Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler
24.02.2024 um 15:33Justreading schrieb:Zumindest nicht zum Zeitpunkt des betretens, nein.Ich glaube kaum, dass die Beamten im Februar 2016 in Neuwegersleben ohne Durchsuchungsbeschluss angerückt sind. Interessant ist, von welchen Ermittlern der Durchsuchungsbeschluss erwirkt wurde. Gegen B liefen damals ja anscheinend mehrere Verfahren.
Daher ja das "riesen fass".
Und ich glaube auch kaum, dass eine Polizistin eigenmächtig, also ohne Durchsuchungsbeschluss, von dem Grundstück etwas entfernt hat, was nun im Braunschweiger Prozess verwertet werden soll. Sie mag wegen des Hundes das Grundstück betreten und dabei dann etwas gesehen haben, das ihr merkwürdig vorkam. Sie hat das, was ihr merkwürdig vorkam, aber anscheinend nicht mitgenommen, macht man als Profi in so einer Situation ja auch nicht, sondern hat das Ganze forografiert und dann zugesehen, dass dem weiter nachgegangen wird.
Nicht mal das Betreten des Grundstücks muss dabei illegal gewesen sein, wenn das wegen des Hundes war. Denn Hausfriedensbruch nach § 123 StGB setzt ein widerrechtliches Eindringen auf ein Grundstück voraus, und wenn jemand wegen eines weggelaufenen Hundes oder auch Kleinkindes mal kurz ein fremdes Grundstück betritt, muss das nicht gleich Hausfriedensbruch sein.