Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler
28.02.2024 um 09:55und wie und wo würde man telefonieren, wenn man eben nicht den "Vorteil" einer Einzelzelle hätte? Ich kann mir darauf gar keinen Reim machen.
SimSalaDim schrieb:ich frag jetzt mal vollkommen unwissend - wo und wie ist es denn üblich mit dem Anwalt zu telefonieren?die eigentliche Frage ist auch: Wieso die Zelle verwanzen, wenn man einfacher das gestellte Telefon abhoeren kann.
Bekommt man da heutzutage ein Handy in die Zelle gereicht? Oder wie läuft das ab?
nur_die_fakten schrieb:Insofern galt eine Abhoeraktion doch wohl eher C.B.'s Selbstgespraechen - wenn es denn wahr ist.das sehe ich auch so.
Alle Gesprächsdaten werden automatisch protokolliert. Die Telefonate selber können von den JVA-Bediensteten jederzeit in beliebigem standardmäßig festgelegten oder spontan, flexibel und individuell wählbaren Umfang mitgehört oder auch mitgeschnitten werden. Ein spezieller Schutzmechanismus stellt zudem sicher, dass der USB-Anschluss für kein anderes, systemfremdes elektronisches Gerät genutzt werden kann.https://www.gerdes-ag.de/produkte/prisec/
Einer der Anwälte von Christian B., Philipp Marquort aus Kiel, ist schockiert über das Vorgehen der Polizei: "Von diesem Vorgang hat die Verteidigung bis heute keine Kenntnis, außer die Informationen von der Zeugin." Es sei abenteuerlich, dass solch wichtige Informationen dem Gericht, "aber auch der Verteidigung durch die Staatsanwaltschaft, nicht mitgeteilt werden". Er sieht die Grundrechte seines Mandanten berührt. "Ob die Überwachung legal oder illegal war, können wir bisher nicht sagen. Allerdings hat der Mandant ausschließlich mit seinen Verteidigern telefoniert. Eine Überwachung der Verteidigergespräche ist rechtswidrig."https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/id_100349430/fall-maddie-verdaechtiger-wurde-laut-ex-bka-mitarbeiterin-in-zelle-abgehoert.html
SimSalaDim schrieb:ich frag jetzt mal vollkommen unwissend - wo und wie ist es denn üblich mit dem Anwalt zu telefonieren?In der Regel erfolgt das Telefonat (Erstkontakt) in einem separaten Raum/Zimmer.
Justreading schrieb:Jeder weitere Kontakt erfolgt dann über die Anwalts/Mandanten Post und Persönliche Treffen.So so - das klingt ja dann ein bisschen abenteuerlich, dass dann vorher überhaupt irgendwas präpariert würde. Aber gut, wir werden sehen ob und was diese EX BKA lerin überhaupt zu berichten hat. Ich bin sehr gespannt.
AlteTante schrieb:Auch wenn sie da nicht mehr ist, müsste sie sich noch auskennen. Und wenn Fülscher ihre Behauptung, C.B. wäre illegal abgehört worden, beweisen will, dann soll er sie vor Gericht aussagen lassen. Behaupten kann schließlich jeder alles.Hä? Genau das haben die doch beantragt ! Ob sie aussagt hängt jetzt doch vom Gericht ab oder nicht? Sie könnte bestimmt die Aussage verweigern, weil das ja sicher illegal ist solche Informationen weiterzugeben. Aber das liegt ja alles nicht mehr in den Händen der Anwälte.
DetectivRingel schrieb:Ob sie aussagt hängt jetzt doch vom Gericht ab oder nicht? Sie könnte bestimmt die Aussage verweigern, weil das ja sicher illegal ist solche Informationen weiterzugebenGenau, siehe § 54 Abs. 1 StPO. Danach brauchen Beamte und ehemalige Beamte Angelegenheiten, auf die sich ihre Amtsverschwiegemheitspflicht bezieht, eine Aussagegenehmigung des (letzten) Dienstherrn (also des Arbeitgebers). Näheres ist den beamtenrechtlichen Vorschriften zu entnehmen. Einzuholen ist die Aussagegenehmigung vom Prozessgericht.
Bundesbeamtengesetz (BBG)Das ist die eine Seite, also die Frage, ob die Ex-Beamtin im Prozess als Zeugin aussagen darf.
§ 68 Versagung der Aussagegenehmigung
(1) Die Genehmigung, als Zeugin oder Zeuge auszusagen, darf nur versagt werden, wenn die Aussage dem Wohle des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten oder die Erfüllung öffentlicher Aufgaben ernstlich gefährden oder erheblich erschweren würde.