Ahmose schrieb:Man kennt ja nicht einmal die Opfer und hat das Video nie gesehen. Ich glaube nicht das man CB deswegen verurteilen kann. Außer es tauchen hier noch ein paar Zeugen auf. Wäre natürlich gut, wenn das geschehen würde. Aber ich denke das sieht schlecht aus. Auch die mutmaßlichen Opfer oder ihren Angehörigen scheinen sich nicht melden zu wollen oder können.
Ich glaube, daran würde es vielleicht gar nicht scheitern. Ich habe mir das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 16.12.19 durchgelesen (das ist zumindest bei juris veröffentlicht) und die Zeugenaussagen von Helge B. und Manfred S. nehmen dort einen großen Raum ein (28 Absätze von 121) und sie werden für glaubhaft gehalten. Ich denke, RA Fülscher ist schon auf der richtigen Fährte, wenn er sich auf die Verjährung im Zusammenhang mit dem unklaren Datum konzentriert. Allerdings habe ich die aktuellen Zeugenaussagen von Helge B. und Manfred S. im hiesigen Prozess nicht verfolgt, vielleicht gibt es da noch weitere Angriffspunkte.
Ist eigentlich bekannt, wie man den Fall der Amerikanerin aufgeklärt hat? In Portugal wurde das Ermittlungsverfahren dazu in 2016 ergebnislos eingestellt. Aufgrund einer Zeugenaussage von Helge B. Anfang 2018 zu den Videos versuchte das BKA, bei den portugiesischen Ermittlungsbehörden in Erfahrung zu bringen, ob es eine entsprechende Tat am damaligen Wohnort von CB gegeben hat. Ein Verfahren wegen der vom Zeugen geschilderten Tat konnte nicht ermittelt werden, die Beamten erhielten dadurch aber Kenntnis von dem Verfahren wegen der Vergewaltigung der Amerikanerin, in dem kein Täter ermittelt worden war und der modus operandi des Täters Ähnlichkeiten aufwies. Es wurde daher ein Ermittlungsverfahren wegen dieser Vergewaltigung gegen CB eingeleitet. Die portugiesischen Ermittlungsakten wurden angefordert und die Asservate abgeholt und von Sachverständigen hier untersucht. Bei einem auf dem Bettlaken sichergestellten Haar wurde CB als Urheber identifiziert. Es war also nicht zuerst das Haar, das auf CB wies, sondern die Parallelen im Vorgehen des Täters. Diese Parallelen spielten und spielen eine große Rolle bei der Indizienlast.