Mord an Freiburger Studentin (1997)
15.02.2023 um 18:59laikaaaaa schrieb:Es spricht mMn nur dagegen, dass er sich das Auto von jemand anderem geliehen hat, da er, falls nötig, dann keine Kontrolle über das Auto hätte.Ich denke, da ist kein so großer Unterschied: Wenn es sein eigenes Auto war und jemand merkt sich die Nummer - dann kommt man an ihn heran. Und wenn er sich das Auto geliehen hat und jemand merkt sich die Nummer - dann kommt man an den Halter/Eigentümer und der sagt dann: "Ja, das ist mein Auto, aber das habe ich an dem Tag meinem Freund X geliehen!" Und dann hat man ihn auch.
Einigermaßen ungefährlich wäre das nur, wenn er Zugriff auf das Auto hatte, ohne dass das nachweisbar ist. Denn dann liegt der Schwarze Peter erst einmal beim Halter und der kann nicht sagen, dass er den Wagen jemandem geliehen hat.
So ein Szenario wäre z. B. denkbar, wenn der Halter nachweislich im Urlaub oder im Krankenhaus war und das Auto auf einem offen zugänglichen Gelände stand und der Schlüssel in einem "sicheren" Versteck (z. B. in einem Blumentopf, unter der Fußmatte, oben auf dem linken Vorderreifen....) lag, was der Täter wusste, so dass er das Auto unbemerkt nehmen und ebenso unbemerkt wieder abstellen konnte. Bei so einer alten Karre wird niemand den Kilometerstand aufgeschrieben haben und wenn in etwa wieder die gleiche Menge Sprit im Tank ist, wäre es schon denkbar, dass niemandem auffällt, dass das Auto zwischenzeitlich mal verschwunden war. Zumindest solange darin keine Spuren/Veränderungen zurückbleiben die mit bloßen Auge (!) sichtbar sind.
Wohlgemerkt: Denkbar, aber nicht sehr wahrscheinlich, denn es gibt viele Unwägbarkeiten.