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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

2.045 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Christian B, Claudia Ruf, Inga Gehricke ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

20.03.2024 um 11:46
@SimSalaDim
Es geht ja eher darum, zu zeigen, wie kompetent man ist, wie engagiert man ist, welche "Tricks" man kennt etc. Ich denke es ist jedem bewusst, dass nicht jeder Prozess zu gewinnen ist. Es geht um deutschlandweite bzw. in diesem Fall sogar weltweite Bekanntheit und darum, dabei eben eine "gute Figur" zu machen (aus Sicht zukünftiger Mandanten), zu zeigen dass man sein "Handwerk" versteht und bereit ist alle Register zu ziehen, die einem zur Verfügung stehen (und die einigermaßen sinnvoll sind).


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

23.03.2024 um 14:06
Im Prozess gegen CB wurden 12 zusätzliche Prozesstage angesetzt. Die Bild erklärt das mit den zahlreichen Anträgen der Verteidigung.
29 Prozesstage waren für das Verfahren gegen Christian Brückner (47) angesetzt. Doch daraus wird nichts: Das Gericht um die Vorsitzende Dr. Uta Inse Engemann hat zwölf weitere Termine anberaumt. Das Verfahren könnte nun bis Ende Oktober dauern.
....
Zu den Gründen für die Verlängerung äußert sich das Gericht bisher nicht. Es deutet sich jedoch an, dass die zusätzlichen Termine benötigt werden, um einem der zahlreichen Anträge der Verteidigung nachzugehen.
Quelle: https://m.bild.de/regional/niedersachsen/regional/prozess-gegen-maddie-verdaechtigen-brueckner-wird-um-monate-verlaengert-87593020.bildMobile.html?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F

Ebenfalls aus oben verlinkten Artikel stammt folgendes Zitat.
Die Staatsanwaltschaft wies den Antrag zurück. Die Durchsuchung sei rechtens gewesen, weil ein auf das Grundstück gelaufener Hund einen verwesenden Kadaver gefunden habe – und man zunächst nicht gewusst habe, ob es sich um ein totes Tier oder einen Menschen handelt.
Quelle: s.o.
Dazu habe ich mal eine Frage an die Juristen hier. Vielleicht an @Rick_Blaine oder auch andere, die sich auskennen.

Ob es nun rechtmäßig war, das Grundstück zu betreten etc. Ist eine Sache. Meine Frage wäre: wenn die Durchsuchung wegen Verwesungsgeruch stattfand, wie weit ist es denn da rechtlich zulässig, weiter zu suchen, nachdem sich die Quelle des Geruchs als tierisch herausgestellt hat? Sprich: Durfte man nach Fund des Hundes überhaupt weiter suchen? Durfte man die Tüte mitnehmen? (OK, Umweltvergehen vielleicht.) Aber durfte man sich den Inhalt der gefundenen Datenträger dann überhaupt noch ansehen? Ein Hundeschädel unterscheidet sich ja nun stark von einem menschlichen. So hätte praktisch doch auf den ersten Blick klar sein müssen, dass man es nicht mit Mord zu tun hat.


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24.03.2024 um 00:33
Zitat von causa_y_efectocausa_y_efecto schrieb:Sprich: Durfte man nach Fund des Hundes überhaupt weiter suchen? Durfte man die Tüte mitnehmen? (OK, Umweltvergehen vielleicht.) Aber durfte man sich den Inhalt der gefundenen Datenträger dann überhaupt noch ansehen? Ein Hundeschädel unterscheidet sich ja nun stark von einem menschlichen. So hätte praktisch doch auf den ersten Blick klar sein müssen, dass man es nicht mit Mord zu tun hat.
Das ist eine berechtigte Frage: normalerweise sind Eingriffe in die persönliche Freiheit immer restriktiv anzuwenden, das heisst, bei einer Durchsuchung um Beispiel darf ich nur das suchen, was ich vorher schon dem Richter als Objekt angezeigt habe. Beispiel: ein Zeuge sagt, dass der Toni einen gestohlenen Laptop in seinem Zimmer aufbewahrt. Der Zeuge ist vertrauenswürdig, ein Richter erlässt einen Durchsuchungsbeschluss. Nun darf die Polizei das Zimmer des Toni nach einem Laptop durchsuchen.

Sie trifft ein und findet den Laptop auf einem Wohnzimmertisch. Daneben liegt ganz offen eine Pistole und daneben steht eine kleine Kassette, etwa so gross wie ein Handy. Diese ist verschlossen.

Die Polizei darf nun den Laptop beschlagnahmen. Da sie rechtmässig in der Wohnung ist, darf sie auch die Pistole beschlagnahmen, weil diese offen sichtbar herumlag und es eine Straftat ist, diese zu besitzen (mal angenommen). Aber darf sie die kleine Kassette aufbrechen? Nein. Die ist zu klein, um darin einen Laptop zu verbergen, der eh schon gefunden wurde. Die Kassette selbst gibt keinerlei Hinweis, dass sie gestohlen ist oder verboten oder sonst irgendwie illegal, im Gegenssatz zur offen herumliegenden Pistole, daher darf sie nicht geöffnet und durchsucht werden.

Ändern wir die Sache aber etwas ab: Nehmen wir an, Toni ist schon lange unter dem Verdacht der Hehlerei. Die Polizei hat nun endlich einen konkreten Ansatzpunkt durch die Aussage des Zeugen zum Laptop. Sie legt dem Richter dar, dass sie erwartet, neben dem Laptop auch andere gestohlene Gegenstände in der Wohnung zu finden. Dieser genehmigt die Suche nach solchen. Dann kann die Polizei nun die Kassette genauer unter die Lupe nehmen und vieles andere in Tonis Wohnung.

Im vorliegenden Fall ist diese ganze Durchsuchungsaktion sehr merkwürdig und ich hoffe, die Rechtmässigkeit wird irgendwann einmal geklärt. Deine Einwände halte ich für berechtigt, aber ich kenne jetzt nicht die Einzelheiten.


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24.03.2024 um 01:19
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Die Polizei darf nun den Laptop beschlagnahmen. Da sie rechtmässig in der Wohnung ist, darf sie auch die Pistole beschlagnahmen, weil diese offen sichtbar herumlag und es eine Straftat ist, diese zu besitzen (mal angenommen)
Genau, sog. „Zufallsfunde“ bei einer Durchsuchung, die auf andere Straftaten hindeuten, muss die Polizei an sich nehmen, Die offen herumliegende Pistole aus deinem Beispiel muss also von den Polizisten nicht krampfhaft „übersehen“ werden, das wäre ja auch irgendwie lächerlich bzw. kontraproduktiv. Im Gegenteil, das Gesetz ordnet sogar an, dass solche Gegenstände einstweilen zu beschlagnahmen „sind“, die Polizisten haben da also gar kein Ermessen, ob sie so was liegenlassen dürfen oder nicht.
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 108 Beschlagnahme anderer Gegenstände

(1) Werden bei Gelegenheit einer Durchsuchung Gegenstände gefunden, die zwar in keiner Beziehung zu der Untersuchung stehen, aber auf die Verübung einer anderen Straftat hindeuten, so sind sie einstweilen in Beschlag zu nehmen. Der Staatsanwaltschaft ist hiervon Kenntnis zu geben….
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Deine Einwände halte ich für berechtigt, aber ich kenne jetzt nicht die Einzelheiten.
Hm, da wird es dann vielleicht darauf ankommen, ob die USB-Sticks direkt und offen sichtbar unter dem verwesenden Hundekadaver lagen. Den Kadaver durfte man gewiss ansehen und bewegen und ggf. herausnehmen, um zu untersuchen, ob es nicht menschliche Leichenteile sind. Und wenn dann dann darunter die Sticks lagen, war halt die Frage ob man die herausnehmen und dann auswerten durfte. Wenn der Untersuchungsgegenstand damals wirklich die Klärung des Verbleibs von von Inga Gehricke war, bei der man eine Sexualstraftat bzw. irgendwas in Richtung Kinderpornographie nicht ausschließen konnte, CB nun mal auch unstrittig einschlägig in pädophiler Hinsicht vorbestraft war, in Bezug auf ihn auch bereits Verdachtsmomente hinsichtlich des Falles Madeleine McCann bestanden, wird man nicht ohne weiteres sagen können, dass die Auswertung der gefundenen Sticks eindeutig rechtswidrig war.

Aber ich bin da ebenfalls nicht so in den Einzelheiten drin, da müsste man dann auch vertiefte Aktenkenntnis haben, was bei Außenstehenden halt nicht der Fall ist.


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24.03.2024 um 09:54
@Rick_Blaine Vielen Dank erstmal für deine Erläuterungen. Hier wird die Auffindesituation einigermaßen beschrieben. Leider kennen wir natürlich trotzdem nicht den genauen Ablauf. Aber ein Etui in einer (undurchsichtigen) Lidl-Tüte ist jedenfalls nicht wirklich offensichtlich. Man könnte vielleicht damit argumentieren, dass man aus Umweltschutzgründen die Tüte mitnimmt, aus Sicherheitsgründen reinschaut und dann wegen seiner Vorstrafen weitere Straftaten vermutet. Er war ja bereits wegen Kindesmissbrauchs vorbestraft und bei einer Durchsuchung seiner Wohnung 2014 waren Missbrauchsdarstellungen gefunden worden.
Der Zeuge sei seinem Hund gefolgt, habe dann ein aus dem Boden ragendes Stück Stoff und Verwesungsgeruch wahrgenommen. Dann habe er die Polizei gerufen.
Die Beamten sollen daraufhin u. a. eine Lidl-Tüte mit einem Etui gefunden haben. Darin: sechs USB-Sticks und zwei SD-Karten mit Texten, Videos und kinderpornografischen Fotos.
...
Der Vorwurf der Verteidigung: Nicht ein Hund habe die Datenträger gefunden, sondern eine Polizistin – die Lebensgefährtin des Hundehalters.

Sie habe das Grundstück vorher abgesucht, den Fundort fotografiert. Ihr Vermerk an die Kollegen: „Ich denke, da müsste man mal nachschauen.“ Anwalt Fülscher: „Eine Verwertung der gefundenen Dateien würde gegen Grundsätze eines fairen Verfahrens verstoßen.“
Quelle: https://www.bild.de/regional/niedersachsen/regional/verdaechtiger-im-fall-maddie-im-prozess-geht-es-ploetzlich-um-vermisste-inga-87271072.bild.html


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24.03.2024 um 11:06
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Im vorliegenden Fall ist diese ganze Durchsuchungsaktion sehr merkwürdig und ich hoffe, die Rechtmässigkeit wird irgendwann einmal geklärt.
Dankeschön, ähnlich fühle auch ich.
Ich finde das hier vieles eher unsauber zusammenpasst, und alleinschon um entsprechenden Vorwürfen vorzubeugen benötigt es mmn. eine Aufklärung bzgl. der Rechtmässigkeit.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Den Kadaver durfte man gewiss ansehen und bewegen und ggf. herausnehmen, um zu untersuchen, ob es nicht menschliche Leichenteile sind.
Und genau dies ist einer der größten "Störpunkte" welche ich aktuell habe.

Ich habe berufsbedingt recht regelmäßig mit Leichenfunden zutun, und wie es in unserer Gesellschaft nunmal normal geworden ist, auch mit solchen die bereits seid Tagen oder Wochen / Monaten gelegen haben, bevor irgend ein Nachbar dann mal auffällt das es dezent müffelt.

Und egal in welchem Stadium der Körper ist, es würde mir nicht um Traum einfallen diesen mit einem Hundekadaver zu verwechseln.
Umgekehrt halte ich es ebenso für ausgeschlossen einen Hundekadaver mit dem eines Menschen zu verwechseln.
Selbst wenn dieser bereits Skelettiert ist, so gibt es durchaus eindeutige Visuelle Faktoren die mir sagen ob ich ein Tier oder ein Menschen vor mir sehe.

Und jedem Kollegen in Blau würde ich sofort Attestieren dies ebenso korrekt einzuschätzen.
Unabhängig davon wird eine Leiche an einem Tatort (Fundort wird Inital als Tatort behandelt) nicht bewegt. Punkt aus Ende.
Wenn es tatsächlich zweifel daran gibt ob Mensch oder Tier - was erstmal völlig unvorstellbar ist - dann wird ein Arzt (!) hinzugerufen, welcher den Körper untersucht und diesen denn dafür auch bewegt.

Vorher wird ein Körper nicht bewegt sondern bleibt exakt so liegen wie er gefunden wurde.

Sollte also der Auffindende Polizist + seine Kollegen aus irgend einem völlig unwarscheinlichen Grund es nicht geschafft haben einen tierischen Kadaver von einer Menschlichen Leiche zu unterscheiden, dann sollte man spätestens dem eintreffenden Arzt diese Fähigkeit zuschreiben können.

Es gibt also keinen logischen Grund dafür hier unter dem Kadaver nachzuschauen.....außer man wusste bereits im Vorfeld das man nach etwas speziellem sucht....


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24.03.2024 um 12:17
Könnte man die Datenträger ausgewertet haben, wenn man klären wollte/ Hinweise finden wollte, wem die eingegrabenen Hunde gehörten? War es nicht auch so, dass die Hunde mit ihrem Schädel herausragten? Es gibt ja ein Tierkörperbeseitigungsgesetz bei dessen Verletzung zu mindest hohe Bußgelder drohen.
Im Zuge dieser Klärung ergab sich dann durch Sichtung der Datenträger Hinweise auf strafrechtlich relevante Taten und so wäre die Sichtung eventuell rechtmäßig?


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24.03.2024 um 12:23
Zitat von JustreadingJustreading schrieb:Und jedem Kollegen in Blau würde ich sofort Attestieren dies ebenso korrekt einzuschätzen.
Ich weiß nicht, wie oft jeder Polizist in seinem Berufsleben mit nicht mehr frischen Leichen, egal ob tierisch oder menschlich, zu tun hat. Sicher nicht jeden Tag. Über die Fundsituation als solche ist auch nichts bekannt, ob etwa die Tüte etwas unter dem Kadaver hervorsah.

Wie der Gang der Dinge war, also wann Hund auf dem Grundstück, wann ggf. erste Nachschau, wann Fund der Tüte, weswegen wirklich große Durchsuchung des Grundstücks, ist bisher auch nicht ganz klar. Man müsste schon die einschlägigen Daten kennen anstatt sich ausschließlich auf die Bild-Zeitung zu verlassen. Ganz gewiss richtig ist, dass damals Inga Gehricke fieberhaft gesucht wurde und dass die Polizei damals, soweit es möglich war, jeden Stein umdrehte. Was natürlich illegale Aktionen nicht hätte rechtfertigen können, was aber als solches damals durchaus erhöhte „Alarmbereitschaft“ bei jedem Polizisten im nördlichen Sachsen-Anhalt ausgelöst hatte, zumal CB damals zu dem Kreis von Personen gehörte, die erstens sich zur Zeit von Inga Gehrickes Verschwinden in einem Umkreis von 100 km aufgehalten hatten und zweitens einschlägig vorbestraft waren.
Zitat von JustreadingJustreading schrieb:Es gibt also keinen logischen Grund dafür hier unter dem Kadaver nachzuschauen.....außer man wusste bereits im Vorfeld das man nach etwas speziellem sucht....
Wieso hätte man zu der Zeit speziell nach irgendwelchen Sticks suchen sollen? Und das ausgerechnet unter einem verwesenden Hundekadaver, wo das Grundstück doch nun groß und vermüllt genug war, um an zig anderen Stellen nachzuschauen? Und warum hat man, nachdem man erst mal die Tüte hatte, nicht auf dem Grundstück - angeblich illegal - nach weiteren solche Sticks gesucht? Das sind Fragen, die man sich ebenfalls stellen muss.


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24.03.2024 um 12:57
Was auch noch zu bedenken ist: Man musste befürchten, dass wenn man die Tüte mit dem (noch) unbekannten und vielleicht auf Inga Gehricke hinweisenden Inhalt brav liegengelassen hätte, CB, wenn er das Ausgraben seines toten Hundes bemerkt hätte (dass an der Stelle die Erde bewegt worden war, wäre ihm vermutlich nicht entgangen), umgehend die Tüte an sich genommen und woanders versteckt bzw. den Inhalt vernichtet hätte.

Insofern fällt es jedenfalls mir schwer, vorschnell in den Chor einzustimmen, der da ruft „Skandal, Skandal“, wenn der Gang der Ereignisse bisher gar nicht richtig klar ist.


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24.03.2024 um 13:23
Zitat von AndanteAndante schrieb:Insofern fällt es jedenfalls mir schwer, vorschnell in den Chor einzustimmen, der da ruft „Skandal, Skandal“, wenn der Gang der Ereignisse bisher gar nicht richtig klar ist.
Na ja, es ist vielleicht nicht direkt ein Skandal, aber so ganz rechtsstaatlich sieht es zumindest auch nicht aus. Das ist schon irgendwo eine Grauzone. Man muss abwarten was hier noch aufgeklärt und erklärt wird. Aber die Sache mit Hund, Hundehalter, Freundin vom Hundehalter... usw... klingt schon etwas sehr seltsam.


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24.03.2024 um 13:34
Was mir dabei auch noch nicht klar ist: Die jetzige Anklage gegen CB bezieht sich NICHT auf das in der Tüte gefundene Material. Angeklagt ist CB bekanntlich wegen 5 anderer Taten.

Der Tüteninhalt wird also momentan gegen ihn gar nicht im Sinne einer Straftat mit entsprechender Anklage verwendet und verwertet. Wozu soll er also im jetzigen Prozess eigentlich genau verwendet werden?

Da stellt sich doch die Frage, ob CB vielleicht bereits in einem anderen Verfahren wegen des Inhalts dieser Tüte angeklagt und verurteilt worden ist. Dieses frühere Urteil dürfte dann natürlich im jetzigen Prozess herangezogen werden.

Es ist schon erstaunlich, wie wenig man über diesen Komplex mit der Tüte weiß. Aber Hauptsache, man hat schon eine gefestigte Meinung :Y:


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24.03.2024 um 14:06
Zitat von AndanteAndante schrieb:Da stellt sich doch die Frage, ob CB vielleicht bereits in einem anderen Verfahren wegen des Inhalts dieser Tüte angeklagt und verurteilt worden ist. Dieses frühere Urteil dürfte dann natürlich im jetzigen Prozess herangezogen werden.
Ja, wurde er soweit ich weiss. 2016 wurde er wegen er wegen sexuellen Kindesmissbrauchs und unanständiger Bilder verurteilt. Er floh nach Portugal, wurde da dann 2017 bei der übergriffigen Situation auf dem Spielplatz verhaftet und nach Deutschland ausgeliefert. Er ging dann in den Knast, 2019 folgte dann die Verurteilung wegen der Vergewaltigung der Renterin.


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24.03.2024 um 14:33
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:Ja, wurde er soweit ich weiss. 2016 wurde er wegen er wegen sexuellen Kindesmissbrauchs und unanständiger Bilder verurteilt.
Soweit Gegenstand dieser Verurteilung auch strafbare Inhalte der besagten Tüte waren, kann das im laufenden Prozess also grundsätzlich verwertet werden. Brückners damaliger Verteidiger scheint, im er unter der Voraussetzung, dass es damals (auch) um den Tüteninhalt ging, keine Bedenken gegen dessen Verwertung gehabt zu haben.

Wenn ich Brückners jetzige Verteidiger richtig verstehe, geht es ihnen nun um einen speziellen Stickinhalt, der möglicherweise nicht strafbar ist und vom damaligen Urteil dann nicht erfasst wäre, nämlich um zwri von Brückner selbst verfassten Texte, was immer da genau drinstehen mag:
Die Anwälte um Dr. Friedrich Fülscher (39) hatten beantragt, dass zwei vom Angeklagten verfasste Texte im Prozess nicht als Beweise verwertet werden dürfen. Grund: Der USB-Stick, auf dem die Texte mit den Titeln „Zofen-Geschichte“ und „Mutter-Tochter-Geschichte“ gespeichert waren, sei bei einer „fingierten Durchsuchung“ von Brückners Grundstück in Sachsen-Anhalt sichergestellt worden.

https://www.bild.de/regional/niedersachsen/regional/prozess-gegen-maddie-verdaechtigen-brueckner-wird-um-monate-verlaengert-87593020.bild.html?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.allmystery.de%2F
Da frage ich mich: Hat das Gericht bisher zu erkennen gegeben, dass es beabsichtigt, speziell diese beiden Brückner-Texte zu verwerten? Immerhin: Es lässt sich nun mal nicht leugnen, dass es über B aus diversen Prozessen reichlich Material gibt, so dass das Gericht auf diese Texte nicht unbedingt angewiesen wäre. Aber gut, warten wir ab. Bisher scheint mir das mit den Texten ziemlich viel Theaterdonner zu sein….


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

24.03.2024 um 14:58
Zitat von AndanteAndante schrieb:Soweit Gegenstand dieser Verurteilung auch strafbare Inhalte der besagten Tüte waren, kann das im laufenden Prozess also grundsätzlich verwertet werden. Brückners damaliger Verteidiger scheint, im er unter der Voraussetzung, dass es damals (auch) um den Tüteninhalt ging, keine Bedenken gegen dessen Verwertung gehabt zu haben.
KiPo + Kindesmissbrauch ist es ja zweifellos. Da sind die Bilder wohl ziemlich eindeutig. Daher gab es damals daran wenig zu deuteln, wobei er 2017 ja eine Gesamtstrafe für den Missbrauch und den früheren Drogenhandel bekommen hat und diese Strafe an und für sich nicht sehr hoch war. Da dürfte der damalige Anwalt nichts zu beanstanden gehabt haben.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Bisher scheint mir das mit den Texten ziemlich viel Theaterdonner zu sein….
Kann schon sein. Würde ich nicht ausschliessen, das CBs Anwälte alle Register ziehen.


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24.03.2024 um 15:56
Der zitierte Beitrag von SimSalaDim wurde gelöscht. Begründung: Dünnes Eis...
Mal wieder ne haltlose Anschuldigung gegen den Rechtsanwalt oder hast du diesmal auch eine Quelle für deine Unterstellungen?

Diese möchte ich bitte umgehend sehen, Link reicht mir, danke.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ich weiß nicht, wie oft jeder Polizist in seinem Berufsleben mit nicht mehr frischen Leichen, egal ob tierisch oder menschlich, zu tun hat.
Zumindest ab in Kleinstädten kann man durchaus von einer Regelmäßigkeit sprechen.
Bevor es hier zu Verwirrung kommt: dazu gehören auch ganz viele "Notfall: Türöffnung" hinter der dann halt unbemerkt Verstorben die betagte Person ohne Pflegedienst, die Person mit Vorerkrankung - Alkoholismus zählt deutlich dazu - oder auch das spontane Schicksal liegt.
Zitat von AndanteAndante schrieb:zumal CB damals zu dem Kreis von Personen gehörte, die erstens sich zur Zeit von Inga Gehrickes Verschwinden in einem Umkreis von 100 km aufgehalten hatten und zweitens einschlägig vorbestraft waren.
Und genau dieser Faktor rechtfertigt zumindest eine Ermittlung um die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung festzustellen.
Die Beamtin hätte durchaus voreingenommen sein können - etwas was sie sich einfach nicht leisten darf.
Das muss ausgeschlossen werden.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Dieses frühere Urteil dürfte dann natürlich im jetzigen Prozess herangezogen werden.
Ich glaube dies ist - zurecht - ein rechtlich relevanter Faktor.
Desweiteren würde eine fingierte Durchsuchung durchaus ins Bild des sehr auf ihn FIxierten Ermittlers passen und entsprechende Vorwürfe gegen eben diesen idr. bekräftigen.


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24.03.2024 um 17:21
Zitat von JustreadingJustreading schrieb:Desweiteren würde eine fingierte Durchsuchung durchaus ins Bild des sehr auf ihn FIxierten Ermittlers passen und entsprechende Vorwürfe gegen eben diesen idr. bekräftigen.
Gab es denn damals in der Gegend den auf ihn fixierten Ermittler, oder ist das eine Vermutung? Ich denke eher, eine Fixierung, wenn es sie gab, lag woanders.

Wer den Fall Inga Gehricke eingehend verfolgt hat, so wie ich, weiß, welcher Druck damals und auch heute noch auf den Ermittlern lastet(e), den Verbleib des Kindes zu klären. Und es war nun mal so, dass CB damals als einer unter vielen in den Personenkreis bzw. in das Raster passte. dass damals abgearbeitet wurde.

Im Gehricke-Thread hat jemand mal geschrieben, wieviele „amtsbekannte“, das heißt verurteilte Pädophile und Kinderpornographie-Besitzer es allein in der Landeshauptstadt Magdeburg gab. Es waren erschreckend viele. Die und alle weiteren aus einem bestimmten Radius um den Verschwindeort des Mädchens, wurden damals überprüft, am Ende alle mit negativem Ergebnis, sonst wäre es inzwischen zu einer Klärung des Falles Gehricke gekommen. Auch bei CB war am Ende das Ergebnis negativ, aber das konnte man, wie bei den a deren, auch bei ihm eben erst nach Prüfung nebst Auswertung der Funde auf seine Grundstück wissen.

Jedenfalls war damals die Erwartungshaltung der Eltern und der gesamten Öffentlichkeit riesig, dass die Polizei den Fall Gehricke klärt, und da wurde eben in jede Ecke und in jedes Loch geguckt, das irgendwie den Hauch eines Ansatzes bot. Es ging nicht darum, CB mit allen Mitteln „dranzukriegen“. Es ging darum, Inga zu finden.

Die StA Stendal hat auf wiederholte Vorwürfe der Eltern und anderer Leute, man habe bei CB nicht genau genug ermittelt, ob er was mit dem Fall Inga zu tun hat, stets betont, darauf gebe es nach Prüfung der Sache keine Hinweise. Insofern kann ich jedenfalls bei diesem Thema keine besondere Fixierung auf die Person CB erkennen.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

24.03.2024 um 17:29
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:Ja, wurde er soweit ich weiss. 2016 wurde er wegen er wegen sexuellen Kindesmissbrauchs und unanständiger Bilder verurteilt
Da weiß ich jetzt gar nicht, ob die auf dem Grundstück gefundenen Bilder dort mit reinfielen. 2014 war ja solches Material bei der Durchsuchung seiner Wohnung gefunden worden. da ging es um den Missbrauch der Tochter seiner Ex.
Ich habe da gerade Folgendes dazu gefunden:

https://www.landtag.ltsh.de/export/sites/ltsh/infothek/wahl19/aussch/iur/niederschrift/2020/19-085_06-20Anlage1.pdf

Zitieren ist wegen PDF-Format leider nicht möglich. Es geht da um das Vollstreckungsverfahren CBs. Es heißt dort, dass er am 16.02.2016 wegen Missbrauchs eine Kindes in Tateinheit mit sich Verschaffens und Besitzes kinderpornografischer Schriften zunächst freigesprochen wurde. Die StA BS legte Berufung ein und erwirkte im August einen Untersuchungshaftbefehl gegen CB, welcher aber im April bereits das Land verlassen hatte und nach Portugal gegangen war. Nach der Auslieferung 2017 wurde er dann zu 15 Monaten Haft verurteilt. Berücksichtigt wurde ein Strafbefehl aus 2015 (Geldstrafe 60 Tagessätze). Davon, dass auch die 2016 in Neuwegersleben gefundenen Sachen einbezogen wurden, finde ich dort jetzt nichts.
23.02.2016 - 16:57 Uhr

Neuwegersleben (Sachsen-Anhalt) – Dienstagmorgen zogen plötzlich mehr als einhundert Polizisten durch das kleine Dorf Neuwegersleben in der Börde. Sie durchkämmten das riesige Gelände der alten Kistenfabrik am Rand der Gemeinde.
...
Zuerst ermittelte die Polizei wegen des Verdachts der illegalen Müllentsorgung. Doch dann stießen sie auf Hinweise, dass der Nutzer des Grundstücks verbotene Kinderpornos besitzen soll.
Quelle: https://www.bild.de/regional/leipzig/kinderpornografie/kinderporno-razzia-auf-vermuelltem-fabrikgelaende-44672250.bild.html


Die Durchsuchung erfolgte dann also nach CBs Freispruch, während der laufenden Berufung durch die StA BS. Der Hinweis auf das Grundstück und der Fund des Hundes muss ja aber vorher gewesen sein. Ich hatte da als Datum den 16.01.2016 notiert. Habe hier jetzt auch vom 14.01.2016 gelesen. Vielleicht war das mit dem Hund am 14.1., das Ausgraben des Hundes (und der Tüte mit Speichermedien) am 16.01. und die Durchsuchung des gesamten Geländes dann im Februar??

Die Volksstimme schreibt zur Durchsuchung folgendes:
Diese Durchsuchung habe im Rahmen von zwei Gerichtsverfahren stattgefunden, die derzeit gegen einen 39-jährigen Mann laufen würden, wie der Pressesprecher der Magdeburger Polizeidirektion, Frank Küssner, auf Anfrage mitteilt. „Diese Durchsuchung diente vor allem der Sicherung von Beweismitteln, wie beispielsweise von Handys und weiteren Gegenständen“, so Frank Küssner.



In diesen beiden Verfahren gegen den 39-Jährigen würde es zum einen um den Verdacht der Kinderpornografie gehen. Und zum anderen gehe es um mögliche Umweltdelikte. „Diese beiden Verfahren laufen allerdings unabhängig voneinander, auch wenn nun die Durchsuchungen zum gleichen Zeitpunkt vorgenommen worden sind“, so der Pressesprecher der Polizei.
Quelle: https://www.volksstimme.de/lokal/oschersleben/polizeieinsatz-in-neuwegersleben-725295


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

24.03.2024 um 17:34
@causa_y_efecto

Soweit ich mich aus dem Gehricke-Thread erinnere, waren damals bei der Durchsuchung Anfang 2016 auch Ermittler aus der für den Fall Inga zuständigen Stendaler „Soko Wald“ dabei. Man fand neben kinderpornographischem Material zB auch diverse Mädchenbadeanzüge, aber nichts, was irgendeinen Hinweis auf den Verbleib von Inga gab.


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24.03.2024 um 18:01
Zitat von AndanteAndante schrieb:Gab es denn damals in der Gegend den auf ihn fixierten Ermittler, oder ist das eine Vermutung?
ACHTUNG: Persönliche Vermutung welche bisher auch nicht belegbar ist und rein auf diverse Indizien und Verhaltensmustern beruht.

Besagter - nun federführender Ermittler - ist bereits seid 2004 im selben Amtsitz im selben Beruf tätig, somit besteht zumindest die theoretische Möglichkeit das er hier ebenfalls aktiv war übr Amtshilfe etc. da diese Behörde sich ja bereits vor Inga mit ihm beschäftigt hat.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wer den Fall Inga Gehricke eingehend verfolgt hat, so wie ich, weiß, welcher Druck damals und auch heute noch auf den Ermittlern lastet(e), den Verbleib des Kindes zu klären.
Vollstes Verständnis ! Garkeine Frage.
Wenn jedoch im Raum steht das sich Ermittler aufgrund von voreingenommenheit oder fixierungsfehlern Illegaler Methoden bedient haben ist das eine Grenze die in einem Rechtsstaat unter keinen Umständen tolleriert werden darf.
Druck hin oder her, das Gesetz gilt für jeden und der Vermisstenfall Inga ist weder Argument noch Rechtfertigungsgrund sich über diese hinwegzusetzten.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Und es war nun mal so, dass CB damals als einer unter vielen in den Personenkreis bzw. in das Raster passte. dass damals abgearbeitet wurde.
Ist ja auch völlig richtig so.
Was mir zudenken gibt ist jedoch die Tatsache das der damals zuständige Richter eben offensichtlich nicht genug auf dem Tisch hatte um einen Durchsuchungsbeschluss zu genehmigen.

Und beim aller besten Willen, der Vorwurf des Umweltvergehens wirkt für mich völlig an den Haaren herbeigezogen bzw. einfach wie ein typischer Hinhaltegrund.
Würde es sehr begrüßen wenn hier einmal die Ermittlungsarbeit auf Rechtmäßigkeit geprüft wird, und ich bin der letzte der sich dann nicht entschuldigt wenn rauskommt das alles fine war.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

24.03.2024 um 18:11
Zitat von causa_y_efectocausa_y_efecto schrieb:Da weiß ich jetzt gar nicht, ob die auf dem Grundstück gefundenen Bilder dort mit reinfielen.
Ich dachte immer der sexuelle Missbrauch sei von 2013, die KiPo von 2016. Aber gut, kann auch anders gewesen sein. Wobei er ja erst 2017 zur Haftstrafe verurteilt wurde und da die Durchsuchungen vorbei waren.


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