Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken
01.08.2024 um 15:51Malli schrieb:Da wird ja schon unterschieden zwischen Mord, Totschlag, .....hier ist es eine vorgetäuschte Straftat mit der Absicht Todesfolge (wenn es sie denn dann ist) so nenne ich es mal. Das muss ja unterschiedlich vom Strafmaß ausfallen. Am Ende geht es wohl um die Höhe des Strafmaßes oder eben Freispruch.Es wird unterschieden. Aber auch in Österreich sind Mord als auch Totschlag Vorsatztaten. Bloß dass in AUT für einen Totschlag der Täter vorher gereizt werden musste und sich dann hinreißen hat lassen, jemand beabsichtigt oder zumindest mit einem Eventualvorsatz umzubringen. Jemand nur berauben zu wollen und dann dabei den Tod zu verursachen, ist das oben verlinkte. Wenn z.B ein Räuber jemanden fixiert und der erstickt dabei, was aber nicht im Sinne des Täters war und auch nicht vorhergesehen.
Klar, hier schon. Ich bin davon ausgegangen, dass du wissen wolltest, wie es sich bei einem Fremdtäter vom Strafmaß her verhalten würde. Man kann sich natürlich nicht selbst berauben.
Und wenn darauf erkannt wird, dass er eine Straftat vorgetäuscht hat, wird er wahrscheinlich auch nicht vom Mord freigesprochen werden. Es sei denn, man kommt zu dem Schluss, dass er was Versäumt hat und im Nachhinein den Raub vorgetäuscht hat. Das muss man dann aber auch anhand der Beweisaufnahme entschieden werden. Spuren an der Kleidung etc.
calligraphie schrieb:Und Angeklagter hatte sehr wohl eine Gehirnerschütterung ( wo bitte kam denn die Erkenntnis her)Das würde mich auch interessieren.