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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

2.045 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Christian B, Claudia Ruf, Inga Gehricke ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

24.03.2024 um 19:45
@Ahmose
Es wurden 2014 ca 300 Aufnahmen in seiner Wohnung gefunden. Später dann nochmal die ca. 8000 auf dem Grundstück. Bei den in der Wohnung gefundenen Fotos waren die von der Tochter seiner Ex dabei, welche er selbst fotografiert hatte. Die 8000 Dateien waren größtenteils aus dem Darknet und bereits bekannt bei der Polizei, als unter Pädophilen gehandelte Dateien. Zusätzlich waren auf den Sticks Fotos von CB bei der Selbststimulation (soweit bekannt ohne dabei missbrauchte Kinder). Und ich meine, dass die in Neuwegersleben gefundenen Fotos noch gar nicht Teil eines Prozesses waren. Bei der Berufungsverhandlung müsste es ja um das Urteil gegangen sein, gegen das vor der Durchsuchung Berufung eingelegt wurde. Ich weiss nicht, ob da dann die Dateienvon Neuwegersleben eine Rolle spielten. Aber 15 Monate für wiederholten Besitz von (großen Mengen von) Missbrauchsdarstellungen + Missbrauch + die 60 Tagessätze ist irgendwie recht wenig...


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

24.03.2024 um 21:26
Zitat von causa_y_efectocausa_y_efecto schrieb:Aber 15 Monate für wiederholten Besitz von (großen Mengen von) Missbrauchsdarstellungen + Missbrauch + die 60 Tagessätze ist irgendwie recht wenig...
Ich ging davon aus, das der Missbrauch 2013 eben das fotografieren des Kindes war. Es wird da sicher nicht um eine Vergewaltigung oder andere sexuelle Handlungen gegangen sein. Sonst wären 15 Monate wirklich ein bisschen wenig gewesen.

Aber du kannst natürlich auch Recht haben und die Dateien von 2016/Neuwegersleben spielten damals keine Rolle.


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25.03.2024 um 00:31
Ja, es ging damals um das Fotografieren, wozu er das Kind aber auch berührte (Slip zur Seite schieben). Die Tat fand in der Öffentlichkeit (Spielplatz im Park) statt. Vermutlich war dem Kind nicht klar, dass CB da etwas Unrechtes mit ihm anstellte. Es war ja aber nicht die erste derartige Tat. Aber wahrscheinlich zählen da Jugendstrafen nicht mehr, bzw. werden irgendwann gelöscht??

Wie auch immer, ich habe gerade noch diesen Bild-Bericht zur Auffindung des Hundes und des USB-Sticks gefunden:

https://www.youtube.com/live/gMBxsEULV14?si=gQeNXWwAXs8lQS6b&t=1417


Der Reporter beschreibt da recht detailliert das Vorgehen. Der Zeuge (Mann mit Hund) rief eine Polizistin hinzu (also dann vermutlich seine Lebensgefährtin?) Diese soll dann lt. Video vor den Augen des Zeugen den USB-Stick in ihren Laptop gesteckt und ausgelesen haben.

OK, wenn das wirklich so passiert ist, ist das schon fragwürdig.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

25.03.2024 um 01:13
Zitat von JustreadingJustreading schrieb:Und beim aller besten Willen, der Vorwurf des Umweltvergehens wirkt für mich völlig an den Haaren herbeigezogen bzw. einfach wie ein typischer Hinhaltegrund.
Mal unabhängig von CB: Ich finde es richtig, dass Umweltkriminalität auch verfolgt wird. Nicht umsonst behandelt der Gesetzgeber Umweltdelikte nicht bloß als Ordnungwidrigkeiten (wie zB das rücksichtslose Entsorgen von Hausmüll im Wald), sondern sieht in schweren Fällen das Ganze als Straftaten an. Wer zB Altöl im Boden versickern lässt oder meint, Asbestabfälle und andere Schadstoffe einfach so der Witterung ausgesetzt rumliegen lassen zu können, kontaminiert halt Böden und Grundwasser und beschädigt damit die Gesundheit von Mensch und Tier.

Und damit wieder zurück zu Brückner: Wenn bei ihm damals der Verdacht darauf bestand, dass auf seinem vermüllten Grundstück so was in der Art passierte, war es, da derlei strafbar ist, nur konsequent, dass man da weiter ermittelte, ggf. auch deswegen ein Durchsuchungsbeschluss vorlag. Dass da etwas „völlig an den Haaren herbeigezogen“ worden wäre, ist für mich, wenn ich mir die im Netz verfügbaren Bilder von diesem Grundstück ansehe, das da schon wirklich verwahrlost und mit viel Müll vollgestellt aussieht, jedenfalls nicht auf den ersten Blick erkennbar.
Zitat von causa_y_efectocausa_y_efecto schrieb:Der Reporter beschreibt da recht detailliert das Vorgehen. Der Zeuge (Mann mit Hund) rief eine Polizistin hinzu (also dann vermutlich seine Lebensgefährtin?) Diese soll dann lt. Video vor den Augen des Zeugen den USB-Stick in ihren Laptop gesteckt und ausgelesen haben.

OK, wenn das wirklich so passiert ist, ist das schon fragwürdig.
Ja, das wäre es wirklich. Wobei ich mich frage, ob die Polizistin wirklich mit ihrem Laptop an die Fundstelle gekommen ist und dort an Ort und Stelle, ohne sich anscheinend weiter drum zu kümmern, ob das nun Menschen- oder Tierknochen sind, die da zutage gekommen waren, den Stick ausgelesen und danach, ja was, den Stick an die Fundstelle zurückgelegt oder was auch immer hat? Oder hat der Zeuge (Man mit Hund) bzw. hat die Polizistin einfach so den Stick mitgenommen, und beide haben sich, anstatt sich weiter um die Knochen zu kümmern, daheim bei der Polizistin an deren Laptop dann den Stick angesehen? Ohne dass die Polizistin vor dem Auslesen des Sticks Kollegen Bescheid gesagt hätte, ohne dass man mit diesen gemeinsam ausgelesen hätte, ohne dass am Fundort weitere Spurensicherung hätte betrieben werden können? Das wäre dann ja wirklich erschreckend unprofessionell und natürlich rechtlich auch absolut fragwürdig gewesen.

Ich habe irgendwo die Version gelesen, dass der Mann mit Hund nach dem Kadaverfund - ob er auch schon die Tüte untersucht hatte, ist bisher anscheinen nicht bekannt - veranlasst hat, dass die Polizistin (vielleicht wirklich seine Lebensgefährtin) an den Ort kommt, und die soll dann Kollegen Bescheid gesagt haben, dass die sich das Ganze mal ansehen sollen, was immer das konkret heißen mag.

Wie auch immer, was sich genau ereignet hat, wird ja wohl in den Akten stehen bzw. es könnten im Bedarfsfall die Akteure dazu befragt werden. Man muss es halt abwarten.


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25.03.2024 um 01:33
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das wäre dann ja wirklich erschreckend unprofessionell und natürlich rechtlich auch absolut fragwürdig gewesen.
Wobei man dann natürlich wieder fragen müsste, ob die Polizistin hier wirklich in dienstlichem Auftrag bzw. in Ausübung des Dienstes gehandelt hat oder quasi privat tätig wurde, weil der Mann sie anscheinend kannte und sie formlos benachrichtigte anstatt das nächste zuständige Polizeirevier zu alarmieren.

Wie wäre es rechtlich gewesen, wenn der Mann mit Hund - oder jemand anders - den Stick gefunden, ausgelesen und dann zur Polizei gebracht hätte? Hätte die Polizei dann sagen dürfen oder müssen: „Guter Mann, Sie sind anscheinend ohne Erlaubnis auf diesem Grundstück gewesen und haben da ohne Erlaubnis was an sich genommen. Das, was Sie an sich genommen haben, sieht zwar nach einer Straftat desjenigen, der den Stick benutzt hat aus, aber leider, leider dürfen wir das nicht weiter untersuchen, weil Sie ja ohne Erlaubnis auf dem Grundstück waren. Sorry, gehen Sie mit dem Stick wieder nach Hause, wir sind aus der Sache raus“?


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25.03.2024 um 01:44
Zitat von AndanteAndante schrieb:die soll dann Kollegen Bescheid gesagt haben, dass die sich das Ganze mal ansehen sollen, was immer das konkret heißen mag
Ja, aber das Video ist von 2020. Da war vom jetzigen Prozess ja noch gar nichts bekannt. Es war noch nicht bekannt, dass das Vorgehen später einmal zum Problem werden könnte. (mal abgesehen von dem, was man als Polizist über Tatortarbeit generell wissen sollte) Deshalb halte ich die Schilderung für einigermaßen glaubwürdig. Warum sollte es in dem Video falsch dargestellt werden? Der Reporter bezieht sich auf die Aussagen des Augenzeugen, mit dem sein Kollege anscheinend gesprochen hat. Anscheinend wurden die Überreste des Hundes direkt (von der Polizistin in Beisein des Zeugen) geborgen und da auch gleich die Tüte gefunden und ein Stick ausgelesen. Bei der späteren Durchsuchung wurden dann ja noch die Badeanzüge gefunden.


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25.03.2024 um 08:24
Zitat von causa_y_efectocausa_y_efecto schrieb:Ja, es ging damals um das Fotografieren, wozu er das Kind aber auch berührte (Slip zur Seite schieben). Die Tat fand in der Öffentlichkeit (Spielplatz im Park) statt. Vermutlich war dem Kind nicht klar, dass CB da etwas Unrechtes mit ihm anstellte. Es war ja aber nicht die erste derartige Tat. Aber wahrscheinlich zählen da Jugendstrafen nicht mehr, bzw. werden irgendwann gelöscht??
Für die Taten 93/94 war er ja verurteilt worden und hatte die Strafe abgesessen. Das war also beendet. Die Straftat in Portugal auf dem Spielplatz war noch nicht geschehen. Also konnte man ihn damals auch nicht für mehr verurteilen.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wie wäre es rechtlich gewesen, wenn der Mann mit Hund - oder jemand anders - den Stick gefunden, ausgelesen und dann zur Polizei gebracht hätte? Hätte die Polizei dann sagen dürfen oder müssen: „Guter Mann, Sie sind anscheinend ohne Erlaubnis auf diesem Grundstück gewesen und haben da ohne Erlaubnis was an sich genommen. Das, was Sie an sich genommen haben, sieht zwar nach einer Straftat desjenigen, der den Stick benutzt hat aus, aber leider, leider dürfen wir das nicht weiter untersuchen, weil Sie ja ohne Erlaubnis auf dem Grundstück waren. Sorry, gehen Sie mit dem Stick wieder nach Hause, wir sind aus der Sache raus“?
Vielleicht hätte man das Material verwenden dürfen, aber der Mann hätte zumindest eine Anzeige wegen Einbruchs und wahrscheinlich auch wegen Besitz von KiPo bekommen.


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25.03.2024 um 09:49
Es gibt nun offiziell Fortsetzungstermine und es wird sich wohl bis in den Oktober hineinziehen:
Verfahren vor der 2. Strafkammer im Zusammenhang mit fünf Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung – Aktenzeichen 2 KLs 213 Js 52790/18 (15/22) – weitere Fortsetzungstermine

Betreffend das Verfahren 2 KLs 213 Js 52790/18 (15/22), welches am 16. Februar 2024 (s. gesonderte Pressevorschau für 2 KLs 15/22) begonnen hat, sind – vorbehaltlich einer Entscheidung über eine Aussetzung des Verfahrens – weitere Fortsetzungstermine anberaumt worden auf:

Fortsetzungstermine:

Freitag, 05. Juli 2024, 09:00 Uhr

Montag, 05. August 2024, 09:00 Uhr

Donnerstag, 15. August, 09:00 Uhr

Freitag, 16. August 2024, 09:00 Uhr

Donnerstag, 05. September 2024, 09:00 Uhr

Donnerstag, 26.September 2024, 09:00 Uhr

Freitag, 27. September 2024, 09:00 Uhr

Mittwoch, 02. Oktober 2024, 09:00 Uhr

Montag, 07. Oktober 2024, 09:00 Uhr

Dienstag, 08. Oktober 2024, 09:00 Uhr

Montag, 21. Oktober 2024, 09:00 Uhr

Dienstag, 22. Oktober 2024, 09:00 Uhr

voraussichtlich: jeweils Saal 141

Es wird darauf hingewiesen, dass die Übersicht der Termine nicht verbindlich ist. Etwaige Änderungen sind dem Aushang im Gericht zu entnehmen und werden von der Pressestelle zusätzlich mittels Pressemitteilung bekanntgeben.
Quelle: http://www.landgericht-braunschweig.de/


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25.03.2024 um 14:03
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:Vielleicht hätte man das Material verwenden dürfen, aber der Mann hätte zumindest eine Anzeige wegen Einbruchs und wahrscheinlich auch wegen Besitz von KiPo bekommen.
Na ja, max. wäre hier Hausfriedensbruch in Frage gekommen, und das auch nur auf Antrag von CB. Und da der der Finder des Sticks nicht hätte wissen können, was drauf war, bevor er ihn sich angesehen und zu Polizei gebracht hätte, wäre kaum Bestrafung wegen (vorsätzlichen) Besitzes von Kinderpornographie in Frage gekommen.

Worum es mir eigentlich ging: Hätte jemand sozusagen „privat“ den Stick gefunden, und sei es auch durch unerlaubtes Betreten des Grundstücks von CB, und hätte er den Stick dann bei der Polizei abgeliefert, hätte der Inhalt des Sticks also für eine Strafverfolgung verwendet/verwertet werden können.

Die Frage ist, ob das im Fall des Hundebesitzers und (s)einer Freundin auch gilt. Dass die Freundin zufällig Polizistin, dürfte möglicherweise dann keine Rolle spielen, wenn sie zu der Zeit, als der Freund sie, um Begutachtung Hilfe bat, weil sie doch „vom Fach“ ist, gar nicht im Dienst gewesen, daher mehr oder wenig zufällig auf Bitten des Freundes, aber nicht in dienstlichem Auftrag in die Sache hineingeraten wäre. In dem Fall könnte man es womöglich nicht „der Polizei“ als Institution zurechnen, wie der Stickfund letztlich ablief, sondern das wäre zunächst eine Privataktion von 2 Leuten gewesen.

Durch diese Privataktion wäre dann kurz darauf die Sache erst ins ins Rollen gekommen und deswegen, vielleicht auch im Zusammenhang mit den CB vorgeworfenen Umweltdelikten fand dann eine große Durchsuchung des Grundstücks mit vielen Einsatzkräften statt.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

25.03.2024 um 14:40
Zitat von AndanteAndante schrieb:Na ja, max. wäre hier Hausfriedensbruch in Frage gekommen, und das auch nur auf Antrag von CB. Und da der der Finder des Sticks nicht hätte wissen können, was drauf war, bevor er ihn sich angesehen und zu Polizei gebracht hätte, wäre kaum Bestrafung wegen (vorsätzlichen) Besitzes von Kinderpornographie in Frage gekommen.
Diebstahl ist wäre es auch noch. Man darf nichts einfach so mitnehmen bzw. entwenden. Dann kommt es auch noch auf die Art des Hausfriedenbruchs und Diebstahls an. Je nachdem, wie und mit welchen Mitteln man sich Zugang verschafft hat, könnte es sogar Einbruchdiebstahl sein. Also kein ganz kleines Vergehen mehr.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Worum es mir eigentlich ging: Hätte jemand sozusagen „privat“ den Stick gefunden, und sei es auch durch unerlaubtes Betreten des Grundstücks von CB, und hätte er den Stick dann bei der Polizei abgeliefert, hätte der Inhalt des Sticks also für eine Strafverfolgung verwendet/verwertet werden können.
Na ja, das ist sehr theoretisch. Weshalb sollte sich die Polizei den Inhalt des Sticks ansehen und den Dieb laufen lassen? Da würden ja Fragen auftauchen. Warum war er dort, weshalb nahm er den Stick mit, wieso liefert er ihn bei der Polizei ab, usw.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Durch diese Privataktion wäre dann kurz darauf die Sache erst ins ins Rollen gekommen und deswegen, vielleicht auch im Zusammenhang mit den CB vorgeworfenen Umweltdelikten fand dann eine große Durchsuchung des Grundstücks mit vielen Einsatzkräften statt.
Na ja, das war halt schon ziemlich bequem. Da ist also ein Hundehalter, dessen Hund genau da wühlt, wo CB einen Stick vergraben hat. Die Freundin des Hundehalters, die Polizistin ist, hat dann auch passenderweise einen Laptop dabei und kann sich den Inhalt des Sticks ansehen. Das alles ist schon SEHR bequem. Da stellen sich im Nachhinein natürlich Fragen.


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25.03.2024 um 15:21
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:Da ist also ein Hundehalter, dessen Hund genau da wühlt, wo CB einen Stick vergraben hat.
Und der Hundehalter hätte im vorhinein wissen sollen, dass ausgerechnet da ein Stick vergraben liegt? Woher denn? Da denke ich eher, dass der Hund schlicht das Aas gerochen hat, was nun mal fast für jeden Hund äußerst interessant und unwiderstehlich ist.
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:Die Freundin des Hundehalters, die Polizistin ist, hat dann auch passenderweise einen Laptop dabei
Ist halt die Frage, ob es so war, ob sie also schon mit Laptop den Hundehalter begleitet hat und Ziel von beiden wirklich CBs Grundstück war, was dann wirklich merkwürdig gewesen wäre, oder ob der Hundehalter ihr telefonisch mitgeteilt hat, dass und wo er beim Spazierengehen mit dem Hund einen Kadaver mit Stick gefunden hat, woraufhin sie ihm gesagt hat, er solle bleiben, wo er ist, sie komme gleich mit einem Laptop zum Auslesen vorbei, oder ob sie gesagt hat, er soll ihr den gefundenen Stick bringen, oder ob sie gesagt hat, er soll dableiben, sie komme gleich (ohne Laptop), woraufhin beide dann den Stick mitgenommen und bei ihr in den Laptop gesteckt haben. Da sind viele Geschehensabläufe denkbar, und so lange man nicht weiß, welcher der richtige ist, kann man die Sache nicht seriös bewerten.

Ich tendiere eher zu Möglichkeit 2, also dazu, dass er sie alarmiert hat und dass sie dann mit dem Laptop kam. Als Polizistin wird sie sich gefragt haben, warum jemand einen Stick unter einem toten Hund verstecken bzw. vergraben sollte, wenn der Stickinhalt unverfänglich ist. Also mal eben draufgucken, bevor man Alarm schlägt und die Kollegen anrücken lässt, könnte ja doch harmlos sein, dann legt man das Ding halt zurück und fertig.

An eine Verschwörungstheorie in der Art, dass man (woher ?) seitens der Polizei bereits wusste, dass da ein Stick in der Erde lag und quasi den Hundehalter mit oder ohne sein Wissen da vorbeigeschickt bzw .hingelockt hat, auf dass sein Hund den Kadaver anbuddele, woraufhin man bzw. die in die Verschwörung eingeweihte Polizistin dann den Stick „findet“ und sozusagen amtlich beschlagnahmen muss, glaube ich weniger. Soooo wichtig, dass man eine Art Agenthriller aus dem Stick macht, war die Sache mit dem Stick für die Polizei sicher kaum, die hatte gewiss größere Sorgen.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

25.03.2024 um 16:31
Mal ne ganze Simple Frage: Ihr geht mit eurem Dogo spazieren und dieser schlägt bei einem Vergrabenen töten Tier an.

1) Warum buddelt ihr dieses aus ?

2) Wenn ihr seht das da eine Tüte unter nen toten Tier liegt, fasst ihr diese im ernst an um sie rauszuziehen ? Leichenflüssigkeit, Faulschleim etc. sind doch eig. genug Argument dagegen, insbesondere auf einem ohnehin vermüllten Grundstück wo du davon ausgehen musst das es nur nochmehr müll ist.


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25.03.2024 um 16:46
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:Für die Taten 93/94 war er ja verurteilt worden und hatte die Strafe abgesessen. Das war also beendet. Die Straftat in Portugal auf dem Spielplatz war noch nicht geschehen. Also konnte man ihn damals auch nicht für mehr verurteilen.
Das ist klar, aber gibt es als Wiederholungstäter nicht höhere Strafen? Aber ich glaube Jugendstrafen werden irgendwann gelöscht und zählen dann praktisch auch nicht mehr als Vorstrafen.
Bei einer Verurteilung zu einer Jugend- oder Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr beträgt die Frist im Allgemeinen 15 Jahre, bei Verurteilungen wegen eines Sexualdeliktes 20 Jahre,[9] die Frist verlängert sich in beiden Fällen um die Dauer der verhängten Strafe.
Quelle: Wikipedia: Vorstrafe

Bei CB waren es 2 Jahre Jugendstrafe (rechtskräftig 17.03.1995). Das müssten dann 22 Jahre sein, gerechnet vom Zeitpunkt der Rechtskräftigkeit. (nach meinem laienhaften Verständnis) Also März 2017? Dann müsste die Missbrauchsverurteilung 2013, als er das Mädchen missbrauchte/fotografierte und auch 2016, als der Prozess dazu stattfand, also noch in seiner Akte zu finden gewesen sein und strafverschärfend gewirkt haben. Oder? ( @Rick_Blaine , bitte korrigiere mich, falls ich gerade Mist erzähle.)


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25.03.2024 um 17:59
Zitat von AndanteAndante schrieb:Und der Hundehalter hätte im vorhinein wissen sollen, dass ausgerechnet da ein Stick vergraben liegt? ...
Nein. Aber eine längere Suche oder eine wiederholte Suche auf eigene Faust kommen durchaus infrage. Es ist natürlich möglich das hier der Zufall gleich mehrfach zuschlug. Aber etwas seltsam ist die ganze Geschichte schon.
Zitat von causa_y_efectocausa_y_efecto schrieb:Das ist klar, aber gibt es als Wiederholungstäter nicht höhere Strafen? Aber ich glaube Jugendstrafen werden irgendwann gelöscht und zählen dann praktisch auch nicht mehr als Vorstrafen.
Wenn man damals gewusst hätte, was man heute weiss, dann hätte es vielleicht eine höhere Strafe gegeben. Aber damals stellte sich die Situation so dar, das CB 93/94 vor zwei Mädchen onanierte und 2013 übergriffige Fotos machte. Man wusste ja noch nicht, das er auch ein brutaler Vergewaltiger ist.


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25.03.2024 um 19:22
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:Aber damals stellte sich die Situation so dar, das CB 93/94 vor zwei Mädchen onanierte und 2013 übergriffige Fotos machte.
Man kann es auch so sehen, dass er trotz der Jugendstrafe und auch nach so vielen Jahren, nun als Erwachsener, noch immer ähnliche Taten begeht wie damals als Jugendlicher. Und seine Jugendstrafe war höher als die in 2016.

Leider nur die Bild dazu:
1994 stand er vor dem Landgericht Würzburg. Er hatte auf einem Spielplatz ein sechsjähriges Mädchen missbraucht. Als es zu weinen anfing, rannte der Azubi weg. Er versuchte es auch bei einer Neunjährigen, ließ die Hose runter, flüchtete wieder. Weil er damals auf Bewährung war, gab’s zwei Jahre Knast.
Auf die Frage des Jugendrichters, was er sich bei den Taten gedacht habe, sagte B.: „Ich habe nichts gedacht.“ Sein Gutachter beschied: B. sei nur unter intensiver Beaufsichtigung unproblematisch.
Quelle: https://www.bild.de/news/inland/news-inland/fall-maddie-mccann-einbrecher-ueberfuehrten-christian-b-als-vergewaltiger-71070684.bild.html


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25.03.2024 um 21:57
Zitat von causa_y_efectocausa_y_efecto schrieb:Man kann es auch so sehen, dass er trotz der Jugendstrafe und auch nach so vielen Jahren, nun als Erwachsener, noch immer ähnliche Taten begeht wie damals als Jugendlicher. Und seine Jugendstrafe war höher als die in 2016.
Kann man so sehen, ja. Dem Gericht lagen diese Erkenntnisse ja vor. Zudem denke ich, das die Strafe 1995 höher ausfiel, weil es zwei Straftaten waren mit zwei Opfern. Zudem wurde damals sexuelle Handlungen vorgenommen. Das war 2013 anscheinend nicht der Fall. Missbrauch war es natürlich auch, aber wohl nicht im selben Umfang.


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31.03.2024 um 12:28
wer wird am Mittwoch aussagen? - es könnte Michael Tatschl sein. Offenbar weiß er mehr zu dem am Balken gefesselten Mädchen.
Christian Brueckner allegedly told a cellmate he kept a 13-year-old girl hostage for four days.
Übersetzung:
Christian Brückner soll einem Zellengenossen erzählt haben, dass er ein 13-jähriges Mädchen vier Tage lang als Geisel gehalten habe
Quelle: https://www.thesun.co.uk/news/27032039/madeleine-mccann-christian-brueckner-kidnapping-sexual-assault/

mir war das bisher so nicht bekannt.

Bis dahin Frohe Ostern 🐇☀️


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

31.03.2024 um 13:48
Das wäre ja schrecklich. Vier Tage lang. ich ging immer davon aus, dass es an einem Abend war, was schon schlimm genug ist. Auch für erwachsene Personen. Aber ein 13 jähriges Mädchen ...

Der Mann muss dringend gestoppt werden. Ganz unabhängig vom Maddy Fall oder Inga Fall.


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31.03.2024 um 15:02
Zitat von SimSalaDimSimSalaDim schrieb:Offenbar weiß er mehr zu dem am Balken gefesselten Mädchen
Ist mir jetzt tatsächlich auch völlig neu.
Ich hoffe dringend das es eine der häufigen falschmeldungen der TheSun ist, so wie wir es bereits einige male im Thread hatten.
Zitat von DiarmuidDiarmuid schrieb:Der Mann muss dringend gestoppt werden.
Erstmal muss geschaut werden OB er überhaupt der Täter ist und wenn ja was genau er denn getan haben soll.
Bitte diese ewigen und unnötigen theatralischen "C.B. ist das Böse in Person" Posts mal stecken lassen.....
Zitat von SimSalaDimSimSalaDim schrieb:Bis dahin Frohe Ostern 🐇☀️
This <3


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31.03.2024 um 15:09
Zitat von JustreadingJustreading schrieb:Erstmal muss geschaut werden OB er überhaupt der Täter ist
Aber nicht doch! Der Täter hat das arme Mädchen sicher ohne C.B.s Wissen in C.B.s Haus gefangengehalten und missbraucht!
Ironie off

Also, die Versuche, Straftäter von Straftaten freisprechen zu können, damit der Täter nicht so böse wirkt, treiben schon merkwürdige Blüten!

Das Wort "Geisel" ist in diesem Fall aber wohl falsch gewählt, weil eine Geisel ja dazu dient, Forderungen zu stellen, z.B. nach Lösegeld, politischen Veränderungen oder freien Abzug. Hier müsste man wohl eher "Gefangene" sagen.


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