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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

4.388 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kind, Österreich, 2022 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

01.08.2024 um 17:55
@ChriRi

Mit welcher Begründung sollte sich denn am Urteil noch etwas ändern?

Die Geschworenen sind sich bei dem Urteil eindeutig einig - die Indizien waren nicht ausreichend.


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

01.08.2024 um 17:56
Zitat von sunrise2008sunrise2008 schrieb:Dass es überhaupt zur Anklage käme mit der dünnen Indizienlage...
Hundertprozentig. Selbst wenn ich meine persönliche Meinung ausblende, kann ich das ehrlich behaupten.

In Deutschland muss die Wahrscheinlichkeit für eine Verurteilung über 50 Prozent betragen, um die Anklage zuzulassen. Dafür sollten die Indizien locker gereicht haben. Die Höhe der Wahrscheinlichkeit müsste man eigentlich auch anerkennen, wenn man den Veurteilten für absolut unschuldig hält.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Also hier steht, dass ein Geschworenenurteil unanfechtbar ist:
Macht eigentlich Sinn. Bei der Beratung sind ja die Berufsrichter eigentlich nicht dabei und jeder wird in vllt aus anderen Gründen freigesprochen haben. Wie will man das überhaupt dann schriftlich ausführlich begründen?
Die Anwälte den Angeklagten zeigen sich erleichtert. In einer solchen Deutlichkeit hätte Heiss noch kein Urteil erlebt – er spricht gar von einer persönlichen Fehde.
Quelle: https://www.krone.at/3475014

Welche Fehde der Herr Heiss wohl meint? Er will nicht ernsthaft darauf hinaus, dass man FA nur angeklagt hat, weil man eine persönliche Abneigung gegen ihn oder seine Verteidiger hegt?


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

01.08.2024 um 17:59
Zitat von BelvedereBelvedere schrieb:Staatsanwalt welcher dem TV vorgehalten hat zu lügen sollte sich bei ihm entschuldigen.
Wofür denn entschuldigen? Wäre er nicht von seiner Schuld überzeugt, hätte er ihn nicht angeklagt. Nur wegen dem Freispruch wird der Sta weder seine Meinung ändern noch bedeutet dieser, dass Florian A. unschuldig ist.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Hundertprozentig. Selbst wenn ich meine persönliche Meinung ausblende, kann ich das ehrlich behaupten.

In Deutschland muss die Wahrscheinlichkeit für eine Verurteilung über 50 Prozent betragen, um die Anklage zuzulassen. Dafür sollten die Indizien locker gereicht haben. Die Höhe der Wahrscheinlichkeit müsste man eigentlich auch anerkennen, wenn man den Veurteilten für absolut unschuldig hält.
Danke für die Erklärung!


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

01.08.2024 um 17:59
@Bazengas

bei Vorliegen von Nichtigkeitsgründen kann die StA das Urteil anfechten.


Wenn der Wahrspruch in der Hauptfrage dem Schwurgerichtshof, d.h. den drei Berufsrichtern, einstimmig als falsch erscheint, wird dieser Wahrspruch ausgesetzt. Somit muss der Fall von einem anderen Geschworenengericht neu verhandelt werden


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

01.08.2024 um 18:01
Zitat von ChriRiChriRi schrieb:bei Vorliegen von Nichtigkeitsgründen kann die StA das Urteil anfechten.
Aber was wären denn solche Nichtigkeitsgründe? Ich kann mir unter dem Begriff nichts vorstellen.


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

01.08.2024 um 18:08
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Die Höhe der Wahrscheinlichkeit müsste man eigentlich auch anerkennen, wenn man den Veurteilten für absolut unschuldig hält
Meinte natürlich den Angeklagten und Freigesprochenen.


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

01.08.2024 um 18:09
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Aber was wären denn solche Nichtigkeitsgründe? Ich kann mir unter dem Begriff nichts vorstellen.
Sind im folgenden Link nachzulesen
Mit der Nichtigkeitsbeschwerde werden formelle Fehler im Prozess bekämpft. Beispiele für Nichtigkeitsgründe sind unter anderem, wenn z.B.
Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/themen/gesetze_und_recht/strafrecht/9/2/Seite.2460510.html


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

01.08.2024 um 18:10
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Aber was wären denn solche Nichtigkeitsgründe?
Eigentlich nichts was ich hier in dem Fall erkennen würde, siehe:
Mit der Nichtigkeitsbeschwerde werden formelle Fehler im Prozess bekämpft. Beispiele für Nichtigkeitsgründe sind unter anderem, wenn z.B.

ein Protokoll über eine Beweisaufnahme verlesen wurde, dessen Verwertung nicht erlaubt war (trotz Widerspruch des Angeklagten),
die Hauptverhandlung trotz notwendiger Verteidigung ohne Beiziehen eines Verteidigers geführt wurde oder
die Antworten der Geschworenen auf die gestellten Fragen in sich widersprüchlich waren.
Außerdem wichtig und absolut wiedersprüchlich zur vorangegangenen Erklärung:
Die Berufung gegen ein Urteil eines Geschworenen- oder Schöffengerichts kann

nur gegen die Strafhöhe oder
gegen das Urteil über privatrechtliche Ansprüche
ergriffen werden. Das bedeutet, dass ein Urteil des Schöffen- oder Geschworenengerichtes in der Schuldfrage, d.h. hat der Angeklagte die Tat begangen oder nicht, unanfechtbar ist
Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/themen/gesetze_und_recht/strafrecht/9/2/Seite.2460510.html#:~:text=Geschworenen%2D%20oder%20Sch%C3%B6ffengericht&text=Mit%20der%20Nichtigkeitsbeschwerde%20werden%20formelle,sind%20unter%20anderem%2C%20wenn%20z.B.&text=die%20Antworten%20der%20Geschworenen%20auf%20die%20gestellten%20Fragen%20in%20sich%20widerspr%C3%BCchlich%20waren.


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

01.08.2024 um 18:12
Wie schon vor Tagen gesagt: Ein absehbares & völlig korrektes Urteil angesichts der Faktenlage.

Ich hoffe, diejenigen, die hier völlig zügellos Vorverurteilungen und abstruseste Theorien gepostet haben, haben zumindest den Anstand, zu ihrer Fehlsicht zu stehen und weitere Kommentare zu unterlassen, in denen sie noch mehr konstruierte Zweifel streuen oder weiter nachtreten.


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

01.08.2024 um 18:12
Zitat von WiedergastWiedergast schrieb:Sind im folgenden Link nachzulesen
Ja danke, das macht es nicht klarer. Den Link auf diese Seite hatte ich ja selber angegeben.
Was von den dort genannten Beispielen (oder meinetwegen weiteren Nichttigkeitsgründen), soll denn auf dieses Verfahren zutreffen?


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

01.08.2024 um 18:14
Um zu beurteilen, ob ein Nichtigkeitsgrund vorliegt, müsste man den ganzen Akt, also die über 3500 Seiten kennen, und beim gesamten Prozess anwesend gewesen sein.


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

01.08.2024 um 18:16
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Bei der Beratung sind ja die Berufsrichter eigentlich nicht dabei und jeder wird in vllt aus anderen Gründen freigesprochen haben. Wie will man das überhaupt dann schriftlich ausführlich begründen?
Es ist keine Begründung notwendig:
Das Geschworenenurteil über die Schuld bzw. Unschuld der angeklagten Person wird als "Wahrspruch" bezeichnet und muss nicht begründet werden. Dadurch sind solche Urteile nur schwer überprüfbar.
Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/themen/gesetze_und_recht/strafrecht/6/Seite.2460907.html


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

01.08.2024 um 18:16
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Was von den dort genannten Beispielen (oder meinetwegen weiteren Nichttigkeitsgründen), soll denn auf dieses Verfahren zutreffen
Keines dieser Beispiele soll auf dieses Verfahren zutreffen, das war ja aber auch nicht die Frage.
Es ging um Rechtskraft oder nicht Rechtskraft und wahrscheinlich darum ob das Urteil nun wirklich Bestand hat. Dann gab jemand (ChriRi)diese Nichtigkeitsgründe an


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

01.08.2024 um 18:17
Gut, dann haben die Indizien für eine Verurteilung seitens der Geschworenen nicht gereicht und nur darauf wurde entschieden.
Wenn man so schaut waren die Indizien sehr dünn, ausser vielleicht wegen der Körpertemperatur, aber das kann man ja irgendwie anders erklären.

Jetzt ist das Urteil gesprochen und der Mann ist frei, ich hoffe die Familie verarbeitet irgendwie das alles und vorallem das wichtigste den Verlust des Jungen und ich hoffe für die Familie der Vater wird nicht mehr angefreindet in seinen Umfeld.


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

01.08.2024 um 18:20
Zitat von joanW.joanW. schrieb:Es ist keine Begründung notwendig:
Ja, das habe ich daraus geschlossen. Deswegen meinte ich ja, würde es Sinn machen, dass die Anfechtungsmöglichkeiten begrenzt sind.

Aus den naheliegend Gründen, gibt es dann auch keine mündliche Urteilsbegründung. Was will man da auch sagen? Und wer? Gibt es die in Österreich bei Einzelrichter und Schöffengerichte oder auch nicht?

Finde ich schon schwierig mit Geschworenen. Wenn man sich nicht mal am Ende davon ein Bild machen kann, wie die Leute zu ihrer Entscheidung gelangt sind.


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

01.08.2024 um 18:20
Zitat von LadyWhiteRoseLadyWhiteRose schrieb:ich hoffe für die Familie der Vater wird nicht mehr angefreindet in seinen Umfeld.
Ich glaube den Verdacht der Mörder seines Sohnes zu sein wird er nicht mehr los. Dafür ist die Beweisführung die ihn nicht schuldig sprach, zu dünn. Es gibt weiterhin Unklarheiten, Ungereimtheiten, seine klare Unschuld konnte nicht bewiesen werden.


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

01.08.2024 um 18:22
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Es gibt weiterhin Unklarheiten, Ungereimtheiten, seine klare Unschuld konnte nicht bewiesen werden.
Anders herum wird ein Schuh daraus.
Es hätte klar seine Schuld bewiesen werden müssen


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

01.08.2024 um 18:26
Zitat von WiedergastWiedergast schrieb:Anders herum wird ein Schuh daraus.
Es hätte klar seine Schuld bewiesen werden müssen
Für die Verurteilung vor Gericht bin ich da völlig und ganz bei dir - nur schau dir bspw die Beiträge hier, auch nach Freispruch an.

Diese Personen wird es für ihn auch in nächster Nähe geben, diese wurden wie bereits richtig gesagt ggf nicht von seiner Unschuld überzeugt.

Einfach wird's in Zukunft gewiss nicht werden, ich hoffe das für die Familie schnell "Gras drüber wächst" oder die sich ggf Anderorts falls notwendig wieder fassen kann.

Das Leiden ist schon ohne verurteilende Bevölkerung groß genug für die Familie.


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

01.08.2024 um 18:27
Zitat von LadyWhiteRoseLadyWhiteRose schrieb:Wenn man so schaut waren die Indizien sehr dünn, ausser vielleicht wegen der Körpertemperatur, aber das kann man ja irgendwie anders erklären
Also der Staatsanwalt ist ja nicht nur mit der Körpertemperatur aufgewartet. Gerade was die medizinischen Sachen angeht, war da ja noch deutlich mehr.

Und "irgendwie anders erklären“ ? Also mir würde da nicht viel einfallen. Und den Medizinern anscheinend auch nicht.


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

01.08.2024 um 18:27
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Finde ich schon schwierig mit Geschworenen. Wenn man sich nicht mal am Ende davon ein Bild machen kann, wie die Leute zu ihrer Entscheidung gelangt sind.
Sehe ich genauso. Allerdings:
In Österreich ist es äußerst unpopulär, die Abschaffung der Geschworenengerichte zu fordern. Es gilt als undemokratisch und Ausdruck einer autoritären Gesinnung.
Quelle: Kein neuer, aber sehr interessanter Artikel zu dem Thema - lesenswert:
https://www.derstandard.at/story/2000045673636/geschworenenprozesse-innere-ueberzeugung-ignoranz-und-bauchgefuehl


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