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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

2.045 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Christian B, Claudia Ruf, Inga Gehricke ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

04.10.2024 um 21:32
Zitat von JustreadingJustreading schrieb:Fantasien sind Fantasien, und solange sie dies bleiben sind sind weder Strafbar noch sollte sich jemand dazu ein Urteil erlauben.
Sorry, aber was stimmt denn bei dir nicht?
Wenn jemand so kranke pädophile Vergewaltigungsneigungen hat, dann sollte bei jedem Menschen die Alarmglocken angehen und jeder sollte über ihn urteilen dürfen.
Dass du diese Neigungen im nächsten Absatz auch noch mit Fußfetischisten vergleichst, die bloß Füße mögen und es dabei nicht um die Vergewaltigung kleiner Kinder geht, macht deine ganze Aussage einfach nur lächerlich.
Klar sollte er "nur" wegen solcher Texte nicht in diesem Gerichtsverfahren verurteilt werden. Menschlich ist CB aber schon, völlig zurecht, von den Meisten hier vor diesem Prozess verurteilt worden.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

04.10.2024 um 22:11
Die beschrieben Phantasien im verlinkten Artikel und die Vorgehensweise bei der Vergewaltigung von Hazel B. sind wirklich außerordentlich und können kaum Zufall sein, da Tatmittel, Tatvorgang und sogar das Gesprochene beinahe identisch sind . Dennoch beweist es natürlich keine Schuld, möglicherweise hat Christian B. Die Vergewaltigung auch auf einem Video gesehen und sich davon für seine Geschichte inspirieren lassen.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

04.10.2024 um 22:55
Die Einschaetzung der anerkannten Fachkompetenzen in diesem Fall sind eindeutig und klar begruendet. Harald Dern als Fallanalytiker und Christian Riedemann als Psychologe.
Der "liebe Herr B." wird fuer seine begangenen Taten zu Recht verurteilt werden, wenn nicht in diesem Verfahren, dann im naechsten - von der StA bereits angekuendigtem Revisionsverfahren - bei der naechst hoeheren Instanz.
Ich denke allerdings, dass es garnicht erst zu diesem Fall kommen wird auf Grund der aktuellen Beweislage, welche sich durch die ineinandergreifenden Indizien ergibt.
Und genau darum ging es ja beim Pladoyer der StA:
Die StA wendete sich der Oeffentlichkeit zu, um ihre Argumentation, welche durch langwierige Ermittlungen begruendet sind, den Grund der Anklage noch einmal zubelegen, warum die Aufhebung des Haftbefehls falsch war, und warum der Angeklagte zu verurteilen sei - da sie ja bei der Richterin auf taube Ohren gestossen ist.
In Anbetracht dieser vielen Indizienketten ist dann auch ein Befangenheitsantrag gegen die Richter verstaendlich.
Mediale Vorverurteilung zu Ungunsten des Angegklagten lag nie und liegt nicht vor, sondern eine bestehende, faktisch nachweissliche juristische Vorverurteilung.
Im Gegenteil war die Berichterstattung gepraegt von Angriffen auf die von der Deutschen Justiz erhobenen Anschuldigungen - auf Grund von Unwissenheit ueber die aktuellen Ermittlungen.
Ebenso produzieren hier etwas einfacher gestrickte user ihre eigenen Erfahrungen mit Justiz und Gesellschaft auf diesen Fall, aber es ist nicht relevant.
Die Brisanz und Relevanz ist der Fall ansich:
Der Angeklagte offenbart eine zutiefst kranke Seele
Wieso es zu dem gekommen ist, wird sich nur klaeren lassen, wenn sich C.B. offenbahrt ueber seine Kindheit in kirchlichen (katholischen) Einrichtungen.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

04.10.2024 um 23:09
Ich glaube nicht, dass die Verurteilung so einfach wird, leider.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

04.10.2024 um 23:11
Zitat von ThiraThira schrieb:Ich glaube nicht, dass die Verurteilung so einfach wird, leider.
Ich denke, dass ein Freispruch in diesen 5 Faellen weitaus schwieriger zu begruenden waere.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

05.10.2024 um 12:37
Zitat von nur_die_faktennur_die_fakten schrieb:Der "liebe Herr B." wird fuer seine begangenen Taten zu Recht verurteilt werden, wenn nicht in diesem Verfahren, dann im naechsten - von der StA bereits angekuendigtem Revisionsverfahren - bei der naechst hoeheren Instanz.
Die Wahrscheinlichkeit das dies geschieht ist sehr gering. Der Haftbefehl gegen CB wurde bereits vom Gericht aufgehohen, dringender Tatverdacht besteht nicht mehr. Da kein dringender Tatverdacht mehr besteht, bedeutet dies, das keine hohe Wahrscheinlichkeit mehr besteht das CB die ihm vorgeworfenen Taten begangen hat.

Wenn die StA keine neuen Zeugen und Beweise vorbringen kann, nützt auch ein Revisionsverfahren nichts.

https://www.br.de/nachrichten/bayern/haftbefehl-gegen-christian-b-in-mehreren-faellen-aufgehoben,UHT6JvY
Zitat von nur_die_faktennur_die_fakten schrieb:Ich denke allerdings, dass es garnicht erst zu diesem Fall kommen wird auf Grund der aktuellen Beweislage, welche sich durch die ineinandergreifenden Indizien ergibt.
Du selber schreibst doch, das die StA ein Revisionsverfahren angekündigt hat. Das widerspricht deiner Aussage doch zutiefst.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

05.10.2024 um 13:46
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:Wenn die StA keine neuen Zeugen und Beweise vorbringen kann, nützt auch ein Revisionsverfahren nichts.
In einem Revisionsverfahren wird nur das Verfahren auf Rechtsfehler geprüft. Da gibt es keine Einführung neuer Zeugen oder Beweise in das Verfahren. Mehr als das jetzt von der Staatsanwaltschaft vorgelegte wird es hier nicht geben. Und das wirkt in meinen Augen dann doch etwas dünn, um eine Verurteilung zu erreichen. Das soll jetzt nicht heißen, dass die Taten dem Angeklagten nicht zuzutrauen sind und man durchaus auch vermuten könnte, dass er die angeklagten Taten begangen haben könnte. Aber ich fürchte, dass es für eine Verurteilung nicht reichen wird.
Zitat von nur_die_faktennur_die_fakten schrieb:bestehende, faktisch nachweissliche juristische Vorverurteilung.
Definiere doch bitte einmal, was eine " faktisch nachweislich juristische Vorverurteilung" überhaupt sein soll?
Das klingt ziemlich nach Unsinn, der durch Einsatz hochtrabend klingender Vokabeln schön klingend gemacht wird.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

05.10.2024 um 14:06
Zitat von simiesimie schrieb:Definiere doch bitte einmal, was eine " faktisch nachweislich juristische Vorverurteilung" überhaupt sein soll?
Ganz einfach:
C.B. ist mehrfach schon verurteilt, aber anstatt hier sein langes Vorstrafenregister noch einmal aufzuzaehlen, kannst Du es hier im thread mehrfach bereits nachlesen . .
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:Du selber schreibst doch, das die StA ein Revisionsverfahren angekündigt hat. Das widerspricht deiner Aussage doch zutiefst.
Wo soll hier der Widerspruch liegen?
Ich denke allerdings, dass er auf Grund der vielen Indizienketten in diesem Verfahren zu verurteilen ist, sodas es gar kein Revisionsverfahren braucht.
Worauf sollte denn ein Freispruch begruendet werden?


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05.10.2024 um 14:21
Zitat von simiesimie schrieb:In einem Revisionsverfahren wird nur das Verfahren auf Rechtsfehler geprüft. Da gibt es keine Einführung neuer Zeugen oder Beweise in das Verfahren. Mehr als das jetzt von der Staatsanwaltschaft vorgelegte wird es hier nicht geben. ...
Ja. Sorry, da hatte ich mich nicht ganz klar ausgedrückt. Ich wollte damit ausdrücken das die aktuelle Beweislage wohl nicht für eine Verurteilung ausreichen wird. Falls man das, was aktuell vorliegt, überhaupt Beweise nennen kann. Das ist ja, wie du schon schreibst, alles ziemlich dünn.
Zitat von nur_die_faktennur_die_fakten schrieb:Wo soll hier der Widerspruch liegen?
Ist die Frage ernst gemeint? Wenn es, wie von dir vorhergesagt, einen Schuldspruch gibt, braucht man doch kein Revisionsverfahren. Wenn man aber bereits vor Urteilsverkündigung dies anstrebt, dann geht man doch nicht von einem Schuldspruch aus.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

05.10.2024 um 14:27
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:Wenn es, wie von dir vorhergesagt, einen Schuldspruch gibt, braucht man doch kein Revisionsverfahren.
Richtig erkannt - Genau das hatte ich geschrieben!
Aber ich habe nichts derartiges "vorhergesagt", sondern lediglich meine Meinung geaeussert.
Zitat von nur_die_faktennur_die_fakten schrieb:Ich denke allerdings, dass er auf Grund der vielen Indizienketten in diesem Verfahren zu verurteilen ist, sodas es gar kein Revisionsverfahren braucht.
Und nocheinmal die Frage:
Worauf sollte ein Freispruch begruendet werden?


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05.10.2024 um 14:32
Zitat von nur_die_faktennur_die_fakten schrieb:Worauf sollte ein Freispruch begruendet werden?
Vllt einfach, dass dem Gericht die Indizien nicht ausreichen und nicht jeden Zweifel ausräumen konnten?

Ich verstehe jetzt immer noch nicht, was sich jetzt verändert haben soll. Das Gericht hebt ja den Haftbefehl nicht auf, wenn sie der Meinung wären, sie könnten nichts anderes Begründen als einen Schuldspruch.


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05.10.2024 um 14:39
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Vllt einfach, dass dem Gericht die Indizien nicht ausreichen und nicht jeden Zweifel ausräumen konnten?
Nun gut - solch eine Antwort haette ich auch gleich als rethorische Antwort hinterherschicken koennen.
Aber waere diese Begruendung nachvollziehbar und rational verstaendlich?


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05.10.2024 um 14:47
Zitat von nur_die_faktennur_die_fakten schrieb:Aber ich habe nichts derartiges "vorhergesagt", sondern lediglich meine Meinung geaeussert.
Aber genau deine Meinung ist doch so widersprüchlich. Du denkst das es einen Schuldspruch geben wird. Aber diejenigen, die diesen Schuldspruch erwirken müssten, bereiten sich deiner Meinung nach bereits auf ein Revisionsverfahren vor. Das ist ein ziemlich großer Widerspruch.
Zitat von nur_die_faktennur_die_fakten schrieb:Aber waere diese Begruendung nachvollziehbar und rational verstaendlich?
Ja. Jedenfalls solange man die deutschen Gesetze, den deutschen Rechtsstaat und die deutsche Justiz anerkennt.


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05.10.2024 um 15:07
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:Du denkst das es einen Schuldspruch geben wird.
Glueckwunsch - das hast Du schon wieder richtig erkannt!
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:Aber diejenigen, die diesen Schuldspruch erwirken müssten, bereiten sich deiner Meinung nach bereits auf ein Revisionsverfahren vor.
Hier liegst Du allerdings total daneben: Nicht meiner Meinung nach!
Die StA hat im Falle eines Freispruchs den Gang nach Karlsruhe bereits angekuendigt.
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:Jedenfalls solange man die deutschen Gesetze, den deutschen Rechtsstaat und die deutsche Justiz anerkennt.
Das wir beiden das ja tun, sollten saemtliche Missverstaendnisse jetzt ausgeraeumt sein.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

05.10.2024 um 15:18
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Ich verstehe jetzt immer noch nicht, was sich jetzt verändert haben soll. Das Gericht hebt ja den Haftbefehl nicht auf, wenn sie der Meinung wären, sie könnten nichts anderes Begründen als einen Schuldspruch.
Die Aufhebung des Haftbefehls geschah bereits am 2. Juli.
Da koennte und sollte sich inzwischen etwas veraendert haben . . .


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05.10.2024 um 15:20
Zitat von nur_die_faktennur_die_fakten schrieb:Die Aufhebung des Haftbefehls geschah bereits am 2. Juli.
Da koennte und sollte sich inzwischen etwas veraendert haben
Deswegen frage ich ja. Woraus schöpfst du den Eindruck, dass die Kammer ihre Meinung geändert hat. Beziehungsweise was für Beweismittel (Zeugen oder Anderes) hältst du dafür verantwortlich, die bis zum 2. Juli noch nicht dem Gericht vorgelegen haben.


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05.10.2024 um 15:31
@fassbinder1925
Da muss ich wohl ein bischen polemisch werden:
Richter sind auch nur Menschen.
Da Irren bekanntlich menschlich ist, hoffe ich trotzdem dass auch noch solche gibt, die ihren Irrtum einsehen.

Die Begründung des Gerichts ergab sich aber aus der bisherigen Beweisaufnahme.
Immerhin gab es einen weiteren Leumundszeugen und auch weitere Erkenntnisse.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

05.10.2024 um 15:34
Zitat von nur_die_faktennur_die_fakten schrieb:Immerhin gab es einen weiteren Leumundszeugen
Wer ist damit gemeint? Und was soll „Leumundszeuge“ in dem Fall heißen? Der kann ja dann nicht viel in der Sache gesagt haben.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

05.10.2024 um 15:43
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Wer ist damit gemeint? Und was soll „Leumundszeuge“ in dem Fall heißen? Der kann ja dann nicht viel in der Sache gesagt haben.
Den Ablauf des Verfahrens sollte man in der Diskussion schon im Blick haben.
Also lies dich bitte ein, was alles passiert ist seit dem 2. Juli.


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05.10.2024 um 16:58
Zitat von Watson5Watson5 schrieb:und jeder sollte über ihn urteilen dürfen.
Absolut nicht.
Genau wegen solchen einstellungen trauen sich viele Menschen die bemerken das sie Vorlieben oder Fantasien haben welche extrem sind und andere schaden würden oftmals nicht in eine Präventionstherapie.
Im rahmen einer solchen Therapie erlernen betroffene erkrankte Personen (ja Pädophilie, Nekrophilie und viele andere formen gelten als Psychische Erkrankung !) mit ihrer Erkrankung umzugehen, diese nicht in der realität auszuleben und insbesondere sie in ihrer Fantasie auszuleben, eben damit sie KEIN Täter werden.
Wenn du es für richtig hälst erkrankte Personen welche keine Täter sind, aufgrund ihrer Neigung welche sie erkrankungsbedingt entwickelt haben VORzuverurteilen, dann würde ich deine eingangs gestellte frage gerne an dich zurück geben.

Mir ist schon klar das insbesondere sehr konservative Menschen, Ältere Menschen oder auch schlicht engstirnige Menschen dafür nicht offen sind - siehe die Erkrankungsform "Depression" , wird noch heute in teilen Deutschlands kaum für voll genommen, Demenz wird noch fast Deutschland weit runtergeredet etc. - , jedoch gibt es nicht umsonst an diversen Unikliniken sehr erfolgreiche Präventiontsprogramme , allen vorran "Kein Täter werden" vom Charite Berline, welche eine der besten Unikliniken der Welt ist.
Zitat von Watson5Watson5 schrieb:Dass du diese Neigungen im nächsten Absatz auch noch mit Fußfetischisten vergleichst, die bloß Füße mögen und es dabei nicht um die Vergewaltigung kleiner Kinder geht, macht deine ganze Aussage einfach nur lächerlich.
Absolut nicht. Wenn du mal über deinen Tellerrand schaust , erkennst du schnell das es um sexuelle Neigungen geht. Beides (!) sind neigungen, die eine ist Krankhaft , die andere nicht - zumindest nicht in Deutschland.
Zitat von Watson5Watson5 schrieb:Menschlich ist CB aber schon, völlig zurecht, von den Meisten hier vor diesem Prozess verurteilt worden.
Dieses recht hat absolut niemand, und sollte C.B. wie zu erwarten freigesprochen werden ist er nach beendigung seiner Haftstrafe ein freier Bürger und genauso teil der Gesellschaft wie jeder andere User hier auch.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Und was soll „Leumundszeuge“ in dem Fall heißen?
Völlig deplazierter begriff.
Es ging um einen potenziellen Belastungszeugen.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Der kann ja dann nicht viel in der Sache gesagt haben.
Hat er auch nicht. Bzw. nichts was irgendeine Partei mit Verstand für voll nehmen kann.
Unterm Strich konnte er sich in der ersten Tageshälfte an kaum etwas erinnern, nach dem Mittagessen hatte er wohl eine spontane regeneration und er erinnerte sich daran das C.B. angeblich in seine Zelle kam und mit ihm über M.MC gesprochen hat und dessen Entführung gestanden hat und das er ein großes Haus für C.B. niederbrennen soll.
Wie C.B. mit ihm gesprochen haben soll - der Zeuge spricht wohl kein DE, brauchte einen Dolmetscher - lassen wir einfach mal so stehen.


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