Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole
02.12.2022 um 18:31vernon2 schrieb:Der Jugendliche muss ja unter die Jugendhilfe gefallen sein, somit hätte er einen Vormund haben müssen, der über alles unterrichtet werden muss.Als Minderjähriger hat er den/ die mit Sicherheit gehabt. Nur weil die Person bisher nicht in Erscheinung getreten ist, heisst das nicht, dass es die nicht gibt.
vernon2 schrieb:Außerdem hätte er in der Regel engmaschig von Pädagogen betreut sein müssen. Außerdem hatte er wahrscheinlich einen Bezugsbetreuer.Er war ja ganz neu in der Wohngruppe.
Ich weiss nicht, ob alle Einrichtungen mit einem Bezugsbetreuer:innen System arbeiten. Wahrscheinlich schon, aber auch Bezugsbetreuer:innen sind nicht 24/7 vor Ort, sondern haben auch mal Feierabend.
vernon2 schrieb:Nun ist es so, dass wenn ein "betreuter" Jugendlicher "durchdreht", sich die Pädagogen nicht hinter der Tür verbarrikadieren und die Polizei anrufen und die mal machen lassenDie Pädagog:innen vor Ort waren soweit bekannt, nicht erfolgreich mit ihrer Ansprache und ihren Versuchen zur Deeskalation etc.
Der Junge hatte ein Messer und wollte sich allem Anschein nach selbst verletzen oder suizidieren. Da ist ein Anruf bei der Polizei doch die absolut richtige Maßnahme.
Man weiss jetzt auch nicht, ob die Polizei z.B. empfohlen hat sich zurück zu halten/ zurück zu ziehen.
Überhaupt ist die Lage in der Wohngruppe überhaupt nicht bekannt. Da werden vermutlich weitere Jugendliche vor Ort gewesen sein, um die msn sich auch kümmern musste.
Für mich wirft das Vorgehen der Betreuer:innen, soweit bekannt, die wenigsten Fragen auf.