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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

2.045 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Christian B, Claudia Ruf, Inga Gehricke ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

28.09.2024 um 22:25
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Das glaube ich auch nicht. Laut manchen Zeugen, soll er wohl eher schlau sein. Ich glaube auch nicht unbedingt an eine infantile Totalverweigerung, ich traue es ihm bloß nicht zu, sich lange an Regeln zu halten.
Ich bin mir nicht sicher ob CB wirklich schlau ist. Bei einigen seiner Straftaten stellte er sich ziemlich blöde an. Aber allgemein wird er wohl begreifen, was ihn aus dem Knast heraus bringt bzw. dann wieder hinein. Das er jetzt nie wieder ein Verbrechen begeht glaube ich nicht. Aber das er direkt nach Haftentlassung loslegt auch nicht.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Aber abgesehen davon, dass es bei Mord ja keinem Haftgrund bedarf, verstehe ich nicht, warum bei CB keine Fluchtgefahr gegeben sein soll.
Was gegen Fluchtgefahr spricht: CB hat keine weitere Strafe zu erwarten (vorausgesetzt er wird jetzt freigesprochen) und es gibt keine Bewährungsstrafe die man widerrufen könnte. Daher fallen diese beiden wichtigen Fluchtgründe schon mal weg.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

28.09.2024 um 22:32
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:Was gegen Fluchtgefahr spricht
Es gibt aber auch etwaige dafür; Gesicht bekannt, jeder der den Fall Maddie kennt und das sind noch grade wenige kennen sein Gesicht und erst recht seinen Namen. Was ist also seine Option in Deutschland als verurteilter Se*** Straftäter und einer der Personen in einem der bekannten Fälle der Welt?
Welche Prognose soll das schön reden?


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

28.09.2024 um 22:38
Zitat von TheGardensTaleTheGardensTale schrieb:Es gibt aber auch etwaige dafür; Gesicht bekannt, jeder der den Fall Maddie kennt und das sind noch grade wenige kennen sein Gesicht und erst recht seinen Namen.
Natürlich gibts auch welche dafür. Aber eben auch welche dagegen. Zudem ist er im Fall Maddie nicht angeklagt.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

29.09.2024 um 07:59
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Kaum. Da wäre wahrscheinlich schon die Strafe zu gering und es ist ja nicht mal ein Hands-on Delikt. Man darf nicht vergessen, dass die Voraussetzungen für die SV im Laufe der Zeit immer höher wurden. Früher kamen auch Dealer,Betrüger und Kinderpornographen in die Sicherungsverwahrung.
Kinderpornografen, sprich solche, die sich an Kindern vergehen, vom Säugling , Kleinkind , bis zum 10 bis 13 jährigen Kind...erfüllt das nicht den Tatbestand des Missbrauchs? Und ist es nicht so das die Mehrheit derer, die Kinderpornografie erstellen und/oder im Netz hochladen, kriminelle Pädophile sind? Pädophilie ist doch meines Wissens nach kriminell, wenn Derjenige, sich an Kindern vergeht, aber auch Jemand, der kinderpornografisches Material erwirbt, tauscht, andere Menschen dazu auffordert Kinder zu missbrauchen, um kinderpornografisches Material, Filme und Photos zu erhalten. Fällt das nicht sogar unter schweren Missbrauch?

Wie hoch sind die Chancen so jemanden zu " heilen"? Ist eine erfolgreiche Therapie möglich?

Das sind doch die Fragen , die man sich bezüglich einer Sicherheitsverwahrung stellen sollte. Aber ich habe überhaupt keine Ahnung, wie der Gesetzgeber das sieht. Vielleicht ist jemand mit juristischem Background so nett, den Schleier meiner Unwissenheit zu lichten.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

29.09.2024 um 08:21
Zitat von TheGardensTaleTheGardensTale schrieb:Es gibt aber auch etwaige dafür; Gesicht bekannt, jeder der den Fall Maddie kennt und das sind noch grade wenige kennen sein Gesicht und erst recht seinen Namen. Was ist also seine Option in Deutschland als verurteilter Se*** Straftäter und einer der Personen in einem der bekannten Fälle der Welt?
Ich weiß nicht, ist das wirklich so? Der Fall von Maddy ist fast zwanzig Jahre her. Das Bild des Kindes mag vielen älteren Menschen im Gedächtnis sein. Aber das Gesicht von C.B ist nicht mal in Braunschweig jedem Menschen bekannt. Und diejenigen die hin schon al gesehen haben, kennen ihn entweder von alten Photos oder aus dem Gerichtssaal und schon da ist der Unterschied nicht marginal.....viel schlanker, dünn, mit blasser Haut, in einem schlecht sitzenden Jackett, zu eng, zu kurz, mit kurzen Armen. Ich glaube nicht daß er auf der Straße, von Passanten, die ihm nie persönlich begegnet sind, wiedererkannt werden würde. Der C.B von vor über 10 Jahren , ist , was seine Physis angeht. nicht mit dem Mann zu vergleichen, der heute vor Gericht steht. Und an seinen Zügen , wird ihn nur Derjenige/Diejenigen wiedererkennen, der ihn aus aller nächster Nähe gesehen haben und mit ihm sprachen.
Ich glaube, das nicht einmal die Zuschauer , im Prozess ihn auf der Straße wiedererkennen würden.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

29.09.2024 um 08:32
Zitat von AvramAvram schrieb:Ich glaube, das nicht einmal die Zuschauer , im Prozess ihn auf der Straße wiedererkennen würden.
Keine Ahnung ich glaub das war was überspitzt ausgedrückt, aber er ist ja schon mal kann schon allein auf Grund seine Pockennarben im Gesicht. Nichts, desto trotz eine Resozialisierung für ihn unglaublich schwer, und in die Mitte der Gesellschaft ist er wohl kaum integrierbar.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

29.09.2024 um 10:04
Zitat von TheGardensTaleTheGardensTale schrieb:Keine Ahnung ich glaub das war was überspitzt ausgedrückt, aber er ist ja schon mal kann schon allein auf Grund seine Pockennarben im Gesicht.
Pockennarben? Kann ich nicht finden. Schau da fängt es doch schon an. Wir haben beide eine unterschiedlichen Wahrnehmung dieses Mannes. Und wenn du jemanden auf der Straße siehst, vom dem du glaubst, er sähe Jemanden ähnlich....wirst du nicht gleich schreien : " Das ist der C.B !" .....schon weil du dir nicht sicher sein wirst.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

29.09.2024 um 12:42
Zitat von AvramAvram schrieb:Kinderpornografen, sprich solche, die sich an Kindern vergehen, vom Säugling , Kleinkind , bis zum 10 bis 13 jährigen Kind...erfüllt das nicht den Tatbestand des Missbrauchs
Das schon. Ich habe mich aber salopp ausgedrückt. Gemeint war, dass früher auch Leute Sicherungsverwahrung bekommen haben, die es besessen oder verbreitet haben, nicht selbst hergestellt im Sinne von die eigenen Taten aufgenommen.
Zitat von AvramAvram schrieb:Und ist es nicht so das die Mehrheit derer, die Kinderpornografie erstellen und/oder im Netz hochladen, kriminelle Pädophile sind? Pädophilie ist doch meines Wissens nach kriminell, wenn Derjenige, sich an Kindern vergeht, aber auch Jemand, der kinderpornografisches Material erwirbt, tauscht, andere Menschen dazu auffordert Kinder zu missbrauchen, um kinderpornografisches Material, Filme und Photos zu erhalten. Fällt das nicht sogar unter schweren Missbrauch?
Kriminell ist es auf jeden Fall. Aber als Missbrauch zählt der Erwerb nicht, das ist ein eigener Straftatbestand.
§ 184b
Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte

(1) 1Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer
1. einen kinderpornographischen Inhalt verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht; kinderpornographisch ist ein pornographischer Inhalt (§ 11 Absatz 3), wenn er zum Gegenstand hat:
a) sexuelle Handlungen von, an oder vor einer Person unter vierzehn Jahren (Kind),
b) die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung oder
c) die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes,
2. es unternimmt, einer anderen Person einen kinderpornographischen Inhalt, der ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zugänglich zu machen oder den Besitz daran zu verschaffen,
3. einen kinderpornographischen Inhalt, der ein tatsächliches Geschehen wiedergibt, herstellt oder
4. einen kinderpornographischen Inhalt herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diesen ein- oder auszuführen, um ihn im Sinne der Nummer 1 oder der Nummer 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen, soweit die Tat nicht nach Nummer 3 mit Strafe bedroht ist.
……..
Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html

Interessant, ich habe noch gar nicht wahrgenommen, dass das Gesetz schon geändert wurde. Bis vor kurzem war das noch ein Verbrechen (mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe). Noch Davor waren die Strafen viel niedriger und es hieß „Kinderpornographische Schriften“ jetzt heißt es „Inhalte“.

Aber es zählt weiterhin nicht als Missbrauch, weil der Gesetztext eine Handling an oder vor einer Person verlangt, oder was vornehmen lässt.
Zitat von AvramAvram schrieb:Pockennarben? Kann ich nicht finden. Schau da fängt es doch schon an. Wir haben beide eine unterschiedlichen Wahrnehmung dieses Mannes. Und wenn du jemanden auf der Straße siehst, vom dem du glaubst, er sähe Jemanden ähnlich....wirst du nicht gleich schreien : " Das ist der C.B !" .....schon weil du dir nicht sicher sein wirst.
Also ich muss auch sagen, nicht nur dass der Mensch ausgeprägte Narben hat, sind auch deine Augen und sein Mund extrem auffällig.

Wenn man sich nicht näher mit ihm beschäftigt hat und den Fall nur am Rande mitbekommt, dann natürlich nicht. Aber die Narben sind eigentlich keine Frage der Wahrnehmung.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

29.09.2024 um 15:05
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Aber es zählt weiterhin nicht als Missbrauch, weil der Gesetztext eine Handling an oder vor einer Person verlangt, oder was vornehmen lässt.
Da müsste dann das Cypergrooming ein Punkt sein, also wenn Pädophile , Bilder ihres Penis oder Videos , in denen sie sich selbst befriedigen, Kindern zusenden.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

29.09.2024 um 15:36
Zitat von AvramAvram schrieb:Da müsste dann das Cypergrooming ein Punkt sein, also wenn Pädophile , Bilder ihres Penis oder Videos , in denen sie sich selbst befriedigen, Kindern zusenden.
Das ist ja schon wieder Missbrauch.
176a
Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind

(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer
1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt oder vor einem Kind von einer dritten Person an sich vornehmen lässt,
2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach § 176 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 mit Strafe bedroht ist, oder
3. auf ein Kind durch einen pornographischen Inhalt (§ 11 Absatz 3) oder durch entsprechende Reden einwirkt.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/176a.html


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

02.10.2024 um 20:43
Einen etwas ausfuerlichen Bericht ueber das Plaedoyer der StA von heute wird hier wiedergegeben:
https://www.dailymail.co.uk/news/article-13916445/Maddie-McCann-suspect-Christian-Brueckner-labelled-sadistic-psychopath-warped-fantasies-described-court-prosecutors-demanding-15-year-jail-term-paedophile-sex-crimes-trial.html
Die detailierten Schilderungen ueber die Vergewaltigungsfantasien sind "starker Tobak" - eine Uebersetzung leiste ich hier nicht, weil mir sonst speihuebel werden wuerde.
Es ist unverstaendlich, dass bei solch vielen Indizien der Haftbefehl im Juli - lange vor dem Abschluss der Beweissaufnahme - aufgehoben wurde.
Am Montag wird das Plaedoyer der Verteidigung erwartet, und am Dienstag kann es bereits zur Urteilsverkuendung kommen.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

02.10.2024 um 21:17
Zitat von nur_die_faktennur_die_fakten schrieb:Vergewaltigungsfantasien sind "starker Tobak
Fantasien sind Fantasien, und solange sie dies bleiben sind sind weder Strafbar noch sollte sich jemand dazu ein Urteil erlauben.

Viele Menschen - sogar die aller meisten - haben Vorlieben die jemand anderes
Zitat von nur_die_faktennur_die_fakten schrieb:weil mir sonst speihuebel werden wuerde.
so betiteln würde.
Bestes Beispiel sind Füße. Du findest sicher sogar hier im Thread mehr als eine Person welche gepflegte Füße durchaus attraktiv finden, während ich bspw. jegliche Art von Fuß zum Erbrechen finde.
Das gibt mir aber nicht das Recht darüber zu urteilen.
Und genau deshalb ist dies eben Gott sei Dank (!) kein Indiz dafür das jemand zu einer Straftat neigt oder eben nicht.

Menschen mit extremen Fantasien sollen sogar diese in ihrer Fantasie ausleben , eben damit sie kein Täter werden , siehe anerkannte Psychotherapiepläne.
Zitat von nur_die_faktennur_die_fakten schrieb:Es ist unverstaendlich, dass bei solch vielen Indizien der Haftbefehl im Juli - lange vor dem Abschluss der Beweissaufnahme - aufgehoben wurde.
Das dir das immer noch unverständlich ist - obwohl sogar zwischendurch von einem Volljuristen erklärt - spricht nicht unbedingt für dein Interesse an der Thematik.
Es sind un bleiben Indizien. Mehr auch nicht.
Dazu kommen Zeugen welche sich a) nicht mehr erinnern konnten , b) widersprüchliche Aussagen getroffen haben oder c) welche beeinflusst wurden.

Dazu eine Staatsanwaltschaft welche bereits im Juli keinerlei relevante Zeugen mehr hatte , denn diese wurde ja bereits in der Aufhebung berücksichtigt.

Ich gehe wie der großteil der Menschen die den Prozess verfolgen von einem glasklaren Freispruch für Herr B. aus , und drücke die Daumen das aufgrund der Medialen Vorverurteilung ein anständiges Sümmchen Schadensersatz bei raus kommt um nach dem Verbüßen seiner aktuellen Haftstrafe ein ruhiges, Straffreies Leben führen zu können.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

03.10.2024 um 09:11
Plädoyer der Staatsanwaltschaft Braunschweig am 2. Oktober 2024: Freispruch für den Versuch der Vergewaltigung, für alle anderen Anklagepunkte 15 Jahre Haft, danach SV

Quelle: https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/staatsanwaltschaft-fordert-15-jahre-haft-fuer-christian-b-110022936.html


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

03.10.2024 um 09:45
Zur angeklagten Tat an Hazel B. stellte die Oberstaatsanwältin Ute Lindemann besonders heraus:
Zur dritten vorgeworfenen Vergewaltigung konnte das Opfer aus Irland über mehrere Tage in Braunschweig vernommen werden. Sie habe etwa 20 Jahre nach der Tat eine „beeindruckende Erinnerung“ gezeigt und mehrere Merkmale benannt, die auf den Angeklagten zutreffen, sagte die Oberstaatsanwältin. Sie verwies zudem auf das Vorgehen mit sadistischen Zügen, das der Angeklagte in eigenen Texten ähnlich beschrieben habe.
15 Jahre = 13 plus 2 gefordert
Zusammenfassend forderte die Oberstaatsanwältin für die zwei mutmaßliche Vergewaltigungen und einen mutmaßlichen sexuellen Missbrauch eines Kindes eine Gesamtfreiheitsstrafe von 13 Jahren. Der verbleibende letzte Missbrauchsfall lasse sich aus formaljuristischen Gründen dort nicht einbetten, sagte sie. Daher beantrage Lindemann dafür zwei weitere Jahre Haft.
In der Vergewaltigung einer Jugendlichen beantragt die Staatsanwaltschaft Freispruch.

Quelle für beide Zitate: https://www.rnd.de/panorama/prozess-gegen-christian-b-15-jahre-haft-fuer-maddie-verdaechtigen-gefordert-3OAHEWMO7BO6LMYWGOMESLRK6Q.html


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03.10.2024 um 23:34
Zitat von JustreadingJustreading schrieb:Bestes Beispiel sind Füße. Du findest sicher sogar hier im Thread mehr als eine Person welche gepflegte Füße durchaus attraktiv finden, während ich bspw. jegliche Art von Fuß zum Erbrechen finde.
Du vergleichst jetzt doch nicht wirklich einen "Fußfetisch", mit den schriftlich als Lehrbuch für Schulmädchen festgehalten Anleitungen zu analen Vergewaltigungen eines 5 jährigen Kindes und dessen 25 jährigen Mutter? Beschreibungen, von massiver Gewalt am Körper eines kleinen Kindes, das schwafeln, von den analen Verletzungen, die das dann zur Folge hat....hat wohl kaum etwas mit einem Fetisch gemein....der Füße in den Fokus setzt....in der Regel sind das ja eigentlich auch nie Kinderfüße.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

04.10.2024 um 00:50
@Avram
Zitat von JustreadingJustreading schrieb:Ich gehe wie der großteil der Menschen die den Prozess verfolgen von einem glasklaren Freispruch für Herr B. aus , und drücke die Daumen das aufgrund der Medialen Vorverurteilung ein anständiges Sümmchen Schadensersatz bei raus kommt um nach dem Verbüßen seiner aktuellen Haftstrafe ein ruhiges, Straffreies Leben führen zu können.
Dass es ein Grossteil der Prozessbeobachter ist, obliegt lediglich der subjektiven Sichtweise dieses users. Das Gegenteil ist der Fall.
Aber es ist doppelt interessant:
zum Ersten, weil dieser user eine Entschaedigung vorher als total abwegig beschrieben hat!
und Zweitens:
Die Schlussfolgerung, dass der Angeklagte folglich "um nach dem Verbüßen seiner aktuellen Haftstrafe ein ruhiges, Straffreies Leben führen zu können."
C.B. ist sicherlich an Geld interessiert, aber er kann mit Geld nicht seine kranken Triebe und Fantasien erfuellen.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

04.10.2024 um 11:08
Zitat von nur_die_faktennur_die_fakten schrieb:Dass es ein Grossteil der Prozessbeobachter ist, obliegt lediglich der subjektiven Sichtweise dieses users. Das Gegenteil ist der Fall.
Dann ist aber die Frage, wenn das Gegenteil wirklich der Fall ist, worauf diese Beobachter ihre Meinung bauen.

Wenn ein Gericht im Verfahren den Haftbefehl aufhebt und die Staatsanwaltschaft einen Befangenheitsantrag stellt, gehen wohl auch sie von einem Freispruch aus. Da ist es ja nur natürlich, wenn man dann als Beobachter von einem Freispruch ausgeht.

Hat das Gericht sich in der Zwischenzeit was anmerken lassen? Hat es etwas mit dem Knastzeugen zu tun?


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

04.10.2024 um 15:25
Ich hoffe wirklich, dass der Kerl weggesperrt wird. Die Frage ist aber vermutlich, ob man ihn zweifelsfrei verurteilen kann. Allerdings finde ich die Parallelen zwischen seinen schriftlichen Gewaltfantasien und den im Prozess behandelten Vergewaltigungen schon sehr bezeichnend.


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