Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler
03.04.2024 um 17:01Die Braunschweiger Zeitung gibt den heutigen Prozesstag relativ konkret wieder:
https://www.braunschweiger-zeitung.de/braunschweig/article242015304/Prozess-gegen-Christian-B-in-Braunschweig-Wichtiger-Zeuge-erwartet.htmlZu Beginn des Prozesstages – noch bevor Helge B. zu Wort kam – schaltete jedoch die Verteidigung einmal mehr in den Angriffsmodus: Sie verlangte die Ablösung der Oberstaatsanwältin Vanessa Beyse. Sie ist eine der beiden Prozessvertreterinnen im Verfahren – und auch Ermittlungsführerin im Fall „Maddie“.Quelle:
Das Gericht solle beim Dienstvorgesetzten, dem Leitenden Oberstaatsanwalt, hinwirken, dass dieser Beyse wegen des Besorgnisses der Befangenheit ablöse, sagte Anwalt Atilla Aykac. Er kritisierte die „mediale Kriegsführung“ weltweiten Ausmaßes, die die Anklagebehörde gegen seinen Mandanten führe. Dessen Recht auf ein faires Verfahren werde mit „Füßen getreten“, Schöffen und Öffentlichkeit würden durch die Vorverurteilung beeinflusst.
Beyse, so der Verteidiger, habe im laufenden Prozess an einem früheren Verhandlungstag in ihrer Entgegnung auf einen Antrag der Verteidigung Details aus Ermittlungsergebnissen verraten. Die Verteidigung verlangte zuvor dafür ein Beweisverwertungsverbot und will die Details zu einem Schriftstück, das von Christian B. stammen soll und in dem er angebliche Missbrauchsfantasien an einer Mutter und deren Kind beschrieben habe, per Antrag aus dem Verfahren heraushalten. Die Begründung: Die Beweise seien ihrer Ansicht nach mithilfe einer illegalen Durchsuchungsmaßnahme erworben worden.
Aykac kritisierte auch, dass die Staatsanwaltschaft wiederholt seinen Mandanten als Täter im Fall „Maddie“ öffentlich diffamiere, ohne bislang Anklage erhoben zu haben. „Das macht mich fassungslos und sprachlos. Das ist ein massiver Verstoß gegen die Unschuldsvermutung.“
Die Vorsitzende Richterin Uta Engemann bezeichnete das Gericht schon in einer ersten Reaktion als nicht zuständig, der Antrag müsse direkt bei Beyses Dienstvorgesetzten gestellt werden. So entschied auch die Kammer nach Beratung. Der Prozess ging somit mit der Zeugenvernehmung weiter.