, Gericht sagt nö, nicht hier. Meinte ich ja.
Dagegen läuft ja eine Beschwerde. Und selbst wenn die Entscheidung des Gerichtes bestätigt wird, heißt das ja nicht, dass gar keine Anklage erfolgen wird. Dann nur halt nicht von der Staatsanwaltschaft Braunschweig.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

07.09.2023 um 20:25
Zitat von simiesimie schrieb:Dagegen läuft ja eine Beschwerde
von der man seit vielen Wochen nichts mehr hört..


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

07.09.2023 um 20:38
Zitat von simiesimie schrieb:Dagegen läuft ja eine Beschwerde. Und selbst wenn die Entscheidung des Gerichtes bestätigt wird, heißt das ja nicht, dass gar keine Anklage erfolgen wird.
Ein anderes Gericht bzw schon eine andere Staatsanwaltschaft könnte die Fälle anders bewerten und vom Einreichen der Anklageschrift absehen. In 2 Fällen kennt man ja weder den Zeitpunkt noch das Opfer. Alles hängt nur an den Aussagen von Helge B. und Manfred S. und das finde ich schon seehr dünn. Wenn es sich mit der Zuständigkeitsentscheidung lange hinzieht könnte der Fall von Hazel B oder von dem Mädchen am Strand eventuell verjähren.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

07.09.2023 um 21:38
Zitat von causa_y_efectocausa_y_efecto schrieb:Ein anderes Gericht bzw schon eine andere Staatsanwaltschaft könnte die Fälle anders bewerten und vom Einreichen der Anklageschrift absehen.
Ja. Das könnte unter Umständen passieren. Nur sollte eine andere Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis kommen, dann wären die vorliegenden Indizien vielleicht wirklich nicht ausreichend.
Zitat von causa_y_efectocausa_y_efecto schrieb:Wenn es sich mit der Zuständigkeitsentscheidung lange hinzieht könnte der Fall von Hazel B oder von dem Mädchen am Strand eventuell verjähren.
OK. Das Risiko könnte es geben. Ich habe jedoch keine Ahnung wie groß das Risiko dafür ist.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

07.09.2023 um 22:30
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:von der man seit vielen Wochen nichts mehr hört..
Ja, was meint ihr woran das liegt ?


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

07.09.2023 um 22:49
Zitat von simiesimie schrieb:OK. Das Risiko könnte es geben. Ich habe jedoch keine Ahnung wie groß das Risiko dafür ist.
Das weiß ich leider auch nicht so genau. Hazel B. könnte vielleicht sein. Und war es bei Kindern nicht so, dass Verjährungsfristen da sowieso erst anfangen wenn das Kind volljährig ist? Oder sogar noch später... vielleicht kann @Rick_Blaine das nochmal erklären?


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

08.09.2023 um 03:14
Zitat von causa_y_efectocausa_y_efecto schrieb:Das weiß ich leider auch nicht so genau. Hazel B. könnte vielleicht sein. Und war es bei Kindern nicht so, dass Verjährungsfristen da sowieso erst anfangen wenn das Kind volljährig ist? Oder sogar noch später... vielleicht kann @Rick_Blaine das nochmal erklären?
In Deutschland ruht seit 2015 die Verjährung z.B. bei dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger bis diese das 30. Lebensjahr vollendet haben. Das bedeutet also, als die Tat begangen wurde, muss das Opfer noch minderjährig, also unter 18 gewesen sein. Dann kann bis zum 30. Geburtstag des Opfers noch die Tat verfolgt werden, selbst wenn sie bei einem älteren Opfer nun verjährt wäre. Es gibt auch noch andere Hemmnisse oder Gründe, warum eine Verjährung ruhen kann. Man lese 78b StGB:
(1) Die Verjährung ruht
1.
bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers bei Straftaten nach den §§ 174 bis 174c, 176 bis 178, 182, 184b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, auch in Verbindung mit Absatz 2, §§ 225, 226a und 237,

...
Quelle: § 78b StGB


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

08.09.2023 um 09:07
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:n Deutschland ruht seit 2015 die Verjährung z.B. bei dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger bis diese das 30. Lebensjahr vollendet haben. Das bedeutet also, als die Tat begangen wurde, muss das Opfer noch minderjährig, also unter 18 gewesen sein. Dann kann bis zum 30. Geburtstag des Opfers noch die Tat verfolgt werden, selbst wenn sie bei einem älteren Opfer nun verjährt wäre. Es gibt auch noch andere Hemmnisse oder Gründe, warum eine Verjährung ruhen kann. Man lese 78b StGB:
Sorry, aber ich muss jetzt noch mal genau nachfragen, denn entweder missverstehen ich gerade deine Aussage, oder schon die ganze zeit das Gesetz.



Edit:

Hab noch mal geschaut und dies gefunden

https://www.anwaltssuche.de/aws/metoo_wann_verjaehren_sexualstraftaten_3041.artikel
Seit Januar 2015 beginnt die Verjährung einer Sexualstraftat erst mit dem vollendeten 30. Lebensjahr des Opfers, bis dahin ruht die Verjährung.

Von 2013 bis 2015 ruhte die Verjährung der Sexualstraftat bis zum vollendenten 21. Lebensjahr des Opfers, so dass hier eine Strafanzeige bis zur Vollendung des 41. Lebensjahres möglich war. Von 1984 bis 2013 wurde die strafrechtliche Verjährung nur bis zum 18. Lebensjahr des Opfers gehemmt, womit eine Strafanzeige bis zum 38. Lebensjahr des Opfers sinnvoll war.
Du schreibst, die Tat an einer minderjährigen kann nur bis zum 30. Geburtstag angezeigt werden....richtig?

Ich habe das Gesetz bis dato aber so verstanden, daß die Verjährung bis zum 30. Geburtstag ruht und somit die Verjährungsfrist erst am Tag des 30. Geburtstags beginnt.
Und von da an zwischen 5 und 20 Jahre je nach Delikt und Alter des Opfers. Sprich Verjährung zwischen dem 35. und 50. Geburtstag des Opfers.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

08.09.2023 um 14:43
@blacklady2309
Ich verstehe es so wie du.. Jetzt habe ich auch die passenden §§ rausgekramt:
1.

dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind,

2.
zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren bedroht sind,
3.
zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind,
4.
fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind,
5.
drei Jahre bei den übrigen Taten.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__78.html

Bei dem Fall am Strand wären dies wohl 10 Jahre, weil :
(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer
1.
sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt oder vor einem Kind von einer dritten Person an sich vornehmen lässt,
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176a.html


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

09.09.2023 um 01:31
@blacklady2309

Richtig, die eigentliche Verjährungsfrist richtet sich immer nach den Standardbestimmungen, je nach dem Tatvorwurf, die @causa_y_efecto hier zitiert.

In dem besonderen Fall, dass die Verjährung ruht nach dem zitierten Grundsatz bis zum 30. Geburtstag des Opfers ruht, und sagen wir mal, es wären 10 Jahre Verjährungsfrist, dann beginnen diese 10 Jahre am 30. Geburtstag des Opfers zu laufen, die Tat würde also erst am 40. Geburtstag verjähren.

Sorry falls das nicht verständlich war.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

14.09.2023 um 13:10
Christian B.s Freunde haben nicht vor, ihm beizustehen, geschweige denn für ihn zu bürgen.
manchmal frage ich mich ob ein seriöser Anwalt einen solchen Bullshit gutheißen würde.. man man man
Christian B. behauptet, Staatsanwaltschaft lasse ihn wie "Monster" dastehen
Quelle: https://www.news.de/panorama/857146833/maddie-mccann-news-aktuell-zu-christian-b-hauptverdaechtiger-schreibt-bettel-briefe-an-freunde/1/

B. ist in meinen Augen ein Monster..


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

14.09.2023 um 15:25
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:manchmal frage ich mich ob ein seriöser Anwalt einen solchen Bullshit gutheißen würde.. man man man
Wie kommst du darauf, dass das jemand gutheißt ?!


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

15.09.2023 um 12:05
C.B.´s Verteidiger hat btw. die Wiederaufnahme des ersten Vergewaltigungsprozess beantragt.
Hintergrund ist die Fallanalyse des BKA welche Ergab das der selbe Täter für beide Fälle verantwortlich sein könnte.
Das zweite Opfer sagte aus das der Täter eine auffällige Narbe am Oberschenkel hat, welche C.B. wohl NICHT hat.

Quelle: https://www.bild.de/news/inland/news-inland/maddie-verdaechtiger-christian-brueckner-will-kein-vergewaltiger-sein-prozess-be-81173862.bild.html

Wie C.B.s Verteidiger schon sagt wird es aufgrund der Gesetzteslage in DE wohl nicht zu einer Wiederaufnahme kommen, jedoch sind das - zumindest auf den ersten Blick - durchaus berechtigte Zweifel.


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15.09.2023 um 12:28
https://www.thesun.co.uk/news/23961824/madeleine-mccann-case-against-paedo-christian-b-falling-apart/

Habt ihr das schon gesehen? Helge B. möchte angeblich seien Aussagen widerrufen!


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

15.09.2023 um 12:35
Sehr interessant, danke dafür Zauberfrosch!

In dem Artikel steht das Helge B. eine große ("riesige") Summe Geld von einer DE Zeitung dafür erhalten hat seine Aussage der Zeitung zugänglich zu machen.
Ähnliches hatten andere User ja auch schon vermutet und das scheint sich nun zu bestätigen, was insb. bzgl. dem Wahrheitsgehalt noch mehr Zweifel hervorruft als in Anbetracht seiner Vorgeschichte sowieso schon vorhanden waren.

Oder wie es die Quelle so schön sagt: “It just goes to show you what type of people you are dealing with — and their credibility as witnesses.”


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

15.09.2023 um 13:05
da steht lediglich:
Aber Quellen, die der Untersuchung nahe stehen, warnen, dass er sich bald zurückziehen und sich weigern könnte, seine Behauptungen vor Gericht zu unterstützen.
Original:
But sources close to the German probe say their key witness is “wobbling” and threatening to stop helping.
Quelle: https://www.thesun.co.uk/news/23961824/madeleine-mccann-case-against-paedo-christian-b-falling-apart/

wer darauf was geben möchte.. ist ja jedem selbst überlassen..

ich bin da ganz bei Wolters seiner Aussage:

Browser Übersetzung:
McCann-Untersuchungsstaatsanwalt Hans Christian Wolters sagte, er sei sich der vermuteten Sinnesänderung von Helge B nicht bewusst - bestand aber darauf, dass seine Aussage immer noch Gewicht tragen würde.

Er sagte: "Jeder, der etwas gesagt hat, muss daran gemessen werden. Zeugen unterliegen der Pflicht der Wahrheit - sie müssen aussagen. Man kann sich nicht einfach so etwas aussuchen".
Quelle: https://www.thesun.co.uk/news/23961824/madeleine-mccann-case-against-paedo-christian-b-falling-apart/


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15.09.2023 um 14:15
Ist doch alles nur der Versuch der britischen Boulevardpresse das Sommerloch zu fuellen . . .


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

15.09.2023 um 20:38
@nur_die_fakten

na ja Sommerloch? in dem Fall?

ich denke, da flattern jemandem heftig die Nerven..
Da es sich bei Christian B. um einen mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter handelt, müssen die neuen Informationen mit äußerster Vorsicht betrachtet werden. „Niemand weiß, wer diese Menschen sind und was mit ihnen geschehen ist. Kein Name, keine Nationalität, nichts“, habe er demnach in seinem Brief weiter geschrieben. In der offiziellen Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Braunschweig werden unterdessen in jedem vorgeworfenen Fall ein Alter und eine Nationalität des jeweiligen Opfers genannt. Damit sind die angeblichen Vorwürfe von Christian B. zumindest in dieser Hinsicht zunächst als unzulässig zu betrachten.
Quelle: https://www.merkur.de/welt/unschuld-maddie-mc-cann-fall-mutmasslicher-deutscher-moerder-taeter-gefaengnis-briefe-beteuert-92520258.html
Über den Inhalt des Briefes hatte zunächst das britische Boulevardblatt Mirror berichtet. „Zu der Zeit, als einige dieser Straftaten begangen worden sein sollen, war ich im Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft versucht, mir eine Falle zu stellen und hofft, dass ich unter dem psychischen Druck kapitulieren werde“, zitiert die Zeitung Christian B. aus seinem mutmaßlichen Brief. Eine Quelle wird nicht genannt. Weiter soll der 45-Jährige behaupten, dass es keine Beweise gegen ihn gebe und er keine der ihm vorgeworfenen Taten begangen habe. „Sie hoffen, dass ich einfach zu allem ‚Ja‘ sage, damit ich dieser psychischen Folter entkommen kann.“
so so - man will ihm also eine Falle stellen.. na da kann man ja gespannt sein..


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