Thira schrieb:Ich denke auch, dass sie mit CB den richtigen Täter haben und hoffe sehr, dass die Beweislage ausreicht. Ich verstehe auch nicht, warum manche HB teilweise absprechen, dass sie ihren Täter an den Augen erkannt haben kann
Moin Thira,
dies beruht in erster Linie auf den enormen Zeitraum, welcher Vergangen ist seit der Tat und dem möglichen wiederekennen.
Ermittlungsbehörden wie das FBI haben hierzu seinerzeit sehr aussagekräftige Studien geführt in welchen es darum ging wie lange nach einer Tat ein Opfer sowie ein Zeuge den Täter korrekt beschreiben und wiederekennen kann.
Bereits nach mehreren Wochen lag die Quote bereits sehr negativ.
Hier im Fall H.B. lagen wenn ich mich nicht verrechnet habe zwischen der Tat und dem möglichen wiedererkennen 12 Jahre (erkennen im Jahre 2020).
Wiedererkannt haben möchte sie ihn anhand eines Fotos welches von der Qualität weit von einer DSLR entfernt ist.
Dazu kommt der Faktor das C.B. eben KEIN einzigartiges Merkmal an den Augen hat, so wie es zb. bei MMC der Fall ist.
Es sind Blaue Augen mit Europäischer Form, sowie sie mehrere Millionen Menschen in Europa haben.
Das ist - auch Juristisch betrachtet (!) - eben KEIN Beweis für die Täterschaft von C.B. im Fall H.B.
Nichteinmal Ermittlungsbehörden mit entsprechender Technik, können eine Person rein an ihren Augen identifizieren, das ist kompletter Schwachsinn, völlig egal was H.B. sich da vorstellt oder eben nicht.
Und nun Frage ich dich: Welche konkreten Beweise - außer den Augen - liegen denn nun im Fall H.B. vor?
Thira schrieb:nd man sagt ja auch nicht umsonst, dass die Augen der Spiegel der Seele sind.
Da sind wir wieder bei emotionalem gerede.
Vor Gericht zählen jedoch Primär wissenschaftliche Kentnisse & die Gesetzgebung.
Der Spruch ist nicht unbekannt, korrekt. Entspringt aber keinerlei wissenschaftlicher Kentniss. Es ist einfach nur ein netter Kalenderspruch und nicht mehr.
Selbst die existenz der Seele ist nicht bewiesen, auch wenn ich persönlich z.b. daran glaube.
Thira schrieb:Wenn das hier immer wieder in Frage gestellt wird, hat das für mich auch was von Opfer Bashing.
Absolut nicht!
Es wird ledigtlich konkretisiert warum es eine absolut realistische möglichkeit (!) ist das sich das Opfer schlicht irrt.
Das hat nichts mit Bashing zutun, sondern ist schlicht eine option.
Thira schrieb:Genauso finde ich es bedenklich, wenn Zeugen mehrfach unterstellt wird, dass sie lügen.
Auch das ist ganz konkret eine reale Möglichkeit, insbesondere wenn eine Vorgeschichte zwischen Zeuge & Angeklagtem besteht und der Zeuge bereits aus dem Aspekt selbstschutz ein interesse daran hat das der Angeklagte nicht frei kommt.
Dazu der Aspekt das auch Ermittlungsbehörden zweifel an der Zuverlässigkeit des Zeugen hatte.
Thira schrieb:Und warum CB solche Dinge, wie die für die er schon verurteilt wurde, tut, ist unerheblich, da es keinerlei Rechtfertigung für solche Taten gibt
Bei allem Respekt: dieser Satz ist mal wieder sehr kritisch, immerhin untergräbt er in teilen unser Rechtssystem.
Der Grund für eine Tat - insbesondere wenn dieser Medizinisch begründbar ist - ist alles andere als unerheblich, daher findet er in unserer Rechtssprechung auch beachtung.
Er gilt dabei nicht als rechtfertigung , jedoch als als Erklärung, und kann ggf. auch Strafmildernd, oder eben auch Verschärfend wirken.
Ahmose schrieb:Wir sind hier nun mal im Krimiforum. Hier gelten besondere Regeln. Wir wurden erst kürzlich mehrfach ermahnt und etliche Posts wurden gelöscht. Mit einer juristischen Einschätzung, so laienhaft die auch sein mag, sind wir hier genau richtig. Genau für solche Sachen ist das Krimiforum da.
THIS
Das dürften sich einige gerne mal verinnerlichen.
Thira schrieb:Dann Versuch mal die Gefühlslage eines Menschen ohne die Augenpartie einzuschätzen. Das wird schwierig!
Mache ich regelmäßig in meinem Beruf, alleinschon weil es teil eines Schemata ist welches einheitlich täglich in DE angewendet wird und es bei vielen Patienten schlicht nicht möglich ist aktiv die Augen zu bewerten.
HolzaugeSHK schrieb:Wir haben nur noch die Augen der Menschen gesehen und die sind sehr vielseitig. Die Augen strahlen, sind traurig, fragend, verträumt, ängstlich ...
Und sie haben dabei keinen Einzigartigen Faktor der eine Identifizierung möglich macht. Bleib beim Thema.
FBI, BKA und wie sie nicht alle heißen hätten wohl bedeutend weniger Probleme mit maskierten Tätern wenn dies möglich wäre.
HolzaugeSHK schrieb:Augen können sprechen!
Korrekt
HolzaugeSHK schrieb:Die Augen meines Vergewaltigers würde ich nie vergessen!
Das spricht dir auch niemand ab.
Aber ob du diese zu 100% Sicherheit nach 12 Jahren auf einem Foto erkennst und dabei garantieren kannst das sie niemand anderen gehören ist ein anderes Blatt. Und hier sagt die Wissenschaft ganz klar : Nein !
AUßER: Es existieren sichtbare einzigartigkeiten. Ist dies der Fall sieht es ganz anders aus.
Im Fall C.B. können wir dies jedoch ausschließen, und darum geht es hier.
SimSalaDim schrieb:Anstatt hier weiterhin infrage zu stellen, was das Opfer kann oder nicht kann.
Lieber bleiben wir bei den Tatsachen.
Ein Vergewaltigungsopfer hat die gleichen Fähigkeiten wie jeder andere Mensch auch, und solange kein Irisscan gemacht wurde, ist das Auge nunmal nicht einzigartig und somit eben keine eindeutige Identifizierung möglich.
Genau das ist mit der Emotionalität gemeint welche hier regelmäßig Juristische & Wissenschaftliche Fakten in den hintergrund schiebt.