Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler
07.09.2023 um 19:49FadingScreams schrieb:aber möglicherweise wird man ein Monster frei lassen müssen.. wegen fehlender Zuständigkeit..Na irgend ein Gericht wird doch zuständig sein , oder nicht ?
FadingScreams schrieb:aber möglicherweise wird man ein Monster frei lassen müssen.. wegen fehlender Zuständigkeit..Na irgend ein Gericht wird doch zuständig sein , oder nicht ?
nur_die_fakten schrieb:Die "Faelle" sind und waren nie "angeklagt".Ja, StA wollte, Gericht sagt nö, nicht hier. Meinte ich ja.
nur_die_fakten schrieb:Dass in diesen Faellen aber noch Anklage erhoben wird, sollte eigentlich vorauszusetzen sein.Es könnten Verjährungsfristen ablaufen. Das ist es doch was manche hier befürchten.
causa_y_efecto schrieb:Ja, StA wollte, Gericht sagt nö, nicht hier. Meinte ich ja.Dagegen läuft ja eine Beschwerde. Und selbst wenn die Entscheidung des Gerichtes bestätigt wird, heißt das ja nicht, dass gar keine Anklage erfolgen wird. Dann nur halt nicht von der Staatsanwaltschaft Braunschweig.
simie schrieb:Dagegen läuft ja eine Beschwerde. Und selbst wenn die Entscheidung des Gerichtes bestätigt wird, heißt das ja nicht, dass gar keine Anklage erfolgen wird.Ein anderes Gericht bzw schon eine andere Staatsanwaltschaft könnte die Fälle anders bewerten und vom Einreichen der Anklageschrift absehen. In 2 Fällen kennt man ja weder den Zeitpunkt noch das Opfer. Alles hängt nur an den Aussagen von Helge B. und Manfred S. und das finde ich schon seehr dünn. Wenn es sich mit der Zuständigkeitsentscheidung lange hinzieht könnte der Fall von Hazel B oder von dem Mädchen am Strand eventuell verjähren.
causa_y_efecto schrieb:Ein anderes Gericht bzw schon eine andere Staatsanwaltschaft könnte die Fälle anders bewerten und vom Einreichen der Anklageschrift absehen.Ja. Das könnte unter Umständen passieren. Nur sollte eine andere Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis kommen, dann wären die vorliegenden Indizien vielleicht wirklich nicht ausreichend.
causa_y_efecto schrieb:Wenn es sich mit der Zuständigkeitsentscheidung lange hinzieht könnte der Fall von Hazel B oder von dem Mädchen am Strand eventuell verjähren.OK. Das Risiko könnte es geben. Ich habe jedoch keine Ahnung wie groß das Risiko dafür ist.
FadingScreams schrieb:von der man seit vielen Wochen nichts mehr hört..Ja, was meint ihr woran das liegt ?
simie schrieb:OK. Das Risiko könnte es geben. Ich habe jedoch keine Ahnung wie groß das Risiko dafür ist.Das weiß ich leider auch nicht so genau. Hazel B. könnte vielleicht sein. Und war es bei Kindern nicht so, dass Verjährungsfristen da sowieso erst anfangen wenn das Kind volljährig ist? Oder sogar noch später... vielleicht kann @Rick_Blaine das nochmal erklären?
causa_y_efecto schrieb:Das weiß ich leider auch nicht so genau. Hazel B. könnte vielleicht sein. Und war es bei Kindern nicht so, dass Verjährungsfristen da sowieso erst anfangen wenn das Kind volljährig ist? Oder sogar noch später... vielleicht kann @Rick_Blaine das nochmal erklären?In Deutschland ruht seit 2015 die Verjährung z.B. bei dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger bis diese das 30. Lebensjahr vollendet haben. Das bedeutet also, als die Tat begangen wurde, muss das Opfer noch minderjährig, also unter 18 gewesen sein. Dann kann bis zum 30. Geburtstag des Opfers noch die Tat verfolgt werden, selbst wenn sie bei einem älteren Opfer nun verjährt wäre. Es gibt auch noch andere Hemmnisse oder Gründe, warum eine Verjährung ruhen kann. Man lese 78b StGB:
(1) Die Verjährung ruhtQuelle: § 78b StGB
1.
bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers bei Straftaten nach den §§ 174 bis 174c, 176 bis 178, 182, 184b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, auch in Verbindung mit Absatz 2, §§ 225, 226a und 237,
...
Rick_Blaine schrieb:n Deutschland ruht seit 2015 die Verjährung z.B. bei dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger bis diese das 30. Lebensjahr vollendet haben. Das bedeutet also, als die Tat begangen wurde, muss das Opfer noch minderjährig, also unter 18 gewesen sein. Dann kann bis zum 30. Geburtstag des Opfers noch die Tat verfolgt werden, selbst wenn sie bei einem älteren Opfer nun verjährt wäre. Es gibt auch noch andere Hemmnisse oder Gründe, warum eine Verjährung ruhen kann. Man lese 78b StGB:Sorry, aber ich muss jetzt noch mal genau nachfragen, denn entweder missverstehen ich gerade deine Aussage, oder schon die ganze zeit das Gesetz.
Seit Januar 2015 beginnt die Verjährung einer Sexualstraftat erst mit dem vollendeten 30. Lebensjahr des Opfers, bis dahin ruht die Verjährung.Du schreibst, die Tat an einer minderjährigen kann nur bis zum 30. Geburtstag angezeigt werden....richtig?
Von 2013 bis 2015 ruhte die Verjährung der Sexualstraftat bis zum vollendenten 21. Lebensjahr des Opfers, so dass hier eine Strafanzeige bis zur Vollendung des 41. Lebensjahres möglich war. Von 1984 bis 2013 wurde die strafrechtliche Verjährung nur bis zum 18. Lebensjahr des Opfers gehemmt, womit eine Strafanzeige bis zum 38. Lebensjahr des Opfers sinnvoll war.
1.Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__78.html
dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind,
2.
zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren bedroht sind,
3.
zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind,
4.
fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind,
5.
drei Jahre bei den übrigen Taten.
(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, werQuelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176a.html
1.
sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt oder vor einem Kind von einer dritten Person an sich vornehmen lässt,
Christian B.s Freunde haben nicht vor, ihm beizustehen, geschweige denn für ihn zu bürgen.manchmal frage ich mich ob ein seriöser Anwalt einen solchen Bullshit gutheißen würde.. man man man
Christian B. behauptet, Staatsanwaltschaft lasse ihn wie "Monster" dastehenQuelle: https://www.news.de/panorama/857146833/maddie-mccann-news-aktuell-zu-christian-b-hauptverdaechtiger-schreibt-bettel-briefe-an-freunde/1/
FadingScreams schrieb:manchmal frage ich mich ob ein seriöser Anwalt einen solchen Bullshit gutheißen würde.. man man manWie kommst du darauf, dass das jemand gutheißt ?!
Aber Quellen, die der Untersuchung nahe stehen, warnen, dass er sich bald zurückziehen und sich weigern könnte, seine Behauptungen vor Gericht zu unterstützen.Original:
But sources close to the German probe say their key witness is “wobbling” and threatening to stop helping.Quelle: https://www.thesun.co.uk/news/23961824/madeleine-mccann-case-against-paedo-christian-b-falling-apart/
McCann-Untersuchungsstaatsanwalt Hans Christian Wolters sagte, er sei sich der vermuteten Sinnesänderung von Helge B nicht bewusst - bestand aber darauf, dass seine Aussage immer noch Gewicht tragen würde.Quelle: https://www.thesun.co.uk/news/23961824/madeleine-mccann-case-against-paedo-christian-b-falling-apart/
Er sagte: "Jeder, der etwas gesagt hat, muss daran gemessen werden. Zeugen unterliegen der Pflicht der Wahrheit - sie müssen aussagen. Man kann sich nicht einfach so etwas aussuchen".
Da es sich bei Christian B. um einen mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter handelt, müssen die neuen Informationen mit äußerster Vorsicht betrachtet werden. „Niemand weiß, wer diese Menschen sind und was mit ihnen geschehen ist. Kein Name, keine Nationalität, nichts“, habe er demnach in seinem Brief weiter geschrieben. In der offiziellen Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Braunschweig werden unterdessen in jedem vorgeworfenen Fall ein Alter und eine Nationalität des jeweiligen Opfers genannt. Damit sind die angeblichen Vorwürfe von Christian B. zumindest in dieser Hinsicht zunächst als unzulässig zu betrachten.Quelle: https://www.merkur.de/welt/unschuld-maddie-mc-cann-fall-mutmasslicher-deutscher-moerder-taeter-gefaengnis-briefe-beteuert-92520258.html
Über den Inhalt des Briefes hatte zunächst das britische Boulevardblatt Mirror berichtet. „Zu der Zeit, als einige dieser Straftaten begangen worden sein sollen, war ich im Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft versucht, mir eine Falle zu stellen und hofft, dass ich unter dem psychischen Druck kapitulieren werde“, zitiert die Zeitung Christian B. aus seinem mutmaßlichen Brief. Eine Quelle wird nicht genannt. Weiter soll der 45-Jährige behaupten, dass es keine Beweise gegen ihn gebe und er keine der ihm vorgeworfenen Taten begangen habe. „Sie hoffen, dass ich einfach zu allem ‚Ja‘ sage, damit ich dieser psychischen Folter entkommen kann.“so so - man will ihm also eine Falle stellen.. na da kann man ja gespannt sein..