Hansachim schrieb:und beim Urinieren wendet man sich idr von umstehenden Personen (insbesondere Kindern) ab
Moin erstmal und herzlich wilkommen im Forum
:)Bzgl. der oben stehenden Passage möchte ich jedoch kurz "Einspruch" erheben.
In meinem Berufsalltag sehe ich insbesondere in den Nachtdiensten nicht selten Menschen die genau das gegenteil tun, stellenweise sogar in direkter Anwesenheit ihr Glied rausholen und ungeniert Pinkeln.
Häufig ist Alkohol im Spiel, nicht selten auch andere Substanzen.
Versteh mich bitte nicht falsch. Meiner persönlichen Meinung nach sollte niemand überhaupt im freien Pinkeln, und schongar nicht vor anderen, aber eben nicht wenige Menschen sehen das offensichtlich anders.
Hansachim schrieb:Und die Kinder waren vor Gericht eindeutig in ihren Schilderungen.
Jap, jedoch wurden berechtigte Zweifel hervorgebracht das die Angehörigen der Kinder sie wohl gefragt haben (kein Zitat, freitext von mir, jedoch sinnesgemäß ) "...oder hat er so gemacht" und dabei die bewegung nachgeahmt haben.
Hansachim schrieb:Helge B fand nunmal auch ein Gericht schon aus genannten Gründen glaubwürdig
Korrekt. Jedoch hat diese ohnehin zweifelhafte Person zwischenzeitlich durch diverse aktionen durch unglaubwürdigkeit geglänzt, soweit das dass BKA sogar eine Anzeige wegen Falschaussage erwogen hat.
Desweiteren hat diese Person ein berechtigtes Interesse daran das C.B. nicht so bald freikommt, zumindest dürfte die Sorge recht präsent sein.
Hansachim schrieb:Der dringende Tatverdacht wegen aller 5 Taten wurde von der Kammer (damals noch in anderer Besetzung) bejaht. Selbst das OLG hat diesen bejaht, als sich die Kammer in der aktuellen Besetzung fälschlich für unzuständig erklärt hat.
Und all dies war vor der Verhandlung. Während dieser wurde immer klarer das die Staatsanwaltschaft eben nicht wie ursprünglich angekündigt Stichhaltige beweise hat.
Nach berücksichtigung aller Zeugen und Beweismittel kam das Gericht eben zu dem Schluss das KEIN dringender Tatverdacht mehr besteht, was selbstverständlich die bisherige Einschätzung überstimmt.
Hansachim schrieb:Man wird sehen, ob der BGH die Urteilsbegründung für lückenlos und fehlerfrei halten wird.
Bin ich ebenfalls gespannt drauf.