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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

2.045 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Christian B, Claudia Ruf, Inga Gehricke ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

28.05.2024 um 00:40
... und umgekehrt muss man sich ja auch nicht künstlich dümmer stellen, als die Polizei erlaubt, und so tun, als gäbe es all die bereits begangenen Verbrechen nicht und als würde man CB nur als Lückenbüsser für ungeklärte Fälle missbrauchen.

Was bei normalen, unbescholtenen Mitbürgern als unauffällig gelten darf,
ist bei einem Schwerverbrecher vom Kaliber eines CB ein Alarmsignal und berechtigter Grund, da ganz genau hinzusehen und jede noch so harmlos erscheinende Absicht zu hinterfragen.

Es ist mir völlig unverständlich, wie hier unter dem Deckmantel der Unschuldsvermutung, das Opferbashing in einer Weise fortgesetzt wird, die ich wohlmeinend nur noch als sich verselbständigte Dauerschleife verfehlter Gerechtigkeitskrieger abheften kann.

Ich bin aber zuversichtlich, dass die Richter auf solche unlauteren Spielchen nicht hereinfallen werden.

Am Ende gilt ja in der Beweiswürdigung die Gesamtschau. Und da kann bei dieser Vorgeschichte beim besten Willen kein Unschuldsengel zustande kommen. Wohl nichteinmal ein halbwegs statthafter Revisionsgrund.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

28.05.2024 um 02:04
Zitat von JustreadingJustreading schrieb:Jop, Stichpunkt Unschuldsvermutung. Das ist im übrigen keine Handlungsempfehlung sondern ein wichtiger Grundpfeiler unseres Rechtssystems und teil der Erklärung der Menschenrechte der vereinten Nationen, siehe Artikel 11.

Eine Schuld gilt es aktiv bewiesen zu werden, solange dies nicht geschehen ist und durch einen Richter die Schuld festgestellt wurde, gilt eine Person sowohl National, alsauch International als Unschuldig zu behandeln.
Natürlich hat der Angeklagte bis zu einer etwaigen Verurteilung als unschuldig zu gelten. Das bestreitet hier doch niemand! Und: eine Schuld kann nicht immer bewiesen werden. Wie sollte das in so einem Fall gehen, wenn nicht zufällig Kameras die Szene aufgenommen hätten? Es geht "nur" darum, dass der/die Richter zu einer Überzeugung (für ein Urteil) kommen müssen.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

28.05.2024 um 09:13
Zitat von BiochemikerBiochemiker schrieb:Hinzu kommt das fehlende Motiv Hazel Bs, einen fremden Mann zu beschuldigen.
Weil - denke ich - niemand H.B. Böswilligkeit unterstellt.
Vielmehr ist es sowohl denkbar alsauch absolut nicht unrealistisch das sie nach all den Jahren unterbewusst einen Trigger erlebt hat welcher sich auf C.B. fixiert hat.
Gerade durch die durch H.B. objektiv wargenommenen Paralelen zu ihrer Tat ist ein Triggerereignis garnicht so unwarscheinlich.

Das sie so extrem auf das Foto reagiert hat, obwohl auf diesem wie wir alle sehen können nur sehr wenig zu erkennen ist, nichtmal die Augenfarbe ist wirklich erkennbar, zeigt das mmn. recht deutlich auf.

Ich vermute das es überhaupt kein "Motiv" gibt, da SIE tatsächlich davon Überzeugt ist, es sich hierbei jedoch eher um eine Traumareaktion handelt.
Das die Dame Psych. nicht gesund ist hat sie ja selber vor Gericht ausgesagt.
Zitat von TrimalchioTrimalchio schrieb:Was bei normalen, unbescholtenen Mitbürgern als unauffällig gelten darf,
ist bei einem Schwerverbrecher vom Kaliber eines CB ein Alarmsignal und berechtigter Grund, da ganz genau hinzusehen und jede noch so harmlos erscheinende Absicht zu hinterfragen.
Hmmm nope, ich wüsste nicht inwiefern das in Ordnung sein sollte.
Bitte einmal Quellen mit entsprechenden Paragraphen dafür.

Ich halte sowohl mit der Unschuldsvermutung - welche eins der höchsten Internationalen Güter ist - alsauch mit der Vorraussetzung eines konkreten Tatverdachts dagegen, für beides wurden die Quellen und Paragraphen bereits gepostet.
Zitat von TrimalchioTrimalchio schrieb:das Opferbashing in einer Weise fortgesetzt wird
Auch für dich: Unterlasse bitte völlig haltlose Unterstellungen. Wäre der Forenadministration der Meinung das es hier Opferbashing gebe, wäre der entsprechende User - mich eingeschlossen - wohl nicht mehr hier.

Jegliche Kritik und Zweifel an Opfer und Zeugen als "Opferbashing" abzutun ist weder produktiv, noch Ontopic.
Zitat von redsherlockredsherlock schrieb:Und: eine Schuld kann nicht immer bewiesen werden. Wie sollte das in so einem Fall gehen, wenn nicht zufällig Kameras die Szene aufgenommen hätten?
Durch konkrete Aussagen von Augenzeugen - wie es sie hier gibt, diese jedoch eben NICHT konkret aussagen das die Tat so begangen wurde - , durch Audio, Video oder Fotoaufnahmen. Durch eindeutig zuweisbare Punkte, Forensik und und und.

Die Liste ist lang, und ja der Richter mit Überzeugt sein, dies jedoch zu einer absoluten Sicherheit.
Nicht umsonst gilt - Gott sei Dank! - In dubio pro reo , was auch idr. Teil unseres Grundgesetz ist.
Es darf für den richter KEINE ZWEIFEL übrig bleiben.
Zitat von redsherlockredsherlock schrieb:Das bestreitet hier doch niemand!
Doch so einige.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

28.05.2024 um 09:57
Zitat von TrimalchioTrimalchio schrieb:Was bei normalen, unbescholtenen Mitbürgern als unauffällig gelten darf,
ist bei einem Schwerverbrecher vom Kaliber eines CB ein Alarmsignal und berechtigter Grund, da ganz genau hinzusehen und jede noch so harmlos erscheinende Absicht zu hinterfragen.
So funktioniert die deutsche Justiz aber nicht. So arbeitet sie auch nicht. Vor Gericht sind alle gleich. Da werden keine Unterschiede gemacht und es gibt auch keine Vorverurteilungen. Niemand hat vor Gericht einen Bonus oder ein Malus.
Zitat von BiochemikerBiochemiker schrieb:Hinzu kommt das fehlende Motiv Hazel Bs, einen fremden Mann zu beschuldigen.
Das hat auch bisher noch keiner geliefert, der an HBs Aussagen zweifelt.
Das ist auch nicht unsere Aufgabe oder Absicht. Da hast du völlig falsche Vorstellungen. Hier werden Aussagen bewertet und diskutiert, nicht mehr und nicht weniger. Diese Aussagen sind nun mal nicht so eindeutig wie sich das manche User wünschen würden. Daran kann niemand etwas ändern. Man darf sich da nichts zurechtbiegen oder herbeiwünschen. Gaub mir, auch das Gericht hätte es lieber, wenn da einer sagen würde: "Ja, der Angeklagte hat masturbiert. Ich habs genau gesehen." oder "Der Angeklagte hatte ein Drachen-Tattoo am linken Oberschenkel." Aber Aussagen mit dieser Eindeutigkeit gibt es im Fall CB nicht und damit werden wir alle leben müssen.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

28.05.2024 um 11:22
Zitat von JustreadingJustreading schrieb:Es darf für den richter KEINE ZWEIFEL übrig bleiben.
Das ist leider völlig falsch. Aber du kannst ja gern
Zitat von JustreadingJustreading schrieb:Bitte einmal Quellen mit entsprechenden Paragraphen dafür.
nachliefern.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

28.05.2024 um 12:01
Zitat von JustreadingJustreading schrieb:Die Liste ist lang, und ja der Richter mit Überzeugt sein, dies jedoch zu einer absoluten Sicherheit.
„Absolute Sicherheit“ gibt es kaum irgendwo, auch nicht bei einem Tatrichter. Dieser hat sich bei der Urteilsfindung an die Regeln der StPO zu halten. Die freie richterliche Beweiswürdigung nach § 261 StPO muss freilich einigen Kriterien folgen:

https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/0200-llm-digitalization-law/2023/39-freiebeweiswuerdigung_2023.pdf

Interessant ist auch, was ein Strafrichter und Hochschullehrer für Straf- und Strafprozessrecht zum Thema freie richterliche Beweiswürdigung sagt:

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/richterliche-ueberzeugungsbildung-die-suche-nach-der-wahrheit-waere-naiv/


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

28.05.2024 um 12:26
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:So funktioniert die deutsche Justiz aber nicht. So arbeitet sie auch nicht. Vor Gericht sind alle gleich. Da werden keine Unterschiede gemacht und es gibt auch keine Vorverurteilungen. Niemand hat vor Gericht einen Bonus oder ein Malus.
Es gibt keine Vorverurteilung, in der Rechtsprechung ist aber etabliert, den Charakter eines Angeklagten bei der Beweiswürdigung zu berücksichtigen, soweit dieser durch Vorstrafen objektiviert ist und eine entsprechende Motivlage erklärt. Daher hat @Trimalchio schon recht mit dieser Aussage:
Zitat von TrimalchioTrimalchio schrieb:Was bei normalen, unbescholtenen Mitbürgern als unauffällig gelten darf,
ist bei einem Schwerverbrecher vom Kaliber eines CB ein Alarmsignal und berechtigter Grund, da ganz genau hinzusehen und jede noch so harmlos erscheinende Absicht zu hinterfragen.
Und es ist natürlich ein Grund, seine Glaubwürdigkeit deutlich mehr in Frage zu stellen als die Aussage von unbescholtenen Zeugen, die kein Motiv und keine Veranlassung haben, jemanden zu Unrecht zu beschuldigen und die Wasserlassen von sexueller Manipulation unterscheiden können. Die Zeugin hat ausgesagt, dass er nicht uriniert hat. Das ist für mich eine klare unmissverständliche Aussage und die wird für das Gericht genauso eindeutig sein.
Zitat von JustreadingJustreading schrieb:Hmmm nope, ich wüsste nicht inwiefern das in Ordnung sein sollte.
Bitte einmal Quellen mit entsprechenden Paragraphen dafür.
Weil du so nett fragst, habe ich ein paar Urteile herausgesucht, denen zu entnehmen ist, dass Vorstrafen, kriminelle Skrupellosigkeit und Gewaltneigungen eines Angeklagten selbstverständlich Bestandteil der richterlichen Überzeugungsbildung sein dürfen und auch sind.

Ich zitiere aus den Urteilen:
Die Vorstrafe des Angeklagten zeigt darüber hinaus, dass diesem Angriffe gegen die Willensentschließungsfreiheit von Frauen jedenfalls nicht wesensfremd sind.
LG Augsburg 3. Strafkammer, Urteil vom 28.04.2023, Az.: 3 KLs 201 Js 109552/22
Ungeachtet des Umstandes, dass die Kammer den Tatnachweis aufgrund der bisher vorliegenden Umstände bereits als geführt ansieht, ist auch festzustellen, dass die gegenständlichen Taten der Vergewaltigung und der vorsätzlichen Körperverletzung dem Angeklagten nicht wesensfremd sind. Der Angeklagte ist vielfach vorbestraft.
LG Bayreuth 1. Große Strafkammer, Urteil vom 30.06.2021, Az.: 1 KLs 123 Js 9931/15,
Letztlich lassen die den Vorstrafen des zur Tatzeit in O1 lebenden Angeklagten zugrunde liegenden Straftaten die hier in Rede stehende Tat als für den Angeklagten jedenfalls im Tatzeitraum nicht wesensfremd erscheinen.
LG Dortmund 39. Große Strafkammer, Urteil vom 25.01.2021, Az.: 39 Ks 10/18
(2) Weitere relevante Indizien
Randnummer126
Darüber hinaus wird der festgestellte Sachverhalt durch diverse weitere Indizien belegt.
Randnummer127
(a) Zum Einsatz des Hammers
Randnummer128
(aa) Gewalt des Angeklagten bei anderen Gelegenheiten
Randnummer129
Dass die Ausübung von Gewalt dem Angeklagten nicht völlig wesensfremd ist, zeigt sich an der nach der Einspruchsrücknahme rechtskräftig festgestellten Tat vom xx.xx.xxxx und weiterhin an der Tat 2 des vorliegenden Verfahrens, welche der Angeklagte jedenfalls teilweise einräumt. Dabei fällt hinsichtlich der Tat vom xx.xx.xxxx auf, dass der Angeklagte auch hier versucht, das Würgen mit einer Art Missverständnis zu erklären.
LG Frankenthal 1. Strafkammer, Urteil vom 28.10.2019, Az.: 1 Ks 5220 Js 9464/19

Last, but not least zu Brückner himself:
Darüber hinaus war die Tat für den Angeklagten auch nicht wesensfremd. Dies ergibt sich zum einen daraus, dass der Angeklagte zur Tatzeit bereits einmal wegen eines Sexualdelikts und eines Eigentumsdelikts zu einer Jugendstrafe verurteilt worden war (I Nr. 1 und 2). Diebstähle von Diesel und Solarpaneelen zur Finanzierung seines Lebensunterhalts hat er selbst eingeräumt, zudem die Festnahme beim Versuch eine größere Dieselmenge zu stehlen Anfang April 2006, somit wenige Monate nach der hier abgeurteilten Tat.
LG Braunschweig 1. Große Strafkammer, Urteil vom 16.12.2019, Az.: 1 KLs 71/19


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

28.05.2024 um 12:59
Zitat von PalioPalio schrieb:Und es ist natürlich ein Grund, seine Glaubwürdigkeit deutlich mehr in Frage zu stellen als die Aussage von unbescholtenen Zeugen, die kein Motiv und keine Veranlassung haben, jemanden zu Unrecht zu beschuldigen und die Wasserlassen von sexueller Manipulation unterscheiden können. Die Zeugin hat ausgesagt, dass er nicht uriniert hat. Das ist für mich eine klare unmissverständliche Aussage und die wird für das Gericht genauso eindeutig sein.
Klar. Deswegen steht CB ja auch vor Gericht und die Anklage wurde zugelassen. Was die Eindeutigkeit der Aussage betrifft sind wir uns aber nicht einig. Ich halte die nicht für eindeutig und bin mir auch nicht so sicher wie du, was die Einschätzung des Gerichts angeht. Das CB ein Verbrecher ist wissen wir alle.
Zitat von PalioPalio schrieb:Ich zitiere aus den Urteilen:
Aus den Urteilen geht aber auch hervor, das der Tatnachweis nicht nur an den Aussagen hing sondern auch notfalls ohne diese geführt werden konnte. So eine Situation haben wir hier ja leider nicht. Sonst wäre vieles sehr viel einfacher und eindeutiger.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

28.05.2024 um 13:17
Zitat von TrimalchioTrimalchio schrieb:Das ist leider völlig falsch. Aber du kannst ja gern
Justreading schrieb:
Bitte einmal Quellen mit entsprechenden Paragraphen dafür.
nachliefern.
Selbstverständlich.
Der Grundsatz In dubio pro reo, kurz Zweifelssatz, ist ein schlagwortartiger Ausdruck dafür, dass im Strafprozess ein Angeklagter nicht verurteilt werden darf, wenn dem Gericht Zweifel an seiner Schuld verbleiben.[1]

Der Grundsatz ist im deutschen Recht gesetzlich nicht normiert, wird aber abgeleitet aus Art. 103 Absatz 2 GG, Art. 6 Absatz 2 EMRK sowie aus § 261 StPO.[1] Der Grundsatz hat den Status eines grundrechtsgleichen Rechts im Sinne des Art. 93 I Nr. 4a GG.
Quelle: Wikipedia: In dubio pro reo

So und jetzt bist du dran.
Du wurdest bereits vorhin aufgefordert eine Quelle zu liefern, seitdem hattest du offensichtlich Zeit zu posten.
Nun fordere ich dich ein weiteres mal auf.
Zitat von PalioPalio schrieb:Weil du so nett fragst, habe ich ein paar Urteile herausgesucht, denen zu entnehmen ist, dass Vorstrafen, kriminelle Skrupellosigkeit und Gewaltneigungen eines Angeklagten selbstverständlich Bestandteil der richterlichen Überzeugungsbildung sein dürfen und auch sind.
Ganz nett das du dir die Mühe machst, aber gefragt wurde jemand anderes.
Desweiteren bezog sich meine Frage auf die Aussage das bei jemand vorbestraften scheinbar harmlose vorgänge aufgrund seiner Vorstrafe generell nochmal beleuchtet werden (dürfen).

Es geht nicht um die Entscheidungsfindung sondern um die Frage ob ein Generalverdacht aufgrund von Vorstrafen in ordnung ist.
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:Das CB ein Verbrecher ist wissen wir alle.
This. Nochmal an aller deutlichkeit: das er in der Vergangenheit verurteilt wurde und ein Krimineller ist, steht nicht zu debatte.
Zitat von PalioPalio schrieb:Die Zeugin hat ausgesagt, dass er nicht uriniert hat.
Super.
Nun zu den Fakten

Die Zeugin war zum Zeitpunkt 11 Jahre alt.
Es war eine volle, unruhige und laute Umgebung.
Wie lange hat sie C.B. konkret gesehen?
WAS hat C.B. denn konkret getan, wenn er nicht wasser gelassen hat?
Konnte die 11 Jährige Zeugin die Situation tatsächlich lange genug beobachten und richtig warnehmen um mit gewissheit sagen zu können das C.B. auch nicht wasserlassen WOLLTE?
Warum sagt die Zeugin nicht konkret aus was er denn getan hat?
Warum hat C.B. , sollte er diese handlungen tatsächlich vorgenommen haben, nicht die Flucht ergriffen bevor der Vater dazu kam?

Das sind alles berechtigte Fragen die es zu beantworten gilt, wenn man jegliche Zweifel ausräumen möchte.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

28.05.2024 um 13:24
Ich weiß gar nicht wieso hier noch darüber diskutiert wird.

Christian B. hat laut Zeugenaussage eindeutig vor dem Kind masturbiert.
Die Richterin fragt, ob der Mann womöglich uriniert habe?
„Nein.“
Ob er masturbiert habe?
„Ja.“
Ob sie vormachen könne, was der Mann gemacht habe? „Das möchte ich nicht“, sagt die Zeugin schluchzend. „Er hat seine Hände vorwärts und rückwärts bewegt.“ Sie sei dann losgelaufen und habe ihren Vater geholt.
Quelle:

https://www.bild.de/regional/niedersachsen/regional/vitor-p-aus-portugal-er-schnappte-den-maddie-verdaechtigen-87850496.bild.html


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

28.05.2024 um 14:10
Zitat von SwaggerSwagger schrieb:Ich weiß gar nicht wieso hier noch darüber diskutiert wird.

Christian B. hat laut Zeugenaussage eindeutig vor dem Kind masturbiert.
Danke für den Link.
Diese Aussage war in den anderen Links bisher nicht ersichtlich, somit sollte das Thema dann vorerst vom Tisch sein, die Aussage ist eindeutig.


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Palio ehemaliges Mitglied

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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

28.05.2024 um 14:13
Zitat von JustreadingJustreading schrieb:Ganz nett das du dir die Mühe machst, aber gefragt wurde jemand anderes.
Nun kann ja in einem solchen Forum jeder schreiben und antworten oder auch nicht antworten, wenn ein anderer geforderte Quellen geliefert hat. Ganz wie man mag.

@Swagger danke für die weitere Quelle.
Zitat von JustreadingJustreading schrieb:Diese Aussage war in den anderen Links bisher nicht ersichtlich, somit sollte das Thema dann vorerst vom Tisch sein, die Aussage ist eindeutig.
Aber das ergibt sich doch bereits aus der Anklage!
Ich hatte sie auch gepostet:
Zitat von PalioPalio schrieb:Aus der Anklage:
Am 11.06.2017 habe der Angeschuldigte in den frühen Morgenstunden um ca. 02:00 Uhr während des sogenannten Schneckenfestes auf einem Spielplatz in Bartolomeu de Messines in Portugal Blickkontakt zu einem 11-jährigen portugiesischen Mädchen aufgenommen, die auf der Schaukel des dortigen Spielplatzes gesessen habe. Dann habe sich der Angeschuldigte unter ständigem Blickkontakt mit dem Kind seine Hose und Unterhose heruntergezogen und an seinem nackten Penis Masturbationsbewegungen vorgenommen, um sich sexuell zu erregen, bis das erschrockene Mädchen hilfesuchend zu ihrem Vater gelaufen sei. Der Angeschuldigte konnte noch vor Ort von der portugiesischen Polizei festgenommen werden.
Die beruht selbstverständlich auf der Aussage des Mädchens.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

28.05.2024 um 14:30
Zitat von PalioPalio schrieb:Aber das ergibt sich doch bereits aus der Anklage!
Zitat von PalioPalio schrieb:Die beruht selbstverständlich auf der Aussage des Mädchens.
Nein das ist eben nicht selbstverständlich.

In die Anklage kann der Staatsanwalt erstmal reinschreiben worauf er lust hat, solange er davon überzeugt ist und es formal begründen kann.

Nur weil etwas in der Anklage steht heißt das aber nicht das es auch so war.
Dafür gibt es ja eben die Gerichtsverhandlung. Und dafür werden ja explizit vor Gericht die Zeugen gehört.

Wäre dies so selbstverständlich müssten viele viele Opfer sich nicht nochmal Quälen und alles erneut schildern sondern könnten dem ganzen fern bleiben.


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Palio ehemaliges Mitglied

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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

28.05.2024 um 14:34
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:So eine Situation haben wir hier ja leider nicht. Sonst wäre vieles sehr viel einfacher und eindeutiger.
Dazu noch Folgendes:
Was dir vermutlich nicht klar ist, ist die Tatsache, dass bei einer klassischen Aussage-gegen-Aussage-Konstellation, bei der eine Zeugenaussage das wichtigste oder sogar einzige Beweismittel ist, auch der einen Seite einfach nicht geglaubt werden darf. Voraussetzung ist Konstanz und Stringenz in der glaubhaften Aussage und die liegt hier vor. Die junge Frau hat die vom Angeklagten vorgebrachte Behauptung ausgeräumt mit ihrer klaren Aussage, dass Brückner nicht uriniert habe, als er auf dem Spielplatz (!) dem auf der Schaukel sitzenden Mädchen in die Augen schaute, seine Hose und Unterhose herunterließ und an seinem Geschlechtsteil manipulierte. Damit ist die Sache für mich -und ich wette auch für das das Gericht- eindeutig und zweifelsfrei. Zur Überzeugungsbildung kommt sein „Gewohnheitshosenrunterlassen“ vor kleinen Mädchen hinzu. Da bleibt echt kein Zweifel übrig, wenn man nicht gerade der Anwalt von Brückner ist und verzweifelt Zweifel sucht und vortäuscht. Lügen und Ausreden versuchen andere Straftäter ja auch an den Mann zu bringen, aber Richter und Richterinnen sind in der Regel nicht so naiv, darauf reinzufallen:
Zitat von PalioPalio schrieb:dass der Angeklagte auch hier versucht, das Würgen mit einer Art Missverständnis zu erklären.
______________
Zitat von JustreadingJustreading schrieb:In die Anklage kann der Staatsanwalt erstmal reinschreiben worauf er lust hat, solange er davon überzeugt ist und es formal begründen kann.
Das ist jetzt nicht dein Ernst, oder? Lies mal bitte nach:

Wikipedia: Zwischenverfahren
Zitat von JustreadingJustreading schrieb:Nein das ist eben nicht selbstverständlich.
Doch ist es.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

28.05.2024 um 15:02
Zitat von JustreadingJustreading schrieb:Und jetzt kann sich jeder selber den Kopf machen ob und wie sehr aussagekräftig das Bild ist.
Zitat von JustreadingJustreading schrieb:Das sie so extrem auf das Foto reagiert hat, obwohl auf diesem wie wir alle sehen können nur sehr wenig zu erkennen ist, nichtmal die Augenfarbe ist wirklich erkennbar, zeigt das mmn. recht deutlich auf.
Was soll das schon wieder? Sie hat ihn nicht allein anhand des Fotos erkannt, sondern, wie bereits mehrfach klargestellt wurde, anhand der Tatbeschreibung mit all ihren Parallelen zu ihrem eigenen Fall - in Verbindung mit dem Foto. Die Parallelen der Taten allein dürften schon „Wiedererkennungswert“ haben.

Dann den Namen zu googeln und weitere Bilder zu sehen, dürfte das Nächste sein. Das Foto mit den „stechend blauen Augen“ dürfte hier jeder kennen.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

28.05.2024 um 16:33
Es scheint, als wäre der letzte rote Hinweis nicht klar genug gewesen. Entschuldigt, mein Fehler. Weitere Provokationen und Nickligkeiten auf persönlicher Ebene, werden mit entsprechenden Sperren entlohnt.

Wir erwarten eine sachliche Diskussion. Quellen werden geliefert, wenn sie nicht erbracht wurden und ausstehen. Wikipedia ist als Quelle zulässig, bis auf Widerruf der Verwaltung. Wer keine Quelle auf Nachfrage liefert, darf sich u.U. mit uns auseinandersetzen.

Wer Opferbashing vermutet, hat das zu melden. Wir verstehen keinen Spaß bei Bashing und schon gar nicht bei Opfer-Bashing. Einfach nur den Vorwurf in den Raum werfen, ohne es durch die Verwaltung prüfen zu lassen, ist nicht zulässig.

Sollten wir gleich wieder auf den Plan gerufen werden, weil die Diskussion noch mal aus dem Ruder läuft, werden wir uns liebevoll um die Störer kümmern


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

28.05.2024 um 17:57
Die nächste Zeugin belastet Christian B. schwer:
Laut Anklage soll der 47-jährige Deutsche dem damals zehnjährigen Mädchen hinter einem Felsloch aufgelauert, es mit einer Hand gepackt und mit der anderen Hand masturbiert haben. In der Vernehmung verwies die Zeugin auf ein "signifikantes Grinsen", das sie als "schmierig" beschrieb. Sie habe damals mit ihrem Bruder und befreundeten Kindern am Stand gespielt, als sie einen nackten Mann gesehen hätten. Nach ihrem Bericht war sie einen kurzen Moment allein, als der Mann ihr Handgelenk griff und sie nach ihrem Namen fragte. "Als er fertig war, hat er mich direkt losgelassen", sagte die Zeugin.
...
Viele Jahre nach dem Übergriff sei das Bundeskriminalamt auf sie zugekommen, erklärte die Zeugin. 2020 habe sie dann den Zeugenaufruf in der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY ... ungelöst" gesehen, in dem überraschend öffentlich bekanntgeben wurde, dass ein deutscher Sexualstraftäter unter Verdacht steht, die dreijährige Maddie entführt und getötet zu haben. Der Bericht habe wegen der gezeigten Fotos ihr Interesse geweckt. Sie habe im Internet nach weiteren Bildern recherchiert und ihn dann auf einigen eindeutig wiedererkannt, berichtete die Zeugin der Strafkammer in Braunschweig.

Sie beschrieb einen Täter mit schlanker Statur und blonden Haaren. Dazu berichtete sie über vorstehende Vorderzähne, eine längliche Kopfform, einige Muttermale und eben ein schmieriges Grinsen. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft schilderte die Zeugin das Wiedererkennen des Angeklagten auf verschiedenen Bildern sehr differenziert. Die Verteidigung sprach von geringer Beweiskraft. Es handele sich durch die vielen Fotos um wiederholendes Erkennen, das schlicht wertlos sei.
Quelle:

https://www.n-tv.de/panorama/Zeugin-belastet-Maddie-Verdaechtigen-Christian-B-article24972669.html

so langsam wird die Luft dünn, für die, die in B. noch den Heligen sehen.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

28.05.2024 um 18:14
Und hier gibt es noch weitere Details zum sog. fünften Anklagekomplex:

...
Im Prozess vor dem Landgericht Braunschweig gegen Christian B. konzentriert sich die Beweisaufnahme auf den fünften und letzten Anklagekomplex. Der Hauptverdächtige im Fall Madeleine „Maddie“ McCann ist neben drei Vergewaltigungen auch in zwei Fällen von Kindesmissbrauch in Portugal angeklagt. Die erste Tat soll am 11. Juni 2017 am Rande eines Volksfestes stattgefunden haben: Er soll sich vor einer 11-jährigen Einheimischen entblößt. Damals wurde er verhaftet und an Deutschland ausgeliefert. Am 7. April 2007 – nur wenige Wochen, bevor „Maddie“ am 3. Mai 2007 in Praia da Luz entführt wurde – soll er bereits eine Missbrauchstat begangen haben. Das Opfer ist sich sehr sicher, dass Christian B. ihr Täter war.

An einem Strandabschnitt in Salema im Distrikt Faro soll er vor einer 10-jährigen Deutschen masturbiert haben. Bis auf Schuhe sei er dabei nackt gewesen, habe das Mädchen auf Englisch erst nach ihrem Namen gefragt, sie am Arm gepackt und während der Tat aufgefordert, ruhig zu bleiben und ihm zuzuschauen. Zwei weitere Kinder wurden Zeugen. Christian B. sie bei der Tat angegrinst haben, ein Bild, dass die Zeugin bis heute nicht vergessen haben will. Nachdem er ejakuliert habe, sei er geflüchtet. Die Ermittlungen der portugiesischen Polizei nach dem Täter liefen ins Leere, Akten zum Fall inklusive Phantombild wurden vernichtet. 17 Jahre nach den Ereignissen sagte das Opfer, nun eine Frau von 27 Jahren, vor Gericht aus.
„Ich wollte niemanden zu Unrecht belasten“

2019 hatte das BKA sie kontaktiert. „Ich hätte nie gedacht, dass mein Fall - in einem kleinen Dorf in Portugal - nochmal so ein Ding wird. Aber ich konnte mich noch gut erinnern, ich habe nichts verdrängt“, sagte sie. Aus einer Vorlage von acht Porträtaufnahmen erkannte sie Christian B. als Täter wieder, allerdings sei sie sich nur zu „50 Prozent“ sicher gewesen. Daraufhin legten ihr Polizisten weitere Fotos vom Hauptverdächtigen vor. Die Zeugin sagte damals, sie glaube eher nicht, dass ihr Täter auf den Fotos gewesen sei. „Ich wollte niemanden zu Unrecht belasten“, erklärte die Zeugin im Prozess.

Mitte 2020 wurde Christian B. als Hauptverdächtiger im Fall „Maddie“ international bekannt und der Fall bei „Aktenzeichen XY“ vorgestellt. Die Zeugin erkannte im TV-Beitrag Fotos seiner Autos wieder, die ihr das BKA schon 2019 vorgelegt hatten. Daraus zog sie den Rückschluss auf ihren Fall, recherchierte Presseberichte im Internet zu Christian B., fand ungestellte Fotos aus dessen privaten Umfeld und will ihn identifiziert haben. Sie schrieb dem BKA: Sie sei sich nun zu „99 Prozent“ sicher, dass Christian B. ihr Täter war. „Ich habe sein signifikantes, schmieriges Lächeln und seine schiefen Vorderzähne wiedererkannt.“

Oberstaatsanwälten Ute Lindemann betonte in einer Erklärung den hohen Wert der Aussage der Zeugin. Verteidiger Friedrich Fülscher erklärte hingegen, der Beweiswert sei gering, es handele sich seiner Ansicht nach um das Phänomen des „wiederholten Wiedererkennens“
Quelle: https://www.harzkurier.de/niedersachsen/braunschweig/article406440859/christian-b-zeugin-zu-99-prozent-sicher-er-ist-mein-taeter.html

Also die eine Zeugin erinnert sich an die Augenpartie, die andere an seine schiefen Zähne und sein schmieriges Grinsen...


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

28.05.2024 um 18:36
Zitat von SwaggerSwagger schrieb:Also die eine Zeugin erinnert sich an die Augenpartie, die andere an seine schiefen Zähne und sein schmieriges Grinsen..
Bei dem Mädchen vom Spielplatz 2017 wurde er zum Glück festgehalten und von der Polizei identifiziert. Da gibt’s kein Identifikationsproblem und die Alternative - Ausreden bezüglich der Tathandlung - wird nicht ziehen.

Bei der Amerikanerin trug er eine Maske. Ihre Täterbeschreibung passte nicht allzu gut auf CB und wäre daher problemlos angreifbar gewesen, wenn da nicht ein Haar auf dem Bettlaken gefunden worden wäre, aus dem DNA extrahiert werden konnte, welche eindeutig ihm zugeordnet werden konnte.

Und dieses Haar, das ihn dort eindeutig überführte, wird m. E. auch eine Rolle spielen bei dem Fall Hazel B. - ohne Haar, aber mit ähnlicher Vorgehensweise des Täters und einer überzeugenden Zeugenaussage. Die Indizienlage hätte ohne die ähnliche Vergewaltigung der Amerikanerin und die weiteren ähnlichen Vergewaltigungen auf den Videos weniger Beweiskraft. Aber so wird es reichen, ich bin recht zuversichtlich, dass StA und Nebenklägerin sich durchsetzen.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

28.05.2024 um 18:51
Wir können auf alle Fälle gespannt bleiben!

Gibt es eine Prognose wann es zur Urteilsfindung kommen wird?
Oder eine Übersicht an noch anstehenden Terminen & den darin geladenen Zeugen?


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