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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

1.649 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Christian B, Claudia Ruf, Inga Gehricke ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

29.05.2024 um 10:48
Ich vermute, dass das Gericht gar keine Stummenabgleiche, auf die sich hier einige ja zu Ablenkungszwecken stürzen, benötigt, weil es bereits so völlig offensichtlich ist, was hier diskutiert wurde.

Die Zeugen werden als glaubwürdig eingeschätzt und CB werden die Taten absolut zugetraut.

Selbst wenn einer der fünf Anklagekomplexe nicht bewiesen werden sollte; es ist genug Spielraum da CB in den Knast zu schicken, sogar mit Sicherungsverwahrung, und dann hat Wolters alle Zeit der Welt den Fall Maddie zu Ende zu ermitteln :)

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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

29.05.2024 um 11:05
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:Also scheint es dann ja doch keine Vorverurteilung zu geben und alle Verbrechen oder mögliche Verbrechen werden gleich behandelt
In der Beweiswürdigung allerdings nicht, da dürfen Vorstrafen als Indiz herangezogen werden und auch bei der Beurteilung der Glaubwürdigkeit beinhalten diese Abstriche, wenn ein Angeklagter schon vorher entsprechend negativ aufgefallen ist. Es gibt also keinen Reset, durch den eine straffällige Vergangenheit zwingend außen vor zu lassen wäre.
Zitat von SwaggerSwagger schrieb:Ich vermute, dass das Gericht gar keine Stummenabgleiche, auf die sich hier einige ja zu Ablenkungszwecken stürzen, benötigt, weil es bereits so völlig offensichtlich ist, was hier diskutiert wurde.
Ich vermute, dass ein Sachverständigengutachten zu der Aussage des Vergewaltigungsopfers Hazel B. eingeholt wurde. Gab es nicht auch irgendeinen Hinweis dazu? Ich muss nochmal suchen. Die Verhandlung dauert noch bis Oktober, da kommt noch einiges.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

29.05.2024 um 12:54
Zitat von PalioPalio schrieb:In der Beweiswürdigung allerdings nicht, da dürfen Vorstrafen als Indiz herangezogen werden und auch bei der Beurteilung der Glaubwürdigkeit beinhalten diese Abstriche, wenn ein Angeklagter schon vorher entsprechend negativ aufgefallen ist. Es gibt also keinen Reset, durch den eine straffällige Vergangenheit zwingend außen vor zu lassen wäre.
Von einem Reset hat ja auch niemand gesprochen oder geschrieben. Was aber geschrieben wurde ist, das "Wildpinkeln" bei unbescholtenen Bürgern nicht zur Anzeige führt und/oder zum Prozess. Das man CBs frühere Taten nicht vergisst und auch nicht vergessen soll ist klar. Er ist ein Verbrecher und soll auch so behandelt werden.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

29.05.2024 um 13:07
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:Was aber geschrieben wurde ist, das "Wildpinkeln" bei unbescholtenen Bürgern nicht zur Anzeige führt und/oder zum Prozess
"Wildpinkeln" ist allenfalls eine Ordnungdwidrigkeit.
Normalerweise achtet man beim Wildpinkeln ja darauf, dass man von niemandem gesehen wird, schon gar nicht von irgendwelchen Kindern auf irgendwelchen Spielplätzen... Die Aussage der Zeugin spricht für sich. Verstehe nicht, weshalb man das jetzt noch diskutieren muss.


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29.05.2024 um 13:13
Zitat von SwaggerSwagger schrieb:"Wildpinkeln" ist allenfalls eine Ordnungdwidrigkeit.
Normalerweise achtet man beim Wildpinkeln ja darauf, dass man von niemandem gesehen wird, schon gar nicht von irgendwelchen Kindern auf irgendwelchen Spielplätzen... Die Aussage der Zeugin spricht für sich. Verstehe nicht, weshalb man das jetzt noch diskutieren muss.
Wir sind hier halt im Krimiforum. Hier diskutieren wir über solche Sachen. Dafür ist das Forum und der Thread ja da. Und weiter oben widerlegt ja einer deine Aussage: Da haben wir einen Wildpinkler, der öfters mal dabei gesehen wird und anscheinend kein Problem damit hat. Also kommen solche Sachen schon vor, selbst bei Usern in diesem Thread.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

29.05.2024 um 13:19
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:Von einem Reset hat ja auch niemand gesprochen oder geschrieben. Was aber geschrieben wurde ist, das "Wildpinkeln" bei unbescholtenen Bürgern nicht zur Anzeige führt und/oder zum Prozess.
Ich glaube, das hast du falsch verstanden. Du meinst diesen Beitrag?
Zitat von BiochemikerBiochemiker schrieb:Genau, dann hätte ich schon mind. ein dutzend mal wegen sexueller Belästigung angeklagt werden müssen, weil ich beim Radfahren oder sonst wo unterwegs wild gepinkelt habe, als dann doch Leute vorbeikamen. Wahrscheinlich ist das aber nicht passiert, weil ich meinen Penis nicht anderen präsentiert habe und ihn nicht so berührt habe, dass es als sexuelle Belästigung aufgefasst werden könnte.
Damit sollte ausgesagt werden, dass Außenstehende (auch 11jährige) in der Lage sind, Pinkeln von Penispräsentation zur sexuellen Stimulation zu unterscheiden. Biochemiker (und zahllose weitere Männer, die schon mal im Freien Wasserlassen mussten) hat gerade nicht das getan, was ein Mädchen veranlasste, Angst zu bekommen und Hilfe zu holen.
Zitat von SwaggerSwagger schrieb:Normalerweise achtet man beim Wildpinkeln ja darauf, dass man von niemandem gesehen wird, schon gar nicht von irgendwelchen Kindern auf irgendwelchen Spielplätzen... Die Aussage der Zeugin spricht für sich.
Genau.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

29.05.2024 um 22:22
Zitat von PalioPalio schrieb:Ich glaube, das hast du falsch verstanden. Du meinst diesen Beitrag?
Kann schon sein, das ich da was falsch verstanden habe. Aber seltsam klingt seine Aussage schon. Doch gut, ich will ihn auch nicht anklagen oder so.


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29.05.2024 um 22:38
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:Da haben wir einen Wildpinkler, der öfters mal dabei gesehen wird und anscheinend kein Problem damit hat
Haha...genau, ich warte extra drauf, bis einer kommt. Ich hab geschrieben: "wenn dann doch einer vorbeikommt", was beim Biken oder wandern passieren kann, wenn keine Toilette in der Nähe ist, dann präsentiere ich mich dabei natürlich nicht und alle anderen, die ich jemals gesehen hab, auch nicht.


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29.05.2024 um 22:41
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:Kann schon sein, das ich da was falsch verstanden habe. Aber seltsam klingt seine Aussage schon. Doch gut, ich will ihn auch nicht anklagen oder so
Was ist daran seltsam?


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

30.05.2024 um 07:26
Zitat von BiochemikerBiochemiker schrieb:Haha...genau, ich warte extra drauf, bis einer kommt. Ich hab geschrieben: "wenn dann doch einer vorbeikommt", was beim Biken oder wandern passieren kann, wenn keine Toilette in der Nähe ist, dann präsentiere ich mich dabei natürlich nicht und alle anderen, die ich jemals gesehen hab, auch nicht.
Wie geschrieben: Ich will dich nicht anklagen. Ich glaube dir auch deine Aussage. Nur dein obiger Post, also der Beginn der Wildpinkeln-Diskussion, klang hat etwas seltsam. Da hätte man schon auf die Idee kommen können, das dir so was andauernd passiert und du es zumindest hinnimmst. Aber nun hast du das ja richtig gestellt. Also alles gut.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

30.05.2024 um 07:34
Der Unterschied für den konkreten Vorfall ist, dass man bei einem unbescholtenen Mann eher glauben kann, dass er vielleicht wirklich im alkoholisierten Zustand urinieren wollte und das ihm dabei zusehende Mädchen gar nicht bzw. erst ganz zuletzt bemerkte, also eine sehr ungewöhnliche Situation für Wildpinkeln, bei dem man eher unbeobachtet bleiben möchte, aber dennoch kein sexueller Hintergrund.

Bei Brückner wird man so etwas Ungewöhnliches, aber dennoch Harmloses nicht annehmen, weil es bei ihm eine andere Bewertungsgrundlage durch häufige Vorfälle von Entblößen vor kleinen Mädchen mit sexuellem Hintergrund gibt. Bei ihm ist das Gewöhnliche etwas anderes als bei einem Unbescholtenen. Seine Behauptung wird als nicht der Wahrheit entsprechende Schutzbehauptung eingestuft werden.

Insofern unterscheiden sich beide durch ihre Vergangenheit, die sehr wohl trotz Unschuldsvermutung im Verlauf der Ermittlungen und eines Gerichtsprozesses bei der Bewertung eines Sachverhalts zum Tragen kommt.


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30.05.2024 um 07:48
Zitat von PalioPalio schrieb:Der Unterschied für den konkreten Vorfall ist, dass man bei einem unbescholtenen Mann eher glauben kann, dass er vielleicht wirklich im alkoholisierten Zustand urinieren wollte und das ihm dabei zusehende Mädchen gar nicht bzw. erst ganz zuletzt bemerkte, also eine sehr ungewöhnliche Situation für Wildpinkeln, bei dem man eher unbeobachtet bleiben möchte, aber dennoch kein sexueller Hintergrund.

Bei Brückner wird man so etwas Ungewöhnliches, aber dennoch Harmloses nicht annehmen, weil es bei ihm eine andere Bewertungsgrundlage durch häufige Vorfälle von Entblößen vor kleinen Mädchen mit sexuellem Hintergrund gibt. Bei ihm ist das Gewöhnliche etwas anderes als bei einem Unbescholtenen. Seine Behauptung wird als nicht der Wahrheit entsprechende Schutzbehauptung eingestuft werden.

Insofern unterscheiden sich beide durch ihre Vergangenheit, die sehr wohl trotz Unschuldsvermutung im Verlauf der Ermittlungen und eines Gerichtsprozesses bei der Bewertung eines Sachverhalts zum Tragen kommt.
Ja, natürlich. Das streitet hier doch auch keiner ab. Aber wie das Gericht die Aussagen bewertet wissen wir noch noch nicht. Das jemand wie @Biochemiker nicht wegen sexueller Belästigung oder gar Kindesmissbrauch angeklagt wird, ist doch klar. Das unterstellt ihm hier auch niemand. Aber das er gar nicht angezeigt wird, ist eben sein Glück. Das könnte auch durchaus anders laufen. Sicher wäre es dann nur eine Ordnungswidrigkeit, aber so ganz okay ist Wildpinkeln dann ja auch nicht.

Das CB höchstwahrscheinlich masturbiert hat ist auch klar. Ich würde da auch nichts anderes annehmen. Nur ist das meine persönliche Meinung. Das Gericht urteilt aber nicht aufgrund persönlicher Meinungen. Und da müssen wir eben abwarten inwieweit die Aussagen der Zeugen ausreichen oder eben nicht.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

30.05.2024 um 08:32
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:Und da müssen wir eben abwarten inwieweit die Aussagen der Zeugen ausreichen oder eben nicht.
Wenn es uns darum geht, die gerichtliche Entscheidung zu diskutieren, dann müssen wir diese abwarten. Logisch. Aber wir diskutieren ja jetzt gerade unseren aktuellen Kenntnisstand und unsere Beurteilung dessen.
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:Das CB höchstwahrscheinlich masturbiert hat ist auch klar. Ich würde da auch nichts anderes annehmen
Ich auch nicht. Und zwar vor einem kleinen Mädchen. Dann haben wir hier, so wie es aussieht, alle die gleiche Meinung zu diesem Anklagefall. Damit schätze ich die Verurteilungswahrscheinlichkeit nach unserem Kenntnisstand für diesen Fall als sehr hoch ein.

Es ist aber zu beachten, dass 2017 der neue
176a StGB noch nicht galt, so dass die Strafe geringer ausfallen wird.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/sexueller-missbrauch-von-kindern-ohne-koerperkontakt-anzeige-wegen-verstoss-gegen-176a-stgb-216022.html

Nach der früheren Vorschrift gilt:
Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
https://rechtsanwalt-louis.de/sexueller-missbrauch-von-kindern/


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

30.05.2024 um 08:50
Zum anderen Kindesmissbrauchsfall:
4. Am 07.04.2007 gegen 15:30 Uhr soll der Angeschuldigte an einem Strandabschnitt von Salema im Distrikt Faro in Portugal nur mit Schuhen bekleidet und ansonsten nackt einem dort an den Felsen spielenden zehnjährigen, deutschen Mädchen hinter einem Felsloch aufgelauert haben.
(Anklage, s. Themen-Wiki)

Dieser Fall aus 2007 wäre eigentlich schon verjährt. Da muss es eine Verjährungsunterbrechung geben, sonst wäre die Anklage nicht zugelassen worden.
Bei der Strafverfolgungsverjährung kann in bestimmten Fällen eine Verjährungsunterbrechung eintreten (Hemmung), d. h. die Frist läuft nicht weiter. Dies kann sein aufgrund einer Mitteilung an den Beschuldigten, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren anhängig ist, oder die erste Beschuldigtenvernehmung, jede Beauftragung eines Sachverständigen durch die Staatsanwaltschaft oder den Richter, jede richterliche Beschlagnahme- oder Durchsuchungsanordnung, einen Haftbefehl, einen Unterbringungs- oder Vorführungsbefehl, die Anklageerhebung, die Eröffnung des Hauptverfahrens, den Erlass eines Strafbefehls.
https://www.justiz.nrw.de/BS/recht_a_z/V/Verjaehrung_im_Strafrecht/index.php

Gleiche Vorschrift wie oben, gleiches Strafmaß, aber auch hier gibt es wieder das Identifizierungsproblem. Brückner wurde nicht an Ort und Stelle verhaftet, sondern nachträglich vom Opfer wiedererkannt.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

30.05.2024 um 09:24
Die geringsten Verurteilungschancen sehe ich beim Videokomplex mit den unbekannten Opfern und den nicht mehr vorhandenen Videos.

Aus der Pressemeldung zur Anklage:
1. Zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt zwischen dem 28.12.2000 und dem 08.04.2006 eine unbekannt gebliebene ca. 70-80 Jahre alte Frau in ihrer Ferienwohnung in Portugal in deren Schlafzimmer überrascht zu haben.
2. An einem weiteren nicht mehr genau bestimmbaren Tag zwischen dem 28.12.2000 und dem 08.04.2006 soll der Angeschuldigte ein unbekannt gebliebenes, deutsch-sprachiges Mädchen im Alter von mindestens 14 Jahren in dem von ihm bewohnten Haus in Praia da Luz in Portugal nackt an einen im Wohnzimmer vorhandenen Holzpfahl gefesselt haben.
Der Zeitpunkt ist unklar. Wenn sich die Taten früher ereignet haben, könnten sie verjährt sein.
Der Zeuge Helge B. hat zwar ausgesagt, er hätte einen Zeitstempel mit dem Jahr 2005 gesehen, aber diese Aussage könnte im Prozess bereits entkräftet worden sein.
Verteidiger Friedrich Fülscher hatte in einer Eröffnungsrede am zweiten Prozesstag hingewiesen, falls nicht genau feststeht, wann eine Tat begangen wurde, müsse man zugunsten des Angeklagten annehmen, dass Verjährung eingetreten sein könnte.
https://www.harzkurier.de/niedersachsen/braunschweig/article406202390/fall-christian-b-sprengt-ex-bka-mitarbeiterin-den-prozess.html

Zwei Zeugen (die Richterin, die den Prozess zur Vergewaltigung der Amerikanerin leitete und ein Ermittler von Scotland Yard) erinnern sich nicht, dass B. die Jahreszahl zuvor schon mal nannte:
Dreyer erinnerte sich auf Nachfrage nicht daran, dass Kronzeuge Helge B. im Prozess etwas zu einer eingeblendeten Jahreszahl „2005“ bei Ansicht der Vergewaltigungs-Videos ausgesagt haben will und es findet sich dazu auch kein Hinweis im Urteil. Die Jahreszahl spielt eine Rolle bei der Frage einer möglichen Verjährung von zwei angeklagten Vergewaltigungen.
https://www.harzkurier.de/niedersachsen/braunschweig/article406210907/fall-christian-b-richterin-wollte-nicht-ueber-maddie-reden.html
Vor dem Landgericht sagte Donnerstag auf Antrag der Verteidigung ein „Maddie“-Ermittler von Scotland Yard, Mark Draycott, aus. Er hatte Helge B. 2017 in Athen und 2018 in London vernommen. Dieser Kronzeuge behauptete im laufenden Prozess, in den Vergewaltigungs-Filmen sei die Jahreszahl „2005“ eingeblendet gewesen, davon will er der Polizei berichtet haben. Der Ermittler stellte klar: Dies war in seinen Aussagen nie Thema.
https://www.harzkurier.de/niedersachsen/article406266199/christian-b-goettinger-richter-lehnen-wiederaufnahme-ab.html

Wenn man eine frühere Angabe der eingeblendeten Jahreszahl nicht belegen kann und den Zeitpunkt nicht irgendwie anders begrenzen kann, sieht es für diese beiden Anklagen nicht so gut aus.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

30.05.2024 um 11:56
Zitat von PalioPalio schrieb:Ich auch nicht. Und zwar vor einem kleinen Mädchen. Dann haben wir hier, so wie es aussieht, alle die gleiche Meinung zu diesem Anklagefall. Damit schätze ich die Verurteilungswahrscheinlichkeit nach unserem Kenntnisstand für diesen Fall als sehr hoch ein.
Ja, da sind wir einer Meinung. Bei den Missbrauchsfällen von Kindern ist CB sicherlich schuldig. Die Frage ist inwieweit man es beweisen kann bzw. CB zweifelsfrei identifizieren kann. Zumindest eine Aussage scheint ja jetzt ziemlich eindeutig zu sein, was erstmal eine gute Sache ist. Bei diesem Prozess haben wir es für meinen Geschmack ohnehin mit zu vielen vagen Aussagen zu tun.
Zitat von PalioPalio schrieb:Die geringsten Verurteilungschancen sehe ich beim Videokomplex mit den unbekannten Opfern und den nicht mehr vorhandenen Videos.
Man kennt ja nicht einmal die Opfer und hat das Video nie gesehen. Ich glaube nicht das man CB deswegen verurteilen kann. Außer es tauchen hier noch ein paar Zeugen auf. Wäre natürlich gut, wenn das geschehen würde. Aber ich denke das sieht schlecht aus. Auch die mutmaßlichen Opfer oder ihren Angehörigen scheinen sich nicht melden zu wollen oder können.


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30.05.2024 um 13:59
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:Sicher wäre es dann nur eine Ordnungswidrigkeit, aber so ganz okay ist Wildpinkeln dann ja auch nicht.
Warum nicht??
Es pinkelt doch kaum einer aus spass an der Freude draussen sondern weil es ne notdurft ist und es in dem moment wohl nicht anders geht!
Selbstverständlich nicht an Häusern/spielplätzen etc aber in den busch gehen darf man ja wohl noch


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

30.05.2024 um 15:18
Zitat von Freigeist38Freigeist38 schrieb:Warum nicht??
Es pinkelt doch kaum einer aus spass an der Freude draussen sondern weil es ne notdurft ist und es in dem moment wohl nicht anders geht!
Selbstverständlich nicht an Häusern/spielplätzen etc aber in den busch gehen darf man ja wohl noch
Das ist selbstverständlich von den Umständen und dem Ort des Geschehens abhängig, sicher auch von der Häufigkeit des Vorkommnisses und nicht zuletzt ob man es so einschätzt oder nicht. Es gibt ja immer viele Faktoren zu berücksichtigen.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

30.05.2024 um 15:20
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:Man kennt ja nicht einmal die Opfer und hat das Video nie gesehen. Ich glaube nicht das man CB deswegen verurteilen kann. Außer es tauchen hier noch ein paar Zeugen auf. Wäre natürlich gut, wenn das geschehen würde. Aber ich denke das sieht schlecht aus. Auch die mutmaßlichen Opfer oder ihren Angehörigen scheinen sich nicht melden zu wollen oder können.
Ich glaube, daran würde es vielleicht gar nicht scheitern. Ich habe mir das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 16.12.19 durchgelesen (das ist zumindest bei juris veröffentlicht) und die Zeugenaussagen von Helge B. und Manfred S. nehmen dort einen großen Raum ein (28 Absätze von 121) und sie werden für glaubhaft gehalten. Ich denke, RA Fülscher ist schon auf der richtigen Fährte, wenn er sich auf die Verjährung im Zusammenhang mit dem unklaren Datum konzentriert. Allerdings habe ich die aktuellen Zeugenaussagen von Helge B. und Manfred S. im hiesigen Prozess nicht verfolgt, vielleicht gibt es da noch weitere Angriffspunkte.

Ist eigentlich bekannt, wie man den Fall der Amerikanerin aufgeklärt hat? In Portugal wurde das Ermittlungsverfahren dazu in 2016 ergebnislos eingestellt. Aufgrund einer Zeugenaussage von Helge B. Anfang 2018 zu den Videos versuchte das BKA, bei den portugiesischen Ermittlungsbehörden in Erfahrung zu bringen, ob es eine entsprechende Tat am damaligen Wohnort von CB gegeben hat. Ein Verfahren wegen der vom Zeugen geschilderten Tat konnte nicht ermittelt werden, die Beamten erhielten dadurch aber Kenntnis von dem Verfahren wegen der Vergewaltigung der Amerikanerin, in dem kein Täter ermittelt worden war und der modus operandi des Täters Ähnlichkeiten aufwies. Es wurde daher ein Ermittlungsverfahren wegen dieser Vergewaltigung gegen CB eingeleitet. Die portugiesischen Ermittlungsakten wurden angefordert und die Asservate abgeholt und von Sachverständigen hier untersucht. Bei einem auf dem Bettlaken sichergestellten Haar wurde CB als Urheber identifiziert. Es war also nicht zuerst das Haar, das auf CB wies, sondern die Parallelen im Vorgehen des Täters. Diese Parallelen spielten und spielen eine große Rolle bei der Indizienlast.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

30.05.2024 um 16:11
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:Man kennt ja nicht einmal die Opfer und hat das Video nie gesehen.
Dass es grundsätzlich möglich ist, jemanden für eine Tat zu verurteilen, ohne das Opfer zu kennen, zeigt dieser Fall:

https://m.bild.de/regional/ruhrgebiet/ruhrgebiet-aktuell/bochum-unbekanntes-opfer-in-video-zusammengeschlagen-78489376.bildMobile.html?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.google.de%2F

Allerdings hat man da das Video dazu auch direkt beim Täter gefunden, da ist die Beweislage noch etwas besser.


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