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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

2.049 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Dortmund, 2022, Erschossen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

12.04.2024 um 18:00
Zitat von JustreadingJustreading schrieb:Und ganz offen, mach dir gerne einen Screenshot davon. Wenn der Schussabgebende Beamte für Totschlag zu einer Haftstrafe verurteilt wird welche nicht Bewährungsfähig ist , spende ich 500€ an eine Tierschutzorganisation oder Opferhilfeorganisation deiner Wahl mit deinem Nickname im Verwendungszweck.
Was es genau war, ist schwierig zu beurteilen, weil hier auch vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht wird.

Vielleicht sollte man das BGH-Urteil bzgl.des des Hells Angels-Falles mal ansehen. Da wurde der Angeklagte erstmal wegen Totschlags verurteilt - also Totschlag liegt hier definitiv in der Luft. Da er sich - nach eigenem Vortrag von einer anderen Bande angegriffen fühlte, befand er sich dann in einem Verbotsirrtum und er wurde freigesprochen. Dieses Urteil enthält auch Hinweise bzgl. dem Fall, wenn der Polizeieinsatz unrechtmäßig erfolgte. Auch dadurch kann einen Notwehrlage geschaffen werden. Ob es sich um den damaligen konkreten Fall um einen rechtswidrigen Einsatz handelte, hatte damals der BGH-Senat offen gelassen (vielleicht wollte der Senat sich nicht allzu weit aus dem Fenster lehnen, denn dann wären die Kollegen des Getöteten mitverantwortlich gewesen).

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=58793&pos=0&anz=1

Die meisten Fragen, die hier im Raum stehen, sind dort rechtlich eigentlich geklärt.

Ob es sich wirklich um Totschlag handelt oder der Schütze aus Zweifeln freigesprochen werden muss, weil ein Verbotsirrtum nicht mit ausreichender Sicherheit auszuschließen ist, entscheidet das Gericht.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

12.04.2024 um 18:25
Es ging keinerlei aktive Bedrohung von MD aus. Er hockte hinter einem Zaun und war von der öffentlichen Straße abgetrennt, im Rücken eine Wand und links von ihm ebenfalls eine Wand. Keine der Zivilpersonen, die ihn vor der Polizei ansprachen, hat er angegriffen oder bedroht. Die Selbstgefährdung war nicht derart akut, dass sie eine sofortige Zwangsmaßnahme rechtfertigte, schließlich hockte der Junge dort schon längere Zeit regungslos.

Der Pfeffersprayeinsatz erfolgte von der Straße, also aus einer sicheren Position hinter dem Zaun. Dass MD auf den Pfeffersprayangriff mit Bewegung reagiert oder reagieren könnte, war absehbar, auch in welche Richtung. Keine 20 Sekunden nach dem Pfeffersprayangriff wurde er getasert und fast zeitgleich erschossen. Die Wahrscheinlichkeit, dass er das Messer fallen lässt, lag quasi bei 50:50. Ebenso wahrscheinlich war allerdings, dass er sich im Affekt suizidiert oder eben mit Messer in der Hand auf die Polizisten im Hof zubewegt. Der taktische Abstand dieser Polizisten war mE zu gering, um eine provozierte und absehbare (Flucht-)Reaktion auf den Zwangsmitteleinsatz von einem Gegenangriff zu unterscheiden.

Der Einsatzleiter hat hier mE eine unnötige Verschlimmerung der Lage provoziert, weil er mit unverhältnismäßigem Zwangsmitteleinsatz eine Entwaffnung durchsetzen wollte, was bei der statischen Lage und der psychischen Ausnahmesituation des MD eine Fehlentscheidung war. Erst recht nach nur 2 Minuten Kommunikationsversuch in vermutl. untauglicher Sprache mit einer ruhigen und nach 3 Seiten eingeschlossenen suizidalen Zielperson. Da wäre nicht nur Anstiftung zur Köperverletzung, sondern auch Verleiten von Untergebenen zu einer Straftat denkbar, mit demselben Strafmaß wie bei Totschlag.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

12.04.2024 um 18:43
Hier ist ein ganz interessanter Artikel aus der taz:

https://taz.de/Kriminologe-ueber-Polizeischuesse/!6000538/
Ich schätze, dass zwei Drittel der Polizeitoten in einer psychischen Krise waren, als sie getötet wurden. Eigentlich ist es bei all diesen Fällen immer der gleiche Ablauf.
Das Interview findet mit Thomas Feltes statt, der Professor für Kriminologie ist.

Er berichtet genau darüber, wie es dazu kommen kann, dass anstatt auf den Ausnahmezustand einzugehen und z.B. auf einen Psychiater zu warten, die Polizei sich auch wegen mangelnder oder schon zu lange vergangener Ausbildung vermeidbare Fehler macht.
Trotzdem beschreibt er auch, dass natürlich ein Messer eine gewisse Bedrohung darstellt, aber auch, wie man damit umgehen kann.

Passt sehr gut auf diesen Fall hier.
Die Fehler bei diesen Einsätzen werden am Anfang gemacht. Zum Beispiel, indem Polizei und Rettungssanitäter sich nicht absprechen. Hinterher ist es oft so, dass tatsächlich eine Notwehrlage besteht, dass die Person etwa mit einem Messer auf die Beamten losgeht oder anderweitig Widerstand leistet. Das ist fast immer ein Ergebnis fehlerhaften polizeilichen Handelns.
Quelle:
Wie sollte die Polizei stattdessen vorgehen?

Man braucht zwei Faktoren: Zeit und Distanz. Als Polizist muss ich Abstand zu der Person halten und Zeit gewinnen, um selbst oder über andere mit dem Menschen Kontakt aufzunehmen. In der Literatur nennt man das „talk down“, also jemanden „herunterreden“, mit dem Ziel, dass er die akute psychische Verfasstheit überwindet. Aber das, was die Polizei macht, ist das genaue Gegenteil: Sie geht auf ihn zu.

Wie sinnvoll ist in so einer Situation der Einsatz von Pfefferspray oder Tasern – als milderes Mittel im Vergleich zur Schusswaffe?

Absolut dysfunktional. Die Menschen im psychischen Ausnahmezustand sind zum Teil wie hinter einem Schleier, sie nehmen nicht wahr, dass Pfefferspray angedroht wird. Sie spüren entweder einen starken Schmerz durch den Taser­einsatz oder Atemnot durch den Pfefferspray-Einsatz und reagieren unkalkulierbar.



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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

13.04.2024 um 08:02
Zitat von JustreadingJustreading schrieb:1x Körperverletzung müsste somit fallen gelassen werden , warscheinlich war zum Anklagezeitpunkt unbekannt welcher der beiden Taser traf, daher aus vorsroge die Anklage.
meines Wissens trafen beide, ein Treffer war nur offenbar wirkungslos
Die Kräfte standen in unmittelbarer Nähe und nutzten das geparkte Fahrzeug als Barriere zwischen sich und der männlichen Person. Diese überbrückte diese Distanz schnell an der Frontpartie des Fahrzeuges vorbei.
Beim.Aufstehen und in-Bewegungsetzen der männlichen Person schoss
zunächst der PVB mit dem DEIG, der sich außerhalb des Innenhofes (getrennt durch den Metallzaun) befand. Diese Schussabgabe zeigte keine
Wirkung bei der männlichen Person, weil vermutlich nur eine Elektrode
ihr Ziel fand.
Die weitere Schussabgabe mit einem DEIG erfolgte durch den PVB der
in unmittelbarer Nähe zur Front des geparkten Fahrzeuges und damit in
unmittelbarer Nähe zu der sich auf ihn zubewegenden männlichen Person stand, htierbei trafen beide Elektroden ihr Ziel, eine Wirkung auf die
männliche Person war aber in der dynamischen Bewegung nicht erkennbar. Zwischenzeitlich hatte die männliche Person die Distanz zum DEIGSchützen am Fahrzeug fast überwunden, so dass der Sicherungsschütze, der in drei Meter Entfernung stand, zur Schussabgabe gezwungen war, um die Gefahr für den eingesetzten PVB abzuwehren.
Quelle: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-85.pdf

@Bundeskanzleri

Danke, sehr aufschlussreich


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

13.04.2024 um 09:48
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:meines Wissens trafen beide, ein Treffer war nur offenbar wirkungslos
Eben nicht, siehe Zitat aus dem von dir Zitierten Artikel:
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Diese Schussabgabe zeigte keine Wirkung bei der männlichen Person, weil vermutlich nur eine Elektrode
ihr Ziel fand.
Wenn beim sog. Tasereinsatz nicht beide Elektroden ihr Ziel treffen kann sich keine Wirkung einstellen. Somit gilt das Ziel als verfehlt / nicht getroffen.

Daher auch die eig. korrekte Bezeichnung "Wirkung/wirken" wenn man über das Schießen auf ein Ziel spricht.
Man wirkt mit seiner Waffe auf ein Ziel.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:wischenzeitlich hatte die männliche Person die Distanz zum DEIGSchützen am Fahrzeug fast überwunden, so dass der Sicherungsschütze, der in drei Meter Entfernung stand, zur Schussabgabe gezwungen war, um die Gefahr für den eingesetzten PVB abzuwehren.
Ein wunderschöner Satz der nochmal das Gesetzteszitat von mir einige Posts weiter oben unterstreicht.
Zitat von OutbackOutback schrieb:Es ging keinerlei aktive Bedrohung von MD aus.
Doch, er hatte ein Messer in der Hand. Das allein macht ihn bereits zu einer Bedrohung.
Zitat von OutbackOutback schrieb:Keine der Zivilpersonen, die ihn vor der Polizei ansprachen, hat er angegriffen oder bedroht.
Heißt exakt 0,0.
Zitat von OutbackOutback schrieb:Keine 20 Sekunden nach dem Pfeffersprayangriff wurde er getasert
Also in einem absolut Zeitlich vorbildlichen Rahmen.
Zitat von OutbackOutback schrieb:und fast zeitgleich erschossen.
Richtig, weil er wie @Tussinelda so schön Zitiert hat die Distanz zum Fahrzeug bereits fast überwunden hatte und noch immer Bewaffnet war.
Der zitierte Beitrag von Tussinelda wurde gelöscht. Begründung: Antwort auf gelöschten Beitrag
Magst du mal bitte mit deinen Forderungen im realen Leben bleiben?
Law & Order etc. haben nichts mit der Realität zutun.

KEIN Übersetzter , "Psychiater" , KIT SEG´ler etc. nähert sich einer Psych. Person welche Bewaffnet ist.
Daran gibt es kein Rütteln oder sonst was, und das hat nichts mit ner Fehlentscheidung zutun, alleinschon weil dies keine Entscheidung der POL ist.
Auch vom RD wird sich NIEMAND einer bewaffneten Pers. nähern, völlig scheißegal wie stark diese Verletzt ist, kurz vor dem EX gehen ist oder oder oder.

Bewaffnet = Bedrohung . Völlig egal ob statisch, dynamisch oder fast schon Solmo.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

13.04.2024 um 09:51
Zitat von JustreadingJustreading schrieb:Magst du mal bitte mit deinen Forderungen im realen Leben bleiben?
Law & Order etc. haben nichts mit der Realität zutun.
ich bleibe bei dem, was Profis gesagt haben. Da glaube ich lieber denen als Dir. Die hätten sich auch nicht nähern müssen, hätten aber den Einsatz sinnvoll unterstützen können.
Zitat von JustreadingJustreading schrieb:Wenn beim sog. Tasereinsatz nicht beide Elektroden ihr Ziel treffen kann sich keine Wirkung einstellen. Somit gilt das Ziel als verfehlt / nicht getroffen.
ja, es wurde aber trotzdem ein Zwangsmittel rechtswidrig eingesetzt, es traf die Person, dass es nicht wirkte steht ja auf einem anderen Blatt


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

13.04.2024 um 10:02
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:es wurde aber trotzdem ein Zwangsmittel rechtswidrig eingesetzt
Inwiefern war denn der Einsatz des nicht Lethalen Zwangsmittel überhaupt rechtswiedrig?
Und inwiefern war er denn sollte 1) zutreffen rechtswiedrig wenn nichtmal ein Wirkeintritt festzustellen war? Inwiefern wurde Zwang ausgeübt?

Das Zwangsmittel beim sog. Taser ist übrigends der Stromimpuls. Dieser konnte aufgrund der fehlenden Elektrode jedoch nicht abgegeben werden....merkst?

Bitte mit entsprechenden Quellen jetzt.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ich bleibe bei dem, was Profis gesagt haben.
Ebenfalls Quelle bitte.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Die hätten sich auch nicht nähern müssen, hätten aber den Einsatz sinnvoll unterstützen können.
Solltest du irgendwann mal in der Region Hamburg sein, biete ich dir gerne an 1-2 Schichten als externe mitzufahren. Und danach kannst du dich dazu ggf. nochmal äußern.
Es ist , bei allem Respekt , ein Undingt was du hier von dir gibst.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

13.04.2024 um 10:50
Zitat von JustreadingJustreading schrieb:Inwiefern war denn der Einsatz des nicht Lethalen Zwangsmittel überhaupt rechtswiedrig?
es gab keine Ankündigung.....somit war der Einsatz des Reizgases rechtswidrig, so sieht es zumindest die Staatsanwaltschaft....und wenn der rechtswidrig war, dann war ab da alles rechtswidrig, denn alles Weitere folgte ja darauf.
Zitat von JustreadingJustreading schrieb:Ebenfalls Quelle bitte.
habe ich mehrfach verlinkt
Beitrag von Tussinelda (Seite 57)
Zitat von JustreadingJustreading schrieb:Solltest du irgendwann mal in der Region Hamburg sein, biete ich dir gerne an 1-2 Schichten als externe mitzufahren. Und danach kannst du dich dazu ggf. nochmal äußern.
Es ist , bei allem Respekt , ein Undingt was du hier von dir gibst.
nein, ist es nicht, es ist eher ein Unding, dass Du, was Polizeiausbilder, Staatsanwälte, Kriminologen etc. sagen ständig einfach abtust. Ich bin Bürger hier, ich darf die Polizei kritisieren, ich darf mich an Menschen, die sich auskennen orientieren, ich darf davon ausgehen, dass Menschen in psychischen Ausnahmesituationen nicht erschossen werden von der Polizei, sondern ihnen geholfen wird.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

13.04.2024 um 11:35
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:habe ich mehrfach verlinkt
Und ich habe dir Paragraphen aus dem entsprechenden Gesetzbuch verlinkt die gegenteiliges sagen.
Das ein Gesetzbuch einen höheren Aussagegehalt als ein Zeitungsartikel hat, sollte dir einleuchten oder?
An entsprechenden Gesetzten kann niemand rütteln, weder du, ich , der Staatsanwalt oder ein Richter. Sie gelten für absolut jeden , und das ist auch gut so.
Wenn ich somit um eine Quelle bitte, dann über eine entsprechende Juristische Quelle.
Als überspitztes Beispiel: Nur weil die BILD mit nem Professor als Gesprächspartner schreibt das ein Mord erlaubt ist, heißt es nicht das dieser auch erlaubt ist. Insbesondere wenn es Gesetzte gibt die eineutig gegenteiliges behaupten.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:und wenn der rechtswidrig war, dann war ab da alles rechtswidrig, denn alles Weitere folgte ja darauf.
Nochmal - und das letzte mal : Wie kommst du darauf?
Warum sollte alles "weitere" ebenfalls Rechtswidrig sein FALLS der Pfeffereinsatz denn tatsächlich Rechtswidrig war?
Jede Zwangsmaßnahme ist seperat zu beurteilen, deshalb auch die verschiedenen Anklagen.

Auch hier bitte entsprechende Rechtsquellen oder der Verweis auf die zutreffenden Paragraphen.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Ich bin Bürger hier, ich darf die Polizei kritisieren
Völlig richtig, jedoch in einem bestimmten Rahmen. Freie Erfindungen abseits von jeglicher Warheit sind - anders als viele gerne rumschreien - eben nicht von der sog. Meinungsfreiheit gedeckt, insbesondere wenn sie andere dadurch in den Verruf bringen.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:es ist eher ein Unding, dass Du, was Polizeiausbilder, Staatsanwälte, Kriminologen etc. sagen ständig einfach abtust.
Absolut. Es ist ein totales Unding das ich als aktive Einsatzkraft mit mehrjähriger Berufserfahrung an einer hochfrequentierten Wache in Hamburg und diversen für den Einsatzdienst relevanten Zusatzqualifikationen es mir anmaße zu beurteilen was Hollywood ist und was das reale Leben ist.
Es ist ein absolutes Unding das ich aus eigener Erfahrung - wie jede andere Einsatzkraft auch - von extremsituationen Berichten kann, und das ich bestätigen kann das dass auf dem Papierstehende oftmals in der Realität so nicht umsetzbar ist, weshalb auch häufig von Handlungsempfehlungen und nicht von Handlungsanweisungen gesprochen wird.
Es ist ein absolutes Unding das ich es mir anmaße hier mal klartext zu sprechen wenn ständig völlig fälschlich davon ausgegangen wird das der Fremdschutz auch nur im Ansatz so wichtig wie der Eigenschutz sei.


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Wird jetzt mein letzter Beitrag diesbezüglich sein.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

13.04.2024 um 12:24
Zitat von JustreadingJustreading schrieb:Und ich habe dir Paragraphen aus dem entsprechenden Gesetzbuch verlinkt die gegenteiliges sagen.
Das ein Gesetzbuch einen höheren Aussagegehalt als ein Zeitungsartikel hat, sollte dir einleuchten oder?
An entsprechenden Gesetzten kann niemand rütteln, weder du, ich , der Staatsanwalt oder ein Richter. Sie gelten für absolut jeden , und das ist auch gut so.
Wenn ich somit um eine Quelle bitte, dann über eine entsprechende Juristische Quelle.
pfff, ich habe mich auf Profis bezogen, dazu wolltest Du eine Quelle, Du hast eine bekommen.Und juristische Quellen kannst Du gerne einfordern, muss ich aber nicht erbringen, wenn ich mich nicht explizit auf Gesetze beziehe!
Zitat von JustreadingJustreading schrieb:Warum sollte alles "weitere" ebenfalls Rechtswidrig sein FALLS der Pfeffereinsatz denn tatsächlich Rechtswidrig war?
Jede Zwangsmaßnahme ist seperat zu beurteilen, deshalb auch die verschiedenen Anklagen.
nee, nicht deshalb die verschiedenen Anklagen, das ist bullshit, sondern deshalb, weil alle Zwangsmittel als rechtswidrig eingeordnet wurden. Und warum? Weil der Einsatz des Reizgases schon als rechtswidrig eingestuft worden ist. Sonst wäre es ja keine Körperverletzung als Anklagepunkt bzw. überhaupt zur Anklage gekommen.
Zitat von JustreadingJustreading schrieb:Es ist ein absolutes Unding das ich es mir anmaße hier mal klartext zu sprechen wenn ständig völlig fälschlich davon ausgegangen wird das der Fremdschutz auch nur im Ansatz so wichtig wie der Eigenschutz sei.
es ist ein absolutes Unding, dass Du so tust, als wäre Eigenschutz VOR dem Reizgaseinsatz überhaupt nötig gewesen. Es ging keine Bedrohung von dem Jugendlichen aus. Das haben alle Zeugen ausgesagt. Er saß nur da und bewegte sich nicht. Also wer war da genau bedroht von den Einsatzkräften?
Zitat von JustreadingJustreading schrieb:Wird jetzt mein letzter Beitrag diesbezüglich sein.
wir werden sehen.....


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

13.04.2024 um 12:34
Zitat von AlexaMAlexaM schrieb:Möchtest du den Polizisten denn absprechem sich durch einen bewaffneten Jugendlichen nicht bedroht gefühlt zu haben?
Ich meine man liest momentan sehr häufig wie schnell jemand zum Opfer eines Messerangreifers werden kann. Es ist eine deutlich Zunahme zu verzeichnen Daher halte ich es für berechtigt, sich seitens der Polizisten bedroht gefühlt zu haben
Da stimme ich dir zu. Bei "Migrant mit Messer" dürften bei sämtlichen Einsatzkräften die Alarmglocken klingeln, was die Vorfälle der letzten Jahre ja beweisen. Und weil manche sich ja immer an Worten wie "der Junge" oder "statisch" hochziehen: Mit 16 ist man kein Junge mehr, sondern ein Jugendlicher kurz vor dem Erwachsenenalter, auch wenn das immer wieder verniedlicht wird. Die Kriminalitätsrate und Gewaltbereitschaft in dieser Altersklasse ist entsprechend hoch. Und von statisch bis dynamisch reicht eine Sekunde aus, um die Situation eskalieren zu lassen.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

13.04.2024 um 13:05
Zitat von Fabio_LuxFabio_Lux schrieb:Da stimme ich dir zu. Bei "Migrant mit Messer" dürften bei sämtlichen Einsatzkräften die Alarmglocken klingeln, was die Vorfälle der letzten Jahre ja beweisen.
es war ein Jugendlicher, in psychischer Ausnahmesituation, der suizidale Absichten hegte.
Zitat von Fabio_LuxFabio_Lux schrieb:Mit 16 ist man kein Junge mehr, sondern ein Jugendlicher
deswegen schreibe ich auch vom Jugendlichen. Wer genau hat vom Jungen geschrieben und verniedlicht? Zitat?
Zitat von Fabio_LuxFabio_Lux schrieb:Und von statisch bis dynamisch reicht eine Sekunde aus, um die Situation eskalieren zu lassen.
ja, hat der Polizeieinsatz ja sehr deutlich gemacht. Nur war da der Jugendliche gar nicht der, der eskalierte......


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

13.04.2024 um 13:05
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:es ist ein absolutes Unding, dass Du so tust, als wäre Eigenschutz VOR dem Reizgaseinsatz überhaupt nötig gewesen. Es ging keine Bedrohung von dem Jugendlichen aus. Das haben alle Zeugen ausgesagt. Er saß nur da und bewegte sich nicht. Also wer war da genau bedroht von den Einsatzkräften?
Da ging es doch auch noch um die Entwaffnung, worauf hätte die Polizei warten sollen und wie lange? Bis er sich tötet, oder andere gefährdet? Andere Maßnahmen(Psychologe und co.) können, wie hier mehrmals beschrieben, auch nicht angewandt werden, solange der Mensch bewaffnet ist.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

13.04.2024 um 13:13
Zitat von SaimSaim schrieb:Andere Maßnahmen(Psychologe und co.) können, wie hier mehrmals beschrieben, auch nicht angewandt werden, solange der Mensch bewaffnet ist.
na das sehen einige wohl anders, Oberstaatsanwalt, Kriminologen usw. Ich zitiere gleich auch gerne noch einmal, was die Sanitäterin aussagte:
„Wie geht man denn vor, wenn jemand apathisch ist?“, fragte der Jurist weiter. Man müsse den Personen gut zureden, versuchen, die Situation zu entspannen, das machten die Sanitäter:innen auch dann, wenn die Polizei bereits am Einsatzort sei, aber die Gesprächsführung noch nicht übernommen habe, so der Zeuge.

„Zuerst erfolgt der Versuch, eine vertrauensvolle Umgebung zu schaffen, verbal auf den Patienten einzugehen, damit er sein Vorhaben beiseite legt“, ergänzte die 22-Jährige Kollegin des Rettungssanitäters in ihrer Zeugenvernehmung. Kommunikation – „low talk“ – sei enorm wichtig, um den Patient:innen zu helfen. Diese Vorgehensweise sei im Fall von Mouhamed Lamine Dramé jedoch nicht möglich gewesen: „Wir waren ja gar nicht am Patienten dran, wir hätten ja nicht auf ihn einwirken können“, erklärte die Auszubildende.
Quelle: https://www.nordstadtblogger.de/rettungssanitaeterinnen-wir-haben-gar-nicht-geglaubt-dass-das-so-ein-grosses-ding-wird/


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

13.04.2024 um 15:25
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:https://www.nordstadtblogger.de/rettungssanitaeterinnen-wir-haben-gar-nicht-geglaubt-dass-das-so-ein-grosses-ding-wird/
Nicht nur das du die beiden Personen vom RTW mit der herabsetzenden bezeichnung "Sanitäter" verbal degradierst, du beziehst dich auch noch auf einen Artikel welcher vor fehlern nur so trotz.

Alle Zitate aus der Quelle von Tussinelda: https://www.nordstadtblogger.de/rettungssanitaeterinnen-wir-haben-gar-nicht-geglaubt-dass-das-so-ein-grosses-ding-wird/
Zunächst sagte ein 29-Jähriger Berufsfeuerwehrmann, Rettungs- und Notfallsanitäter aus.
Ja was denn nun? Rettungs ODER Notfallsanitäter? RS sind 3,5 Monate Qualifikation und eher ein erweiterter Erste Hilfe Kurs, der NFS hingegen hat 3 Jahre + Staatsexamen und steht direkt unter dem NA....
Über Funk sei ihnen zu Beginn mitgeteilt worden, dass der Jugendliche ein Messer bei sich trage. Die Besatzung des RTW habe dann abgewartet, die Trage und weitere Einsatzmaterialien vorbereitet.
OH WUNDER !!! Gehen wir etwas von einer BEDROHUNGSLAGE aus beim Stichwort Messer?
„Es hat so ausgesehen, als wolle er den Oberkörper aufrichten, deshalb mussten wir ihn mit Gurten fixieren“
Ah jo. Vielleicht ja doch eher RS als NFS...
Du hast also einen Patienten bei welchem durch durch den BC sowohl eine c (critical Bleeding) , alsauch eine C (Cirulation) problematik feststellst.
Dieser ist demnach selbstverständlich aufgewühlt und ihm kommt nichts anderes in den Sinn als ihn mit gurten zu Fixieren?

Aber machen wir mal weiter...
Er erklärte, ihm seien zudem gerötete Augen und die Pfeile der Taser aufgefallen.
Und die geröteten Augen könnten natürlich nicht durch das weinen nach 4 Schusswunden entstanden sein.....
Sie hätten versucht, einen Zugang am Arm zu legen und den Blutdruck zu messen, doch das sei gescheitert. Der niedergeschossene 16-Jährige habe sich zu sehr gewehrt – was ihn und die weiteren Zeugen jedoch nicht sonderlich zu irritieren schien. Insgesamt sei Dramés Zustand stabil gewesen, er habe normal geatmet, hatte Puls, deshalb sei man schnellstmöglich in den Schockraum des Unfallklinikums Nord gefahren.
Und das ist doch ein Paradebeispiel.....
Wenn du keinen Zugang in den Arm bekommst , dann nimmst du entweder den Fuß oder den Hals.
Und wenn sich dein Patient durch Ängste zu sehr wehrt, dann nimmst du ihm die Angst und gibst ihm kurz was in die Wange - Med. Namen nenne ich hier nicht öffentlich - und ca. 1,5 Minuten später ist er Angstfrei und leicht Sediert.

Aber egal was du machst, du fährst keinen c Patienten ohne großlumigen Zugang, Analgesie & kompletten Monitoring auch nur einen Meter irgendwohin. Das Risiko das der unterwegs Ciao sagt ist riesig!

Und wenn du aus welchen gründen auch immer partou keinen Zugang reinkriegst, dann Bohrst du ihn in den Knochen und hast dann deinen Zugang.
Wie lange die Fahrt zum Krankenhaus dauerte, konnte der Sanitäter nicht mehr einschätzen.
Dann schaut man für ca. 5 Sekunden aufs Protokoll wie viel Zeit zwischen Status 7 und 8 vergangen ist, das sind Daten welche automatisch erfasst werden.
Jurist und Polizeiwissenschaftler Thomas Feltes, der die Nebenklage vertritt, stellte Rückfragen zum allgemeinen Umgang von Rettungssanitäter:innen mit suizidalen Menschen.
Diese sind dafür nicht Qualifiziert. Punkt aus Ende.
Der RS lernt 3,5 Monate, Schulisch 1 Monat davon, und ist eher Fahrer und Assistent vom NFS.
Gesprächsführung sowie Psych. Betreuung ist genausowenig teil der Qualifikation wie die erweiterte Pharmakologie.
Sie selbst habe bei dem Einsatz nur unterstützend gewirkt, da sie im Sommer 2022 noch im ersten Lehrjahr gewesen sei, erklärte die junge Frau weiter.
Offensichtlich ein NotSan Azubi.
Somit befanden sich anders als bis dahin im Artikel suggeriert 3 Personen als Besatzung im RTW, da ein NotSan Azubi erst ab dem zweiten Lehrjahr und einer erfolgreichen KÜ als zweite Person im Fahrzeug befinden darf.
Der Umstand habe sich auch erst geändert, als das verabreichte Fentanyl in der Klinik anfing zu wirken
Hier nochmal die Bestätigung das dass Opfer vor Ort trotz NA KEINE Analgetika erhalten hat, trotz mehrerer c Problematiken.
In seiner polizeilichen Vernehmung hatte der Zeuge zudem ausgesagt, zwischendurch gesehen zu haben, wie Beamt:innen zum Streifenwagen gingen, Taser und einen „riesigen Schlagstock“ holten und wieder zum Einsatzort zurückkehrten.
Sehr Qualifizierte Aussage....
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:deswegen schreibe ich auch vom Jugendlichen. Wer genau hat vom Jungen geschrieben und verniedlicht? Zitat?
Hier, bekommst du:
Zitat von OutbackOutback schrieb:schließlich hockte der Junge dort schon längere Zeit regungslos.
Wundert mich nach dem Artikel beinahe das die RTW Besatzung, bzw. der NA als MEL nicht vor Gericht steht....

Ganz offen und ehrlich : Es gibt solche Quellen und solche. Sehe wir hier in vielen Threads.
Klar kannst du dir irgend ne Website suchen auf der das steht was du vertrittst oder wovon du überzeugt bist, du wirst sehr warscheinlich fündig.
ABER : Nimm doch bitte Quellen welche Glaubwürdig und fachlich fundiert sind. Es hilft niemanden wenn man hier nur auf seine Meinung pocht, ohne mal über den Tellerand zu schauen und zu erwägen das es doch anders sein kann.

Fehler machen wir alle regelmäßig, aber die notwendige Einsicht gehört ebenfalls dazu.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

13.04.2024 um 15:50
Zitat von SaimSaim schrieb:Andere Maßnahmen(Psychologe und co.) können, wie hier mehrmals beschrieben, auch nicht angewandt werden, solange der Mensch bewaffnet ist.
Wo wäre denn der Unterschied zum Psychologen gewesen? Es gab auch von Beamten eine Ansprache, bei dieser beugte sich sogar ein Beamter zu DM hinunter, um Augenkontakt herzustellen. Ebenso drehte er ihm den Rücken zu, obwohl der Junge ein Messer hatte. Anscheinend gehen wohl doch verschiedene Maßnahmen, selbst wenn eine Bewaffnung vorliegt.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

13.04.2024 um 17:09
Zitat von Fabio_LuxFabio_Lux schrieb:Da stimme ich dir zu. Bei "Migrant mit Messer" dürften bei sämtlichen Einsatzkräften die Alarmglocken klingeln, was die Vorfälle der letzten Jahre ja beweisen
ich denke auch, dass die Polizisten mittlerweile einfach sensibilisierter reagieren, was eben auch nachvollziehbar ist. Zudem ist es ja letztlich auch ihr tägliches Brot, mit welchen Leuten sie sich u.a. auseinandersetzten müssen. Ich möchte nicht unbedingt mit ihnen tauschen müssen.


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13.04.2024 um 17:21
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Wo wäre denn der Unterschied zum Psychologen gewesen? Es gab auch von Beamten eine Ansprache, bei dieser beugte sich sogar ein Beamter zu DM hinunter, um Augenkontakt herzustellen. Ebenso drehte er ihm den Rücken zu, obwohl der Junge ein Messer hatte. Anscheinend gehen wohl doch verschiedene Maßnahmen, selbst wenn eine Bewaffnung vorliegt.
Da fragt man sich wie ein Polizist solch Risiko eingehen kann, wenn der Täter bewaffnet ist und der Polizist ihm den Rücken zuwendet. Der hätte ihn ja auch als Geisel nehmen können. Die anderen Polizisten hätten dann nicht schießen können, ohne ihren Kollegen zu verletzen.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

13.04.2024 um 18:35
Zitat von curtcurt schrieb:Da fragt man sich wie ein Polizist solch Risiko eingehen kann, wenn der Täter bewaffnet ist und der Polizist ihm den Rücken zuwendet.
Der Beamte hat sicherlich das Risiko abgewogen und kam zu dem Ergebnis, dass von DM keine Gefahr für sein Leben ausgeht, so apathisch wie er in dieser Nische saß, sonst hätte er es nicht gemacht, nehme ich an.
Zitat von curtcurt schrieb:Der hätte ihn ja auch als Geisel nehmen können
Warum hätte er das tun sollen? Das hätte er doch auch leichter haben können, indem er zb den Betreuer als Geisel genommen hätte oä. Das war aber ja nun nicht seine Intention. Ich finde es immer schwierig, wenn hier gedanklich nur von worst case zu worst case gesprungen wird - er hätte unter Drogen stehen können, er hätte eine Geisel nehmen können, er hätte es drauf anlegen können Polizisten zu töten oä.

Dass all das bedacht wird, kann ich in gewisser Weise nachvollziehen, auch wenn mittlerweile klar ist, dass weder Alkohol noch Drogen im Spiel waren. Er hat auch keine Geisel genommen und Indizien für versuchte Körperverletzung oder schlimmeres gibt es auch nicht. Aber wenn all das schon bedacht wird, warum dann nicht auch mal das naheliegenste - dass er sich in einer Ausnahmesituation befand und absolut NICHTS machte, außer dort apathisch zu sitzen, bis ihn zwei volle Dosen Pfefferspray trafen?


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13.04.2024 um 18:43
@Photographer73
Weil das Naheliegendste bedeutet, dass der Jugendliche grundlos erschossen wurde. Es war doch ein Migrant mit Messer….das reicht ja offenbar


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