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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

2.045 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Christian B, Claudia Ruf, Inga Gehricke ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

05.10.2024 um 17:38
Zitat von nur_die_faktennur_die_fakten schrieb:Worauf sollte ein Freispruch begruendet werden?
Worauf sollte denn ein Schuldspruch rechtssicher begründet werden? Alleine diese Vorladung des Knastzeugen wirkte schon ziemlich verzweifelt. Ich bin mir nicht sicher, ob dieser Zug der Anklage das Gericht nicht eher verärgert hat. Und ob sich dieser Zeuge selber einen Gefallen getan hat, oder sich nicht vielmehr noch ein Verfahren wegen Falschaussage eingehandelt hat, wird man auch noch sehen.
Zitat von nur_die_faktennur_die_fakten schrieb:Aber waere diese Begruendung nachvollziehbar und rational verstaendlich?
Die Frage dürfte sich erst Recht bei einem Schuldspruch stellen.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

05.10.2024 um 21:06
Zitat von simiesimie schrieb:Worauf sollte denn ein Schuldspruch rechtssicher begründet werden?
Natuerlich auf die vielen ineinandergreifenden Indizien. Welche Frage - die StA haelt es doch auch fuer schluessig!
Ich kann mich hier nur wiederholen:
Auch ich sehe die Vorwuerfe als bewiesen an.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

05.10.2024 um 21:25
Zitat von nur_die_faktennur_die_fakten schrieb:Das wir beiden das ja tun, sollten saemtliche Missverstaendnisse jetzt ausgeraeumt sein.
Es gab und gibt keine Missverständnisse. Deine Aussagen beinhalten halt einen Widerspruch. Nicht mehr und nicht weniger.
Zitat von nur_die_faktennur_die_fakten schrieb:Auch ich sehe die Vorwuerfe als bewiesen an.
Und warum? Nicht mal die StA ist sich sicher, das es zu einem Schuldspruch kommt. Eher im Gegenteil, denn sie bereiten sich ja schon auf ein Revisionsverfahren vor.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

05.10.2024 um 21:48
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:Nicht mal die StA ist sich sicher, das es zu einem Schuldspruch kommt.
Und schon wieder hast Du die Lage richtig erkannt!
Soweit - so gut!
Ich bin mir auch nicht sicher - ganz im Gegenteil.
Ich denke auch, dass es leider einen Freispruch geben wird.
Aber - und das ist genau der Punkt:
Die Oberstaatsanwältin Ute Lindemann hat in ihrem
Plaedoyer ganz klare Aussagen ueber die Kammer unter Vorsitz der Richterin Dr. Uta Engemann gemacht.
Sie bezeichnete die vorsitzende Richterin als arrogant, ignorant, und ohne Weitblick fuer das vom BKA zusammengetragene Beweismaterial - kurz gesagt sprach Lindemann den drei Berufsrichtern um die Vorsitzende Dr. Uta Engemann die Professionalität ab, dieses Verfahren zu führen.
Und dem kann ich anhand meines Verstaendnisses ueber den Fall nur beipflichten.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

05.10.2024 um 22:30
Zitat von nur_die_faktennur_die_fakten schrieb:Die Oberstaatsanwältin Ute Lindemann hat in ihrem
Plaedoyer ganz klare Aussagen ueber die Kammer unter Vorsitz der Richterin Dr. Uta Engemann gemacht.
Sie bezeichnete die vorsitzende Richterin als arrogant, ignorant, und ohne Weitblick fuer das vom BKA zusammengetragene Beweismaterial - kurz gesagt sprach Lindemann den drei Berufsrichtern um die Vorsitzende Dr. Uta Engemann die Professionalität ab, dieses Verfahren zu führen.
Und andere reden ähnlich über die dortige Staatsanwaltschaft. Das ist also überhaupt keine Aussage, die irgend etwas belegt, sondern nur eine Meinung. Nichts weiter.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

05.10.2024 um 22:33
Zitat von simiesimie schrieb:Und andere reden ähnlich über die dortige Staatsanwaltschaft. Das ist also überhaupt keine Aussage, die irgend etwas belegt, sondern nur eine Meinung. Nichts weiter.
Auch Du hast das richtig interpretiert!
Ja - das ist meine Meinung!


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

06.10.2024 um 07:44
Ja was denn nun?
Zitat von nur_die_faktennur_die_fakten schrieb:Der "liebe Herr B." wird fuer seine begangenen Taten zu Recht verurteilt werden, wenn nicht in diesem Verfahren, dann im naechsten - von der StA bereits angekuendigtem Revisionsverfahren - bei der naechst hoeheren Instanz.
Ich denke allerdings, dass es garnicht erst zu diesem Fall kommen wird auf Grund der aktuellen Beweislage, welche sich durch die ineinandergreifenden Indizien ergibt.
Zitat von nur_die_faktennur_die_fakten schrieb:Ich denke allerdings, dass er auf Grund der vielen Indizienketten in diesem Verfahren zu verurteilen ist,
Zitat von nur_die_faktennur_die_fakten schrieb:Auch ich sehe die Vorwuerfe als bewiesen an.
Zitat von nur_die_faktennur_die_fakten schrieb:Ich denke auch, dass es leider einen Freispruch geben wird.



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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

06.10.2024 um 11:09
Liebe Community. Ich lese hier sonst nur still mit, habe mir wegen dieses Verfahrens aber nun doch mal einen Account angelegt.

Auch um aus meiner Sicht mal ein paar Dinge etwas gerade zu rücken.

Was die 3 Vergewaltigungsvorwürfe angeht, muss man hier von einem Indizienprozess sprechen. Es gibt keinen ultimativen Beweis. Sehr erhellend ist aber, das Urteil der ersten großen Strafkammer des LG Bs aus 2019 zum Nachteil der älteren US Amerikanerin. Das Urteil ist online veröffentlicht. Der Nachweis wurde geführt durch die Aussagen der Zeugen Helge B und Manfred S. Diese haben dort wie auch im aktuellen Prozess über einen Einbruch bei Christian B berichtet und die Sichtung von Videos (Mädchen am Pfahl, ältere Dame). Nur durch ihre Aussagen hat man alte cold cases in Portugal überprüft und die Tat zum Nachteil der Amerikanerin gefunden. Die Tat war nicht identisch mit Helge Bs Schilderungen, aber verblüffend ähnlich. Deshalb forderte man Asservate an und fand auf dem Bettlaken ein Haar von Christian B. es ist ausgeschlossen, dass die Zeugen von dieser Tat wussten, weshalb die erste große Strafkammer der Argumentation der StA folgte und die Zeugen für glaubwürdig hielt.
Das sieht die 2. große Strafkammer nunmehr anders. Sie hat bisher aber nicht erklärt, wie Helge B ein so originelles Geschehen beschreiben konnte, was vom modus operandi fast 1:1 auf die ihm 2019 nachgewiesene Tat passen konnte. Ich bin bei Freispruch auf die Begründung gespannt.

Ebenfalls halte ich es für zweifelhaft, dass die Kammer offenbar selbst das Masturbieren vor Kindern auf dem Schneckenfest freisprechen will, weil man ein Urinieren nicht ausschliessen könne. Nicht nur, dass dies die Standardausrede von Exhibitionisten darstellt, er wurde wegen identischem modus operandi schon verurteilt und beim Urinieren wendet man sich idr von umstehenden Personen (insbesondere Kindern) ab. Christian B wandte sich den Kindern aber zu und sprach sie an. Auf einem Spielplatz wohl gemerkt. Und die Kinder waren vor Gericht eindeutig in ihren Schilderungen.

Nicht falsch verstehen. Wenn das Gericht Zweifel hat, über die es nicht hinwegkommt, müssen sie freisprechen.

Aber ich würde vorsichtig sein, die StA hier zur kritisieren. Helge B fand nunmal auch ein Gericht schon aus genannten Gründen glaubwürdig. Der dringende Tatverdacht wegen aller 5 Taten wurde von der Kammer (damals noch in anderer Besetzung) bejaht. Selbst das OLG hat diesen bejaht, als sich die Kammer in der aktuellen Besetzung fälschlich für unzuständig erklärt hat.

Dass die StA nunmehr etwas verzweifelt aufgrund des bevorstehenden Freispruchs ist, finde ich nachvollziehbar. Dass bei Freispruch Revision eingelegt wird, ist dementsprechend logisch. Man wird sehen, ob der BGH die Urteilsbegründung für lückenlos und fehlerfrei halten wird.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

06.10.2024 um 11:46
Zitat von HansachimHansachim schrieb:und beim Urinieren wendet man sich idr von umstehenden Personen (insbesondere Kindern) ab
Moin erstmal und herzlich wilkommen im Forum :)

Bzgl. der oben stehenden Passage möchte ich jedoch kurz "Einspruch" erheben.
In meinem Berufsalltag sehe ich insbesondere in den Nachtdiensten nicht selten Menschen die genau das gegenteil tun, stellenweise sogar in direkter Anwesenheit ihr Glied rausholen und ungeniert Pinkeln.
Häufig ist Alkohol im Spiel, nicht selten auch andere Substanzen.

Versteh mich bitte nicht falsch. Meiner persönlichen Meinung nach sollte niemand überhaupt im freien Pinkeln, und schongar nicht vor anderen, aber eben nicht wenige Menschen sehen das offensichtlich anders.
Zitat von HansachimHansachim schrieb:Und die Kinder waren vor Gericht eindeutig in ihren Schilderungen.
Jap, jedoch wurden berechtigte Zweifel hervorgebracht das die Angehörigen der Kinder sie wohl gefragt haben (kein Zitat, freitext von mir, jedoch sinnesgemäß ) "...oder hat er so gemacht" und dabei die bewegung nachgeahmt haben.
Zitat von HansachimHansachim schrieb:Helge B fand nunmal auch ein Gericht schon aus genannten Gründen glaubwürdig
Korrekt. Jedoch hat diese ohnehin zweifelhafte Person zwischenzeitlich durch diverse aktionen durch unglaubwürdigkeit geglänzt, soweit das dass BKA sogar eine Anzeige wegen Falschaussage erwogen hat.
Desweiteren hat diese Person ein berechtigtes Interesse daran das C.B. nicht so bald freikommt, zumindest dürfte die Sorge recht präsent sein.
Zitat von HansachimHansachim schrieb:Der dringende Tatverdacht wegen aller 5 Taten wurde von der Kammer (damals noch in anderer Besetzung) bejaht. Selbst das OLG hat diesen bejaht, als sich die Kammer in der aktuellen Besetzung fälschlich für unzuständig erklärt hat.
Und all dies war vor der Verhandlung. Während dieser wurde immer klarer das die Staatsanwaltschaft eben nicht wie ursprünglich angekündigt Stichhaltige beweise hat.
Nach berücksichtigung aller Zeugen und Beweismittel kam das Gericht eben zu dem Schluss das KEIN dringender Tatverdacht mehr besteht, was selbstverständlich die bisherige Einschätzung überstimmt.
Zitat von HansachimHansachim schrieb:Man wird sehen, ob der BGH die Urteilsbegründung für lückenlos und fehlerfrei halten wird.
Bin ich ebenfalls gespannt drauf.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

06.10.2024 um 12:00
Vielen Dank für die Begrüßung. :)

Das mit Helge B. ist so nicht ganz zutreffend. Die Verteidiger von Christian B. haben Anzeige erstattet, weshalb die StA ein Verfahren wegen uneidlicher Falschaussage einleiten musste. Daraus ist meines Wissens aber nichts geworden. Natürlich nicht, weil die StA im Plädoyer noch einmal deutlich machte, dass sie Helge B für glaubwürdig hält und von Amts wegen keines wegs ein Verfahren eingeleitet hätte.

Dass die mangelnden stichhaltigen Beweise erst im Prozess offengelegt wurden, stimmt auch nicht. Die StA ist verpflichtet alle Beweismittel in der Anklage zu präsentieren. Alle Zeugen hatten bereits im Ermittlungsverfahren ausgesagt. Das war aktenkundig. Und auf dieser Aktenlage haben StA, Kammer in alter Besetzung sowie OLG den dringenden Tatverdacht bejaht.

Inwieweit Zeugen nun anders (oder schlechter) ausgesagt haben ist ohne Aktenkenntnis und Anwesenheit im Prozess kaum zu beurteilen. Aber da scheinen die Meinungen von Gericht und StA ja auseinanderzugehen. Das ist ja auch ok. Dafür gibt es ja Plädoyers, Urteil und Rechtsmittelinstanzen.
Mir ging es nur darum, dass man der StA meiner Meinung nach keinen Verfolgungsdrang ohne Beweise vorwerfen sollte. Die Beweislage wurde auf Aktenlage von vielen als schlüssig und gut befunden. Wenn die aktuelle Kammer dies nach HVT anders sieht, wird der BGH schauen müssen, ob der StA in ihrem Revisionsvorbringen Recht gegeben wird oder ob gesagt wird, die Kammer hat die Zweifel gut begründet.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

06.10.2024 um 12:19
Danke Hansachim, das gibt mir wieder etwas Hoffnung, dass es vielleicht doch noch (in zweiter Instanz) auf eine Verurteilung hinauslaufen könnte. Diese Einzelheiten zum Fall der Amerikanerin waren mir so jedenfalls nicht bekannt. Das komplettiert das Bild vom Modus operandi des C.B. Du scheinst Ahnung zu haben. Das ist in diesem Forum echt hilfreich.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

06.10.2024 um 12:31
Ich kann auch überhaupt nicht nachvollziehen, wie man diese Sache
Laut dem Gutachten ist der Maddie-Hauptverdächtige in „die absolute Topliga der Gefährlichkeit“ einzuordnen. Die Art und Weise, wie Christian B. über den Missbrauch von Frauen und Kinder in Geschichten geschrieben habe, schockierte selbst den erfahrenen Gutachter. „Was ich da gelesen habe, ist unter den Top-1-Prozent der Abartigkeiten, die ich kenne. Und ich lese viele dieser Dinge“, wird der Arzt von „Bild“ zitiert. Seinem Urteil nach bestehe ein „hohes Rückfallrisiko“.
Quelle: https://www.news38.de/braunschweig/article300423959/maddie-mccann-verdaechtiger-christian-b-prozess-hohes.html

mit dem potentiellen Versuch einer "Eigentherapie" (von wegen in der Phantasie ausleben um andere vor sich selbst zu schützen) von C.B. abtun kann. Schon alleine der menschenverachtende Titel dieses kranken Zeugs und auch seine bereits nachgewiesen Verbrechen zeigen doch sehr deutlich, dass eine Form von Eigentherapie hier nicht in Frage kommt. Außerdem handelt es sich hier ja wohl offensichtlich um einen erfahrenen Gutachter.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

06.10.2024 um 12:31
Zitat von HansachimHansachim schrieb:Das mit Helge B. ist so nicht ganz zutreffend. Die Verteidiger von Christian B. haben Anzeige erstattet, weshalb die StA ein Verfahren wegen uneidlicher Falschaussage einleiten musste. Daraus ist meines Wissens aber nichts geworden. Natürlich nicht, weil die StA im Plädoyer noch einmal deutlich machte, dass sie Helge B für glaubwürdig hält und von Amts wegen keines wegs ein Verfahren eingeleitet hätte.
Danke für die klarstellung.
Ich meinte gelesen zu haben das dass BKA ebenfalls eine Anzeige prüfte, muss da aber nochmal schauen ob ich besagten bericht finde.
Zitat von HansachimHansachim schrieb:Dass die mangelnden stichhaltigen Beweise erst im Prozess offengelegt wurden, stimmt auch nicht. Die StA ist verpflichtet alle Beweismittel in der Anklage zu präsentieren. Alle Zeugen hatten bereits im Ermittlungsverfahren ausgesagt. Das war aktenkundig. Und auf dieser Aktenlage haben StA, Kammer in alter Besetzung sowie OLG den dringenden Tatverdacht bejaht.
Das ist so korrekt, jedoch stellten sich - offensichtlich - diverse Aussagen als anders da als sie im Ermittlungsverfahren getroffen wurden.
Auch Sachverständige wurden erstmals im Prozess gehört , siehe zb. die Aussage der Hazel B. welche vom Sachverständigen idr. assestiert bekam das sie den Täter überhaupt nicht aufgrund seiner Augenfarbe wiedererkannt haben kann.
Zitat von HansachimHansachim schrieb:Mir ging es nur darum, dass man der StA meiner Meinung nach keinen Verfolgungsdrang ohne Beweise vorwerfen sollte.
Das Wort "Beweis" ist hier etwas schwer, immerhin ist soetwas kaum zu beweisen.
Auffällig ist das Verhalten der Staatsanwaltschaft Braunschweig jedoch ohne wenn und aber, auch wenn Herr Wolters hier eine untergebene "an die Front" geschickt hat sollte jedem klar sein wer die Feder führt.
Auch darf man sich insbesondere mit Blick auf die Staatsanwaltschaft BS fragen ob die aktuellen Verfahren nicht vielmehr der "sicherung" des Verdächtigen dienen soll.
Diesbezüglich gibt es aber sowohl in diesem als auch im anderen Thread bereits diverse ausführungen, auch von einem Volljuristen und ehemaligen Behördenleiter.
Zitat von HansachimHansachim schrieb:Die Tat war nicht identisch mit Helge Bs Schilderungen, aber verblüffend ähnlich
Hast du dazu bitte eine Quelle zum nachlesen? Finde leider so spontan bei google nichts Offizielles.


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06.10.2024 um 12:46
Mir ist leider kein knapper Artikel bekannt. Aber ich hab die Infos großteils aus diesem Podcast.

https://open.spotify.com/episode/4ZuQ6baiaP2XIjEfgsOCsW?si=zf9ogvGDQjaQTp1mY0VCAg


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

08.10.2024 um 10:21
Erstmal - DANKE fuer deinen Beitrag:
Zitat von HansachimHansachim schrieb:Wenn das Gericht Zweifel hat, über die es nicht hinwegkommt, müssen sie freisprechen.
Dem stimme ich zu.
ABER - Die Tatsache, dass von der vorsitzenden Richterin die zeitnahe Verkuendung des Urteils bereits lange vor dem Plaedoyer der StA und der Verteidigung angekuendigt wurde, und dann binnen weniger als 24 Stunden nach dem Plaedoyer der Verteidigung gesprochen wird, laesst zu erkennen, dass es deutlich mangelte an neutralen Einschaetzungen der hervorgebrachten Argumente der Anklage.

Normalerweise sollte man als Richter-team (3 Berufs-Richter und 2 Schoeffen) die Eindruecke erstmal fuer sich als Einzelperson beurteilen, um dann gemeinsam als "Team der Richter" zu einem Urteil kommen und Recht zu sprechen. Das ist in diesem Verfahren offensichtlich nicht geschehen und wurde durch Vorankuendigung des Urteils ausgeschlossen.

Dass das Gericht somit der Argumentation der Verteidigung, trotz der Argumente der StA und nach Anhoerung der Gutachter gefolgt ist, laesst durchaus den Vorwurf der Befangenheit zu.

Nun ist das Urteil tatsaechlich so gesprochen und folgerichtig wird sich der BGH mit der Begruendung der 2. Strafkammer befassen muessen.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

08.10.2024 um 10:26
Zitat von nur_die_faktennur_die_fakten schrieb:Normalerweise sollte man als Richter-team (3 Berufs-Richter und 2 Schoeffen) die Eindruecke erstmal fuer sich als Einzelperson beurteilen, um dann gemeinsam als "Team der Richter" zu einem Urteil kommen und Recht zu sprechen. Das ist in diesem Verfahren offensichtlich nicht geschehen und wurde durch Vorankuendigung des Urteils ausgeschlossen.
Es wird ja immer schon vorberaten und bis zur Abstimmung findet man dann schon noch in diesem Zeitraum Platz um die Plädoyers zu besprechen.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

08.10.2024 um 10:43
C. B wurde vor zwanzig Minuten in allen Anklagepunkten freigesprochen.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

08.10.2024 um 10:48
Zitat von AvramAvram schrieb:C. B wurde vor zwanzig Minuten in allen Anklagepunkten freigesprochen.
Dazu ein Bericht der Bild-Zeitung:

https://www.bild.de/news/maddie-verdaechtiger-christian-brueckner-freigesprochen-6704e750a527c45ced0ab07d

Er bleibt aber dennoch in Haft.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

08.10.2024 um 10:57
Richterin Engemann sagte: „
Wir sind nicht den Erwartungen der Stammtische verpflichtet.“
Quelle:
https://m.bild.de/news/maddie-verdaechtiger-christian-brueckner-freigesprochen-6704e750a527c45ced0ab07d?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.bild.de%2Fnews%2Fmaddie-verdaechtiger-christian-brueckner-freigesprochen-6704e750a527c45ced0ab07d

..... ebensowenig verpflichtet war sie den Zeugen, insbesondere den Kindern.

Deren Glaubwürdigkeit sie in ihren Eingangssätzen, sie, hinsichtig der bereits vergangenen Zeit angezweifelt hat. .


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

08.10.2024 um 13:59
CB sprach nie von "unschuldig im Sinne der Anklage"?
Das letzte Wort hatte der Angeklagte. Ob er noch etwas zu sagen habe, fragte ihn die Richterin. Brückner hauchte ein helles „Nein“. Es blieb das einzige Wort, das er in acht Monaten Verfahren gesagt hat. Das Urteil fällt Dienstag.
Quelle: https://m.bild.de/regional/niedersachsen/maddie-verdaechtiger-christian-brueckner-verteidiger-fordern-freispruch-670289dadd4668399e3bc7b4?t_ref=https%3A%2F%2Fm.bild.de%2F

Freispruch zweiter Klasse?
„Was wir an Beweisen hatten, hat für eine Verurteilung nicht gereicht. Mag für Beteiligte extrem unbefriedigend sein, aber so funktioniert der Rechtsstaat.“
Quelle: https://m.bild.de/news/maddie-verdaechtiger-christian-brueckner-freigesprochen-6704e750a527c45ced0ab07d?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.allmystery.de%2F

Persönlich enthalte ich mich einer Wertung, dem Prozess war ohne Zeitungsabo in Deutschland nicht zu folgen; man muss es aushalten, wenn es nicht gereicht hat.


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