Was sollte denn zu dieser Zeit die Grundlage für einen Tatverdacht im juristischen Sinn auch sein? Dass sich jemand irgendwann irgendwo im öffentl. Raum bloß aufhält, begründet keinen Verdacht, nicht mal einen Anfangsverdacht. Ich bin kein Jurist aber ich kann ungefähr einschätzen, was es braucht, um in Deutschland und im Zusammenhang eines so schweren Verbrechens als Verdächtiger geführt zu werden: sehr viel.
Wenn jemand dort z.d.Z. gesehen wurde
und ihm könnte der Besitz der Uhr nachgewiesen werden, selbst dann wird es davon abhängen, ob und wie sich daraus ergebende Fragen beantwortet werden. In gewisser Weise ist jeder Täter übrigens auch immer Zeuge, oft der wertvollste und gerade bei Tötungsdelikten ja manchmal auch der einzige. Darum ist jedes Geständnis für die Polizei zunächst immer auch einfach ne (besondere) Form der Aussage.
treh schrieb:Ich halte die Uhr für Eigentum des Täters und diese Uhr hat mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit niemand am Handgelenk, der joggen geht (nachts!).
Jemand der als nächstes eine junge, vielleicht völlig unbekannte Frau mutmaßlich umbringt, hat ganz andere Sorgen als Kleiderordnung. Und dürfte weit kaputter sein als diese Uhr jetzt. Aber wenn mich eine (relativ leichte) Uhr schon beim Joggen störte, wo es außerdem niemand sieht, im Dunkeln und mit langen Ärmeln, dann wär das bestimmt kein Modell, das ich sonst den ganzen Tag mit allergrößter Freude trage. Oder meinst du genau das? Die passe grundsätzlich nicht zu Menschen, die auch mal joggen? Das ist dann aber wirklich sehr viel Meinung.