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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

2.045 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Christian B, Claudia Ruf, Inga Gehricke ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

27.09.2024 um 21:47
Der zitierte Beitrag von Avram wurde gelöscht. Begründung: Antwort auf gelöschten Beitrag
Bei dem Gutachten, das im Prozess eingeholt wurde sicherlich.

Nun hast du ja aber gemeint, dass die schlechte Prognose auch teilweise von Psychiatern aus der JVA beruht. Und ein Freispruch scheint ja realistisch zu winken. Sollte der also eintreten und CB nach seiner laufenden Strafe in Freiheit kommen, denke ich, wird ihm das Geschriebene winken. Auf jeden Fall wird das die Staatsanwaltschaft wollen.
Der zitierte Beitrag von Avram wurde gelöscht. Begründung: Antwort auf gelöschten Beitrag
Jein, würde ich sagen. Im Recht gibt es ja sozusagen keine eigenen Diagnosen.

Ein Gericht braucht ja deswegen einen Sachverständigen als Gehilfen. Der prüft dann eben ob ein Krankheitswert vorliegt und gibt seine Einschätzung zur Rückfallwahrscheinlichkeit an. Das kann ja ein Richter schwer einschätzen. Es gibt aber natürlich rechtliche Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung.

Und entscheidend für eine solche ist, ob ein Hang zu schwersten Gewalt- und Sexualverbrechen vorliegt. Der „Hang“ ist tatsächlich wieder ein juristischer Begriff. Das betonen viele Sachverständige auch bei ihrem Gutachten, wenn sie dazu Stellung nehmen. Aber zu der Frage, gibt es mittlerweile auch Tests von Psychiatern.

Zur Definition des BGH zum Hang:
Das Merkmal des Hangs verlangt einen eingeschliffenen inneren Zustand des Täters, der ihn immer wieder neue Straftaten begehen lässt. Hangtäter ist danach derjenige, der dauernd zu Straftaten entschlossen ist, oder der aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung, deren Ursache unerheblich ist, immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet (vgl. BGH NStZ 2005, 265 f.; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1; BGH, Urt. vom 20. Februar 2002 - 2 StR 486/01; jeweils m.w.N.)
Quelle: https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Rechtsprechung/2007/BGH/Definition-des-Hangtaeters


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

27.09.2024 um 21:59
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Jein, würde ich sagen. Im Recht gibt es ja sozusagen keine eigenen Diagnosen.

Ein Gericht braucht ja deswegen einen Sachverständigen als Gehilfen. Der prüft dann eben ob ein Krankheitswert vorliegt und gibt seine Einschätzung zur Rückfallwahrscheinlichkeit an. Das kann ja ein Richter schwer einschätzen. Es gibt aber natürlich rechtliche Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung.
Vielleicht habe ich mich da ein bisschen zu undifferenziert ausgedrückt.

Dadurch, dass es auch formale Voraussetzungen für die SV gibt…


https://dejure.org/gesetze/StGB/66.html

https://dejure.org/gesetze/StGB/66.html

…kann man natürlich einen Unterschied feststellen. Zum Beispiel kann ein Straftäter von Psychiatern in der Forensik als sehr gefährlich eingestuft werden, womit man dann rechtlich ihn nicht weg sperren kann. Anderseits sind ja forensische-Psychiatrie und Recht so nah beieinander, dass eigentlich das Eine auf das Andere abgestimmt ist. So wird man in der Forensik oder der JVA was anderes unter Heilung auch unter den Ärzten verstehen, als in einer normalen Einrichtung.


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28.09.2024 um 08:23
Der zitierte Beitrag von fassbinder1925 wurde gelöscht. Begründung: Antwort auf gelöschten Beitrag
Wäre dies rechtlich tatsächlich möglich?
Wenn C.B. im Frühjahr 2025 freikommt - wovon wohl aktuell jeder Prozessbeobachter MIT Hirn ausgeht - dann hat er seine Haftstrafe vollständig abgesessen und steht somit auch nicht mehr unter Bewährung wie es bei einer früheren Haftentlassung gewesen wäre.

Welche Rechtliche Rahmenbedingung gibt es also die das Tragen einer Fußfessel oder auch Führungsaufsicht legitimieren würde?
C.B. ist im Frühjahr ein freier Mann der seine Strafe vollständig verbüßt hat, und sich somit frei in der Welt bewegen darf.


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28.09.2024 um 08:44
Zitat von JustreadingJustreading schrieb:Wäre dies rechtlich tatsächlich möglich?
Wenn C.B. im Frühjahr 2025 freikommt - wovon wohl aktuell jeder Prozessbeobachter MIT Hirn ausgeht - dann hat er seine Haftstrafe vollständig abgesessen und steht somit auch nicht mehr unter Bewährung wie es bei einer früheren Haftentlassung gewesen wäre.
Wenn ch richtig informiert (durch eine befreundeten Anwalt) , ist zumindest eine Sicherheitsverwahrung,nach eine Freispruch nicht möglich. Das wäre dann ja auch ein eine Farce.
Zitat von JustreadingJustreading schrieb:C.B. ist im Frühjahr ein freier Mann der seine Strafe vollständig verbüßt hat, und sich somit frei in der Welt bewegen darf.
Und da käme dann der Gutachter ins Spiel, der ihm ein hohes Rückfallrisiko und eine Gefährlichkeit bescheinigt, die außerhalb der Norm liegen soll.

Die Frage ist dann doch, folgen die Richter der Einschätzung des Gutachter oder wischen sie dessen Hypothese, das bei C.B ein extrem hohes Rückfallrisiko besteht vom Tisch.

Aber ich stimme dir uneingeschränkt zu, bis zur Aussage des Zeugen Laurenti C. und dem Gutachten des Dr. Riedemann, war wohl jedermann überzeugt, dass es zu einem Freispruch kommt.

Und ich persönlich denke, dass es trotz der Aussage des Zeugen und der Aussage des Gutachters zu einem Freispruch kommen wird.


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28.09.2024 um 09:05
Zitat von JustreadingJustreading schrieb:Wäre dies rechtlich tatsächlich möglich?
Wenn C.B. im Frühjahr 2025 freikommt - wovon wohl aktuell jeder Prozessbeobachter MIT Hirn ausgeht - dann hat er seine Haftstrafe vollständig abgesessen und steht somit auch nicht mehr unter Bewährung wie es bei einer früheren Haftentlassung gewesen wäre.

Welche Rechtliche Rahmenbedingung gibt es also die das Tragen einer Fußfessel oder auch Führungsaufsicht legitimieren würde?
C.B. ist im Frühjahr ein freier Mann der seine Strafe vollständig verbüßt hat, und sich somit frei in der Welt bewegen darf.
Es gibt verschiedene Regeln, die man nicht durcheinanderbringen und verwechseln darf. Führungsaufsicht ist etwas anderes als Sicherungsverwahrung. Und die Führungsaufsicht während einer Bewährungszeit ist auch ein wenig anders als die, welche nach der vollständigen Verbüssung einer zeitlichen Freiheitsstrafe verhängt wird.

Diese gibt es aber tatsächlich, obwohl unter Juristen die Verfassungsgemässheit in diesem Fall umstritten ist.

Die FA nach kompletter Verbüssung einer Freiheitsstrafe ist in § 68f StGB geregelt, die Ausgestaltung in den §§ 67 und 68ff sowie 181b.

Sie wird als "Massregel der Besserung und Sicherung" verstanden, nicht als Strafe, aber ein Verstoss gegen bestimmte Auflagen ist eine separate Straftat (§ 145a StGB). In bestimmten Fällen, die wohl auf CB zutreffen, tritt sie automatisch per Gesetz ein (§68f StGB).

Im Fall von CB macht sie vermutlich auch durchaus Sinn.


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28.09.2024 um 09:56
Zitat von JustreadingJustreading schrieb:Welche Rechtliche Rahmenbedingung gibt es also die das Tragen einer Fußfessel oder auch Führungsaufsicht legitimieren würde?
C.B. ist im Frühjahr ein freier Mann der seine Strafe vollständig verbüßt hat, und sich somit frei in der Welt bewegen darf.
Bei dem aktuellen Prozess, insofern er mit einem Freispruch endet, wirds so was nicht geben. Aber CB wurde ja bereits rechtskräftig verurteilt und sitzt in Haft. Daher kann es aufgrund der bisherigen Verurteilungen durchaus dazu kommen das er unter Führungsaufsicht gestellt wird. Aber "5-Jahre-Fussfessel" kann man höchstwahrscheinlich ausschliessen. Inwieweit Gutachten aus einem Prozess, der ggf. mit Freispruch endet, noch Verwendung finden ist auch ungewiss. Meiner Meinung nach eher nicht.

Sicherungsverwahrung ist nicht möglich. Die hätte direkt in einem Prozess, der mit einer Verurteilung endet, beantragt werden müssen.
Zitat von AvramAvram schrieb:Und ich persönlich denke, dass es trotz der Aussage des Zeugen und der Aussage des Gutachters zu einem Freispruch kommen wird.
Der Zeuge ist nicht gerade glaubwürdig und der Gutachter bescheinigt ja lediglich CBs Gefährlichkeit, nicht seine Schuld. Das CB kein Unschuldslamm ist wissen wir ja alle. Das allein bedeutet nicht, das er die Straftaten die ihm in diesem Prozess vorgeworfen werden, auch wirklich begangen hat.


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28.09.2024 um 11:35
Würde denn für die Sicherungsverwahrung auch schon die “kleine” Straftat ausreichen (bei der er festgenommen wurde aber angeblich ja nur gepinkelt hat)? Also im Prinzip, dass er nicht in allen Punkten, sondern nur in einem Punkt schuldig gesprochen wird? Hab mir mal die Definitionen durchgelesen und ich denke schon, bin mir aber nicht sicher. Ich denke bei Hazel B könnte es eng werden, die anderen finde ich recht undurchsichtig was da das Gericht draus machen wird.


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28.09.2024 um 11:44
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:Der Zeuge ist nicht gerade glaubwürdig und der Gutachter bescheinigt ja lediglich CBs Gefährlichkeit, nicht seine Schuld. Das CB kein Unschuldslamm ist wissen wir ja alle. Das allein bedeutet nicht, das er die Straftaten die ihm in diesem Prozess vorgeworfen werden, auch wirklich begangen hat.
Das mag stimmen. Es scheint schwierig, auch für die Verteidigung, Leumundszeugen ohne einen kriminellen Hintergrund zu finden. Wenn die Darlegungen des Gutachters zutreffen,was ich hier keinesfalls in Abrede stellen möchte, stellen solche Menschen überwiegend sein soziales Umfeld dar. Und solange kein anderslautendes Urteil durch die Richter am Landgericht Braunschweig gesprochen wurde, gilt für C.B die Unschuldsvermutung. Alles andere ist Spekulation.


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28.09.2024 um 12:22
Zitat von oreooreo schrieb:Würde denn für die Sicherungsverwahrung auch schon die “kleine” Straftat ausreichen (bei der er festgenommen wurde aber angeblich ja nur gepinkelt hat)? Also im Prinzip, dass er nicht in allen Punkten, sondern nur in einem Punkt schuldig gesprochen wird? Hab mir mal die Definitionen durchgelesen und ich denke schon, bin mir aber nicht sicher. Ich denke bei Hazel B könnte es eng werden, die anderen finde ich recht undurchsichtig was da das Gericht draus machen wird.
Sicherungsverwahrung ist an die Gefährlichkeit des Täters geknüpft bzw. wird durch sie begründet. Bei Freisprüchen wirds da ein bisschen schwierig, kein "kleinen" Straftaten ebenso, genau diese Gefährlichkeit zu belegen. Aktuell gibts ja in den Strafsachen nicht mal mehr einen Haftbefehl. Also ich sehe hier keine Grundlage für Sicherungsverwahrung.
Zitat von AvramAvram schrieb:Das mag stimmen. Es scheint schwierig, auch für die Verteidigung, Leumundszeugen ohne einen kriminellen Hintergrund zu finden. Wenn die Darlegungen des Gutachters zutreffen,was ich hier keinesfalls in Abrede stellen möchte, stellen solche Menschen überwiegend sein soziales Umfeld dar. Und solange kein anderslautendes Urteil durch die Richter am Landgericht Braunschweig gesprochen wurde, gilt für C.B die Unschuldsvermutung. Alles andere ist Spekulation.
CB ist ein Krimineller der sich in einem kriminellen Millieu bewegt. Hier vollumfänglich glaubwürdige Zeugen zu finden wird sehr schwer bis unmöglich. Nur scheint er für die Taten, die ihm aktuell vorgeworfen werden, nicht verantwortlich bzw. nicht schuldig zu sein. Also wird er wahrscheinlich am Ende freigesprochen werden.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

28.09.2024 um 12:27
Ohne eine Verurteilung auch keine Konsequenzen, sonst könnte man gleich Pädophile, arabische Klans, Mafiamitglieder und die Hells Angels in Sippenhaft nehmen.


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28.09.2024 um 16:19
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:Daher kann es aufgrund der bisherigen Verurteilungen durchaus dazu kommen das er unter Führungsaufsicht gestellt wird. Aber "5-Jahre-Fussfessel" kann man höchstwahrscheinlich ausschliessen. Inwieweit Gutachten aus einem Prozess, der ggf. mit Freispruch endet, noch Verwendung finden ist auch ungewiss. Meiner Meinung nach eher nicht.
Ich glaube so eine Fußfessel wäre dem Wolters schon Recht.

In Bayern hat der Mörder von Dominik Brunner auch 5 Jahre Führungsaufsicht plus Fußfessel bekommen und sie hätten ihn sofort wieder in erster Instanz eingesperrt, weil er gegen die Weisungen verstoßen hat. Und der wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt und spielt in einer kleineren Liga als CB meiner Meinung nach, selbst wenn er in Sachen HB und Maddie komplett unschuldig ist.
Zitat von oreooreo schrieb:Würde denn für die Sicherungsverwahrung auch schon die “kleine” Straftat ausreichen (bei der er festgenommen wurde aber angeblich ja nur gepinkelt hat)? Also im Prinzip, dass er nicht in allen Punkten, sondern nur in einem Punkt schuldig gesprochen wird? Hab mir mal die Definitionen durchgelesen und ich denke schon, bin mir aber nicht sicher. Ich denke bei Hazel B könnte es eng werden, die anderen finde ich recht undurchsichtig was da das Gericht draus machen wird
Kaum. Da wäre wahrscheinlich schon die Strafe zu gering und es ist ja nicht mal ein Hands-on Delikt. Man darf nicht vergessen, dass die Voraussetzungen für die SV im Laufe der Zeit immer höher wurden. Früher kamen auch Dealer,Betrüger und Kinderpornographen in die Sicherungsverwahrung.

Ich habe unter Anderem wegen dieser Frage mich schon mal in diesem Thread nach seinen genauen BZR-Einträgen erkundigt, aber das weiß ja wohl keiner so genau.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

28.09.2024 um 16:32
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:In Bayern hat der Mörder von Dominik Brunner auch 5 Jahre Führungsaufsicht plus Fußfessel bekommen und sie hätten ihn sofort wieder in erster Instanz eingesperrt, weil er gegen die Weisungen verstoßen hat. Und der wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt und spielt in einer kleineren Liga als CB meiner Meinung nach, selbst wenn er in Sachen HB und Maddie komplett unschuldig ist.
Aber CB ist ja nicht wegen Mordes angeklagt. Zudem wurde der Haftbefehl aufgehohen. Zu erwarten ist hier eher ein Freispruch. Und selbst wenn nicht, es geht ja aktuell nicht um Mord. Man müsste ihm schon eine weitere Vergewaltigung nachweise, aber genau das ist ja der Punkt, wo es am schlechtesten aussieht. Es wird also schwer seine Gefährlichkeit zu begründen. Und wenns hier komplette Freisprüche gibt, dann passiert sowieso nichts mehr.


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28.09.2024 um 16:51
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:Zudem wurde der Haftbefehl aufgehohen. Zu erwarten ist hier eher ein Freispruch
Ich meine das auch komplett unabhängig von dem Ausgang des Verfahrens. Selbst wenn es das nie gegeben hätte und sie ihn nur im Fall Maddie in Verdacht haben und sie ihn für so gefährlich halten, wird die Sta alles daran setzen wollen, ihm so große Steine wie möglich in den Weg zu legen. Und wie ja schon dargelegt wurde, sind die Voraussetzungen durch das vorherige Urteil da. Was natürlich nicht heißen soll, dass ich mich darauf festlegen will, dass er nun eine bekommen wird. Im Norden ticken ja die Richter bekanntlich anders, aber sie werden ihm auf jeden Fall 5 Jahre Führungsaufsicht reindrücken. Wieso sollten sie ihn in irgendeiner Form schonen.
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:Aber CB ist ja nicht wegen Mordes angeklagt
Es sind eher sogar seltener Mörder, die eine Fußfessel bekommen, denn Sexualstraftäter. Es geht da auch weniger darum, ob jemand wegen einem Tötungsdelikt sitzt oder wegen einer Vergewaltigung, sondern wie man die Rückfallquote einschätzt. Im Fall Brunner hat der Täter die Fußfessel auch nicht bekommen, weil er einen Mord begangen hat, sondern weil er einen besonderen Mord begangen hat. Der hatte weder ein krasses Vorstrafenregister, noch ist er für die Allgemeinheit besonders gefährlich. Mord hat ja die geringste Rückfallquote, noch dazu, dass das ja ein bedingter Vorsatz war und eine Spontanhandlung. Da sieht das Vorleben und die Sozialprognose von CB schon anders aus.
(1) 1Ist eine Freiheitsstrafe oder Gesamtfreiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren wegen vorsätzlicher Straftaten oder eine Freiheitsstrafe oder Gesamtfreiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen Straftaten der in § 181b genannten Art vollständig vollstreckt worden, tritt mit der Entlassung der verurteilten Person aus dem Strafvollzug Führungsaufsicht ein.
2) Ist zu erwarten, dass die verurteilte Person auch ohne die Führungsaufsicht keine Straftaten mehr begehen wird, ordnet das Gericht an, dass die Maßregel entfällt.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/68f.html

Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/68f.html


Also die Voraussetzungen sind ja da. Denkst du wirklich, die machen vom zweiten Absatz gebrauch und sagen sich, von dem ist nichts mehr zu erwarten? Ich kann es mir nicht vorstellen. Wie gesagt, die Fußfessel war mehr ein Gedankenspiel, aber wieso sollten sie nicht von dem Gebrauch machen, was sie können. Die StA lässt keinen aus ihrer Kralle.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

28.09.2024 um 18:57
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Also die Voraussetzungen sind ja da. Denkst du wirklich, die machen vom zweiten Absatz gebrauch und sagen sich, von dem ist nichts mehr zu erwarten? Ich kann es mir nicht vorstellen. Wie gesagt, die Fußfessel war mehr ein Gedankenspiel, aber wieso sollten sie nicht von dem Gebrauch machen, was sie können. Die StA lässt keinen aus ihrer Kralle.
Ohne neue Verurteilung bzw. Schuldspruch und Haft gibt es keine Führungsaufsicht in Zusammenhang mit einer freiheitsentziehenden Maßregel. Also bleibt nur Führungsaufsicht nach Verbüßen seiner bisherigen Freiheitsstrafe übrig. Die kann durchaus automatisch eintreten. Er hat ja genug auf dem Kerbholz. Aber dann gleich fünf Jahre plus Fussfessel? Das wäre schon ziemlich hart und müsste begründet werden. Nach einem Freispruch wird das nicht leicht. Bei einer neuen Verurteilung sähe das sicher anders aus.

Zudem darf man nicht vergessen das CB gute Anwälte hat, die ihn sicherlich beraten werden. Das er gegen irgendwelche Auflagen verstoßen würde, wenns zur Führungsaufsicht kommen sollte, kann man wohl ausschliessen.


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28.09.2024 um 19:50
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:Ohne neue Verurteilung bzw. Schuldspruch und Haft gibt es keine Führungsaufsicht in Zusammenhang mit einer freiheitsentziehenden Maßregel. Also bleibt nur Führungsaufsicht nach Verbüßen seiner bisherigen Freiheitsstrafe übrig
Darüber reden wir ja die ganze Zeit.
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:. Aber dann gleich fünf Jahre plus Fussfessel? Das wäre schon ziemlich hart und müsste begründet werden
Das ist halt das mit dem Nord-Süd Gefälle. In Bayern hält man sich ab einer gewissen Höhe der Freiheitsstrafe nicht darunter auf. So ab 5-7 Plus. Wie gesagt, Fußfessel, sehe ich jetzt auch nicht als zwingend an.
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:Zudem darf man nicht vergessen das CB gute Anwälte hat, die ihn sicherlich beraten werden
Das finde ich tatsächlich einen guten Punkt. Aber eher insofern, dass sie vllt einiges abwenden können und bei der Strafvollstreckungskammer Druck machen, was eben Länge und Anzahl/Art der Weisungen und Auflagen angeht. Denn:
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:Das er gegen irgendwelche Auflagen verstoßen würde, wenns zur Führungsaufsicht kommen sollte, kann man wohl ausschliessen.
Bei sowas hilft die beste Beratung nichts. Es kommt natürlich wieder auf die Auflagen an. Ich glaube Alkohol/Drogen haben ja wohl bei der Amerikanerin nicht die die große Rolle gespielt? Spätestens wenn das verlangt wird, kannst du nichts beraten. Es sei denn der Mandant ist sehr vernünftig und kann sich gut beherrschen. An eine Meldepflicht kann man sich leichter halten.

Das war ja eben auch das Problem bei dem Erwähnten Beispiel von dem Mörder. Striktes Alkohol und Drogenverbot. War im Club in München und hat halt bisschen was getrunken, dann ging noch die Fußfessel auf und so kam das raus. Beim zweiten Mal hat er daheim zweimal Kokain konsumiert und das kam halt bei der Urinprobe raus. Konnte sich nur noch über die Berufung retten. Sowas hält keiner durch, der jung ist und zehn Jahre im Knast war. Dem wird sein Anwalt auch gesagt haben, dass er das nicht machen soll. Deswegen ist das ein verdammt scharfes Schwert.

Nun kann ja eben auch Therapie auferlegt werden und noch andere Unannehmlichkeiten. Sollte die Einschätzung einer Dissozialen PS bei CB stimmen, liegt es im ja im Blut Regeln zu brechen.

Glaube kaum, dass ein Schwerverbrecher sich denkt „Der Fülscher hat gesagt, ich soll keine Pornos von Minderjährigen runterladen. Dann lasse ich es jetzt“

oder „Morgen muss ich um 8 zur Therapie. Gar kein Bock, aber der Fülscher meinte ich darf nicht Schwänzen, dann stelle ich mal meinen Wecker.“


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28.09.2024 um 20:31
Evtl. käme auch ein direkter Antrag auf U-Haft im Fall Maddie oder eine polizeiliche Observation (Stichwort: Gefahrenabwehr) auf Länderebene in Betracht. Dass er eine Gefahr ist, dürfe inzwischen allgemein bekannt sein. Insbesondere nach der gestrigen Einschätzung des Gutachters wird der Justiz sehr daran gelegen sein, ihn nicht frei zu lassen bzw. zu überwachen. Dass er unbelehrbar ist, hat er ja mit seinen zahlreichen Vortaten bereits mehrfach bewiesen incl. Bewährungsversager. Mal sehen.


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28.09.2024 um 20:45
Zitat von oreooreo schrieb:Evtl. käme auch ein direkter Antrag auf U-Haft im Fall Maddie
Die Frage ist mit was? Momentan muss man ja den Eindruck haben, dass der Haftrichter einen leeren Zettel vorgelegt bekommt.
Zitat von oreooreo schrieb:oder eine polizeiliche Observation (Stichwort: Gefahrenabwehr) auf Länderebene in Betracht. Dass er eine Gefahr ist, dürfe inzwischen allgemein bekannt
Das ist halt so absurd teuer und extrem aufwendig,dass ich das bezweifle.

Das gab es aber durchaus schon. Da gab es in Bayern einen Mann, der 14 Jahre in Haft saß, weil er zwei Teenager vergewaltigt hat und ihnen die Schamlippen zugenäht hat.

Er sollte in nachträgliche Sicherungsverwahrung. Das wäre damals bei ihm auch möglich gewesen, weil ihn die Gutachter für wahnsinnig gefährlich eingeschätzt haben und ihm eine Persönlichkeitsstörung bescheinigt haben, die damals nötig war.

Leider hat der Vorsitzende der zuständigen Kammer, vergessen eine Unterschrift zu leisten und ist in den Ruhestand gegangen. Deshalb musste man ihn freilassen.

Er ist dann nach NRW zu seinem Bruder gezogen. Bei jeder Radtour oder Motorradausflug mussten zig Polizisten hinterherfahren. Aber er musste sich ja an keine Auflagen halten, das heißt der hat sich dann den Spaß gemacht und hat die abgehängt und ist über die Grenze.

Denke aber dass das bei CB nicht eingeleitet wird.


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28.09.2024 um 21:25
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Das finde ich tatsächlich einen guten Punkt. Aber eher insofern, dass sie vllt einiges abwenden können und bei der Strafvollstreckungskammer Druck machen, was eben Länge und Anzahl/Art der Weisungen und Auflagen angeht.
Ich halte CB für gefährlich aber nicht für komplett dumm. Er wird sich wohl kooperativ zeigen. Bisher ist er ja auch nicht durch Totalverweigerung aufgefallen. Er wird wohl so schnell wie möglich aus dem Gefängnis heraus wollen.
Zitat von oreooreo schrieb:Evtl. käme auch ein direkter Antrag auf U-Haft im Fall Maddie oder eine polizeiliche Observation (Stichwort: Gefahrenabwehr) auf Länderebene in Betracht.
Na ja, für U-Haft bräuchte es dringenden Tatverdacht (also Beweise) und noch einen Haftgrund (z.B. Fluchtgefahr). Beides ist im Fall CB nicht gegeben. Gegen CB ist im Fall Maddie vielleicht ein Anfangsverdacht gegeben, je nach Beweislage möglicherweise auch ein hinreichender Tatverdacht (allerdings müsste dann wahrscheinlich bereits Anklage erhoben werden).


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28.09.2024 um 21:40
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:Ich halte CB für gefährlich aber nicht für komplett dumm. Er wird sich wohl kooperativ zeigen. Bisher ist er ja auch nicht durch Totalverweigerung aufgefallen. Er wird wohl so schnell wie möglich aus dem Gefängnis heraus wollen.
Das glaube ich auch nicht. Laut manchen Zeugen, soll er wohl eher schlau sein. Ich glaube auch nicht unbedingt an eine infantile Totalverweigerung, ich traue es ihm bloß nicht zu, sich lange an Regeln zu halten.
Die antisoziale Persönlichkeit macht sich meist schon im Kindes- und Jugendalter durch Missachtung von Regeln und Normen bemerkbar (z. B. Schulschwänzen, Vandalismus, Fortlaufen von Zuhause, Stehlen, häufiges Lügen) sowie durch die Unfähigkeit zu sozialem Lernen aus Erfahrungen. Wenn das Verhalten vor dem 10. Lebensjahr beginnt, entwickelt sich diese Persönlichkeitsstörung meist aus einer chronischen Störung des Sozialverhaltens. Im Erwachsenenalter führen Betroffene ihr Verhalten oft fort und fallen häufig durch nur zeitweiliges Arbeiten, Gesetzesübertretungen, Gereiztheit und körperlich aggressives Verhalten, Nichtbezahlen von Schulden, Rücksichtslosigkeit und teilweise auch durch Rauschmittelkonsum auf. Nicht selten kommen sie deshalb ins Gefängnis.
Quelle: Wikipedia: Dissoziale Persönlichkeitsstörung

Wenn man sich das so anschaut. Ich kann mir nicht vorstellen, dass CB auf Dauer einer geregelten Arbeit nachgehen will oder kann.

Und du hältst ihn ja selbst für gefährlich. Da ist die Frage, kann er aufhören Straftaten zu begehen? Wenn das nicht der Fall ist und es nicht gerade um Ladendiebstahl geht, braucht man sich um eingehaltene Auflagen ohnehin keine Gedanken machen.

So wie wir es vllt nicht lassen können, die ganze Gummibärchentüte zu essen, können die es wohl schwer unterlassen Unsinn anzustellen.

Es muss ja vllt auch gar nicht ein absoluter Unwille oder Proaktivität vorherrschen. CB scheint in erster Linie auf Kriminelle Leute zu reagieren, irgendwann schlägst dann einer was vor und so weiter.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

28.09.2024 um 21:48
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:Na ja, für U-Haft bräuchte es dringenden Tatverdacht (also Beweise) und noch einen Haftgrund (z.B. Fluchtgefahr). Beides ist im Fall CB nicht gegeben
Beim dringenden Tatverdacht stimme ich zu.

Aber abgesehen davon, dass es bei Mord ja keinem Haftgrund bedarf, verstehe ich nicht, warum bei CB keine Fluchtgefahr gegeben sein soll.

Das ist ein bindungsloser Mensch, der einem großen Teil seines Lebens im Ausland verbracht hat. Er ist „hocknstad“, wie der Wiener sagen würde und kein Familienmitglied will was mit ihm zu tun haben.


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