JayneSabbath schrieb:Was mich wundert ist, dass das Gericht das in allen Punkten so sieht. Ich dachte zumindest das masturbieren vorm Kind, wo er direkt festgehaltene wurde, sei eindeutig.
Na ja, dass er festgehalten wurde sagt nur, dass es sich bei ihm um denjenigen handelt, dem die Zeugen damals vorwarfen, mastubiert zu haben. Das ist schon mal gut. Aber es geht freilich noch viel mehr um die Frage, ob es sich wirklich um eine Masturbation handelte, und nicht, wie wohl von der Verteidigung vorgetragen, um "Wildpinkeln" - wenn auch an einem unpassenden Ort zu einer unpassenden Zeit.
Und da kommt es eben allein auf die Glaubwürdigkeit des kindlichen Zeugen an. Wobei damit nicht gemeint ist, dass das Kind eventuell gelogen hat, aber es geht um die Frage, ob es das, was es gesehen hat, richtig interpretiert hat. Oder ob ihm Erwachsene erst danach eine Interpretation nahegelegt haben usw usw.
Das kann nur das Gericht beurteilen, welches das Kind vernommen hat. Ob die entsprechenden Presseberichte wirklich genau dessen Aussage und alle damit verbundenen weiteren Fragen berichtet haben, ist dagegen fraglich.
Anscheinend hat das Gericht auch diese Aussage bewertet in seiner Gesamtschau zur Frage des "dringenden Tatverdachts." Wobei, wie man inzwischen wissen sollte, immer noch berücksichtigt werden muss, dass ein dringender Tatverdacht für einen Haftbefehl nicht zu verwechseln ist mit einer stringenten Beweisführung für einen Schuldpruch.