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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

1.801 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Christian B, Claudia Ruf, Inga Gehricke ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

08.07.2024 um 22:42
Zitat von causa_y_efectocausa_y_efecto schrieb:Also das ist doch wohl der größte Schwachsinn. Wenn das wirklich ein Gutachter vor Gericht so festgestellt halt finde ich das völlig verantwortungslos. Es gibt doch wohl die unterschiedlichsten Blautöne bei Augen.
Na ja, es geht hier um eine konkrete Situation und einen realen Fall. Wir führen hier ja keine abgekoppelte, abgehobene Metadiskussion zu Augenfarben (hoffentlich). Und daher ist hier für diesen Fall blau eben blau.
Zitat von AvramAvram schrieb:Sie kann sagen was ihr wiederfahren ist und schildern was sie gesehen hat. ...
Genau. Das tun Zeugen. Die Beurteilung dieser Aussagen und auch die Eingrenzung von Täterkreisen unterliegt nicht den Zeugen.
Zitat von ThiraThira schrieb:An die Juristen hier, oder die, die sich wirklich auskennen: Besteht eigentlich die Chance, dass C.B. bei Freispruch in diesem Prozess am Ende seiner momentanen Haftstrafe in Sicherheitsverwahrung kommt? Oder geht sowas nur bei Morddelikten?
Bei einem Freispruch? Da kommt niemand in Sicherungsverwahrung. Du meinst vielleicht bei Verurteilung?


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08.07.2024 um 22:53
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:Bei einem Freispruch? Da kommt niemand in Sicherungsverwahrung. Du meinst vielleicht bei Verurteilung?
ich meinte, ob das möglich ist im Anschluss an die Haftstrafe, die er im Moment noch absitzt. Und falls ja, ob das auch dann noch möglich ist, wenn er im aktuellen Prozess wirklich freigesprochen würde.


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08.07.2024 um 23:10
Zitat von ThiraThira schrieb:ich meinte, ob das möglich ist im Anschluss an die Haftstrafe, die er im Moment noch absitzt. Und falls ja, ob das auch dann noch möglich ist, wenn er im aktuellen Prozess wirklich freigesprochen würde.
Theoretisch schon. Sicherungsverwahrung knüpft sich an die Gefährlichkeit des Täters. Und da haben wir dann auch schon das Problem. Wie will man dessen Gefährlichkeit begründen, wenn er in Prozessen freigesprochen wird? Wenn psychische Störung vorliegt oder aus konkreten Umständen eine hochgradige Gefahr abzuleiten ist, kann auch Sicherungsverwahrung angeordnet werden. Wir halt auch schwer, wenn die Person vorher freigesprochen wurde. Also insgesamt eher unwahrscheinlich das ein Mensch, der vor Gericht freigesprochen wird, dennoch in Sicherungsverwahrung landen wird. Zudem wird das eigentlich immer im Zusammenhang mit einer Haftstrafe ausgesprochen, auch wenn eine nachträgliche Anordnung auch möglich ist.


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09.07.2024 um 00:31
Zitat von causa_y_efectocausa_y_efecto schrieb:Ich hatte ja auch geschrieben, dass es entweder aus dem Kontext gerissen oder aber der Verantwortung eines Gutachtens nicht gerecht wurde.
Definitiv aus dem Kontext gerissen.


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09.07.2024 um 01:55
Zitat von ThiraThira schrieb:An die Juristen hier, oder die, die sich wirklich auskennen: Besteht eigentlich die Chance, dass C.B. bei Freispruch in diesem Prozess am Ende seiner momentanen Haftstrafe in Sicherheitsverwahrung kommt? Oder geht sowas nur bei Morddelikten?

Ich denke mir, dass man schon irgendwie ein Auge auf ihn haben sollte, denn er ist nachweislich pädophil und hat nachweislich Gewaltphantasien und beides hat er nachweislich in seiner Vergangenheit schon ausgelebt. Kann man so jemanden wirklich frei lassen?
Zitat von ThiraThira schrieb:ich meinte, ob das möglich ist im Anschluss an die Haftstrafe, die er im Moment noch absitzt. Und falls ja, ob das auch dann noch möglich ist, wenn er im aktuellen Prozess wirklich freigesprochen würde.
Nein. Sollte er in diesem Verfahren freigesprochen werden, kann keine SV angeordnet werden. Früher gab es die Möglichkeit, auch nachträglich, also lange nach einem Urteil, noch SV anzuordnen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sah dies aber als Verstoss gegen die Menschenrechte an und der Gesetzgeber hat das Recht der SV 2011 daraufhin geändert. Jetzt ist eine nachträgliche SV nur noch im Anschluss an eine Unterbringung in der Psychiatrie nach § 63 StGB möglich (§ 66b StGB). Auch diesem hat das BVerfG 2013 enge Grenzen gesetzt.

Mal von den rechtlichen Grenzen abgesehen, ist natürlich auch @Ahmose s Einwand richtig: Sollte er hier freigesprochen werden, würde es schwer, die Gefährlichkeit zu begründen. Das werden einige hier wieder nicht gerne hören, aber so ist die Rechtslage.

Siehe auch https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2013/bvg13-013.html


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09.07.2024 um 07:03
@Ahmose und @Rick_Blaine vielen Dank für eure Antwort. Dann wird der Ausgang des Prozesses noch spannender.


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09.07.2024 um 07:27
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Das werden einige hier wieder nicht gerne hören, aber so ist die Rechtslage
Wobei man sich darüber ja kaum beklagen kann. Wäre ja irgendwie absurd, wenn man jemanden von allem freispricht, aber ihm dann Sicherungsverwahrung reinhaut. Was anderes wäre es, wie ihr beschreibt, wenn es noch die Nachträgliche geben würde und man ihm dann extra einen Prozess macht.
Das bedaure ich schon ein bisschen, dass man das als Menschenrechtsverletzung gesehen hat. Ich meine, wenn sich neue Erkenntnisse ergeben, die man noch nicht hatte. Aber da wäre es immer noch schwierig, während der jetztigen Haft ist ja nichts großartiges zu Tage getreten.

Wurde eigentlich bisher das BZR im Prozess verlesen? Und wären die materiellen Voraussetzungen beim letzten Prozess vorhanden gewesen und die Notwendigkeit begutachtet? Bisher hat man da nur Fragmente an Infos, oder? Weder im Thread noch im Internet kann man darüber viel lesen.


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09.07.2024 um 08:27
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Wurde eigentlich bisher das BZR im Prozess verlesen? Und wären die materiellen Voraussetzungen beim letzten Prozess vorhanden gewesen und die Notwendigkeit begutachtet? Bisher hat man da nur Fragmente an Infos, oder? Weder im Thread noch im Internet kann man darüber viel lesen.
Das habe ich mich auch schon gefragt und mir scheint es, diese wären beim letzten Prozess noch gar nicht gegeben. Soweit ich weiss, wurde CB bisher nur einmal wegen Vergewaltigung verurteilt, eben die Straftat, für die er derzeit in Haft ist. Sonst hat er wohl noch Vorstrafen wegen Drogendelikten usw. Mehr ist mir zumindest nicht bekannt.


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09.07.2024 um 08:41
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Das habe ich mich auch schon gefragt und mir scheint es, diese wären beim letzten Prozess noch gar nicht gegeben. Soweit ich weiss, wurde CB bisher nur einmal wegen Vergewaltigung verurteilt, eben die Straftat, für die er derzeit in Haft ist. Sonst hat er wohl noch Vorstrafen wegen Drogendelikten usw. Mehr ist mir zumindest nicht bekannt.
Ist es nicht so dass dar Tross der Anwälte um den Angeklagten pro bono arbeitet oder ist nur der RA Dr. Fülscher als Pflichtverteidiger bestellt?
Wie sieht das dann mit den Kosten aus, für, z.B einen Gutachter, den die Verteidigung einfordert. Belastet so ein Mandat die Praxis des Anwalts oder werden die gesamten Kosten durch die Staatskasse abgepuffert? Kann so ein Mandat einen Rechtsanwalt gegebenfalls finanziell ruinieren?


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

09.07.2024 um 11:08
Zitat von AvramAvram schrieb:Wie sieht das dann mit den Kosten aus, für, z.B einen Gutachter, den die Verteidigung einfordert. Belastet so ein Mandat die Praxis des Anwalts oder werden die gesamten Kosten durch die Staatskasse abgepuffert? Kann so ein Mandat einen Rechtsanwalt gegebenfalls finanziell ruinieren?
Das deutsche Kostenrecht ist weitaus komplizierter als die meisten Laien vermuten. Anders als was man in den typischen amerikanischen Gerichtsserien sieht, wo die Sache einfach ist (Anwalt wird von jeder Seite bezahlt, nur wenn der Angeklagte ungenügende Mittel hat, zahlt der Staat und dann auch die Gutachten) ist das in Deutschland komplizierter: ein Pflichtverteidiger wird bestellt, wenn das Gesetz es vorsieht und nicht wenn der Angeklagte nicht genug Geld hat, einen Anwalt zu bezahlen. Der Angeklagte hat auch das Recht, Wahlverteidiger hinzuzuziehen. Der Unterschied ist allerdings die Bezahlung, der Pflichtverteidiger erhält nur relativ geringe Pauschalen, der Wahlverteidiger verhandelt sein Honorar mit dem Mandanten im Rahmen der gesetzlichen Regeln.

Bei Gutachten sieht es so aus, dass das Gericht den Gutachter beauftragt und damit auch bezahlt (also der Staat). Nur in seltenen Fällen wird der Angeklagte auch ein Privatgutachten beauftragen - dann zahlt er es zunächst.

Aber: je nach Ausgang des Verfahrens kann das Gericht dem Verurteilten die gesamten "Kosten des Verfahrens" auferlegen, und auch die notwendigen Auslagen zu tragen. Dann muss er alles zahlen, einschliesslich aller Gutachtenkosten. Umgekehrt kann das Gericht z.B. bei Freispruch die Kosten und die "notwendigen" Auslagen der Staatskasse auferlegen. Ein Privatgutachten muss dann "notwendig" erachtet werden, um die Kosten zu ersetzen.

Werden die Kosten etc. dem Verurteilten auferlegt ist es allerdings in der Praxis oft so, dass dieser nicht das Geld hat, diese zu bezahlen, vor allem, wenn er ins Gefängnis geht. Dann bleibt der Staat am Ende auf den Kosten sitzen.

Der Verteidiger muss freilich sehen, dass ihm seine Auslagen z.B. für Privatgutachten ersetzt werden. Denn er will natürlich nicht am Ende auf den Kosten sitzen bleiben. Daher wird er immer versuchen, das Gericht zu bewegen, ein Gutachten anzufordern.

Die prinzipielle Regelung findet man in § 464-467 StPO.


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09.07.2024 um 12:35
Wo wir hier gerade ueber Geld sprechen:
Es geht bei diesem Prozess um MILLIONEN !
Sollte es auf einen Freispruch rauslaufen, stehen die Anwaelte bereits in den Startloechern, um Schadensersatzansprueche gegenueber der Presse geltend zu machen.
Der Angeklagte und die Anwaelte haetten dann ausgesorgt.


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09.07.2024 um 13:28
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Das habe ich mich auch schon gefragt und mir scheint es, diese wären beim letzten Prozess noch gar nicht gegeben. Soweit ich weiss, wurde CB bisher nur einmal wegen Vergewaltigung verurteilt, eben die Straftat, für die er derzeit in Haft ist. Sonst hat er wohl noch Vorstrafen wegen Drogendelikten usw. Mehr ist mir zumindest nicht bekannt.
Konkret verurteilt wurde er wegen zwei Fällen von Kindesmissbrauchs 1994 (weniger als ein Jahr, sitzt er 2000 ab). Dann noch 2006 wegen Dieseldiebstahl in Portugal, auch weniger als ein Jahr, sitzt er ab (kann die Tagessätze nicht bezahlen). Wegen des Drogenhandels bekommt er 2011 eine Strafe von 1 Jahr und 9 Monate auf Bewährung. Und dann noch 2016 wegen Kindesmissbrauchs und Besitz von Kipo: er sitzt 1 Jahr und 3 Monate in der JVA Kiel ein. Zuletzt 2019 die Verurteilung wegen der Vergewaltigung von DM.

Der hat noch eine ganze Menge mehr, aber eher kleinere Sachen: Trunkenheit am Steuer, gemeinschaftlicher Diebstahl, Verstoß gegen das Waffengesetz, Besitz von Kipo, Fahren eines nicht versicherten Kfz, Widerstand gegen die Festnahme, Urkundenfälschung, usw. Aber da hat er immer nur Geldstrafen bekommen, meist unter 1000 EUR.

https://www.focus.de/panorama/welt/verdaechtiger-im-fall-maddie-sadistischer-berufskrimineller-akten-zeigen-die-ueble-vergangenheit-von-christian-b_id_12066268.html


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09.07.2024 um 16:10
Zitat von nur_die_faktennur_die_fakten schrieb:Wo wir hier gerade ueber Geld sprechen:
Es geht bei diesem Prozess um MILLIONEN !
Sollte es auf einen Freispruch rauslaufen, stehen die Anwaelte bereits in den Startloechern, um Schadensersatzansprueche gegenueber der Presse geltend zu machen.
Der Angeklagte und die Anwaelte haetten dann ausgesorgt.
Das wage ich doch eher zu bezweifeln, dass der Angeklagte und die Anwälte damit ausgesorgt haben. Oder wenn sie in England klagen? Die sind da ja freigiebiger. Aber ob da überhaupt was rausspringt? Ist doch normal, dass die (Klatsch)-Presse vorverurteilt. Dann wären viele Freigesprochene reich.


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09.07.2024 um 17:03
Zitat von nur_die_faktennur_die_fakten schrieb:Der Angeklagte und die Anwaelte haetten dann ausgesorgt.
Das impliziert, das es hier nur um Geld und Macht geht? Und die aus einem Freispruch heraus resultierenden Konsequenzen werden hier der reinen Geschäftemacherei untergeordnet werden?
Gesetz den Fall, also rein hypothetische Frage: Wer oder was übernimmt die Verantwortung, wenn der Anklagten trotz Freispruch doch schuldig sein könnte?
Wenn Angeklagte, in der Vergangenheit unschuldig verurteilt wurden, ist der Umkehrschluss doch wohl genauso möglich, oder ist dieser Gedanke vollkommen abwegig?
Als Fragen an die Fachleute hier im Forum.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

09.07.2024 um 17:05
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Das wage ich doch eher zu bezweifeln, dass der Angeklagte und die Anwälte damit ausgesorgt haben. Oder wenn sie in England klagen? Die sind da ja freigiebiger. Aber ob da überhaupt was rausspringt?
Da brauch man sich z.B. nur die "Anfaenge" des Madeleine McCann Falles anschauen:
Der erstgenannte Verdaechtigte Robert M. hat die Summe von 600000£
(damalige Umrechnung = 750000€) zugesprochen bekommen.


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09.07.2024 um 17:23
Zitat von nur_die_faktennur_die_fakten schrieb:Da brauch man sich z.B. nur die "Anfaenge" des Madeleine McCann Falles anschauen:
Der erstgenannte Verdaechtigte Robert M. hat die Summe von 600000£
(damalige Umrechnung = 750000€) zugesprochen bekommen.
Ja, finde aber nicht, dass man das Vergleichen kann. McCann ist ja nicht angeklagt, das läuft ja erstmal so weiter. Ich kenne natürlich bei Weitem nicht jeden internationalen Bericht, aber bei denen ging es ja um die spezielle Art der Berichterstattung und die erheblichen Folgen. CB war die ganze Zeit im Knast, da kannst du nicht viel kaputt machen. Außerdem war er ja offiziell angeklagt. Aber vllt ist das ja in UK und Portugal wirklich ganz anders.


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09.07.2024 um 17:27
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Außerdem war er ja offiziell angeklagt.
War er nicht! Robert M. wurde lediglich als Verdaechtiger von der Policia Judiciaria "betitelt".


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

09.07.2024 um 17:56
Zitat von nur_die_faktennur_die_fakten schrieb:War er nicht! Robert M. wurde lediglich als Verdaechtiger von der Policia Judiciaria "betitelt
Ich rede von CB in diesem Prozess. Darum geht es doch bei einem möglichen Freispruch. Ein Freispruch in diesen Fällen hat ja erstmal keinen Einfluss im Maddie-Fall. Und bei dem Anderen ging es um sie und er wurde nie offiziell angeklagt.
Zitat von nur_die_faktennur_die_fakten schrieb:Es geht bei diesem Prozess um MILLIONEN !
Sollte es auf einen Freispruch rauslaufen, stehen die Anwaelte bereits in den Startloechern, um Schadensersatzansprueche gegenueber der Presse geltend zu machen.



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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

09.07.2024 um 18:40
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Ich rede von CB in diesem Prozess. Darum geht es doch bei einem möglichen Freispruch. Ein Freispruch in diesen Fällen hat ja erstmal keinen Einfluss im Maddie-Fall. Und bei dem Anderen ging es um sie und er wurde nie offiziell angeklagt.
Ich hab den Maddie Fall auch nur als Beispiel angebracht.
Man sollte aber nicht denken, das Faelle hier unterschiedlich bei Schadensersatzforderungen "bewertet" werden


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

09.07.2024 um 18:41
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Ich rede von CB in diesem Prozess. Darum geht es doch bei einem möglichen Freispruch. Ein Freispruch in diesen Fällen hat ja erstmal keinen Einfluss im Maddie-Fall. Und bei dem Anderen ging es um sie und er wurde nie offiziell angeklagt.
Korrigiert mich, wenn ich etwas missverstanden haben sollte. Maddie gilt in England als nach wie vor vermisst. Einer der Gründe warum es bislang kein Auslieferungsbegehren seitens Großbritannien gibt. Solange es keinen Leichenfund, keinen Beweis gibt, das das Mädchen ein Tötungsiopfer von CB wurde, wird sich daran nichts ändern, es sein denn es kommt zu einem freiwilligen Geständnis. Womit in absehbarer Zeit wohl nicht zu rechnen ist..


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