sunrise2008 schrieb:Dass es überhaupt zur Anklage käme mit der dünnen Indizienlage...
Hundertprozentig. Selbst wenn ich meine persönliche Meinung ausblende, kann ich das ehrlich behaupten.
In Deutschland muss die Wahrscheinlichkeit für eine Verurteilung über 50 Prozent betragen, um die Anklage zuzulassen. Dafür sollten die Indizien locker gereicht haben. Die Höhe der Wahrscheinlichkeit müsste man eigentlich auch anerkennen, wenn man den Veurteilten für absolut unschuldig hält.
Grillage schrieb:Also hier steht, dass ein Geschworenenurteil unanfechtbar ist:
Macht eigentlich Sinn. Bei der Beratung sind ja die Berufsrichter eigentlich nicht dabei und jeder wird in vllt aus anderen Gründen freigesprochen haben. Wie will man das überhaupt dann schriftlich ausführlich begründen?
Die Anwälte den Angeklagten zeigen sich erleichtert. In einer solchen Deutlichkeit hätte Heiss noch kein Urteil erlebt – er spricht gar von einer persönlichen Fehde.
Quelle:
https://www.krone.at/3475014Welche Fehde der Herr Heiss wohl meint? Er will nicht ernsthaft darauf hinaus, dass man FA nur angeklagt hat, weil man eine persönliche Abneigung gegen ihn oder seine Verteidiger hegt?