Mevsim schrieb:Ich verstehe die halbe Stunde später im Internet nicht. Halbe Stunde nach der tat, wo er bewusstlos hätte liegen sollen oder eine Halbe Stunde später nach dem auffinden des Handys?
Nach der in diesem Artikel zitierten Aussage:
Die letzte Speicherung des Schrittzählers, der am Mobiltelefon installiert gewesen sei, liege zwei Stunden vor dem Auffinden des Mobiltelefons zurück. „Fakt ist aber auch, dass es genauso kriminalpolizeiliche Ergebnisse darüber gibt, dass eine halbe Stunde später mein Mandant das Handy in Betrieb hatte und damit im Internet war. Warum zu diesem Zeitpunkt keine Speicherung dieser Schrittzähler-App erfolgt ist, muss geklärt werden. Dieses Indiz bedarf somit einer technischen Überprüfung“, erläutert Stanglechner,
Quelle:
https://www.krone.at/2943032verstehe ich es so, dass die App zum Zeitpunkt "zwei Stunden vor dem Auffinden" keine Schritte mehr registriert hat, das Handy also still lag und damit anzunehmen ist, dass das der Zeitpunkt war, zu dem es in den Mülleimer geworfen wurde.
Das aber auch nachgeweisbar ist, dass der Vater (oder zumindest jemand, der Anwalt sagt, es sei der Vater gewesen) das Handy "eine halbe Stunde später" zum Surfen im Internet genutzt hat. Das wäre also dann 1 1/2 Stunden vor dem Auffinden.
Wenn der Vater niedergeschlagen wurde, passt das für mich nicht zusammen. Denn dann hätte man das Handy unmittelbar nach dem Vater finden müssen. Klar kann es rein theoretisch sein eine Pfandflaschensammler zufällig das Handy zwei Mülleimer weiter gefunden hat, den Polizei- und Rettungssanitäterauflauf im Park bemerkt hat und gleich dort hin geeilt ist, um mitzuteilen, dass er da gerade ein Handy im Müll gefunden hat.
Kuno426 schrieb:Wenn gegen 4 Uhr die Attacke erfolgt sein soll und der Vater gegen 5.20 Uhr gefunden wurde, wäre es möglich, dass gleich der Nahbereich abgesucht wurde und dabei das Handy im Papierkorb entdeckt wurde. Gegen 6 Uhr? Dann passen doch die 2 Stunden.
Der Vater, der gerade in den Armen eines Notarztes aus seiner angeblichen Ohnmacht erwachte, soll also zuerst genuschelt haben: "Wo ist mein Handy? Der Scheißkerl hat mein Handy mitgenommen!" Und daraufhin sind ein oder zwei Polizisten, die daneben standen, gleich losgelaufen, um die Mülleimer nach dem Handy anzusuchen und es im nächsten gleich gefunden haben?
Beide Szenarien halte ich für unwahrscheinlich. Man findet in unmittelbarer Flussnähe einen (angeblich, aber auf den ersten Blick) niedergeschlagenen Mann mit Buggy, das geistig und körperlich stark eingeschränkte 6-jährige Kind ist weg, auch nicht gleich erkennbar, wo es überhaupt sein kann (die Leiche wurde ja 600 Meter flussabwärts gefunden, also sicher nicht von der Auffindestelle des Vaters gut einsehbar), dann ist das erste was die Polizei macht nicht, die Mülleimer nach einem Handy abzusuchen. Da wird sicher sofort und mit allen verfügbaren nach dem Kind gesucht und eben nicht nach einem gestohlenen Handy.
Deshalb passen diese Zeitangaben für mich überhaupt nicht zusammen.
Ich denke, dass der Anwalt auch noch nicht sehr viel Zeit hatte, sich umfassend in die Tatvorwürfe einzuarbeiten. Ungeschickt, dann ein solches Statement abzugeben. Dann kommt eben noch dazu, dass man nicht weiß, wie genau die Zeitung ihn zitiert hat. Ein oder zwei Worte in so einem Statement können total sinnverzerrend sein.
Mevsim schrieb:Ich gehe davon aus, das er in einer Dauersynchronisation ist, aber es nicht zu einer Datenübertragung kam, obwohl das Handy anwesend ist
Dafür brauche ich nur Bluetooth und Handy( der muss schon nah dran sein) kein Internet.
Was meint er mit Internet?
xTrina schrieb:Wir wissen doch garnicht was genau diese Aussage impliziert.
Im Internet gewesen = eine Homepage aufgerufen, etwas gegoogelt ?
Im Internet gewesen = Hintergrunddaten/Upload-Download ohne aktiv selber etwas aufzurufen ?
Im Internet gewesen = nur Signal an Provider ?
Also ich verstehe das so, das es gerade darum geht, dass eine Person das Handy aktiv benutzt haben muss, um im Internet zu surfen (also googlen, Homepage aufrufen etc.) Es kann nicht um einen automatisches Update oder z.B. die automatische Aktualisierung der Wetterapp gehen, denn das hätte das Handy auch gemacht, solange es in der Mülltonne lag, wenn es so voreingestellt war und solange der Akku nicht leer. Der Anwalt will ja gerade auf den Widerspruch hinweisen, dass die Tatsache, dass keine Schritte mehr aufgezeichnet wurden eben nicht bedeuten muss, dass das der Zeitpunkt ist, zu dem das Handy in den Mülleimer geworfen wurde.