joanW. schrieb:Die Verteidigung hat allerdings ihre Hausaufgaben besonders gut gemacht und diese - mit Gutachten, die sich gewaschen haben - entkräftet
Die sind doch vor Gericht kaum behandelt worden.
Klar wer gewinnt hat Recht, aber so überzeugend fand ich die Verteidigung gar nicht - diese ist noch und nöcher die emotionale Schiene gefahren, klar haben sie hier und da wahrscheinlich auch die richtigen Fragen gestellt, aber sonst?
Allerdings war die Staatsanwaltschaft auch nicht gerade überzeugend und hat ebenso viel auf Emotionen gesetzt - irgendwie befremdlich.
Wenn dann die zur Neutralität verpflichtete Sachverständige am letzten Verhandlungstag sagt das der Schrittzähler nicht zuverlässig ist und darauf die Dauer der Ohnmacht gestützt ist und hierauf wiederum das medizinische Gutachten welches im wesentlichen aussagt das eine Ohnmacht von dieser Dauer nicht möglich ist kommt das ganze folgerichtig ins schwanken. Denn damit ist ja wieder fraglich ob das ganze überhaupt richtig beurteilt wurde. Eine Bewusstlosigkeit von 15/20 Minuten ist da wohl wieder anders zu bewerten.
Ich selbst bin immernoch unschlüssig was ich davon halten soll, aber einzig und allein auf dem was vorgetragen wurde, wird sich nicht viel verändern lassen