Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler
27.09.2024 um 21:47Der zitierte Beitrag von Avram wurde gelöscht. Begründung: Antwort auf gelöschten BeitragBei dem Gutachten, das im Prozess eingeholt wurde sicherlich.
Nun hast du ja aber gemeint, dass die schlechte Prognose auch teilweise von Psychiatern aus der JVA beruht. Und ein Freispruch scheint ja realistisch zu winken. Sollte der also eintreten und CB nach seiner laufenden Strafe in Freiheit kommen, denke ich, wird ihm das Geschriebene winken. Auf jeden Fall wird das die Staatsanwaltschaft wollen.
Der zitierte Beitrag von Avram wurde gelöscht. Begründung: Antwort auf gelöschten BeitragJein, würde ich sagen. Im Recht gibt es ja sozusagen keine eigenen Diagnosen.
Ein Gericht braucht ja deswegen einen Sachverständigen als Gehilfen. Der prüft dann eben ob ein Krankheitswert vorliegt und gibt seine Einschätzung zur Rückfallwahrscheinlichkeit an. Das kann ja ein Richter schwer einschätzen. Es gibt aber natürlich rechtliche Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung.
Und entscheidend für eine solche ist, ob ein Hang zu schwersten Gewalt- und Sexualverbrechen vorliegt. Der „Hang“ ist tatsächlich wieder ein juristischer Begriff. Das betonen viele Sachverständige auch bei ihrem Gutachten, wenn sie dazu Stellung nehmen. Aber zu der Frage, gibt es mittlerweile auch Tests von Psychiatern.
Zur Definition des BGH zum Hang:
Das Merkmal des Hangs verlangt einen eingeschliffenen inneren Zustand des Täters, der ihn immer wieder neue Straftaten begehen lässt. Hangtäter ist danach derjenige, der dauernd zu Straftaten entschlossen ist, oder der aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung, deren Ursache unerheblich ist, immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet (vgl. BGH NStZ 2005, 265 f.; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1; BGH, Urt. vom 20. Februar 2002 - 2 StR 486/01; jeweils m.w.N.)Quelle: https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Rechtsprechung/2007/BGH/Definition-des-Hangtaeters