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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

2.045 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Christian B, Claudia Ruf, Inga Gehricke ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

16.05.2024 um 21:41
Wie wird das eigentlich dann weiter ablaufen was das spätere Plädoyer angeht, wird dieses nur durch die Staatsanwaltschaft und den Verteidigern seitens C.B. erfolgen oder könnte es auch sein, dass hier durch die Anwältin seitens Hazel B. entsprechend auch etwas vorgetragen wird?


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

17.05.2024 um 07:37
Noch mal zur Erinnerung an die Regeln:
Wer Tatsachen behauptet, hat diese mit Quellen/Nachweisen zu belegen. Auf mögliche, in der Zukunft liegende Presseberichte zu verweisen, stellt keinen Beleg dar. Auch die Aussage “ich habe Kontakt, möchte es hier nicht belegen” gilt nicht als Nachweis. Bitte belegt eure Tatsachenbehauptungen.

Dazu gilt weiterhin der Grundsatz, wenn wir über Menschen schreiben, sie nicht herabwürdigen, bzw. bashen. Wer was von wem persönlich/beruflich hält, ist den wenigsten Diskussionen zuträglich und hilft auch dem Thema nicht im geringsten.

Wer “aus dem Gerichtssaal” berichten will, muss sich bei der Verwaltung melden und glaubhaft darlegen auch tatsächlich vor Gericht gewesen zu sein.

Edit:
Bitte Anpassung der Krimi-Regeln beachten:
Allmystery-Wiki: Regeländerungen


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

17.05.2024 um 15:43
Nachfolgend mal ein Auszug eines Artikels welcher die Art und Weise der Recherche seitens des RA Fülscher in Bezug auf die Vergewaltigung der Irin Hazel B. darlegt. RA Fülscher scheint im Vorfeld direkt auf das Opfer Hazel B. mittels E-Mail herangetreten zu sein um von Ihr Informationen zu erhalten welche dann wieder der Verteidigung seines Mandanten C.B. dienen sollte:
Am Nachmittag verlas Gabriele Rieke, Anwältin von Frau Behan, eine E-Mail von Brückners Verteidiger Friedrich Fülscher an ihren Mandanten im August 2020, in der er sie um Informationen über den Fall und seinen Mandanten bat, von dem er behauptete, er sei unschuldig.

Frau Behan teilte dem Gericht mit, dass sie sich durch den Brief „verwundet“ fühle und dass „das in Irland nicht erlaubt wäre“.

„Ich kenne diesen Mann nicht, er hat meine Aussage bestritten, indem er – nicht direkt – sagte, ich hätte Unrecht“, fügte sie hinzu.
Quelle: https://www.irishtimes.com/crime-law/courts/2024/05/17/i-believe-this-man-is-the-attacker-irish-woman-accuses-madeleine-mccann-suspect-in-rape-case/

Um ehrlich zu sein, mich irritiert dieses Verhalten der Verteidigung sehr, ich kenne solche Methoden nicht. Hat Herr Fülscher wirklich erwartet auf diese Weise Informationen zu erhalten welche er dann für seine Verteidigung seines Mandanten nutzen kann? Ist ein solches Vorgehen überhaupt hier in Deutschland erlaubt bzw. durch das Gesetz gedeckt?

Besonders auffällig finde ich den Zeitpunkt an dem RA Fülscher per E-Mail den Kontakt gesucht hat. August 2020, da war noch nicht mal vom Ansatz her klar, dass das derzeit nun laufende Strafverfahren gegen C.B. wegen der Vergewaltigungsvorwürfe stattfinden wird. Hatte RA Fülscher da etwa schon eine nicht so gute Vorahnung was die Verteidigung seines Mandanten betraf?


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

17.05.2024 um 16:19
Will er vielleicht bewusst verlieren? Ich kann mir auch nicht so recht vorstellen, dass das erlaubt ist - hat was von Einschüchterung/Verunsicherung. Bei Helge B. ist er doch angeblich schon ähnlich aktiv geworden


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

17.05.2024 um 16:24
Zitat von ThiraThira schrieb:Bei Helge B. ist er doch angeblich schon ähnlich aktiv geworden
Da müssen wir uns hier im Thread noch ein wenig zurückhalten was entsprechende Aussagen zu diesem Sachverhalt angeht, soweit ich das aus den Artikeln aus der Presse in den vergangenen Wochen entnehmen konnte wird dieser Punkt derzeit durch das Gericht geprüft. Mal schauen was sich da weiter ergeben wird.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

17.05.2024 um 17:47
Zitat von TaminsTamins schrieb:Um ehrlich zu sein, mich irritiert dieses Verhalten der Verteidigung sehr, ich kenne solche Methoden nicht.
Hi,
lassen wir doch die Kirche mal kurz im Dorf stehen und bleiben bei den Tatsachen:
SOLLTE es der Warheit entsprechen und Herr Dr. Fülscher hat Kontakt zu Frau Benhan aufgenommen ist dies erstmal weder Verwerflich, noch sonderlich ungewöhnlich.

Zum Zeitpunkt 2020 war ja noch garnicht bekannt ob es überhaupt in ihrem Fall zur Anklage kommt, somit hat er damals Kontakt zu einer Zeugin aufgenommen und nicht zu einem Opfer!
Diese zu befragen ist nicht nur erlaubt, sondern absolut gängige Praxis, und zwar auch in Deutschland.Ohne wäre keine anständige Verteidigungsvorbereitung möglich.
Auch gibt es keinen Paragraphen der Gespräche zwischen der Verteidigung und einem Zeugen untersagt.

Das die Dame aus Irland anderes gewohnt ist mag stimmen, aber ist hier in DE völlig irrelevant.
Zitat von TaminsTamins schrieb:er hat meine Aussage bestritten, indem er – nicht direkt – sagte, ich hätte Unrecht“
(Hervorhebung durch mich)
Dies ist erstmal eine objektive Warnehmung und die Absicht nachzuweisen dürfte rechtlich betrachtet schlicht schwierig werden.
Zitat von TaminsTamins schrieb:Hat Herr Fülscher wirklich erwartet auf diese Weise Informationen zu erhalten welche er dann für seine Verteidigung seines Mandanten nutzen kann?
Sollte diese Korrespondenz denn tatsächlich so stattgefunden haben, dann könnte dies einer der beweggründe sein, ja.
Nicht selten gegeben Zeugen - auch unfreiwillig - Informationen Preis welche vorher nicht bekannt waren. Auch nachdem Emotionale Trigger gesetzt worden - Stichpunkt "Manipulative Kommunikation" aus der Psychologie.
Zitat von ThiraThira schrieb:Will er vielleicht bewusst verlieren?
Daran zweifel ich doch sehr :)

Wenn man den aktuellen prozess mal absolut unemotional betrachtet , was genau konnte die Staatsanwaltschaft denn bisher Beweisen?
Bis auf Mutmaßungen und sehr Vage aussagen zum Angeklagten schaut es doch bisher noch für diesen völlig entspannt aus.

Wobei man natürlich beachten muss da da noch so einige Termine anstehen in denen durchaus viel passieren kann.

Im übrigen hat nun auch die Bildzeitung die Aussage von Frau Benhan veröffentlicht.
Unter anderem wird dort das "mal" am Oberschenkel Thematisiert , inkl. einer Grafik, beruhend auf ihrer Aussage.

Interessant finde ich jedoch folgenden Part:
Am Oberschenkel des Mannes war etwas. Man sah es durch die Strumpfhose.“ Für das Gericht zeichnet sie ihre Erinnerung noch einmal auf ein Blatt Papier: ein schmales Kreuz. Ein Tattoo vielleicht. Eine Narbe. Oder einfach eine Laufmasche? „Ein dunkler Fleck. Ich weiß bis heute nicht, was es war.“
Quelle: https://www.bild.de/regional/niedersachsen/prozess-gegen-maddie-verdaechtigen-opfer-schildert-vergewaltigung-66439eeb8dd6743651955a92

Das klang bisher in der Vergangenheit doch um einiges Konkreter als "ich weiß bis heute nicht was ich gesehen habe".
Einen dunklen Fleck irgendwo am Oberschenkel könnte absolut JEDER haben.

Das selbe trifft auch hierrauf zu:
etwa 1,80 Meter groß, helle Augenbrauen, stechend blaue Augen. Er sprach Englisch mit deutschem Akzent.
Quelle: https://www.bild.de/regional/niedersachsen/prozess-gegen-maddie-verdaechtigen-opfer-schildert-vergewaltigung-66439eeb8dd6743651955a92

Das sind beim aller besten willen weder konkrete noch sonderlich eingrenzende Täterbeschreibungen, insbesondere wenn sie anhand dieser Vagen Stichpunkte nach über 16 Jahren (!) eine Person zweifelsfrei wiedererkannt haben möchte.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

17.05.2024 um 18:24
Zitat von TaminsTamins schrieb:ich kenne solche Methoden nicht.
Ich finde das tatsächlich auch etwas ungewöhnlich.
Zitat von TaminsTamins schrieb:Besonders auffällig finde ich den Zeitpunkt an dem RA Fülscher per E-Mail den Kontakt gesucht hat. August 2020, da war noch nicht mal vom Ansatz her klar, dass das derzeit nun laufende Strafverfahren gegen C.B. wegen der Vergewaltigungsvorwürfe stattfinden wird.
Die Vorwürfe standen aber schon im Raum.
Den Zeitpunkt finde ich nicht so auffällig.
Zitat von ThiraThira schrieb:Ich kann mir auch nicht so recht vorstellen, dass das erlaubt ist
Fülscher ist ein erfahrener Jurist, er wird die Grenzen dessen, was gerade noch erlaubt ist, kennen.
Zitat von JustreadingJustreading schrieb:Diese zu befragen ist nicht nur erlaubt, sondern absolut gängige Praxis, und zwar auch in Deutschland.Ohne wäre keine anständige Verteidigungsvorbereitung möglich.
Das ist sicherlich keine gängige Praxis, und die wenigsten Strafverteidiger: innen werden das tun.
Keine Zeugin und kein Zeuge ist verpflichtet, einem Strafverteidiger außerhalb des Gerichtssaals Rede und Antwort zu stehen.
Zur Verteidigungsvorbereitung bekommen die Anwältinnen und Anwälte vollumfängliche Akteneinsicht. Fragen die dann noch offen bleiben, können vor Gericht gestellt werden.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

17.05.2024 um 18:46
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Das ist sicherlich keine gängige Praxis
Doch Tatsächlich schon, siehe etwas weiter unten.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:und die wenigsten Strafverteidiger: innen werden das tun.
Ich habe ein anderes Bauchgefühl, jedoch fehlen mir, dir, uns hier schlicht belastbare Zahlen wie viele es machen oder nicht machen - lassen wirs einfach offen :)

Einmal eine etwas längere Ausführung zur Thematik "Informationen für die Verteidigungsstrategie" , die Quellenangabe folgt ganz unten, es ist die selbe Quelle für diverse Bausteine.
Hervorhebungen fanden durch mich statt, und dienen der besseren Lesbarkeit.
Um eine Verteidigungsstrategie entwickeln zu können, muss der Verteidiger wissen, wessen genau sein Mandant beschuldigt wird, welche Beweismittel vorliegen und welche Qualität diese Beweismittel haben. Dafür ist die wichtigste Informationsquelle die Ermittlungsakte. Ohne Akteneinsicht und eine ausführliche Besprechung der Akte mit dem Mandanten ist eine erfolgreiche Verteidigung nicht möglich.
Das bestätigt erstmal deinen Abschnitt oben
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Zur Verteidigungsvorbereitung bekommen die Anwältinnen und Anwälte vollumfängliche Akteneinsicht.
Darüber hinaus stehen dem Verteidiger aber auch andere Möglichkeiten der Informationsbeschaffung zu Verfügung. Eigene Ermittlungen des Verteidigers sind zulässig. Der Strafverteidiger übt keine staatliche Gewalt aus, greift also nicht in die Grundrechte anderer ein; daher braucht er keine Ermächtigungsgrundlage für sein Handeln. So ist es ihm erlaubt, Zeugen zu hören und ihre Aussagen schriftlich zu fixieren
Zu den eigenen Ermittlungen gehören deshalb vor allem eigene Zeugenvernehmungen. Die außergerichtliche Zeugenvernehmung kann das Risiko bei Beweisanregungen an die Strafverfolgungsbehörden minimieren
Schon zum Eigenschutz sollte die Zeugenvernehmung immer vollständig dokumentiert werden. Bereits die Kontaktaufnahme mit dem Zeugen sollte schriftlich erfolgen.
Eine Email erfüllt das Merkmal "Schriftlich" und ist seid einigen Jahren auch vor Gericht anerkannt und zulässig.
Eine so erhaltene Aussage kann dem Verteidiger als Grundlage für Beweisanträge im weiteren Ermittlungsverfahren oder später in der Hauptverhandlung dienen. Es gibt selbstverständlich keine Pflicht des Verteidigers, die Ergebnisse der Befragung zu offenbaren.
Quelle: https://mkg-online.de/2017/04/05/aussergerichtlichen-zeugenvernehmung-als-strafverteidiger/

Diverse andere leicht bei google zu findende Websiten bestätigen die hier ausführlich niedergeschriebenen Punkte.

Hier nochmal eine entsprechende passage aus dem Journal für Strafrecht:
Der Beschuldigte hat gemäß § 163a Abs 2 dStPO einen Rechtsanspruch auf Durchführung von Ermittlungen zu seiner Entlastung . Es liegt jedochauf der Hand, dass die Beantragung von Beweiserhebungen gegenüber der Staatsanwaltschaft gewisse „Gefahren“ mit sich bringen kann.
Will der Verteidiger unliebsame Überraschungen vermeiden, hat er eigene Ermittlungen anzustellen.
Der Rechtsanwalt als Strafverteidiger hat nicht nur ein Recht auf eigene Ermittlungen im gesamten Strafverfahren, sondern dieses Recht kann „in nicht wenigen Fällen zu einer Pflicht“ werden.
Quelle ACHTUNG PDF LINK von der Website der Rechtsanwälte Bockemühl & Fischer : https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjCideNkJWGAxW7VvEDHbKdAjcQFnoECCwQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.kanzlei-bockemuehl.de%2Fapp%2Fdownload%2F3879219%2FEigene-Ermittlungen-JSt.pdf&usg=AOvVaw0xWzuy8bjk0M6cbB5QCDqp&opi=89978449
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Fragen die dann noch offen bleiben, können vor Gericht gestellt werden.
Dies wäre für nicht wenige Menschen die auf eine anständige Verteidigung hoffen fatal.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

17.05.2024 um 22:06
Zitat von TaminsTamins schrieb:Um ehrlich zu sein, mich irritiert dieses Verhalten der Verteidigung sehr, ich kenne solche Methoden nicht. Hat Herr Fülscher wirklich erwartet auf diese Weise Informationen zu erhalten welche er dann für seine Verteidigung seines Mandanten nutzen kann? Ist ein solches Vorgehen überhaupt hier in Deutschland erlaubt bzw. durch das Gesetz gedeckt?
Das ist sicher ziemlich sensibel und heikel, aber natürlich dürfen Rechtsanwälte mit Zeugen sprechen und Informationen einholen. Die Zeugen haben dabei keine Auskunftspflicht und die Rechtsanwälte dürfen die Zeugen nicht unter Druck setzen. Aber mal nachfragen ist hier in Deutschland selbstverständlich erlaubt. Die Zeugen dürfen aber nicht beeinflusst werden. Ob die Rechtslage in Irland anders ist, weiss ich nicht.

https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/themen/kanzlei-praxis/darf-man-mit-zeugen-sprechen
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Das ist sicherlich keine gängige Praxis, und die wenigsten Strafverteidiger: innen werden das tun.
Das kommt sicher auf den Fall und die Umstände an. Bei sehr vielen Prozessen in Deutschland dürfte es auch schlicht nicht notwendig sein.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

17.05.2024 um 22:28
Zitat von JustreadingJustreading schrieb:Zu den eigenen Ermittlungen gehören deshalb vor allem eigene Zeugenvernehmungen. Die außergerichtliche Zeugenvernehmung kann das Risiko bei Beweisanregungen an die Strafverfolgungsbehörden minimieren
Zitat von JustreadingJustreading schrieb:Diverse andere leicht bei google zu findende Websiten bestätigen die hier ausführlich niedergeschriebenen Punkte.
Zitat von JustreadingJustreading schrieb:Zu den eigenen Ermittlungen gehören deshalb vor allem eigene Zeugenvernehmungen.
Das ist mir alles bekannt, aber dabei geht es um "ganz normale" Entlastungszeugen/zeuginnen.

Vorliegend ist aber die Zeugin die Geschädigte. Und genau das ist nicht üblich, dass die Anwält:innen Emails an die Geschädigten/Opfer schreiben und mit ihnen Vernehmungen durchführen.
Das wird sicher hin und wieder mal vorkommen, dürfte aber die Ausnahme sein.
Vielleicht mag der geschätzte
@Rick_Blaine mal dazu Auskunft geben, ob das gängige Praxis ist oder eher selten so gehandhabt wird.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

18.05.2024 um 00:04
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Vielleicht mag der geschätzte
@Rick_Blaine mal dazu Auskunft geben, ob das gängige Praxis ist oder eher selten so gehandhabt wird.
Wenn mich die sehr geschätzte Fritzi so lieb fragt, gerne :)

Hier haben wir einen Fall, an dem Wirklichkeit und Theorie mal wieder etwas aufeinanderprallen. Schauen wir uns mal die Theorie an: Im Strafprozess geht es nur um eine einzige Sache: die Wahrheit. Diese soll herausgefunden werden, damit dann, wenn sie bekannt ist, daraus Strafe oder auch nicht usw. folgen können und die Rechtsordnung wieder hergesetllt ist. Und es geht nicht nur um ein bisschen Wahrheit, sondern um die ganze, volle, ungeschönte Wahrheit. Alle, die am Verfahren beteiligt sind, sollen helfen, sie herauszufinden: die Richter freilich, auch der Staatsanwalt, die Zeugen, der Angeklagte, die Opfer, und der Verteidiger - alle. Sie alle haben erst einmal nur diese Rolle: helfen bei der Wahrheitsfindung.

Dann hat die Rechtsordnung allerdings ein paar Dinge geregelt, welche aus anderen Gründen notwendig waren: dazu gehört das Recht des Angeklagten zu schweigen, dafür aber die Pflicht der meisten Zeugen auszusagen - mit wenigen Ausnahmen - und so weiter. Wir kennen das.

Ein fairer Prozess im Sinne der Rechtsordnung ist einer, wo beide Seiten alle möglichen Informationen haben und niemand hinterrücks überrascht werden soll. Daher haben zum Beispiel die Verteidiger das Recht auf Akteneinsicht, sie dürfen sich anschauen, was Polizei und Staatsanwaltschaft so zusammengetragen haben.

Die Verteidiger, das haben hier einige, die immer fleissig gegen den Kollegen Fülscher schreiben, wohl nicht begriffen, haben in Deutschland sogar einen besonderen Status: sie gelten als "Organe der Rechtspflege," das heisst, sie gehören unbedingt zum funktionierenden System. Symbolisch wird das dadurch deutlich, dass sie wie Staatsanwalt und Richter eine Robe tragen, eine "Amtskleidung." Wichtiger ist, dass sich dadurch besondere Rechte ergeben, wie die Akteneinsicht, das Recht auf Vertraulichkeit usw. Vor allem aber: dadurch wird deutlich, dass der Verteidiger der Rechtsordnung dient und nicht bedingungslos dem Angeklagten. Das wird auch meist nicht begriffen.

So. Und nun sollte in der Theorie also jede Seite fleissig mitwirken, die Wahrheit zu finden. Dazu gehört dann eben auch, dass der Angeklagte, bzw. sein Verteidiger auch selbst ermitteln darf und soll, worum es eigentlich geht. Und dazu gehört freilich, dass er auch Zeugen befragen darf. Selbst das Opfer hat in diesem Stadium rechtlich ja keinen anderen Status als den eines Zeugen, und darf selbstverständlich befragt werden. Wie gesagt: die Idealvorstellung ist, dass sich so die Wahrheit herausstellt.

Allerdings gilt auch: Ein Zeuge, genau wie auch das Opfer, muss nur im Gericht, nur bei Befragung durch das Gericht aussagen (sofern es keine besonderen Aussageverweigerungsrechte gibt). Eine Befragung durch die Polizei, den Staatsanwalt, den Verteidiger und durch die neugierige Nachbarin Lieschen Müller kann ein Zeuge jederzeit verweigern.

Und hier kommen wir nun zur Realität: ein Verbechensopfer hat verständlicherweise oft keine Lust sich irgendwie mit dem vermuteten Täter oder seinen Verteidigern auseinanderzusetzen. Denn, obwohl die Rechtsordnung ja davon ausgeht, dass auch ein Beschuldigter oder gar Angeklagter bis zum Urteil als unschuldig zu betrachten ist, begreifen viele Leute das ganz und gar nicht, wie man ja auch hier immer wieder sieht. Und lehnen es komplett ab, "dem" da auch noch zu helfen.

Daher, ja, der Verteidiger hat selbstverständlich das Recht, auch ein Opfer oder jeden anderen Zeugen auch bereits im Vorverfahren zu befragen, genauso wie diese das Recht haben, eine Antwort zu verweigern. Bei komplexen Sachverhalten sollte der Verteidiger zumindest versuchen, eine solche Befragung zu erreichen, damit ihm nicht vorgeworfen werden kann, er habe das versäumt. Eine tatsächliche Antwort zu erhalten, ist dagegen nicht sehr wahrscheinlich. Da ist die Akteneinsicht meist ergiebiger, denn da stehen freilich dann auch die Aussagen der Zeugen vor der Polizei etc. drin.

In diesem Zusammenhang hier: also wieder einmal ein Sturm im Wasserglas.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

18.05.2024 um 00:24
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Daher, ja, der Verteidiger hat selbstverständlich das Recht, auch ein Opfer oder jeden anderen Zeugen auch bereits im Vorverfahren zu befragen, genauso wie diese das Recht haben, eine Antwort zu verweigern.
Darf er denn auch, wie in dem Artikel ja behauptet wird folgende Dinge:
whom he insisted was innocent.
....
Mr Fülscher wrote to Ms Behan that, as an experienced lawyer in sexual offences trials, he knew “what a relief it can be if the perpetrator is punished for it; it just has to be the right one”.
Quelle: https://www.irishtimes.com/crime-law/courts/2024/05/17/i-believe-this-man-is-the-attacker-irish-woman-accuses-madeleine-mccann-suspect-in-rape-case/

Ich glaube es ging indem Artikel eher darum, ob die Art und Weise als Versuch der Beeinflussung gewertet werden kann.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

18.05.2024 um 00:34
Ich sehe da gar kein Problem, denn die Aussagen sind ja korrekt: zum derzeitigen Zeitpunkt gilt der Angeklagte als unschuldig und der Anwalt darf freilich seine eigene Meinung kund tun, dass dieser auch unschuldig ist.

Und es ist sicherlich richtig, dass ein Opfer eine gewisse Genugtuung empfinden kann, wenn der Täter verurteilt wird, aber wohl nur, wenn es sich wirklich um den Täter handelt.

Daher sind das Allgemeinplätze.

Und da es hier um Englisch und Irland geht, ist das sogar prägnanter: im angelsächsischen Recht spricht man von der "presumption of innocence," auf Deutsch Unschuldsvermutung. Aber "presumption" ist mehr als nur eine Vermutung: es ist die Annahme, das der behauptete Tatbestand wahr ist, bis zum Beweis des Gegenteils.

Also hier die Annahme, der Angeklagte ist wirklich unschuldig, bis zum Beweis des Gegenteils. Jemand in Irland versteht daher die Aussage sicherlich.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

18.05.2024 um 01:22
@Rick_Blaine
Ja, ich dachte mir schon, dass FF sehr genau weiß, was er darf und was nicht. MMn reizt er halt alles aus, was ihm an anwaltlichen Mitteln zur Verfügung steht (und ihm sinnvoll erscheint). Und das ist ja auch richtig so und ist das, was ein Mandant von seinem Anwalt erwarten darf.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

18.05.2024 um 01:55
Zitat von causa_y_efectocausa_y_efecto schrieb:Ich glaube es ging indem Artikel eher darum, ob die Art und Weise als Versuch der Beeinflussung gewertet werden kann.
Genau das ist der Punkt:
Es kommt auf den Inhalt, b.z.w. den Wortlaut der email an. Sollte dieser suggestiv gewesen sein, waere hier ein Fehlverhalten im Sinne der Beeinflussung zu konstatieren.
Aber solange uns der Inhalt nicht vorliegt, bleibt alles Weitere nur Spekulation . . .


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